* Infodienst
* Termine
* Bücher und Broschüren
* Rundbriefe anderer FRs und Gruppen
* Urteile
* Tipps und Sonstiges
* Brandenburg Live
* Pro Asyl Infomappe
* Pro Asyl PE 22.12.2007: Flüchtlingsfamilien an Weihnachten getrennt PRO ASYL: Große Koalition der großen Kälte gegenüber Flüchtlingen
* PE Pro Asyl 28.12.2007: Jahresrückblick 2007: PRO ASYL: Kein gutes Jahr für den Flüchtlingsschutz in Europa
* PE Pro Asyl , 10.1.2008: PRO ASYL zur Asylstatistik 2007: Historischer Tiefpunkt der Antragstellerzahlen – leichter Aufwind bei den Schutzquoten, PRO ASYL: Deutschland weiterhin im Hintertreffen beim internationalen Flüchtlingsschutz
* PE ProAsyl, 17.01.08: Melilla, ¿porquénotecalmas? MelillagreiftJournalistenundMenschenrechtler an, die Missstände aufdecken. Infodienst: Neues bis Januar 2008
h2. LÄNDERINFOS:
* Bundestagsanfrage: „Situation von irakischen Flüchtlingen in der Bundesrepublik Deutschland und die Praxis des Asyl(widerrufs)verfahrens“ http://dip.bundestag.de/btd/16/074/1607426.pdf
* Italien und Libyen haben ein Abkommen zur Bekämpfung illegaler Einwanderung geschlossen. Der Vertrag, den Italiens Innenminister Giuliano Amato und der libysche Außenminister Abdurrahman Mohammed Shalgam am Samstag in Tripolis unterzeichneten, sehe eine verstärkte Zusammenarbeit beider Länder im Kampf gegen „kriminelle Organisationen, die Menschenhandel betreiben und aus illegaler Einwanderung Profitschlagen“ vor, teilte das Innenministerium in Rom mit. · Tschetschenien: den neuesten Report von Memorial über die Situation der Bevölkerung in Tschetschenien gibt es nun in drei Sprachen im Netz: http://refugee.memo. ru/ArcHive/F.nsf/Lookup/ Report-2007/$file/ChechenSurvey_RU-2007.ziprussisch http://refugee.memo.ru/ArcHive/F.nsf/Lookup/Report-2007/$file/Report_2007-Germ.zipdeutsch http://refugee.memo.ru/ArcHive/F.nsf/Lookup/Report-2007/$file/Report_2007_Engl.zipenglisch und noch mal hier: aktueller Bericht (01_2008) von Svetlana Gannushkina/ Memorial über die Situation tschetschenischer Flüchtlinge in der Russischen Föderation in der Übersetzung von Bernhard Clasen weiter:http://www.clasen.net/gannuschkina/2007/doklad-2007-de.html
* PE DIE LINKE, Ulla Jelpke, 9.1.07: Behörden behindern Nachzug von Flüchtlingskindern. In einer Kleinen Anfrage (16/7634) hat sich die Fraktion DIE LINKE. Über die Praxis von DNA-Tests beim Nachzug von Kindern zu ihren Eltern nach Deutschland erkundigt. Demnach müssen Eltern aus den meisten Entwicklungsländern mit DNS-Abstammungsgutachten ihre Elternschaft nachweisen. Dieses Gutachten kosten 200-500 € In den Hauptherkunftsländern der Flüchtlinge erkennen die deutschen Auslandsvertretungen dort ausgestellte Dokumente generell nicht an. Das ist eine ungeheuerliche Verletzung des grundgesetzlichen Schutzes der Familie. Ein Abstammungsgutachten bedeutet für die Flüchtlinge eine unzumutbare finanzielle Härte.
* Seit Februar 2008 gibt es eine sehr gute Artikelsammlung zum Thema „Grenzregime Marokko“ auf: http://no-racism.net/thema/115
* Schreiben des BMI vom 28.01.08: zu Tamilen aus Sri Lanka. BMI regt an, Rückführungen nach Sri Lanka für die nächsten drei Monate „partiell für aus dem Norden und Osten Sri Lankas stammende Tamilen auszusetzen“. Ausnahmen „Hiervon ausgenommen sollen Straftäter und solche Personen sein, bei denen eine Existenzsicherung bei Rückkehr auf Grund noch vorhandener familiärer Strukturen im Regierungsgebiet bzw. sonstiger bekannter Umstände gesichert erscheint“. Der Lagebericht wird gerade aktualisiert und bis dahin bitten sie „in jedem Einzelfall besonders sorgfältig zu prüfen“. (Landerinfos/Sri Lanka/2008_01_28_BMI keine Rückführungen)
h2. DUBLIN und EUROPA
* Pro Asyl (Januar ´08): Das BMI hat das BAMF angewiesen, keine unbegleiteten Minderjährigen im Rahmen von Dublin-Verfahren mehr zu überstellen. Konkret ging es um eine Überstellung nach Griechenland, die Weisung gilt jedoch allgemein für Minderjährige. Dies ist ein erfreulicher Teilerfolg. Die Einstellung aller Überstellungen nach Griechenland muss noch erstritten werden.
h2. ZUWANDERUNGSGESETZ-SOZIALES/ARBEIT/AUFENTHALTSGESETZ…
* Georg Classen: hier ist die Ergänzungslieferung Juni 2007 bis Januar 2008, 35 Seiten 0,3 MB mit neuen Entscheidungen zum Flüchtlingssozialrecht: http://www.fluechtlingsinfoberlin. de/fr/pdf/neue_Urteile_0108.pdf, Achtung: Die komplette Sammlung Urteile2.pdf ca. 460 Seiten ca. 4 MB mit, über 2000 Entscheidungen aus Mitte 1997 bis Januar 2008 gibt’s hier: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/Urteile2.pdf Die Ergänzungslieferung enthält neue Entscheidungen u.a. zu:
* Asylbewerberleistungsgesetz: § 2 AsylbLG und erneute Kürzung durch auf 48-Monate verlängerte Wartefrist? Beihilfen für Hausrat nach § 3 AsylbLG, Beihilfen für Passkosten nach AsylbLG, Anrechnung des Einkommens und Vermögens Familienangehöriger nach § 7 AsylbLG
* Grundsicherung für Arbeitsuchende: ALG II für Ausländer, Ausschluss Arbeit suchender Unionsbürger vom ALG, II, ALG II bei Urlaub im Ausland,
* Aufenthaltsgesetz: Maßstab für Lebensunterhaltssicherung; Wohnsitzauflage bei Aufenthalt aus humanitären Gründen; gesetzliche Bleiberechtsregelung
* Kinder-und Erziehungsgeld: Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Neuregelung zum KinderErziehungs- und Elterngeld für Ausländer; Erziehungsgeld für türkische Asylbewerberin
* BaföG: Ausbildungsförderung für MigrantInnen und Flüchtlinge
* SGB IX: Schwerbehindertenausweis für Geduldete
* OEG: Gewaltopferentschädigung für Geduldete
* SGB VII: Unfallversicherung für illegal beschäftigte Ausländer
* StGB: Höhe der Tagessätze für AsylbLG-Berechtigte
* Hinweise des BMI zu den wesentlichen Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts-und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) zu finden unter: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/zuwg/BMI_HinweiseAendGesetz.pdf ABSCHIEBUNG/ABSCHIEBUNGSHAFT
* Passend zur wahrscheinlich demnächst anstehenden nächsten EU-Sammelabschiebung, hat das „Zeit“Magazin im Januar eine fakten-und bilderreiche Reportage über die erste deutsche Charterabschiebung mit EU-Mitteln, die am 18.9.2006 ab Hamburg nach Guinea, Togo und Benin ging, veröffentlicht. Die AutorInnen haben Abgeschobene in den genannten afrikanischen Ländern besucht und mit ihrer Hilfe sowie auf der Basis der sehr ausführlichen Erläuterungen des federführenden leitenden Angestellten der Hamburger Ausländerbehörde (dessen Name allerdings im Gegensatz zu denen der Flüchtlinge verändert wurde) den Ablauf der Abschiebung rekonstruiert. Außerdem sind jede Menge andere interessante Infos in dem Artikel, u.a. werden als Fluggesellschaften Hello, LTU und Hamburg Internationalerwähnt.Die Reportage istzu findenunter:http://www.zeit.de/2008/03/Abschiebeflug
* taz, 29.01.2008: Berlin: Ausländerbehörde in der Kritik , Abschiebungen sind Geheimsache. Die Ausländerbehörde versucht Rechtsanwälte bei Abschiebungen mit gezielter Geheimhaltung zu umgehen. Anwaltsverein: Aufforderung zur Rechtsbeugung. VON PLUTONIA PLARRE Rechtsanwälte sind bei Abschiebungen Störenfriede. Deshalb versucht die Ausländerbehörde sie kaltzustellen. Bekannt geworden ist die Praxis vergangene Woche durch ein Behördenschreiben im Fall einer 46-jährigen Armenierin. Nun hat die Innenverwaltung auf den Bericht der taz reagiert. Die Fachaufsicht werde das Thema im Februar bei einer Sitzung mit der Ausländerbehörde zur Sprache bringen, so Sprecherin Nicola Rothermel. Die Ausländerbehörde handele rechtmäßig, es gebe aber „Fragezeichen“. Was die Ausländerbehörde treibt, sei „fast eine Aufforderung zur Rechtsbeugung,“ sagt dagegen Ronald Reimann, Mitglied des Arbeitskreises Ausländerecht im Republikanischen Anwaltsverein (RAV). HÄRTEFALLKOMMISSIONEN…
* Der Bericht über die Tätigkeit der Härtefallkommission des Landes Brandenburg im Jahr 2007 ist erschienen: Der Schwerpunkt des Berichts liegt auf breiten statistischen Daten. Seit dem Jahr 2005 konnten über die HFK 125 Personen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Davon erfolgten 10 Anordnungen für 20 Personen im Jahr 2007. Die IMK-Bleiberechtsregelung sowie die gesetzliche Altfallregelung in §§ 104a, 104b AufenthG haben die Arbeit der HFK im Jahr 2007 wesentlich beeinflusst.
h2. DIVERSES
* Eine gute Nachricht zum neuen Jahr: das 22. BAföG-Änderungsgesetz wurde am 31.12.2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 01.01.2008 in Kraft getreten: http://fluechtlingsinfoberlin. de/fr/pdf/22_BafoeG_AendG.pdf genauere Infos von Georg Classen, FR Berlin, auch beim FR Brandenburg (mail vom 3.1.2008) Termine 8., 15.,22.,29.02.08 17:00 18:00 Uhr -Demonstration für Offene Grenzen vor dem Abschiebeknast Ankündigung von Demonstrationen für Offene Grenzen vor dem Abschiebeknast an:Zeit: 8,15,22,29.2.08 von 17:00 bis 18:00Ort: Grünauer Straße 140 , Tram Rosenweg, Berlin (weitere Infos auf unserer Homepage: info@fluechtlingsrat-brandenburg.de) 25.02.2008 Infoveranstaltung „Frontex und die Militarisierung des EU-Grenzregimes“ im 19:00 Uhr Café Morgenrot nähere Informationen in Kürze (weitere Infos auf unserer Homepage: info@fluechtlingsrat-brandenburg.de) 05. bis 07.03.2008 4. Jahrestagung Illegalität: „Irreguläre Migration in der europäischen Politik“ Tagung in der Katholischen Akademie Berlin in Kooperation mit dem Katholischen Forum ‚Leben in der Illegalität‘ und dem Rat für Migration“Der Umgang mit irregulärer Migration ist (weitere Infos auf unserer Homepage: info@fluechtlingsrat-brandenburg.de) 07. und 08.03.2008 Flüchtlingsstatus und Bleiberecht in der deutschen Rechtspraxis. Wie gelungen ist die Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie in das deutsche Recht? am 7. und 8. März 2008 in der Ev. Akademie Loccum“Was steht in der Qualifikations-Richtlinie der EU und ist in (weitere Infos auf unserer Homepage: info@fluechtlingsrat-brandenburg.de) 28./29.03.2008 Seminar in Berlin: Richtlinien, Antragstellung & Projektabwicklung zu BMZ- Titel 687 06 Richtlinien, Antragstellung & Projektabwicklung zu BMZ-Titel 687 06 „Für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger in (weitere Infos auf unserer Homepage: info@fluechtlingsrat-brandenburg.de) 31.03.2008 19:00 Uhr Infoveranstaltung „Die Lebenssituation von Flüchtlingen“ -im CaféMorgenrot nähere Informationen in Kürze (weitere Infos auf unserer Homepage: info@fluechtlingsrat-brandenburg.de) 28.04.2008 28./29. März 2008 Seminar in Berlin: Richtlinien, Antragstellung & 19:00 Uhr Projektabwicklung zu BMZ-Titel 687 06 nähere Informationen in Kürze (weitere Infos auf unserer Homepage: info@fluechtlingsrat-brandenburg.de)
h2. Bücher und Broschüren
* Soeben hat die Auslieferung des von GEORG CLASSEN verfassten vollständig neu bearbeiteten Praxishandbuchs „Sozialleistungen für MigrantInnen und Flüchtlinge“ begonnen.304 Seiten, Stand 01.01.2008, 14,90 € Bestellformular: http://www.ariadne.de/buchdienst/ contents/de/p2660.html Das Handbuch erläutert das gesamte Sozialrecht differenziert nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus. Dabei werden alle für Ausländer geltenden Besonderheiten ausführlich kommentiert, z.B. die seit April 2006 geltende Einschränkung des ALG II-Anspruchs für Unionsbürger, die verfassungsrechtlich umstrittene Neuregelung der Familienleistungen, die Änderungen beim AsylbLG und der Beschäftigungserlaubnis durch das EU-Richtlinienumsetzungsgesetz vom August 2007, die seit Dezember 2007 geltenden Änderungen bei den Integrationskursen und die seit Januar 2008 geltende Neuregelung der Ausbildungsförderung für MigrantInnen. Ein Schwerpunkt liegt auf den Ansprüchen von Ausländern mit befristeter Aufenthaltserlaubnis, von Unionsbürgern der „neuen“ EU-Länder, von asylsuchenden, geduldeten und anerkannten Flüchtlingen sowie von MigrantInnen ohne legalen Status, da für sie Sozialleistungen oft nur unter besonderen Voraussetzungen zugänglich sind. Dargestellt werden die Ansprüche auf ALG II, Sozialhilfe und Leistungen nach AsybLG einschließlich der Sozial(hilfe)leistungen zur medizinischen Versorgung. Darüber wird der Zugang zu Beschäftigungserlaubnis und selbstständiger Erwerbstätigkeit erläutert, und ebenso die Ansprüche auf Ausbildungs-und Arbeitsförderung, Kranken-, Pflege-, Renten-und Unfallversicherung, Integrationskurse, Kinderzuschlag, Kinder-und Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kinder-und Jugendhilfe, Leistungen für MigrantInnen mit Behinderung, Wohngeld und Wohnberechtigungsschein sowie weitere für MigrantInnen relevante Sozialleistungen. Dargestellt wird auch der Zusammenhang zwischen Aufenthaltsrecht und eigenständiger Lebensunterhaltssicherung. Zahlreiche mit Internetfundstellen versehene Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur ergänzen das Handbuch und machen es für Migrationsberatung, AnwältInnen und RechtsanwenderInnen, aber auch für Wissenschaft und Forschung zum unentbehrlichen Hilfsmittel und Nachschlagewerk. Mehr Infos zum Buch: http://www.vonloeper.de/migrationssozialrecht
* NEUERSCHEINUNG: „MAMADOUS FAHRT IN DEN TOD“ BORDERLINE -EUROPE UND VON LOEPER LITERATURVERLAG BRINGEN BEWEGENDE REPORTAGE ÜBER DAS MASSENSTERBEN IM MITTELMEER HERAUS. An den Außengrenzen der Europäischen Union finden immer mehr Flüchtlinge und MigrantInnen auf der Suche nach einem menschenwürdigen Leben den Tod. Sie fliehen vor der Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen durch Kriege, Umweltkatastrophen, ungerechte Wirtschaftsund Handelsbedingungen und sie fliehen vor gewalttätigen und diskriminierenden Verhältnissen in ihren Herkunftsländern. „Tausende und Abertausende von Toten, eine unbestimmte Anzahl von Vermissten, über die man nie mehr etwas erfahren wird.“ So charakterisiert Fulvio Vassallo Paleologo, Professor an der Universität von Palermo, die „Nebenwirkungen“ eines von Europa einseitig gegen Migranten erklärten Krieges, der die irreguläre Migration stoppen und die Einreisemöglichkeiten -auch für Asylsuchende -beenden soll. Die namenlosen Opfer dieser europäischen Abschottungspolitik sind meist allenfalls noch eine Randnotiz in unseren Zeitungen wert. Besonders dramatisch ist die Lage im Kanal von Sizilien, der Ägäis und dem Atlantik vor den kanarischen Inseln. In seeuntüchtigen Booten werden Flüchtlinge gezwungen, immer gefährlichere Routen in Kauf zu nehmen, da sie sonst in Gefahr laufen, auf See zurück geschoben zu werden, ohne z.B. ihr Recht auf einen Asylantrag in der EU geltend zu machen. Das wahre Ausmaß des Massensterbens an den EU-Außengrenzen wird von offizieller Seite verschwiegen, die Bürgerinnen und Bürger Europas sollen nicht erfahren, was sich täglich rings um die Europäische Union abspielt. GABRIELE DEL GRANDE ist im Herbst 2006 18.000 km durch Europa und Afrika gereist. Monatelang folgte er den Routen der Flüchtlinge entlang des Mittelmeers, von der Türkei zum Maghreb und von dort bis zum Senegal. Er sprach mit denen, die zurückgeschoben wurden, die es noch versuchen wollen oder die mindestens eine/n Angehörigen, die/der sich auf die Reise gemacht hatte, verloren haben. MAMADOUS FAHRT IN DEN TOD ist der mutige Bericht eines jungen Journalisten, der versucht, den Toten ein Gesicht zu geben. In detektivischer Kleinarbeit fügt er einen Puzzlestein an den anderen. Wer waren diese Menschen, die Schiffbrüchen zum Opfer fielen, aber auch der Hitze der Sahara, Lastwagenunfällen, dem Schnee und der Kälte, den Minenfeldern und den Schüssen der Polizei? Aus welcher Situation kamen sie? Warum brachen sie nach Europa auf? MAMADOUS FAHRT IN DEN TOD erzählt von den Opfern dieser Migration und davon, dass es die vielbeschworene Invasion von Flüchtlingen nicht gibt. Er berichtet vonden neuen Wächtern des Massengrabs Mittelmeer. GABRIELE DEL GRANDE lässt die Menschen erzählen. Dadurch werden die Beweggründe und die absolute Aussichtslosigkeit in der Heimat deutlich. „Vergessen, nicht beachten, das sich darein fügen in die Normalität der Tragödien der Migration, die in diesem Buch beschrieben werden, wäre, als ob man diese Flüchtlinge noch einmal sterben ließe“. MAMADOUS FAHRT IN DEN TOD ist ein Appell an uns alle, endlich hinzusehen und die Tragödie der irregulären Migranten im Mittelmeer nicht weiter zu dulden. Präsentiert von www.borderline-europe.de – www.vonloeper.de – www.fluechtlingsrat-bw.de. Weitere Infos: www.vonloeper.de/mamadou zu bestellen für 14.90 € bei: http://www.ariadne.de/buchdienst/index. html?lang=de&target=p2659.html; ISBN 978-3-86059-510-7
* „DISPLACED -Flüchtlinge an Europas Grenzen“ a.. Fotobuch (128 Seiten, vierfarbig, gebunden; Marokko/Spanien/Italien/Ukraine) b.. Dokumentarfilm „Au clair de la lune“ (Burkina Faso/Elfenbeinküste/ Mali 40 Min.) c.. Dokumentarfilm „Le Heim“ (Deutschland, 16 min) Hrsg. von PRO ASYL im von Loeper Literaturverlag, Dezember 2007. BIS 31.12. zum Subskriptionspreis von 26,90 EURO zzgl. Versandkosten. Die Reise der Fotografin und Dokumentarfilmerin Leona Goldstein beginnt in Westafrika, wo korrupte Politiker ihre Wahlkampagnen von französischen Unternehmen führen lassen, wo bittere Armut die Menschen in die Flucht zwingt. Goldstein folgt der Ausbeutung der Rohstoffe und der Menschen, spricht mit Oppositionellen und Flüchtlingsfrauen. Sie sucht die Menschen vor den kaum überwindbaren Mauern der „Festung Europa“ in Marokko und in der Ukraine auf. Schließlich geht sie hinein in ein isoliertes deutsches Flüchtlingslager, eine Exklave im Inneren Europas, wo Flüchtlinge auf sechs Quadratmetern Niemandsland vegetieren. Das Medienpaket eignet sich als Geschenk oder für die politische Bildungsarbeit von Jugendlichen und Erwachsenen. Alle Inhalte sind dreisprachig (deutsch/englisch/französisch). BITTE BEACHTEN: Das Medienpaket „Displaced“ wird am 19. oder 20. Dezember 2007 an die Besteller/innen versandt und sollte 1-2 Tage später eintreffen.
* Das DRK bringt zum Jahreswechsel die bereits bekannte Broschüre mit dem Titel ‚Aufenthalt aus humanitären Gründen -Erläuterungen zum Zuwanderungsgesetz‘ zum dritten Mal heraus. Informationen unter:http://drk.de/Integration
* Die Sozialwissenschaftlerin Helen Schwenken von der Uni Kassel hat im Auftrag der Heinrich-Böll- Stiftung ein sehr lesenswertes Online-Dossier zum Thema „Leben in der Illegalität“ konzipiert,das seit ein Paar Tagen auf der Webseite der Böll-Stiftung abrufbar ist. Es findet sich im Netz unter: http://www.migration-boell.de/web/migration/46_1371.asp Die Beiträge im Einzelnen:
Der gefährliche Weg nach Europa
* von Elias Bierdel, http://www.migrationboell. de/web/migration/46_1374.asp
Die Herstellung von Illegalität -Das Scheitern von Migrationskontrollen ist kein Zufall
* von Helen Schwenken http://www.migration-boell.de/web/migration/46_1375.asp
United States: Increased criminalizing of undocumented migration after 9/11
by Robyn Rodriguez, http://www.migration-boell.de/web/migration/46_1376.asp
Das unsichtbare Bild -illegalisierte Migration im Film
* von Olaf Berg http://www.migration-boell.de/web/ migration/46_1377.asp
Zwischen Repression und Integration: Wie gehen Kommunen mit dem Problem der Illegalität um?
* von Simone Buckel, http://www.migration-boell.de/web/migration/46_1379.asp
Grundrechte für Familien im illegalen Aufenthalt gewährleisten
* von Christa Goetsch & Antje Möller, http://www.migration-boell.de/web/migration/46_1381.asp
Die Lebenssituation von Menschen ohne Papiere in Köln
* http://www.migration-boell.de/web/migration/ 46_1382.asp
Gesundheitsversorgung für Menschen in der Illegalität
* von Elène Misbach, http://www.migrationboell. de/web/migration/46_1380.asp
Vom Weltmarkt in den Privathaushalt. Die ,neuen Dienstmädchen‘ im Zeitalter der Globalisierung. von Helma Lutz, http://www.migration-boell.de/web/migration/46_1120.asp
* Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität in Deutschland: Was ist die Aufgabe der Kirche? von Weihbischof Josef Voß, http://www.migration-boell.de/web/migration/46_1386.asp
* Between Organising and Exclusion: Trade Union Strategies and Undocumented Migrant Workers by Özge Berber Agtas, Beate Amler and Luciole Sauviat, http://www.migrationboell. de/web/migration/46_1387.asp
* Illegalisierte Frauen in Privathaushalten Ein Interview von Helen Schwenken, http://www.migrationboell. de/web/migration/46_1385.asp
* Undocumented Migrants in the Workplace: A Rights-Based Approach
by Michele LeVoy and Sabine Craenen,
* AGG-Ratgeber.de ab sofort online: Das Gleichbehandlungsbüro -GBB-Aachen und das Anti- Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V. haben einen mehrsprachigen Online-Ratgeber zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entwickelt. Dieser ist ab sofort erreichbar unter www.AGG-Ratgeber.de. Die Internetseite klärt leicht verständlich über Handlungsmöglichkeiten gegen rassistische Diskriminierung auf. Sie informiert über rechtliche Vorgehensweisen gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Ebenso werden Hinweise für den Fall gegeben, dass der Gerichtsweg nicht sinnvoll erscheint.Der AGG-Ratgeber ist zunächst in Deutsch und Türkisch abrufbar. Weitere Sprachen sollen im Laufe des Jahres folgen. Dieses Projekt wird gefördert vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (www.mgffi.nrw.de). Isabell Teller-GBB Aachen (0241 49000) & Hartmut Reiners, ARIC-NRW e.V. (0203 28 48 73) http://www.aric-nrw.de, info@aric-nrw.de
h2. Rundbriefe anderer Flüchtlingsräte und Gruppen
* flüchtlingsräte – winter 2007: das Heft der Flüchtlingsräte ist erschienen. Artikel zu den Themen Unterbringung, Bleibrecht, Perspektiven, Abschottung/Südgrenze etc. ZU beziehen über den FR Brandenburg
h2. Urteile
* Entscheidung des VG Osnabrück vom 20.11.2007 -Az.: 5 A 209/07 -mit der ein Widerrufsbescheid des BAMF gegen einen togolesischen Flüchtlinge aufgehoben wird, weil es keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine dauerhafte und grundsätzliche Änderung der politischen Lage gibt. Wörtlich erklärt Richter Niermann: „Für die Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit wird es erforderlich sein, den Demokratisierungsprozess in Togo noch über einen gewissen Zeitraum (ein oder zwei Jahre) zu beobachten.“ (Urteil im FR erhältlich)
* FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2007, 4 K 4239/07 PKH, Ausländern mit humanitärem Aufenthalt oder Duldung könnte auch ohne Erwerbstätigkeit Kindergeld zustehen – Änderung der DA FamEStG 62.4-umstrittene Rechtsfrage – PKH-Entscheidung
* BVerwG, 11.09.2007, 10 C 8.07, PTBS, Verfahrensfehler, Aufklärungspflicht, Mitwirkungspflicht, „zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis“, Beweisantrag, Anforderungen an PTBS Gutachten/Beweisantrages
* Zur Substantiierung eines Sachverständigenbeweisantrags, der das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen posttraumatischen Belastungsstörung zum Gegenstand hat, gehört regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attests, aus dem sich nachvollziehbar ergeben muss, auf welcher Grundlage der Arzt zu seiner Diagnose gelangt ist und wie sich die Krankheit imkonkreten Fall darstellt.
* Nachdem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts-und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl I 2007, 1970) ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei Asylbewerbern auch für die ausländerrechtliche Ermessensentscheidung zuständig, ob nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der Vorschrift von der Abschiebung abgesehen werden soll.
* Verpflichtet das Verwaltungsgericht das Bundesamt zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich eines bestimmten Staates, so ist auch die Bezeichnung des betreffenden Staates als Zielstaat in der Abschiebungsandrohung rechtswidrig.
* SG Hannover, 20.07.2007, S 53 AY 81/06, Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren bei unrechtmäßiger (auch geringer) Kürzung der Leistungen nach AsylbLG
* LG Lüneburg, 11.10.2007, 6 T 124/07, Ingewahrsamnahme nach Polizeirecht zur Vermeidung einer Straftat ist bei Besitz einer Grenzübertrittsbescheinigung weder nach § 58 noch nach § 62 rechtmäßig -GÜB steht insoweit einer Duldung gleich
* OLG Celle, 30.11.2007, 22 W 53/07, Bei nicht ordnungsgemäßer Anhörung ist die Haft durch das OLG sofort zu beenden, da durch Zurückverweisung an das Landgericht „der rechtswidrige Zustand weiter perpetuiert“ würde
* LG Osnabrück, 19.12.2007, 11 T 827/07, Landgericht entscheidet erstmals, dass die Landeskasse die Kosten für die Beiziehung eines Dolmetschers nicht nur für ein Gespräch, sondern für mehrere Gespräche mit dem Verfahrensbevollmächtigten zu tragen hat
* LK Halberstadt, 08.02.2007, Landkreis Halberstadt zahlt offenbar 2.000,00 € pro Passersatzpapier an guineische Behörden
* VG Berlin, 03.01.2008, VG 35 A 505/07, Duldungsanspruch wegen eines Rücknahmeantrags bei bestandskräftiger Ausweisung
* SG Cottbus, 21.11.2007, S 20 SO 56/07 ER, Anrechnung von Leistungen nach § 2 AsylbLG auf 48 Monats-Frist -einstweilige Anordnung begründet, kein Verweis auf Existenzsicherung durch Leistungen nach § 3 AsylbLG
* SG Berlin, 27.12.2007, 116 AS 29738/07 ER, Unterkunftskosten nach ALG II nicht nach AV Wohnen, sondern nach Einzelfallprüfung
* OVG Hamburg, 07.12.2007, 4 So 149/07, PKH für Vater eines deutschen Kindes PKH im Ausweisungsverfahren unter Berufung auf BVerwG vom 15.11.2007, wonach es nun in Ausweisungsklageverfahren immer auf die letzte mündliche Verhandlung ankommt
* BVerwG, 04.09.2007, 1 C 43/06, Sperrwirkung, Ehegattennachzug, „Ehegattenunabhängiges Aufenthaltsrecht“, „humanitäre Gründe“, Streitgegenstand u.a. Aufenthaltstitel kann nur mit dem ihr zugrunde liegenden Sachverhalt erteilt werden und bei Verlängerung der selbe Zweck zu beachten ist, sofern kein neuer Zweck geprüft und beschieden wurde (s. Anmerkung RA Zeran und eMail vom 12.12.2007)
* OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007, Auflösende Bedingung „erlischt bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII“-Sof. Ausreisepflicht für Familienangehörige, wenn Familienversorger unverschuldet in den Leistungsbezug fällt und die Familienangehörige in den Leistungsbezug einbezogen werden
* SG Duisburg, 08.11.2007, Bestandsschutz bei Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes Leistungen nach § 2 AsylbLG werden auf 48-Monats-Frist angerechnet
* VG Osnabrück, 20.11.2007, 5 A 209/07, Widerrufsverfahren -Aktuelle Lage in Togo lässt Rückkehrgefährdung nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen -für hinreichende Verfolgungssicherheit ist Beobachtung des Demokratisierungsprozesses für ein oder zwei Jahre erforderlich
* VG Frankfurt/Oder,28.12.2007, 6 K 770/07.A, BAMF muss Kosten der Asylklage tragen, wenn es für deutsches Kind Asylverfahren gemäß § 14 a AsylVfG einleitet, auch dann, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit noch nicht eingetragen ist.
* Pressemitteilung der Bundesverwaltungsgerichts zur Unzulässigkeit von – mit Länderfinanzausgleichsgesichtspunkten begründeten – Wohnsitzbeschränkungen bei anerkannten Flüchtlingen.(pdf,im FR abrufbar: Urteile_diverse_Wohnsitzbeschränkung_2008_01)
* OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007, 2 L 223.06, Wohnsitzauflage für das Ausreisezentrum Halberstadt ist rechtswidrig, wenn die Ausländerbehörde seit langer Zeit nichts mehr zur Identitätsklärung / Passersatzpapierbeschaffung getan hat
* Senatsverwaltung f. Inneres, 29.10.2007, I B 51 -0206/3324, Zeiten der Aufenthaltsgestattung/ Duldung sind bei Ermessenseinbürgerungen „im Hinblick auf abzusehende Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit sog. Härtefällen“ entgegen Nr. 8.1.2.3 der VAH des BMI im Land Berlin bis auf weiteres anrechenbar
* OVG NRW, 27.11.2007, 17 B 1779/07, Anspruch auf Duldung trotz des Ausschlussgrundes des § 104a Abs. 1 S.1 Nr. 6 AufenthG (Straftaten), um die Prüfung eines Antrags auf vorzeit. Tilgung aus dem Strafregister gemäß § 49 BZRG zu ermöglichen, wenn der Antrag hinreichende Erfolgsaussichten hat
* Landesamt für Bürger-und Ordnungsangelegenheiten (LABO), 15.01.2008, Scheinehenbefragung, Visumsverfahren, Visum, Familienzusammenführung, Scheinehe, Scheinehenverdacht
* 17.01.2008, Familiennachzug nach dem Richtlinienumsetzungsgesetz – Aufsatz
* RA Marx, 17.01.2008, Familiennachzug nach dem Richtlinienumsetzungsgesetz – Aufsatz, „familiäre Lebensgemeinschaft“, „Familiennachzug zu Ausländern“, Familienzusammenführung, Familie, Sprachkenntnisse, Sprachkurs
* VG Bremen, 18.01.2008, 6 V 3542/07.A, Wird vom Bundesamt eine nachträgliche Konkretisierung oder Änderung des Zielstaats vorgenommen, muss eine ausdrückliche Feststellungsentscheidung über Abschieb.verbote nach § 60 II-VII AufenthG getroffen werden Klage hiergegen hat aufschiebende Wirkung
* Niedersächsisches Innenministerium, 03.01.2008, 44.01-120 129 TGO, Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit -Togoische Einbürgerungsbewerber können derzeit faktisch nicht in zumutbarer Weise die zur Wirksamkeit ihres Verzichtsdekrets erforderliche amtliche Veröffentlichung im togoischen Regierungsblatt erreichen
* EuGH, 11.12.2007, C-291/05 – Eind, Freizügigkeit bei Rückkehr in den Heimatstaat wird mitgenommen – Familienangehöriger kann ein Aufenthaltsrecht ableiten, wenn er mit dem EU– Bürger in seinen Heimatstaat zurückkehrt – Lebensunterhaltssicherung nicht zwingend
* VG Göttingen, 20.12.2007, 3 B 317/07, Kostenerinnerung – Anrechnung der Vorverfahrensgebühr bei einem Antrag nach § 80 VI S.1 i.V.m. IV VwGO – Entscheidung entgegen Niedersächs. OVG
* EuGH Urteil 24.01.2008, C-294/06: Payir, Öztürk, Akyüz. Auch Studenten und Au Pairs erfüllen die Eigenschaft als Arbeitnehmer nach den Kriterien, die der EuGH bsiher für die Arbeitnehmereigenschaft gestellt hat. EuGH hat die künstliche Differenzierung der GA bei Au Pairs bejahend und Studenten verneinend, nicht akzeptiert. Entgegen HessVGH, 12 TG 786/06 vom 09.06.2006 und den Durchführungsanweisungen zur BeschVerfV. Auf der Homepage des EuGH ist das Urteil abrufbar.
* AG Bernau 5 Ls 21/07, U.v. 03.08.07, www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2030.pdf (2 MB!) Schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen „Sippenhaftung“ durch Ausschluss der Eltern und Geschwister vom IMK-Bleiberecht und von § 104a AufenthG in Folge einer Jugendstrafe von 8 MonatenaufBewährungfürden16jährigenTäter.DerIMK-Beschluss undebenso§104aINr.4i.V.m. § 104a III AufenthG verstoßen gegen Menschenwürde, Diskriminierungsverbot und richterliche Unabhängigkeit, Art 1, 3, 97 GG. Auf Vorlage beim BVerfG wird dennoch verzichtet, stattdessen trotz erneuter Straftat wg. geringer Schwere der Tat und positiver Prognose unter Einbeziehung der Jugendstrafe von 8 Monaten Bildung einer auf 60 Stunden gemeinnützige Arbeit gemilderten Gesamtstrafe nach § 31 JGG.
* OLG Hamburg, 14.01.2008, 2 Wx 138/07, Beschleunigungsgebot bei Sicherungshaft nach U-Haft bzw. vollziehbarer Asylablehnung
* AG Eberswalde, 01.06.2007, 6 XIV 25/06, Abschiebungshaftrecht rechtfertigt höhe Gebühr als Mittelgebühr
* BverfG, 10.12.2007, 2 BvR 1033/06, Ein aus der Freiheit heraus gestellter Erstasylantrag steht der Inhaftierung auch dann entgegen, wenn der Asylantrag im EU-Ausland gestellt wird und Deutschland für die Bearbeitung/ den Abschluss des Asylverfahrens zuständig ist
* Verwaltungsgericht Berlin; Urteil der 5. Kammer vom 19. Dezember 2007 -VG 5 V 22.07; Erfordernis von deutschen Sprachkenntnissen bei Ehegattennachzug rechtmäßig (Nr. 1/2008) Ausländer, die zu ihren in Deutschland lebenden Ehegatten nachziehen wollen, müssen sich zumindest auf einfache Weise in deutscher Sprache verständigen können. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die seit dem 28. August 2007 geltende Regelung des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG bestätigt. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin verneinte zwar entgegen der Auffassung des beklagten Auswärtigen Amtes das Vorliegen einer Scheinehe. Die Klage hatte gleichwohl keinen Erfolg, weil die Klägerin nach Überzeugung des Gerichts die gesetzlichen Mindesterfordernisse hinsichtlich ihrer zu verlangenden deutschen Sprachkenntnisse nicht erfülle. Zwar sei sie imstande, einzelne deutsche Worte zu sagen. Dies sei nicht ausreichend. Eine Verständigung auf einfache Art in deutscher Sprache setze wenigstens voraus, dass der Ausländer Sätze mit Subjekt, Prädikat und Objekt bilden und entsprechende Sätze Anderer mit geläufigen Alltagsbegriffen mehr als nur selten verstehen könne. Das Gericht setzte sich in der Kammerentscheidung ausführlich mit der Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelung mit höherrangigem Recht auseinander. So sei das Spracherfordernis zum einen mit der EU-Familienzusammenführungsrichtlinie vereinbar. Zum anderen stehe die Regelung auch mit Artikel 6 GG (Schutz der Ehe und Familie) in Einklang, weil die Freiheit, die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet zu führen, nicht uneingeschränkt gelte. Vielmehr seien verhältnismäßige Eingriffe in die Freiheitssphäre der Eheleute zum Schutze öffentlicher Interessen zulässig. Hierzu zählten auch rechtzeitig erworbene Kenntnisse der deutschen Sprache, um die wünschenswerte schnelle Integration des zuziehenden Auslän¬ders zu erleichtern. Schließlich liege in der Neuregelung auch dann kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Artikel 3 GG), wenn Angehörige bestimmter anderer Staaten (u.a. Australien, Israel, Japan, Kanada und die USA) unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Spracherfordernis ausgenommen seien. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zugelassen.
* LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2007, L 6 AS 664/07 ER, Sozialleistungen für arbeitssuchende EU-Bürger -Ausschluss des § 7 II SGB II wohl nicht mit EU-Recht vereinbar -Entscheidung im Eilverfahren
* LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2008, L 8 SO 88/07 ER, Leistungsausschluss nach § 7 I S.2 SGB II ist für alle vom Europ. Fürsorgeabkommen (EFA) erfassten Staatsangehörigen wirkungslos Ausschlussgrund des § 7 I S.2 gilt ohnehin nur, wenn sich AufenthaltsR ausschl. auf Grund „zur Arbeitssuche“ stützt
* VG Lüneburg, 21.01.2008, 1 A 215/05, Vietnam – Anerkennung nach § 60 Abs.1 AufenthG i.V.m. Qualifikationsrichtlinie im Asylfolgeverfahren aufgrund exilpolitischer Tätigkeit – umfassende Ausführungen zum Verfolgungsmaßstab nach der Qualifikationsrichtlinie
* Bundespolizei, 30.01.2008, Laut Mitteilung der Dublin-Stelle des BAMF werden in Dublin-Fällen keine Minderjährigen an einen Mitgliedsstaat (wohl nur Griechenland) angeboten
* OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2008, OVG 10 N 40.07, OVG entscheidet erneut, dass der Widerruf ist in den IGK-Fällen unzulässig ist
* LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2008, L 20 B 85/07 AY ER, Bestandsschutz bei Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes – Leistungen nach § 2 AsylbLG werden auf 48-Monats-Frist angerechnet
* Innenministerium Schleswig-Holstein, 01.02.2008, Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion Abschiebungshindernisse durch Verlust der Staatsangehörigkeit im Zusammenhang mit längerem Auslandsaufenthalt
* Bundesministerium des Innern, 02.10.2007, Hinweise des BMI zum Richtlinienumsetzungsgesetz (Stand 02.10.2007)
* OVG Schleswig-Holstein, 14.01.2008, 4 MB 95/07, Lebensunterhalt ist gesichert, wenn der Ausländer ihn ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann – Hess. VGH folgend nichtfiktive,sonderntatsächlicheBetrachtungsweise-keine Zuschläge nach SGB II
* EuGH, 24.01.2008, C-294/06, Au Pairs und Studenten können Arbeitnehmer sein – Befristung der Beschäftigung ist unschädlich für Art 6 GG, wenn die Tätigkeit über 1 Jahr ausgeübt wurde
* LG Berlin, 18.12.2007, 506 Qs 228/07, keine Pflichtverteidigerbestellung nach Verfahrensabschluss möglich; Antragszeitpunkt unerheblich (st. Rspr. des KG)
* VG Berlin, 25.01.2008, VG 5 V 22/07, Erfordernis einfacher deutscher Sprachkenntnisse nach § 30 Abs.1 S.1 Nr.2 AufenthG ist mit dem Grundgesetz und der FamilienzusammenführungsRiLi vereinbar. Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
* BverfG, 10.12.2007, 2 BvR 1033/06, Ein aus der Freiheit heraus gestellter Erstasylantrag steht der Inhaftierung auch dann entgegen, wenn der Asylantrag im EU-Ausland gestellt wird und Deutschland für die Bearbeitung/ den Abschluss des Asylverfahrens zuständig ist
* Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 01.02.2008, 50743601-499, Abschiebungsschutz nach § 60 VII AufenthG aufgrund schlechter medizinischer Versorgung in den palästinensischen Autonomiegebieten – auffällig israelkritische Ausführungen des BAMF
* OLG Hamburg, 02.01.2008, 3 Ws 183/07, Abschiebung nach § 456a StPO – Anspruch auf vorübergehende Aufhebung der Anordnung der sofortigen Vollstreckung zur Teilnahme an der Anhörung gem. § 454 StPO zum Reststrafengesuch
* VG Berlin, 14.12.2007, VG 36 X 73.07, Kurzfristige Festnahmen und Misshandlungen über Jahre hinweg (sog. Nadelstich-Theorie) sind Verfolgungshandlungen im Sinne der Qualifikationsrichtlinie
* AG Schöneberg, 21.11.2007, 70 III 353/07, Gericht weist Standesamt an, orange-roten Ausweis des Staates Syrien als Identitätsnachweis zu akzeptieren und von Staatenlosigkeit des Antragstellers auszugehen
* Bundesministerium des Innern, 18.12.2007, Hinweise zu den wesentlichen Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts-und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union (Richtlinienumsetzungsgesetz) durch das BMI (Stand: 18.12.2007)
* LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2008, L 11 AY 50/07 ER, Anspruch auf ungekürzte Leistungen nach § 3 AsylbLG -Beweislast trägt grundsätzlich Leistungsbehörde -Folgen der Umgehung des Bevollmächtigten entgegen § 13 III SGB X
* KG Berlin, 22.01.2008, 1 W 371/07, Vorl. Freiheitsentziehung: mündliche Anhörung unter Zuziehung eines Dolmetschers hätte unverzüglich nachgeholt werden müssen. Da noch keine rechtswirksame Sicherungshaft, war Haft nach Asylantrag rechtswidrig
* OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007, 12 B 2.05, Analoge Anwendung § 32 Abs. 3 AufenthG, wenn Recht des Herkunftstaates die alleinige Personensorge nicht ermöglicht (Revision anhängig)
* OVG Brandenburg, 01.07.2004, 4 A 747/03, VG Bln, 13.7.07 zit. OVG, S. 14: „Durch die Botschaft des Libanon würden [..] derzeit nur Dokumente ausgestellt, wenn sich die Palästinenser bereits im Besitz von Aufenthaltstiteln befänden bzw [..] die Erteilung von Aufenthaltstiteln absehbar sei“
* Bundesministerium des Innern, 28.01.2008, Empfehlung eines Abschiebestopps für Sri Lanka durch das Bundesministerium des Inneren
* Classen, FR Berlin: Entscheidungen zur Rückstufung bei § 2 AsylbLG das LSG NRW hat entschieden, dass ebenso wie Leistungen nach § 3 AsylbLG auch frühere Zeiten den Bezugs von Leistungen nach § 2 AsylbLG auf die 48-Monats Wartefrist des § 2 AsylbLG anzurechnen sind. Die aufgrund der Verlängerung der Wartefrist des § 2 AsylbLG von 36 auf 48 Monate durch das EU-Richtliniengesetz vielfach praktizierte erneute Rückstufung für 12 Monate auf abgesenkte (Sach-)leistungen nach § 3 AsylbLG ist demnach unzulässig, Anlage beim FR erhältlch. Bei Veröffentlichung in der Fachpresse bitte RAin Klaudia Dolk/Essen als Einsenderin nennen.
* Eine weitere erfreuliche Entscheidung zu § 2 AsylbLG , die eine erneute Rückstufung für 12 Monate auf abgesenkte (Sach-)leistungen nach § 3 AsylbLG aufgrund der Verlängerung der Wartefrist des § 2 von 36 auf 48 Monate für unzulässig erklärt. Die inhaltlich entscheidenden Passagen stehen auf Seite 11 und 12 des Beschlusses: SG Kassel S 12 AY 14/07 ER, B.v. 30.01.08 www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/ docs/C2134.pdf Anrechnung des Bezugs auch von Leistungen nach § 2 AsylbLG auf die auf 48 Monaten verlängerte Wartefrist des § 2 AsylbLG. Wenn die Wartezeit des § 2 AsylbLG bereits durch niedrigere Leistungen nach § 3 AsylbLG erfüllt ist, gilt dies erst recht, wenn diese Wartezeit durch „höherwertige“ Sozialleistungen abgedeckt ist, bei deren Bezug potentiell auch Ansprüche nach § 3 AsylbLG bestehen (wie LSG Hessen L 7 AY 14/06 ER, B.v. 21.03.07). Ein Anordnungsgrund besteht, da beim Verweis auf das Hauptsacheverfahren das Ziel der besseren sozialen Integration verfehlt wäre, und weil Krankenversicherungsschutz nach dem SGB V sich auch nachträglich nicht mehr herstellen ließe. Die Antragsteller weise mit Recht darauf hin, dass es ein erheblicher Unterschied ist, Anspruch auf Leistungen nach dem SGB V -Gesetzliche Krankenversicherung [§ 264 SGB V i.V.m. § 2 AsylbLG] oder nur auf Krankenhilfe in Akutfällen nach § 4 AsylbLG zu haben. Eine ausführliche Kommentierung zu § 2 AsylbLG aus dem gerade erschienenen Handbuch „Sozialleistungen für MigrantInnen und Flüchtlinge“ www.vonloeper.de/migrationssozialrechtmit einer Zusammenstellung weiterer Entscheidungen zu § 2 findet sich unter http://www.fluechtlingsrat-berlin.de > gesetzgebung > Asylbewerberleistungsgesetz > Eckpunkte zu § 2 AsylbLG
h2. Tipps und Sonstiges
* Ini gegen Abschiebeanhörungen ini_gaa@gmx.net: Anfang Dezember haben sich in Berlin einige Gruppen getroffen, die zu Botschaftsvorführungen, –delegationen und Abschiebeanhörungen arbeiten. Da wir viele der angesprochen Themen und Punkte für sehr wichtig halten und hoffen, dass es viele Leute lesen, das Protokoll ist beim FR erhältlich (2008_01_Botschaftsvorfürhungen_Ini_protokoll_12_2007). Wanderausstellung Kirchenasyl“.Die 16 Fahnen befassen sich mit der Geschichte des Kirchenasyls und der Asylpolitik in Deutschland. Zudem gibt die Ausstellung spannende und bewegende Einblicke in den Alltag von im Kirchenasyl lebenden Menschen. Die Ausstellung wurde 2004, zum Anlass des 10-jährigen Bestehens der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche und nach 20 Jahren Kirchenasylbewegung in Deutschland, erstellt. Der Ausstellungskatalog „Asyl in der Kirche. Eine Dokumentation“ ist bei uns oder direkt beim Von Loeper Literaturverlag zu erwerben. Eine Neuigkeit: Seit kurzem haben wir die Ausstellung durch einen aktuellen 12-seitigen „Leitfaden zum Rundgang durch die Ausstellung“ ergänzt, der die Weiterentwicklungen seit 2004 aufzeigt und sich auch zum Einsatz in Schulklassen eignet (download auf unserer Website www.kirchenasyl.de). Seit ihrer Entstehung war die Ausstellung in vielen Kirchengemeinden in ganz Deutschland zu sehen. Wenn auch Sie/ihr Interesse und die Möglichkeit habt, die „Wanderausstellung Kirchenasyl“ an einem Ort oder einer Gemeinde zu zeigen, würden wir uns über eine Buchung sehr freuen, damit dieses wichtige Thema auch weiterhin an Menschen herangetragen werden kann. Die insgesamt 16 Fahnen (1mx2m) mit zusätzlich 12 Plakaten können für eine Leihgebühr von 100,-für die Ausstellungsdauer von zwei Wochen gebucht werden. Es sind auch längere Buchungszeiten möglich. Auf unserer Internetseite www.kirchenasyl.de finden Sie/findet ihr alle weiteren wichtigen Informationen zu der Ausstellung. Selbstverständlich können Sie/könnt ihr, zur Klärung weiterer Fragen, auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen. Ich hoffe, Sie/ihr habt Interesse an unserer Wanderausstellung und vielleicht auch eine Möglichkeit, dazu beizutragen, dass diese weiterhin an verschiedenen Orten zu sehen sein wird. Mit freundlichen Grüßen, Marie-Sophie Rudolph Ökumenische BAG Asyl in der Kirche e.V. Lindenstraße 85, 10969 Berlin, Fon ++49 30 -25 89 88 91, Fax ++49 30 -25 89 89 64 E-Mail: marie.rudolph@kirchenasyl.de, marie.rudolph@kirchenasyl.de, www.kirchenasyl.de
h2. Brandenburg live, Dezember 07 und Januar 08
Quelle: www.opferperspektive.de
06.01.2008 Potsdam
Potsdam-Fahrland In der Nähe einer Bushaltestelle wurde ein linker Jugendlicher von zwei vermummten Personen angegriffen und verletzt. Die Angreifer schlugen auf den am Boden liegenden Jugendlichen ein und traten ihm in Rücken und Bauch. Dabei riefen sie rechte Parolen. Als sich ein Auto näherte, entkamen sie unerkannt. (Quelle: OPP)
04.01.2008 Altlandsberg / Märkisch-Oderland
Heckelberg 04.01.2008 Heckelberg (MOL) Ein 18-Jähriger wurde auf der Straße von einem Mann aus seinem Ort angehalten und dazu befragt, ob er einen Anti-NPD-Aufkleber an eine Straßenlaterne geklebt habe. Als der Jugendliche verneinte, warf der Mann ihn zu Boden und würgte ihn. Kurz darauf stieß der Täter einen Freund des 18-Jährigen um und drohte diesem mit »noch mehr Ärger«, falls »so etwas noch einmal vorkommt«. (Quelle: OPP)
03.01.2008 Teltow / Potsdam-Mittelmark
Teltow Am Nachmittag griffen fünf Rechte vor einem Supermarkt eine Gruppe linker Jugendlicher an. Die Täter zeigten den »Hitler-Gruß«. Einer der Linken wurde verletzt. (Quelle: PNN, 05.01.2008)
01.01.2008 Rheinsberg / Ostprignitz-Ruppin
Rheinsberg In den frühen Morgenstunden beschädigten Unbekannte das Werbeschild eines Dönerstandes, der schon mehrfach das Ziel rassistischer Anschläge war. Die Täter versuchten zudem vergeblich, in den Imbiss einzubrechen. (Quelle: OPP)
18.12.2007 Prenzlau / Uckermark
Prenzlau Zwei Inder wurden am späten Abend von einem Mann unter anderem als »Nigger« beleidigt und verfolgt. Der Mann würgte einen der Inder, wurde jedoch von seiner Begleiterin und dem zweiten Inder weggezerrt. Kurz darauf griff er den Inder erneut an. Während ein zufällig vorbeifahrender Streifenwagen hielt, stürzte sich der Angreifer auf den zweiten Inder. (Quelle:OPP)
09.12.2007 Senftenberg / Oberspreewald-Lausitz
Senftenberg In der Nacht zum Sonntag wurde ein fahrbarer Döner-Imbiss mit Molotow-Cocktails in Brand gesetzt. Gegen vier rechtsextreme Täter, drei Männer und eine Frau, wurden Haftbefehle verhängt. Am Imbiss entstand ein Schaden in Höhe von ca. 15.000 Euro. (Quelle: OPP; LR, 13.12.2007)
05.12.2007 Potsdam / Potsdam
Potsdam Gegen Abend wurde ein aus Sri Lanka stammender Mann in der Nähe des Einkaufszentrums am Sternvon vier Männern umringt, geschlagen und getreten. Der 30-Jährige war zuvor von einem der Täter als »Scheiß-Ausländer« beschimpft worden. (Quelle:TSP,06.12.2007)
03.12.2007 Eberswalde / Barnim
Eberswalde Zwei Punks aus der linken Szene wurden am Nachmittag von zwei Rechten angegriffen. Dabei wurde einem der Punks ins Gesicht geschlagen. Die Angreifer waren aus einem PKW, in dem vier Personen saßen, ausgestiegen. Sie hatten die beiden Linken zuvor beleidigt und beschimpft. Eine 36-jährige Frau stellte sich den Schlägern, die später von der Polizei festgenommen wurden, in den Weg. (Quelle: MAZ, 05.12.2007)
28.11.2007 Senftenberg / Oberspreewald-Lausitz
Senftenberg Ein 10-jähriger irakischer Junge wurde in Senftenberg von dem Vater eines Schulkameraden bedroht und massiv geschlagen. Der Junge erlitt u.a. einen Nasenbeinbruch und musste drei Tage im Krankenhaus stationär behandelt werden. Der Täter bezog sich bei seinem Angriff auf Auseinandersetzungen der beiden Kinder, in deren Verlauf der irakische Junge von seinem Schulkameraden u.a. als »Scheiß-Ausländer« beschimpft wurde. (Quelle:OPP)
25.11.2007 Friesack / Havelland
Friesack Zu einer Auseinandersetzung zwischen Berufsschülern kam es am Abend in der Berliner Allee. Dabei wurde ein Schüler rassistisch beschimpft, eine weitere wurde mit einem Messer bedroht. (Quelle: Internet Wache, 26.09.07)
24.11.2007 Groß Kreutz (Havel) / Potsdam-Mittelmark Groß-Kreutz
Ein betrunkener Jugendlicher wurde am frühen Morgen auf der Straße gefunden. Ihm war von Unbekannten mit schwarzer Farbe ein Hakenkreuz ins Genick geschmiert worden. (Quelle: PNN, 26.11.2007)
17.11.2007 Potsdam
Potsdam Gegen Mitternacht wurden in einem Bus zwei linke Jugendliche von sieben Rechten durch »Sieg Heil« Rufe belästigt. Die Rechten verfolgten die Linken, nachdem diese den Bus verlassen hatten. Die Verfolgten konnten sich in einem Hausflur verstecken. Als die Polizei eintraf, flohen die Rechten. Einer der Täter konnte später identifiziert werden; die Polizei nahm Anzeige wegen Bedrohung, Beleidigung und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auf. (Quelle: OPP)
17.11.2007 Hennigsdorf / Oberhavel
Hennigsdorf Ein deutscher Staatsbürger wurde Opfer einer Körperverletzung, die rassistisch motiviert war. Nähere Angaben liegen nicht vor. (Quelle: LKA)
05.11.2007 Hennigsdorf / Oberhavel
Hennigsdorf Ein deutscher Staatsbürger wurde Opfer einer Körperverletzung, die rassistisch motiviert war. Nähere Angaben liegen nicht vor. (Quelle: LKA)
h2. Pro Asyl Newsletter 131, Januar 2008
www.proasyl.de
Inhalt – Allgemeine Meldungen
* PRO ASYL fordert eine großzügigere Auslegung der Bleiberechtsregelung · Erhebliche Unterschiede bei der Umsetzung der Bleiberechtsregelung in den einzelnen Bundesländern ·
* Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann bekam „Goldene Rute“ verliehen
* Anfrage zu „Sozialrechtlicher Schlechterstellung von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ beantwortet
* „Von Freiwilligkeit kann keine Rede sein“
* Visumverfahren beim Ehegattennachzug /Nachweis einfacher Deutschkenntnisse
* Bundesregierung liegen angeblich keine Fakten zu Todesopfern und Vorfällen an den EU-Außengrenzen vor
* Völkerrechtswidriger Umgang Deutschlands mit ehemaligen Kindersoldaten Herkunftslandbezogene-/ Internationale Meldungen
* „Sicherheitslage inAfghanistanmitBlickaufdieGewährung ergänzenden Schutzes“
* Situation der Irak-Flüchtlinge in den Nachbarländern verschlechtertsich
* Informationen zur Situation im Kosovo
* Somalische Hauptstadt Mogadischu wird zu einer „Geisterstadt des Horrors“
* Europäischer Gerichtshofs für Menschenrechte: Frankreich und Großbritannien sollen vorerst keine Abschiebungsanordnungen an abgelehnte tamilische Asylsuchende ausstellen Europameldungen
* Interview mit Ilkka Laitinen (Frontex-Geschäftsführer) zu Fragen des europäischen Grenzschutzes
Meldungen aus:
* Frankreich
* Griechenland
* Malta
* Österreich
* Russland/Tschetschenien
* Schweiz
Frattinnis Gedanken der Woche ..
Presseerklärung Pro Asyl 22. Dezember 2007
h2. Flüchtlingsfamilien an Weihnachten getrennt
PRO ASYL: Große Koalition der großen Kälte gegenüber Flüchtlingen
Während in Deutschland Weihnachten traditionell als „Fest der Familie“ gefeiert wird, müssen viele Flüchtlinge und Migranten getrennt von ihrer Familie die Feiertage verbringen. Schuld ist eine Verschärfung des Zuwanderungsrechts vom August 2007, wonach im Ausland lebende ausländische Ehegatten erst nach bestandener Deutschprüfung zu ihren Partnern nach Deutschland nachziehen dürfen. „Die große Koalition betreibt gegenüber Flüchtlingen eine Politik der großen Kälte“, so Marei Pelzer von PRO ASYL. Obwohl die Einwanderungs-und Flüchtlingszahlen in Deutschland auf einem historischen Tiefststand sind, treibt die große Koalition die Abschottung immer weiter voran. Mit dem neuen Zuwanderungsrecht wollte die Bundesregierung angeblich Zwangsverheiratungen verhindern. Tatsächlich führen die geforderten Deutschtests im Herkunftsland jedoch dazu, dass Flüchtlingsfamilien über Jahre oder dauerhaft getrennt leben müssen. Diese neuen Hürden führen in der Praxis dazu, dass die Anforderungen an den Familiennachzug unüberwindbar hoch sind. PRO ASYL liegen zahlreiche Fälle vor:
* Von einer in Afghanistan lebenden Frau wird verlangt, dass sie zu einem Deutschtest in eine mehrere Hundert Kilometer entfernt gelegene Stadt fahren muss. Ansonsten darf sie nicht zu ihrem Ehemann nach Deutschland nachziehen. Angesichts des Wiedererstarkens der Taliban in weiten Teilen Afghanistans ist es für eine Frau schlicht nicht möglich, ohne ihren Ehemann zu reisen. Allein reisende Frauen laufen Gefahr, vergewaltigt, misshandelt oder entführt zu werden. Das verschärfte Zuwanderungsrecht sieht für solche Fälle keine Ausnahme vor.
* In einem anderen Fall geht es um eine afghanische Frau, die von ihrem in Deutschland lebenden Ehemann schwanger ist. Da der Ehemann Deutscher ist, wird das Kind ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nach der Geburt wird die Afghanin als Mutter eines deutschen Kindes auch ohne Sprachtest nach Deutschland einreisen dürfen. Vor der Geburt wird der Nachzug jedoch mit dem Hinweis auf die fehlenden Sprachkenntnisse verwehrt. Diese Schikane hat fatale Folgen: Die Frau wird gezwungen, das Kind in Afghanistan zur Welt zu bringen. Damit wird das Leben und die Gesundheit des Kindes erheblich gefährdet. Afghanistan hat die höchste Kindersterblichkeitsrate der Welt. Ca. 17 % der Kinder sterben als Säuglinge. Dem Kind wird die medizinische Versorgung vorenthalten, die es in Deutschland problemlos bekäme.
* Ein in Deutschland lebender palästinensischer Flüchtling darf seine Frau aus dem Libanon nicht nachholen. Dies gilt, obwohl er mittlerweile deutscher Staatsbürger ist. Denn auch für Deutsche gilt die Verschärfung des Ehegattennachzugsrechts, wenn sie ausländische Staatsangehörige heiraten. Die Frau des eingebürgerten Palästinensers besucht im Libanon einen teuren Sprachkurs -mit mäßigem Erfolg. In Deutschland würde sie die Sprache sehr viel schneller lernen.
* Selbst Flüchtlingen aus Eritrea, die sich in die Obhut des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen im Sudan vor Verfolgung gerettet haben, werden keine Nachzugsvisa erteilt. Die deutsche Botschaft im Sudan weist Anträge mit der Begründung ab, die Botschaft in Kenia sei zuständig. De facto wird der Familiennachzug so unmöglich: Die eritreischen Flüchtlinge können nicht nach Kenia reisen, da sie nur Flüchtlingspässe und keine eritreischen Pässe haben. Ohne eritreischen Pass erhalten sie kein Visum für Kenia.
* PRO ASYL hält die neuen Regelungen zum Ehegattennachzug für verfassungswidrig und wird die betroffenen Flüchtlingsfamilien bei ihren Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützen. „Der Schutz von Ehe und Familie steht nicht nur auf dem Papier. Es handelt sich um ein Grund-und Menschenrecht,das auch für Flüchtlinge gilt“, sagte Marei Pelzer.
gez. Marei Pelzer, Referentin
Presseerklärung Pro Asyl, 28. Dezember 2007
h2. Jahresrückblick 2007 PRO ASYL: Kein gutes Jahr für den Flüchtlingsschutz in Europa
Das Jahr 2007 war erneut ein Jahr, in dem viele Flüchtlinge nicht den Schutz erhalten haben, den sie brauchen. Deutschland und die EU nehmen immer weniger Asylsuchende auf und versuchen, sich der Flüchtlinge zu entledigen. Dieses Fazit zieht im Rückblick die bundesweite Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL. Tausende von Menschen sind im Jahr 2007 an den maritimen Außengrenzen der EU gestorben, viele von ihnen ertrunken beim Versuch, die Kanarischen Inseln, Italien und insbesondere die griechischen Inseln zu erreichen. Ein Bericht von PRO ASYL hat belegt, wie Flüchtlinge, die in Griechenland Schutz suchen, Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen werden. Wem es gelingt, das Territorium eines EU-Staates zu erreichen, der kann noch lange nicht mit einer fairen Prüfung seines Asylgesuches rechnen. Konfrontiert mit der seit langem größten Flüchtlingskrise vor den Toren Europas, dem Exodus von über zwei Millionen Menschen aus dem Irak, zeigen die EU-Staaten keinen ernsthaften Willen, ihren Beitrag zur Aufnahme wenigstens eines Teils der Schutzbedürftigen zu leisten. Die größer gewordene EU mit ihren fast 500 Millionen Einwohnern hat mit der Erweiterung des Schengenraumes mehr Freizügigkeit im Innern geschaffen und gleichzeitig ihre Festungsmauern weiter nach außen verlegt und erhöht. Nur wenigen Schutzsuchenden gelingt es, nach Deutschland zu gelangen und im Asylverfahren anerkannt zu werden. Bei einer extrem niedrigen Zahl von Neuantragstellern führen schon wenige Anerkennungen zum einem nennenswerten Anstieg der Schutzquote. So kann Deutschland weiterhin behaupten, hierzulande würden Flüchtlinge geschützt. Bernd Mesovic, Referent
PS: Einen schlaglichtartigen Jahresrückblick finden Sie unter http://www.proasyl.de/de/presse/index.html
Presseerklärung Pro Asyl, 10. Januar 2008
h2. PRO ASYL zur Asylstatistik 2007
Historischer Tiefpunkt der Antragstellerzahlen – leichter Aufwind bei den Schutzquoten PRO ASYL: Deutschland weiterhin im Hintertreffen beim internationalen Flüchtlingsschutz
Die jetzt veröffentlichte Asylstatistik für das Jahr 2007 verzeichnet einen historischen Tiefstand der Zahl der Asylneuantragsteller. Immer weniger Menschen gelingt die Flucht nach Deutschland. Deren Chancen auf einen Schutzstatus haben sich im letzten Jahr zwar etwas verbessert, dennoch zeigt die Statistik nach Auffassung von PRO ASYL hauptsächlich, dass Deutschland seinen Verpflichtungen im internationalen Flüchtlingsschutz nach wie vor nicht nachkommt. Gerade einmal 19.164 Personen haben im Jahr 2007 in Deutschland Asyl beantragen können. Nachdem die Zahl bereits von 2005 auf 2006 um 27 % zurückgegangen war, bedeutet dies für 2007 einen weiteren Rückgang um ca. 9 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der Asylerstantragsteller gibt keineswegs die Zahl der zur Antragstellung nach Deutschland einreisenden Personen wieder. Denn etwa jeder sechste Antrag wurde im Jahr 2007 von Amts wegen für ein neugeborenes Kind von Eltern gestellt,die in Deutschland als Asylantragsteller leben. Angesichts der niedrigen Neuantragstellerzahlen ist die Tatsache, dass im Jahr 2007 mehr Menschen einen Schutzstatus erhalten haben, ein schwacher Trost. Das Bundesamt hat im Jahr 2007 28.572 Entscheidungen getroffen, die Gesamtschutzquote betrug in diesem Jahr unter Einbeziehung der Folgeanträge 27,5 %. Geändert hat sich im Jahr 2007 insbesondere die Anerkennungspraxis des Bundesamtes bei Irakflüchtlingen, wo vor allem Angehörige der christlichen, der yezidischen und der mandäischen Minderheit bessere Anerkennungschancen haben. Nach heftiger Kritik von PRO ASYL und einer kritischen Debatte im Bundestag hat das Bundesamt auch seine Entscheidungspraxis bezüglich von Flüchtlingen aus Birma geändert. Auch Eritreer gehören zu der Flüchtlingsgruppe mit relativ hohen Anerkennungsquoten.
Nach wie vor groß ist die aus der Asylstatistik nicht hervorgehende Zahl der Asylwiderrufe im Jahr 2007. Bis Ende November wurde 5.756 Personen ihr Flüchtlings-oder Schutzstatus entzogen. Die relativ hohe Anerkennungsquote für irakische Flüchtlinge belegt nach Auffassung von PRO ASYL, dass die jahrelang verfolgte Politik, irakischen Staatsangehörigen den Flüchtlingsschutz zu widerrufen, unverantwortlich war. Eine Bereitschaft zur Korrektur der Fehlentscheidung in etwa 21.000 Fällen aus den letzten fünf Jahren haben Bundesinnenministerium und Bundesamt bislang nicht erkennen lassen. Nach Zahlen der vergangenen Jahre wird knapp die Hälfte aller Asylerstanträge von Minderjährigen bzw. von Amts wegen für Minderjährige gestellt, wie sich aus einer kleinen Anfrage der Linksfraktion im Bundestag ergibt (2005: 51,5 %, 2006: 45,5 %). Dieses in der Asylerstantragstellerstatistik nicht aufgeführte Faktum belegt, dass es in einer großen Zahl von Fällen Kinder sind, die als von der Verfolgung Mitbetroffene ihr Flüchtlingsschicksal teilen. Angesichts des hohen Anteils von Minderjährigen ist es besonders dringend, dass die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende in Deutschland endlich drastisch verbessert werden und die in vielen Bundesländern dominierende Lagerunterbringung abgeschafft wird. Es ist inakzeptabel und mit der Menschenwürde nicht zu vereinbaren, dass Tausende von Kindern einen Teil ihrer Jugend in Lagern verbringen müssen. gez. Bernd Mesovic, Referent
Presseerklärung Pro Asyl, 17. Januar 2008
h2. Melilla, ¿por qué no te calmas? Melilla greift Journalisten und Menschenrechtler an, die Missstände aufdecken.
Die Regierung der spanischen Exklave Melilla versucht, die Mitarbeiter der Menschenrechtsorganisation PRODEIN einzuschüchtern und mundtot zu machen. Anlass ist die spanienweite Ausstrahlung einer Reportage des nationalen Fernsehsenders TVE unter dem Titel „Melilla Rap“. Anfang Januar beschäftigte sich der Sender mit der Situation minderjähriger Migranten in Melilla. Dabei berichteten die Betroffenen und Mitarbeiter von PRODEIN von systematischen körperlichen und psychischen Misshandlungen durch das Personal in einem der Aufnahmezentren für Minderjährige. PRODEIN hat seit langem zahlreiche Zeugenaussagen gesammelt, Fotos und Dokumentationen den Behörden vorgelegt.Obwohl von PRODEIN Strafanzeigen gestellt wurden, hatte das Sozialdezernat der Stadt die Misshandlungsvorwürfe von PRODEIN stoisch ausgesessen. Nach der Ausstrahlung der TVE-Reportage „Melilla Rap“stieg man dort plötzlich eiligst auf die Barrikaden. Von „Lüge, Verleumdung und Medienhetze“ ist da die Rede, mit denen PRODEIN und die Reporter von TVE dem Ansehen der Stadt angeblich schaden wollen. Melilla sei ein Beispiel für „soziale Gerechtigkeit, Gastfreundschaft und Geduld“ betonte die Sozialdezernentin. Allzuweit scheint es mit diesen Tugenden nicht her zu sein: Denn zwei Mitarbeitern von PRODEIN und dem TV-Team droht die Stadt nun mit einer Verleumdungsklage und wirft mit allerlei verbalen Attacken und Beschwerdebriefen um sich. PRO ASYL hofft,dass eines dieser Wurfgeschosse das Glashaus, in dem sich die Verantwortlichen verschanzen, bald zum Einsturz bringt und die kontinuierliche Verletzung der Kinder-und Menschenrechte in Melilla endlich geahndet und beendet wird. Wer tatsächlich um das Ansehen Melillas als „sozial gerechte“ Stadt bemüht ist, sollte sich für die Verteidigung der Rechte Schutzsuchender einsetzen und nicht deren Unterstützer attackieren.
gez. Kerstin Böffgen, Referentin