*20-25 Personen waren zur gestrigen Sitzung des Flüchtlingsrats aus verschieden Orten Brandenburgs angereist.* Zwei von ihnen wurden auf Ihrem Fußweg zur Sitzung aufgehalten und von Bundespolizisten aufgefordert, ihre Personalien abzugeben. *Warum gerade diese zwei Personen und niemand von den anderen TeilnehmerInnen der Sitzung?*
Diese beiden Personen waren die einzigen schwarzen TeilnehmerInnen der Sitzung.

Nach wie vor treffen BundespolizistInnen ihre Entscheidung darüber, welche Personenkontrollen sie durchführen auf Basis des Kriteriums „Hautfarbe“. Sie tun dies trotz des wegweisenden Urteils des Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland Pfalz in Koblenz, das klar gestellt hat, dass das Kriterium der „Hautfarbe“ als Legitimation für eine Kontrolle ein Verstoß gegen das Grundgesetz ist. Mit diesem Urteil wurde die Praxis des „Racial/Ethnic Profiling gerügt, da sie gegen das Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz verstößt.
*Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD) und das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) haben eine Petition gegen “Racial Profiling” im Deutschen Bundestag eingereicht, um diese Praxis zu beenden. Sie kann ab heute für die die nächsten vier Wochen hier unterschrieben werden.*