*Die Kreistagsabgeordneten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, werden sich in der heutige Kreistagssitzung erneut mit der Frage beschäftigen, ob zukünftig in Oberspreewald-Lausitz Flüchtlingen die Sozialhilfe in Form von Bargeld statt als Gutscheine ausgezahlt wird.*
In der gestrigen mündliche Verhandlung äußerten die Richter des Bundesverfassungsgerichts deutliche Zweifel daran, ob Leistungen für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verfassungskonform sind. *Unabhängig davon, dass wir die Abschaffung des verfassungswidrigen Asylbewerberleistungsgesetzes fordern, sind wir davon überzeugt, dass vor diesem Hintergrund Gutscheine sofort abzuschaffen sind.*
Der offene Brief als PDF
Aufruf zur Demo vor dem Kreistag
*OFFENER BRIEF
an die Kreistagsabgeordneten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz*

Sehr geehrte Damen und Herren,
in der heutige Kreistagssitzung werden Sie sich wieder mit der Frage beschäftigen, ob zukünftig in Oberspreewald-Lausitz Flüchtlingen die Sozialhilfe in Form von Bargeld statt als Gutscheine ausgezahlt wird.
Die Argumente gegen die Gutscheine sind Ihnen sicherlich ebenso bekannt wie die Tatsache,dass die Landesregierung die Ausgabe von Bargeld befürwortet und das Ministerium für Arbeit, Soziales und Frauen in einer Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des
Asylbewerberleistungsgesetzes, die seit 16. November in Kraft ist, dargelegt hat, dass und unter welchen Bedingungen die Umstellung auf Bargeldzahlung im Rahmen des geltenden Gesetzes möglich ist.
Ebenso bekannt ist, dass Landrat Siegurd Heinze eine andere Rechtsauffassung als die Landesregierung vertritt. Deshalb möchten wir Sie auf eine aktuelle Entwicklung hinweisen, die die Fragwürdigkeit der Rechtsauffassung von Herrn Heinz deutlich macht.
Das Asylbewerberleistungsgesetz wird derzeit vom Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungswidrigkeit hin überprüft und in der gestrigen mündliche Verhandlung äußerten die Richter des Bundesverfassungsgerichts deutliche Zweifel daran, ob die Leistungen für Asylbewerber verfassungskonform sind.
Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil zu den Hartz-IVRegelsätzen klargestellt, dass jeder hilfebedürftige Mensch das Recht auf materielle Voraussetzungen hat, „die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind“1. Die Höhe der staatlichen Sozialleistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums müssen laut Bundesverfassungsgericht transparent und nachvollziehbar ermittelt und bedarfsdeckend sein.
Auf Basis dieses Urteils steht nun das Asylbewerberleistungsgesetz auf dem Prüfstand. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen war zu dem Ergebnis gekommen, dass das AsylbLG verfassungswidrig ist und hatte es dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.
Flüchtlinge erhalten Leistungen, die um 40 Prozent unter Hartz-IV-Niveau liegen2. Die Höhe der Leistungen wurde 1993 willkürlich festgesetzt und seitdem nie angehoben, obwohl die Preise mittlerweile um 35 Prozent gestiegen sind. Nicht einmal die Euro-Umstellung ist in das AsylbLG eingegangen.
Dass das Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig ist, hat die zuständige Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, bereits am 10. November 2010 zugegeben3. Dennoch hat die Bundesregierung bis heute eine Gesetzesänderung ausgesessen.
*Unabhängig davon, dass wir die Abschaffung des verfassungswidrigen Asylbewerberleistungsgesetzes fordern, sind wir davon überzeugt, dass vor diesem Hintergrund Gutscheine sofort abzuschaffen sind.*
Denn die Einschränkungen des Existenzminimums sind noch gravierender, wenn die Leistungen in Gutscheinen ausgegeben werden und dazu lediglich einen „Barbetrag“ gemäß AsylbLG von nur 40,90 Euro/Monat. Von diesem Barbetrag von 2,33 Euro am Tag muss der gesamte persönliche Bedarf an ÖPNV-Tickets, Telefon, Porto, Rechtsanwalt, Internet, Schreibmaterial, Bildung, Kultur, Freizeit usw. sowie alles andere Notwendige, was nicht mit Gutscheinen bezahlt werden kann, bezahlt werden.
Denn das Festhalten am Prinzip der Gutscheinauszahlung mag als gesetzeskonform angesehen werden, als verfassungskonform kann es nicht mehr eingeschätzt werden.
Wie Sie wissen, ist die Auszahlung von Bargeld eine gesetzeskonforme Möglichkeit:
Unumstritten formuliert das noch existierende Asylbewerberleistungsgesetz einen Vorrang der Sachleistung. Von Prinzip der Sachleistung wird aber bereits mit der Alternativleistungsform Gutscheine abgewichen. Darüber hinaus formuliert das Gesetz seit der Gesetzes-Novellierung 1997 aber keine hierarchische Rangfolge zwischen den Alternativleistungen Gutscheinen und Bargeld. Im aktuell gültigen Gesetzestext ist es nur noch der Aufzählung geschuldet, dass die Geldleistung nach der Sachleistung genannt wird.
Der Vorrang der Sachleistung kann also nicht stichhaltig als Argument gegen die Umstellung von Gutscheinen auf Bargeld ins Feld geführt werden. Aber das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Definition des Existenzminimums und die Tatsache, dass das Asylbewerberleistungsgesetz nun endlich vom Bundesverfassungsgericht auf Verfassungswidrigkeit hin überprüft wird, begründen eine Umstellung der Leistungsform auf Bargeld.
Gutscheine führen zum faktischen Ausschluss aus dem gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Sie mindern außerdem die zur Verfügung gestellte Existenzsicherung und führen zusätzlich zu der skandalösen Unterschreitung des Existenzminimums regelmäßig zu weiteren Verlusten, weil sie als Zahlungsmittel eine eingeschränkte Gültigkeit haben, nur sehr spezifisch einsetzbar sind und
die Wechselgeldrückgabe eingeschränkt wird.
*Deshalb sollten Gutscheine im Sinne einer verfassungskonformen Auslegung des noch gültigen Asylbewerberleistungsgesetzes abgeschafft werden!
Die Umstellung auf Bargeld ist nicht nur ausschließlich eine Frage des politischen Willens, sondern auch eine Frage des Handelns im Geiste der Verfassung, die in Artikel eins unmissverständlich klar stellt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“*
Wir bitten Sie deshalb Herrn Heinze aufzufordern, eine menschenwürdige Behandlung von Flüchtlingen sicher zu stellen und als Zwischenschritt auf diesem Weg, bis zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, Leistungen in Form von Bargeld zu gewähren.
Mit freundlichen Grüßen,
Dorothea Lindenberg
für den Flüchtlingsrat Brandenburg
1 http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
2 Regelsatz Hartz IV = 374 Euro/Monat, Regelsatz § 3 AsylbLG = 440 DM! (bzw. 224,97 Euro)/Monat
3 Bundestagsdrucksache 17/3660, S. 4