Herr S. lebt bereits seit 15 Jahren in Deutschland, hat mittlerweile eine 10jährige deutsche Tochter und ist seit zwei Jahren mit einer deutschen Frau liiert. Er ist 34 Jahre alt, spricht perfekt Deutsch, hat einen Schulabschluss und ist von Beruf Koch. Er hat Arbeitsangebote bekommen, darf aber als Geduldeter nicht arbeiten, auch wenn er – um finanziell für seine Tochter sorgen zu können – versucht hat, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Im Dezember 2003 hatte er einen epileptischen Anfall und ist bewusstlos zusammengebrochen. Im Krankenhaus hat man festgestellt das er einen Gehirntumor hat. Dieser wurde entfernt und er muss seitdem Medikamente nehmen um weitere epileptische Anfälle zu vermeiden.
Herr S. und seine Lebensgefährtin versuchen seit 15 Monaten zu heiraten, aber die Behörden behindern dies, wo es nur geht. Mit dem Moment, wo dem Standesamt der Pass für die Eheschließung vorlag, wurde dem Paar durch die Ausländerbehörde mitgeteilt, dass Herr S. ja nun abgeschoben werden könne!
„Die gesundheitliche, die familiäre und auch die soziale Situation des Herrn S. begründen aus unserer Sicht eine Verlängerung der Duldung. Es wäre eine unmenschlich Härte, Menschen, die wie Herr S. durch ihren jahrelangen Aufenthalt in Deutschland hier so stark sozialisiert sind, den Aufenthalt in Deutschland zu verweigern“, so Vera Everhartz vom Flüchtlingsrat Brandenburg.
Die Rechtsanwältin des Herrn S. wird eine Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss des VG Frankfurt O. einreichen. Nun liegt es bei dem Landrat in Märkisch-Oderland, sich für eine Aussetzung der Abschiebung einzusetzen. Wir rufen den Landrat Herrn Gernot Schmidt eindringlich dazu auf seine Möglichkeiten zu nutzen und sich für das Schicksaal des jungen Paares einzusetzen.
Vera Everhartz
Für den Flüchtlingsrat Brandenburg