*Anmerkung der Redaktion: Aufgrund einer ungeklärten Rechtslage, wurden in dieser Veröffentlichung Textteile geschwärzt.*
Mitarbeiterin der ▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓ hält den Negativpreis DENKZETTEL, der ihr 2010 verliehen wurde, für ‚üble Nachrede’ und klagt gegen den Flüchtlingsrat
*Hauptverhandlung am
26. März, 10 Uhr,
Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, Saal 22*
Der DENKZETTEL wird vom Flüchtlingsrat Brandenburg am Internationalen Tag gegen Rassismus an Behörden und Verwaltungen verliehen, die durch ihr Handeln strukturellen Rassismus und Diskriminierung befördern.
2010 ging er an eine Vertreterin des ▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓. Sie hatte in einer rechtlichen Stellungnahme dem gehörlosen Flüchtling Herrn C. unterstellt, er habe jahrelange seine Gehörlosigkeit nur vorgetäuscht, obwohl ihr fachärztliche Bescheinigungen darüber vorlagen. Als Begründung für diese Unterstellung führte sie u.a. (logisch nicht nachvollziehbar) die sportliche Betätigung von Herrn C. im Berliner Gehörlosen Sport-Club Comet an. Im DENKZETTEL heißt es deshalb: „Mit dieser Stellungnahme werden ▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓▓ vorliegende Fakten ignoriert, um Gründe für eine Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis vorbringen zu können.“
Sechs Wochen nach der Denkzettelverleihung tauchte die Polizei im Büro des Flüchtlingsrats auf, weil Strafanzeige gegen zwei Mitglieder gestellt worden war. Zwei Jahre später und fast wieder zum Internationalen Tag gegen Rassismus wird nun die Gerichtsverhandlung stattfinden.
Bis Herr C. endlich den Aufenthaltstitel bekam, der ihm zusteht, geschahen noch einige andere Denkwürdigkeiten, die im Gericht vermutlich zur Sprache kommen werden.
*Wir sind jedenfalls sehr gespannt auf das Verfahren und fest davon überzeugt, dass erneut deutlich wird: Auch dieser DENKZETTEL wurde zurecht vergeben!*
Die Pressemiteilung als PDF