h2. Inhalt
* Infodienst
* Termine
* Bücher und Broschüren
* Rundbriefe anderer FRs und Gruppen
* Urteile
* Tipps und Sonstiges
* Brandenburg Live
* Pro Asyl Infomappe
* Infodienst 3 des Diakonischen Werkes Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.
LÄNDERINFOS
* Rückübernahmeabkommen mit Albanien geschlossen (14.4.05) (asylmagazin5/05-S. 3)
* Berichte des Auswärtigen Amts zu: ALBANIEN (3.2.05-11) – AZERBAIDSCHAN ( 28.1.05-11) – BOSNIEN-HERZEGOWINA (2.2.05-13)- MAZEDONIEN ( 28.1.05-11) – VIETNAM (12.2.05-11)
* Afghanistan: taz Hamburg: „Flüchtlingshelfer: Abschiebung eines Afghanen aus der Psychiatrie nur durch Arzt verhindert. Kabul-Rückführungen in der Bürgerschaft umstritten“ (30.05.05 – 111)
* Griechenland: kurdische Bootsflüchtlinge werden auf der Insel Santorini eingesperrt – Protest durch FR Hamburg (7.5.-22GR)
* Kosovo: Pe Pro Asyl 3.5.05: UNMIK unter dem Druck Deutschlands eingeknickt – Minderheiten sollen ins Kosovo abgeschoben werden (3.5.-Kosovo 13a)
* Kosovo: Länderberichte von FIDH (Internationale Federation for Human Rights), IWPR (Institute für War and Peace Reporting) u.a.: Situation ethnischer Minderheiten wie Roma, Ashkali, Ägypter schlecht, fehlende Wohnungen etc. , Romamädchen erhalten keine Schulbildung… zu erhalten: Asylmagazin 5/05, Dokumentennummer beim FR.
* Kosovo: Innenministerium Rheinland-Pfalz: zu Rückführungen von Kosovo-Albanern und Angehörigen ethnischer Minderheiten in das Kosovo (30.05.05 – 13B)
* Kosovo: Presseerklärung des AK Asyl baden-Württemberg e.V. „Kosovoflüchtlinge werden rigoros abgeschoben. AK Asyl protestiert gegen Beschluss des Innenministeriums“ (20.05.05 – 13b)
* Schweden: kein Bleiberecht für apathische Kinder (asylmagazin 5/05, S. 3)
* TOGO: einige Bundesländer und Pro Asyl fordern dringend Abschiebestopp (ab 11.5. – Mappe Abschiebungen TOGO Box)
* TOGO: Diverse Materialien zur Situation und den Unruhen von Kirchenvertretern, ASA- Vertreterinnen etc. (TOGO – Mappe Box)
* Togo: Stellungnahme von amnesty international: Benin-Togo: “rape, kidnappings, abuse continue a month after disputed poll: refugees“ (30.05.05 – 12 Togo)
* Tschetschenien: Sicherheitslage in T. und Inguschetien hat sich nach der Ermordung Maschadows deutlich verschlechtert (asylmagazin 5/05, S. 20)
h2. ABSCHIEBUNG/ABSCHIEBUNGSHAFT
* PE Pro Asyl 10.5.05: Hamburg beginnt mit Abschiebungen nach Afghanistan – „In höchstem Maße verantwortungslos“ Kofi Annans Besorgnis über die zunehmende Gewalt gegen Zivilisten wird ignoriert (10.5.-11Afghanistan/Abschiebungen) * Afghanistan: die fast gescheiterte Abschiebung von AfghanInnen aus Hamburg ist in Zeitungsartikeln dokumentiert: www.fluechtlingsrat-hamburg.de * Afghanistan: es gibt inzwischen Direktflüge von Frankfurt/Main nach Kabul, jeden Mittwoch um 20.15 Uhr mit der ARIANA, einer staatlichen Airline, die mit 4 Flugzeugen fliegt. Check in: Terminal 2. (Afghanistan 11/Abschiebungen – 17.5.05 – über FR Hamburg * Italienische Abschiebungspraxis in der Kritik: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verlangt Infos nach Beschwerde über Abschiebungen nach Libyen von 2 Rechtsanwälten (asylmagazin 5/05, S. 2)
h2. BRANDENBURG
* Frage nach der Entscheidung über die Umverteilung von Flüchtlingen: nach der Brandenburger Verteilverordnung $ 4 Abs. 2 entscheiden die beiden beteiligten Behörden einvernehmlich. Wenn das nicht möglich ist, entscheidet das MASGF als Aufsichtsbehörde (Aussage des stellvertretenden Pressesprechers des IM Brandenburg, 16 Verteilverodnung – 17.5.05 * Lausitzer Rundschau 30.4.2005: „Chance für eine bessere Integration“ – Aktionstag 2.4.2005 gegen Lager in Bahnsdorf (17.5.-26/Bahnsdorf) * FR-Berlin: Protokoll der Gesprächsrunde zur Initiierung einer bundesweiten Bleiberechtsregelung auf Berliner Ebene (Mai 05 – 40 Bleiberecht-Berlin)
h2. DUBLIN und EUROPA
* PE Pro Asyl 15.4.05: „Europaparlament verurteilt italienische Abschiebungspraxis – Eu Kommission legt kritischen Reisebericht zu Libyen vor – Pro Asyl warnt Schily: „Wer mit Gaddafi die Flüchtlingsabwehr organisiert, macht sich zum Komplizen bei schwersten Menschenrechtsverletzungen“ (15.5.-Italien)
* Freizügigkeit für Flüchtlinge in der EU: Laut Büro Beck: „Europarechtlich ist die Sache umstritten, weil nach einer Auffassung § 21 SDÜ auf die in den Beitrittsländern anerkannten Flüchtlinge anzuwenden ist (siehe auch www.westphal-stoppa.de/ReportAuslR.htm). Das BMI sagt aber was anderes. Die Slowakei und Tschechien habenm ein entsprechendes Ankommen unterzeichnet, so dass Flüchtlinge zumindest visafrei reisen können. Aktuelle Übersicht über die Signatastatten: http://conventions.coe.int/Treaty/Commun/QueVoulezVous.asp?NT=031&CM=8&DF=4/6/05&CL=ENG. Echte Freizügigkeit gibt es sowieso nicht, nur visumsfreie Einreise für maximal 3 Monate ohne Ausübung einer Erwerbstätigkeit. (Infos aus dem Büro der Bundesintegrationsbeauftragten an Pro Asyl, 4.5.05-25 EU)
* EU verstärkt Zusammenarbeit mit Libyen – Artikel dazu im asylmagazin 05/2005, S. 2
* Technical Mission to Libya on Illegal Immigration – Bericht des Europäischen Rates zu Libyen (17.5.-FR EUAsylrecht)
* Mitteilungen der Kommission der europäischen Gemeinschaften: Aufstellung eines Rahmenprogramms für Solidarität und die Steuerung der Migrationssträme für den Zeitraum 2007-2013 – Entscheidungen des Europäischen Parlamentes und Rats zum EFF, zur Einrichtung des Außengrenzenfonds, zur Einrichtung eines EFF (Drittstaatenangehörige), zur Einrichtung eines Europäischen Rückkehrfonds (Mai 05 – 25b)
* Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.: Internationaler Appell: Exterritoriale Flüchtlingslager der Europäischen Union: „Wir fordern eine öffentliche Inspektion der menschenrechtswidrigen Internierungslager von Flüchtlingen und MigrantInnen in den Mittelmeerländern, um der Forderung nach ihrer Schließung Nachdruck zu verleihen.“ Weitere Informationen und Materialien unter http:// idash.org/~nolager/index.html
* Internationles Ministertreffen am 27. Mai 2005: Vertragsunterzeichnung über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit anschließender Pressekonferen. Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern (Mai 05 – 25b)
h2. HÄRTEFALLKOMMISSIONEN…
* Straftaten von „erheblichen Grewicht“, ein Ausschlussgrund nach § 5 Satz 1 Nr. 6 Härtefallkommissionsverordnung Brandenburg, sind in Brandenburg noch nicht näher definiert. Ein Beschluss wird gefasst, wenn ein Fall vorliegt. (Auskunft des IM Brandenburg, HFK, 17.5.05)
* Positiv-Entscheidung der Härtefallkommission: Innenministerium folgt der Empfehlung – Pressemitteilung der Grünen (27.05.05 – 6 HFK-Brandenburg)
h2. DIVERSES
* Georg Classen: Geburtstregistrierung: 18. Änderung der Dienstanweisung für Standesbeamte, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 73 am 19.4.05, Seite 6371. Damit soll einheitlich geregelt werden, dass auch bei nicht vorhandene Nachweisen zu Angaben der Eltern ein Geburtseintrag erfolgt, es aber eine Bemerkung geben soll, der besagt: „die Richtigkeit der Angaben ist urkundlich nicht nachgewiesen“ – da die Mutter z.B. nur ein Ausweisersatzpapier bei sich hat. „Als Personenstandsurkunde darf bis zur Eintragung eines ergänzenden Randvermerks nur eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch ausgestellt werden“. )(11.5.- 25Kinder/Jugendliche/Geburtenregistrierung)
* Interkulturelle Woche/ Woche der ausländischen Mitbürger vom 25. 09 bis 01.10.05; weitere Informationen, Materialien etc. unter www.interkulturellewoche.de oder www.woche-der- auslaendischen-mitbuerger.de
* Taz, 11.05.05: „Längere Abschiebehaft für Asylbewerber. Österreichs Regierung beschließt eine Verschärfung des Asyl- und Fremdenrechts. Scharfe Kritik von amnesty“(25b)
* Die Bewohner eines Flüchtlingsheims in Bayern boykottieren den Empfang von Essenspaketen. Der Protest wird unterstützt von der Karawane und dem Bayerischen Flüchtlingsrat. Dazu hoffen sie außerdem auf Unterstützung in der Öffentlichkeitsarbeit durch andere Vereine und Initiativen. Infos unter www.bayerischer-Fluechtlingsrat.de
h2. ZUWANDERUNGSGESETZ-SOZIALES/ARBEIT/AUFENTHALTSGESETZ…
* Aufruf des Komitees für Grundrechte und Demokratie: „Wider die Errichtung von Lagern in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union“ (3.5.-EUPolitik,/Lager)
Termine
20.-21.6.2005
5. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz: Menschenrechte und internationaler Schutz –Die Bedeutung der Menschenrechte für den Schutz von Flüchtlingen; Frz. Friedrichstadtkirche Berlin Mitte, UNHCRF, Evangelische Akademie Berlin. Anmeldung: UNHCR 030 – 20220235, sympos@unhcr.de, Fax: 030 – 202202 20
20.6.05
International Refugee Day – no more deaths on „Fortress’ Europe’s Borders! *? wer plant Aktivitäten zu diesem Tag? Bitte weitergeben an das Antirassismus-Netzwerk UNITED: info@unitedagainstracism.org. Europäischer Veranstaltungskalender bisher im Büro zu erfragen.
24.-25.6.05
Strategien und Visionen gegen Rassismus aus der Perspektive der Betroffenen. Türkischer Bund B-BB, Antidiskriminierungsbüro Berlin, Infos und Kontakt: 030 – 613 053 28, 613 043 10 Fax, adnb@tbb- berlin.de, www.adnb.de
Bücher und Broschüren
* Asylinfo und Asylmagazin 5/2005 mit den Schwerpunkten: Die mündliche Verhandlung – Rückkehrgefährdung alleinstehende Frauen Afghanistan – humanitäre Situation Angola – Sicherheitslage im Irak – medizin. Versorgung Irakl – Verfolgung der Opposition in Kamerun – rassistische Übergriffe und Gefährdung dadurch Russland – Anspruch auf Asylverfahren nach DUBLIN II wegen Familie uvm.
Rundbriefe anderer Flüchtlingsräte und Gruppen
* Schattenberichte: Nachrichten aus der Opferperspektive April 2005; Informationen unter www.opferperspektive.de (21b)
Urteile
* Europäische Gerichtshof, 5. Kammer, 28.4.2005: Vertragsverletzung eines Mitgliedsstaats – Richtlinie 2000/43/EG – Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das Urteil bezieht sich auf die nicht erfolgte Umsetzung eines Antidiskrimnierungsgesetzes. Politisch interessant, da die Bundesregierung mit dem derzeitigen Antisdiskriminierungsgesetz tut, als wäre das ein großmütiger Schritt gegenüber benachteiligten Personen statt Pflicht! (Kommentar Ünal Zeran, RA (11.5.-Pegasus RA- Verteiler)
* VG Trier, Urteil 17.1.2005, 5 K 523/04.TR: Verfolgung der Opposition in Kamerun. Kläger hat an exilpolitischen Veranstaltungen teilgenommen und wurde gefilmt vor der kamerunischen Botschaft, Beachtliche Wahrscheinlichkeit, dass seine Daten an die regierung gehen und er als Regierungsgegener eingestuft wird, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen politische Verfolgungsmaßnahmen
*? Kläger hat Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbotes nah § 60 Abs. 1 AufenthG. (asylmagazin 5/05 S. 16f)
* VG Potsdam, Urteil 4.1.2005, 3 K 2679/01.A: Verfolgungsmaßnahmen der FARC sind dem kolumbianischen Staat nicht zuzurechnen, FARC beherrscht nicht wesentliche Teile des Landes, es steht grundsätzlich eine innerstaatliche Fluchtalternative offen. (asylmagazin 5/05, S. 17)
* VG Kassel, Beschluss 2.2.05, 2G138/05.A: Flüchtlingsanerkennung TOGO wegen drohender Genitalvestümmlung für Angehörige der Kotokolli (asylmagazin 5/05, S. 25)
* OVG Rheinland-Pfalz, 24.1.05, 10A10001/05.OVG: Keine asylrelevante Gefährdung für Chrtisten im Irak. Einer chaldäischen Christin wurde hiermit Asyl und Abschiebeschutz verweigert.
h2. Tipps und Sonstiges
* Interkulturelle Woche 2005: Diakonie Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz ruft auf zur Teilnahme an den Veranstaltungen der IW vom 25.9.-2.10.05. „Miteinander Zusammenleben gestalten“ ist das Motto. In diesem Rahmen: Kinstauktion: 16.10.2005 in der Heilig-Kreuz- Kirche. Wenn etwas in das Programmheft aufgenommen werden soll bitte melden bis 4.8.2005: Herden Veranstaltungs GmbH, Rückerstra. 4. 10119 Berlin, Fax: 030 – 283 923 60, Tel.: 283 923 14. ikw@herden.de. Der Ökumenische Vorbereitungsausschuss wird auswählen, was in das Heft kommt. Weitere Infos: www.interkulturelle-woche-berlin.de (17.5.-Tag des Flüchtlings)
* Rechtsanwälte Dr. Maslaton und Kollegen stehen zukünftig auch für den neue Tätigkeitsschwerpunkt Ausländer- und Asylrecht zur Verfügung. Sitz der Kanzleien: Leipzig, München, Köln. Die Anwälte stehen auch gern für Rückfragen zur Verfügung: Kontakt: 0341 – 149 500, 149 5014 Fax, martin@maslaton.de, Hinrichsenstr. 16, 04105 Leipzig
* ai-Frankreich-Bericht 24 May 2005, georg.warning@dentsply.deai hat kürzlich einen Bericht über Polizeigewalt in Frankreich veröffentlicht, den ich ins Deutsche übersetzt habe und der Euch vielleicht auch interessiert. Ihr könnt ihn gern weiter verteilen. Es gibt hierzu auch Briefaktionen an die französischen Behörden, wer Interesse hat, kann von mir Briefentwürfe enthalten. An Informationen zu Einzelfällen wie den im Bericht dargestellten sind wir auch in Deutschland interessiert. Wenn Ihr was mitkriegt, schreibt uns bitte. Grüße Georg Warning Konstanz, den 24.5.2005, ai2337@hotmail.com, Westeuropa-Koordination von amnesty international
Brandenburg live
Quelle: www.opferperspektive.de
Potsdam 14.05.2005
In den frühen Morgenstunden schlug ein 24-jähriger Rechtsradikaler einem 26-Jährigen am Rande einer Veranstaltung in der Schiffbauergasse mit der Faust ins Gesicht und skandierte den Hitlergruß. (MAZ, 17.05.05)
Cottbus 14.05.2005
Gegen 17 Uhr drang ein etwa 20-köpfiges rechtsextremes Rollkommando in den Jugendclub „Fragezeichen“ ein und griff Besucher tätlich an. Mehrere Besucher wurden durch Tritte und Schläge so verletzt, dass sie im Krankenhaus ambulant behandelt werden mussten. (inforiot, 15.05.05)
Cottbus 08.05.2005
Ein 57-jähriger Inder wurde in einem Nachtbus von zwei Männern rassistische beleidigt. Nachdem er ausgestiegen war, folgten ihm die Männer und schlugen ihn zusammen. (RBB, 11.05.05)
Cottbus 06.05.2005
Ein 26-jähriger Student aus Kamerun wurde gegen 1:00 Uhr in der Diskothek CB in der Gerhard-Hauptmann-Straße von einem Deutschen ins Gesicht geschlagen und verletzt. (PP FFO, 09.05.05)
Frankfurt (Oder) 05.05.2005
Fünf ausländische Jugendliche im Alter von 13 bis 22 Jahren wurden am Strand des Helenesees von einer 15- bis 20-köpfigen Gruppe Rechtsradikaler angegriffen. (internetwache Brandenburg, 06.05.05)
Waßmannsdorf (LDS) 03.05.2005
Ein 34-jähriger algerischer Asylbewerber wurde gegen 4:30 Uhr am Ortseingang von drei jungen Männern um Zigaretten gefragt. Nachdem er dem dritten keine Zigarette geben wollte, wurde er vom Fahrrad gestoßen und auf dem Boden liegend zusammengetreten. Er musste stationär mit einem Schädelhirntrauma und Rippenprellungen behandelt werden. (OPP, eigener Bericht.)
Erkner (LOS) 26.04.2005
Ein 18-jähriger Jugendlicher wurde gegen 15:40 Uhr vor dem Bahnhof von drei Rechtsradikalen aufgefordert, sich die Haare schneiden zu lassen. Ein 19- jähriger Jugendlicher, der sich einmischte, wurde von einem der drei Rechten mit einem Kopfstoß verletzt. Dann rief der Rechte „Heil Hitler“. (MAZ, 28.04.05)
Cottbus 02.04.2005
Ein 16-jähriger afghanischer Jugendlicher wurde in einem Nachtbus von vier Männern beschimpft und mit der Faust ins Gesicht geschlagen. (ap, 04.04.05)
Wittstock (OPR) 30.03.2005
Das Personal eines Dönerimbisses wurde gegen 21:30 Uhr rassistisch beschimpft, ein Stein wurde in die Fensterscheibe geworfen. (MAZ, 02.04.05)
Pro Asyl Infoservice Nr. 100
h2. Hier geblieben! – Asyl und Bleiberecht
„Zwei Unterrichtsstunden für das Bleiberecht von Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien.“ So lautet das Motto eines gemeinsamen Aktionsprogramms des Berliner GRIPS-Theaters, von PRO ASYL, des Berliner Flüchtlingsrates und der GEW, das als bundesländerübergreifendes Modell entwickelt worden ist. Dahinter verbirgt sich ein Konzept, durch das das Thema „Hier geblieben! – Asyl und Bleiberecht“ in Anlehnung an die Bleiberechtskampagne von PRO ASYL an die Schulen getragen wird. Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen werden unter anderem darüber informiert, wie sie im „Ernstfall“ dazu beitragen können, über eine Intervention bei den zuständigen Behörden die Abschiebung ihrer Freundinnen und Freunde zu verhindern. Am Ende der Doppelstunde können die Kinder und Jugendlichen ihre Meinungen und Wünsche auf einer „Ansichts-Karte“ niederschreiben, malen oder zeichnen. Diese werden anschließend in einer Ausstellung – und bereits jetzt im Internet – gezeigt.
Wesentlicher Bestandteil der Aktion ist ein an die Innenminister gerichteter Appell der Kulturschaffenden in Deutschland, in dem sie gemeinsam mit den Kindern ein Bleiberecht für „geduldete“ Menschen in Deutschland und die vollständige Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention fordern.
Parallel zu der Aktion hat das GRIPS-Theater ein Theaterstück entwickelt, das Kindern und Jugendlichen das Thema „Asyl und Flucht“ – auf sehr gelungene Weise – auch darstellerisch näher bringt. Das Stück wird nach seiner Uraufführung am 2. Mai 2005 in Berlin zunächst überwiegend an Berliner Schulen gespielt und anschließend zusammen mit der Ausstellung zur nächsten Innenministerkonferenz am 23./24. Juni 2005 über verschiedene Städte nach Stuttgart ziehen.
Seine Materialien – darunter auch Unterrichtsmaterial für Schülerinnen und Schüler verschiedener Jahrgangsstufen – stellt das GRIPS-Theater im Internet auf der kontinuierlich aktualisierten Homepage unter zur freien Verfügung.
Kontakt unter: GRIPS Theater, Aktion „Hier Geblieben!“, Altonaerstr. 22, 10557 Berlin, Tel.: 030 – 39742501
h2. Rückführung von Minderheiten in das Kosovo
Was es als „agreed note“, von PRO ASYL an die Öffentlichkeit gebracht, nach regierungsamtlicher Auffassung eigentlich nicht wirklich gegeben hatte, gibt es jetzt in deutscher Fassung, die „Abgestimmte Niederschrift über Gespräche zur Rückführung von Minderheiten in das Kosovo am25. und 26. April 2005 in Berlin“ . Es handelt sich um nichts anderes als den von PRO ASYL heftig kritisierten Einstieg in eine Abschiebungspolitik für Minderheiten, die zunächst Angehörige der Ashkali-Minderheit und der sogenannten Kosovo-Ägypter trifft. UNMIK, vertreten durch den deutschen Abschiebungsinteressen offenbar mehr als die Vorgänger geneigten Kilian Kleinschmidt, hatte sich zu der Auffassung verstiegen, diese Minderheiten seien zur Zeit nicht grundsätzlich international schutzbedürftig – ein Jahr nach den Pogromen – die insbesondere auch Ashkali getroffen haben. Die abgestimmte Niederschrift enthält die diplomatische Formel, die Gespräche seien in offener und konstruktiver Atmosphäre verlaufen. Wie tatsächlich von der deutschen Seite Druck gemacht wurde und wie kontrovers zumindest einige Themen noch sind, macht ein ganz und gar undiplomatischer Ausführungserlass des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 3. Mai 2005 deutlich. Da wird gejubelt über den „Einstieg in den Rückführungsprozess von Angehörigen der Roma“, obgleich die Vereinbarung zunächst nur Straftäter dieser Gruppe betrifft. Angesichts der programmatischen Äußerungen im niedersächsischen Erlass wird UNMIK kaum behaupten können, man habe Schlimmeres verhindern können. Eine Erweiterung des Personenkreises war bereits in der abgestimmten Niederschrift als Absichtserklärung enthalten.
Kontrovers bleibt nach dem niedersächsischen Erlass die Frage der Übermittlung relevanter Informationen zum Gesundheitszustand der zur Rückführung vorgesehenen Personen. Nach Gutsherrenart hat die deutsche Seite offensichtlich mit UNMIK verhandelt: „Die deutsche Seite hat UNMIK unmissveständlich verdeutlicht, zu welch immensem Arbeitsaufwand die zahlreichen,häufig erst kurz vor dem Flugtermin erreichenden UNMIK-Nachfragen bei den deutschen Behörden fühen. Dieser erhebliche Verwaltungsaufwand sei ein großes Ärgernis, …“ Im Klartext: Selbst wenn es im Ergebnis nur zu relativ wenigen Ablehnungen durch UNMIK kommt, halten es die deutschen Behörden für eine Zumutung, in Fragen Auskunft zu geben, die über Leben und Tod eines Menschen entscheiden können. Es handele sich bei dieser Praxis doch nur um einen zusätzlichen Service, um UNMIK die Vorbereitung auf Rückführungen zu erleichtern, so der deutsche Standpunkt, die protokollierte Chuzpe. Allein – bei dieser Frage scheint UNMIK bislang noch standhaft. UNMIK versicherte der deutschen Delegation submissest, dass es Mitgeheimnisträger der deutschen Abschiebungspraxis bleibe. Es würden „keine Fluglisten, Flugtermine oder sonstige Hinweise an rückzuführende Personen, deren Anwälte bzw. Interessensvertreter und andere Dritte weitergegeben“. Wahrlich: Man wünschte UNMIK ein „robustes Mandat“.
Warum UNMIK und UNHCR in Sachen Kosovo einknicken, ist deutlich: Die Verhandlungen über einen künftigen Status des Kosovo stehen an. Da müssen Verbesserungen der menschenrechtlichen Standards behauptet werden, denn sie waren die benchmark. Zur Lektüre empfohlen: Das Papier der International Crisis Group (ICG) „Kosovo: Toward final status“ vom 24. Januar 2005, in dem Handlungsalternativen und Zeitpläne dargestellt werden. Die ICG hat gute Zugänge zu den zentralen politischen Akteuren, wie sich u.a. aus ihrem board of trustees ergibt. Allein zwei der dort Aufgelisteten waren als Kandidaten für den nächsten UNHCR im Gespräch.
Verhandlungsstil nach Gutsherrenart auch im Umgang mit den Gespächspartnern einer Bund-Länder-Delegation, die im Februar 2005 in Kabul Gespräche zum Abschluss eines Memorandums of Understanding zur Rückübernahme in Deutschland lebender afghanischer Staatsangehöriger geführt hat. Dies ergibt sich aus einem Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 17. Mai 2005 zur Rückführung afghanischer Staatsangehöriger. Zum Abschluss eines Memorandums of Understanding ist es nicht gekommen. Die afghanische Seite habe sich allerdings zur völkerrechtlichen Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger bekannt. „Die afghanische Delegation erklärte weiterhin, dass sie einseitig von Deutschland vorgenommene Rückführungsmaßnahmen hinnehmen werde. Der afghanische Flüchtlingsminister brachte diesbezüglich zum Ausdruck, dass er sich ohne eine vertragliche Bindung nicht in der direkten Mitverantwortung für zwangsweise Rükführungen sehe.“ Im Klartext: Die deutsche Seite erwartet, dass die afghanische Regierung Abgeschobene nicht zurückschickt, wenn sie auf einseitiger Basis in den Flieger in Deutschland gesteckt werden. Was danach passiert, ist den Handelnden egal. Im Visier sind auch bereits alleinstehende weibliche Erwachsene, obwohl deren Rückführung ebenso zu extremer Gefährdung führen würde, wie die Rückführung auch alter Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht durch eigene Erwerbstätigkeit sichern können. Auch in diesem Erlass wird die Strategie deutlich: Der Einstieg in Abschiebungen erfolgt über Straftäter und „Sicherheitsgefährder“, in der Hoffnung, dann politische Akzeptanz für die Abschiebungen anderer Personengruppen erreichen zu können.
Ranghöchster Vereinfacher in Sachen Sicherheitslage im Kosovo ist der Chef der UNO-Übergangsverwaltung, Sören Jessen-Petersen, auch er bis vor kurzem ein Anwärter auf den Posten des UNHCR. Vor dem UN-Sicherheitsrat sprach er hinsichtlich der Demokratisierung und des Zusammenlebens der Bevölkerungsgruppen von „konkreten Schritten vorwärts“. Immerhin: Sein Bericht erwähnte auch, dass keiner der acht Standards völlig erfüllt wurde. In den Tenor, Sicherheitsprobleme für die serbische Minderheit zu konstatieren, sich über Ashkali und Ägypter auszuschweigen, ordnet sich der Sonderkoordinator des EU-Stabilitätspaktes für Südosteuropa, Erhard Busek, ein. In einem Gespräch mit dem Handelsblatt erklärte er, Deutschlands Vorgehen gegen die Kosovo-Minderheiten für berechtigt im Sinne einer Normalisierung der Situation: Die Abschiebungen sollen also die Normalisierung demonstrieren. Die Fragilität des Prozesses und die prekären Implikationen des Statusverhandlungsprozesses für die Minderheiten werden weitgehend ausgeblendet.
In einem Artikel unter der Überschrift: „Gefährliche Flüchtlingscamps“ berichtet die Junge Welt vom 31. Mai 2005, in drei von Roma besiedelten Flüchtlingscamps in Kosovo häuften sich offenbar Bleivergiftungen. Für eine Umsiedlung fühle sich niemand zuständig. Die Weltgesundheitsorganisation habe bereits im vergangenen Jahr nach einem Delegationsbesuch die sofortige Umsiedlung der Roma gefordert. Mitarbeiter von UNHCR sähen ihre Hände gebunden. Die Roma in den Flüchtlingslagern würden als Binnenvertriebene behandelt. Keine albanische Gemeinde wolle sie in der Nähe haben, sodass eine Umsiedlung bisher nicht möglich gewesen sei. Eine wohlfeile Lösung, so der Artikel, soll UNMIK-Chef Sören Jessen-Petersen angeboten haben: Die einzige Lösung sei die sichere und würdevolle Rückkehr der Romaflüchtlinge. Soweit zur Verbesserung der Lage für die Minderheiten.
Kosovo-Flüchtlinge werden rigoros abgeschoben. So überschreibt der Arbeitskreis Asyl Baden-Württemberg eine Presseerklärung vom 20. Mai 2005 . Geschildert wird der Fall eines 79 Jahre alten und schwerkranken Mannes. Obwohl er eine Vielzahl von Medikamenten und verlässliche ärztliche Behandlung braucht, sieht das Verwaltungsgericht Karlsruhe kein Hindernis für eine Abschiebung.
h2. Situation in der Türkei
In rosigem Lichte sieht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Situation in der Türkei in einem weitgehend aus Textbausteinen bestehenden Schreiben zur Einleitung eines Widerrufsverfahrens . Absichtserklärungen der türkischen Regierung zur Verbesserung der Menschenrechtssituation und Absichtserklärungen der EU, strenge Kontrollen in Bezug auf die Umsetzung des Demokratieprozesses in der Türkei während des gesamten Aufnahmeprozesses durchführen zu wollen, werden beim Bundesamt bereits für bare Münze genommen und zur Grundlage von Widerrufen. Man wird sich darauf einstellen müssen, dass mit in dieser Richtung fortentwickelten Textbausteinen demnächst in größerer Zahl Widerrufsverfahren von Seiten des Bundesamtes eingeleitet werden. Einer der ersten Beiträge Deutschlands zum Beitrittsprozess wird nicht der Einsatz für eine Entschädigung der Opfer der Dorfzerstörungen in der Osttürkei oder der Einsatz gegen fortbestehende Folterpraktiken sein, sondern die Rechtlosstellung hierzulande bereits anerkannter Flüchtlinge.
Während das Bundesamt die Türkei schon weit voran geschritten sieht in Richtung auf menschenrechtliche Sonne und Freiheit, sah sich amnesty international zu einer urgent action für Mitglieder des türkischen Menschenrechtsvereins IHD gezwungen. ai fürchtet um die Sicherheit von drei auch im Ausland bekannten Mitgliedern des Menschenrechtsvereins IHD, die Morddrohungen erhalten haben. Die bekannte Rechtsanwältin Eren Keskin erhält nicht nur seit Jahren immer wieder Morddrohungen, sie ist zudem mehrmals wegen ihres Menschenrechtsengagements strafrechtlich verfolgt worden. Deshalb ist es nur konsequent, dass die türkischen Behörden aufgefordert werden sollen, ihre Sicherheit und die der beiden anderen IHD-Mitglieder durch wirksame Maßnahmen zu gewährleisten.
In einer weiteren urgent action vom 13. Mai 2005 hat sich amnesty international besorgt gezeigt über eine Novellierung des türkischen Strafgesetzbuches, die dem türkischen Parlament zur Verabschiedung vorliegt. Sie könnte nach Auffassung von ai in der Praxis das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken und dazu führen, dass Personen als gewaltlose politische Gefangene inhaftiert werden. Das Gesetz berge auch die Möglichkeit der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und behindere immer noch Anklagevertreter bei der strafrechtlichen Verfolgung der Folter.
amnesty international hat einen die Türkei betreffenden Auszug aus dem im März 2005 erschienenen Bericht „Concerns in Europe and Central Asia“ veröffentlicht. Er betrifft den Zeitraum vom Juli bis zum Dezember 2004. Trotz verbesserter Haftvorschriften im Rahmen der angekündigten Politik der Regierung für „Null Toleranz gegen Folter“ werden entsprechende Vorschriften wie zum Beispiel das Recht auf einen Rechtsbeistand oft nicht angewendet und Fälle von Folter und Misshandlungen im Polizeigewahrsam oder bei der Gendarmerie sind weiterhin ein ernsthaftes Problem. Foltermethoden, die keine Spuren hinterlassen, sind weit verbreitet. Ein wirksamer Mechanismus, mit dem die Umsetzung der Haftvorschriften beobachtet und Muster des Missbrauchs durch die Sicherheitskräfte untersucht werden könnten, fehlt. Die Praxis der Straflosigkeit in Folterfällen ist weiterhin an der Tagesordnung.
h2. Infomappe 31 von Algeria Watch
Algeria Watch hat seine Infomappe 31/April 2005 herausgegeben. Sie beschäftigt sich u.a. mit den fragwürdigen Aspekten eines vom Regime organisierten „Versöhnungsprozesses“ von oben. Internationale Organisationen warnen davor, eine Generalamnestie zu erlassen, da diese die Straflosigkeit auch für schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesetzlich verankern würde. Ein weiterer Schwerpunkt des Heftes ist die Auseinandersetzung von algeria watch mit den Behauptungen des Vorsitzenden der nationalen Beratungskommission für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Algerien, Farouk Ksentini. Der erklärt nämlich zu den tausendfachen Fällen von Verschwindenlassen seit 1992: „Der Krieg der Terroristen war so vernichtend, dass der erste Verschwundene der Staat selbst war. Niemand befahl Niemandem mehr. Dieser Bruch in der Befehlskette und die Panik erklären in großem Maße die Geschehnisse.“ Die Exkulpation der algerischen Todesmaschinerie der Antiterrorrepression mit dem Hinweis auf eine Panik und Brüche in der Befehlskette zu erklären, widerspricht allen Erkenntnissen, die algeria watch zur Systematik der Vorgehensweise und zu dem Beitrag verschiedenen Verantwortlicher zusammengetragen hat. Die Überschrift des entsprechenden Artikels heißt deshalb: „Die Armee– und Geheimdienstchefs sind verantwortlich und schuldig“. Wer die US-amerikanische und europäische Nordafrikapolitik beobachtet, findet Beiträge zum Ausverkauf des Landes insbesondere durch europäische und nordamerikanische Konzerne, die durch eine Teilprivatisierung der Bodenschätze beschleunigt wird. Eine Debatte über die Privatisierung des Trinkwassers, im trockenen Algerien von besonderer Bedeutung, hat begonnen. Mit einer kritischen Anmerkung zur Praxis der deutschen Ausgabe von Le Monde diplomatique, unautorisierte Veränderungen an einem Artikel vorzunehmen druckt algeria watch einen im Februar 2005 dort unter dem Titel „Verwischte Spuren in der Sahara“ unter dem ursprünglichen Titel „Untersuchung über den seltsamen Ben Laden der Sahara“ erneut ab. Die Autoren, Salima Mellah und Jean Baptiste Revoir, haben in diesem Artikel eine Reihe von Indizien dafür zusammengetragen, dass nicht Ben Laden, sondern der algerische Geheimdienst aktiv in die Entführung von 32 westlichen Touristen in Südalgerien verstrickt war. In der Folge sei es Algerien gelungen, endlich seine Beziehungen zu Washington zu verbessern. Die gewachsene geostrategische Bedeutung des Landes für die USA ermögliche dem Regime gleichzeitig auch eine größere Unabhängigkeit gegenüber der EU und Frankreich.
h2. Volksmudjahedin im Irak
Ein 28-seitiger Bericht von Human Rights Watch beschäftigt sich mit Menschenrechtsverletzungen, die die Volksmudjahedin in Lagern im Irak an abtrünnigen Mitgliedern begangen haben. Der Bericht „No exit: human rights abuses inside the MKO-Camps“ (pdf-Version) basiert nach Angaben von Human Rights Watch auf den Aussagen von einem Dutzend ehemaliger Volksmudjahedinmitglieder, die angaben, gefoltert und langer Einzelhaft unterzogen worden zu sein. Human Rights Watch kritisiert, dass sich eine Reihe von Parlamentsmitgliedern in verschiedenen europäischen Staaten und im europäischen Parlament für die Herausnahme der Volksmudjahedin aus der Liste der terroristischen Organisationen einsetzt. Inzwischen gebe es auch Unterstützer solcher Forderungen sowohl bei Republikanern als auch Demokraten im US-Kongress. Angesichts der aktuell spannungsreichen Beziehung der USA zum Iran warnt Human Rights Watch davor, eine Oppositionsgruppe zu unterstützen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sei.
Die Friends of Free Iran im europäischen Parlament kritisieren in einer Presseerklärung vom 19. Mai 2005 den Human Rights Watch Bericht über die Organisation der Volksmudjahedin Irans als einseitig. HRW hatte behauptet, dass die Organisation dissidente Mitglieder misshandele. Die Friends sind schockiert darüber, dass HRW es nicht für nötig befunden habe, vor der Veröffentlichung die Volksmudjahedin über entsprechende Behauptungen zu informieren. Mitglieder der Freunde eines freien Irans hätten einzeln und als Gruppe auf der Basis von Fakten und Dokumenten umfassende Widerlegungen der entsprechenden Behauptungen gehört. Das deute darauf hin, dass das iranische Regime und sein Geheimdienst die Hauptquelle der Behauptungen sei. Human Rights Watch solle den Bericht zurückziehen und nicht gestatten, dass er als Waffe in den Händen des iranischen Regimes benutzt werde.
In einer eigenen Erklärung hat der nationale Widerstandsrat des Iran (National Council for Resistance of Iran) den Human Rights Watch Bericht als diskreditierte politische Kampagne bezeichnet, die sich als Menschenrechtsbericht tarne. Während die Volksmudjahedin Human Rights Watch vorwerfen, sich als Vertreter einer Appeasementpolitik vor den Karren der iranischen Mullahs spannen zu lassen, haben sie selbst offenbar keine Probleme damit, das US- Außenministerium und das FBI als Kronzeugen dafür zu zitieren, dass gegen Mitglieder der Gruppe keinerlei Beschuldigungen zu erheben seien. Stimmen die Angaben der Volksmudjahedin zum Geheimdiensthintergrund von vier durch Human Rights Watch interviewten Personen, dann hat allerdings HRW ein Problem. In dem Maße, wie unterschiedliche politische Akteure Interesse an einer Instrumentalisierung der Volksmudjahedin haben – wie größer werdende Teile des US- Kongresses – oder an ihrer Stigmatisierung als „Terroristen“ – wie die EU-Staaten – werden wir einen Informationskrieg der Geheimdienste erleben, bei dem sich alle Nichtregierungsorganisationen warm anziehen müssen. Bemerkenswert ist die politische Breite der europäischen „Friends of a Free Iran“, von den Konservativen über die Sozialisten bis zu den Grünen, wenn auch ein bisschen anmaßend im Bestehen darauf, dass sich Human Rights Watch mit ihnen in Verbindung setzen müsse, bevor man weiter derartige unbegründete Behauptungen „über den iranischen Widerstand“ im Umlauf bringt. Man mag die Sache sehen, wie man will: Die Volksmudjahedin sind nicht „ der iranische Widerstand“. Im deutschen und europäischen Umgang mit den Volksmudjahedin siehe auch den Bericht von Wolfgang Kaleck „Mit schwarzen Listen gegen Terroristen“ im vor kurzem erschienenen Grundrechte-Report 2005.
h2. Tschetschenien – Die Folgen imperialer Politik
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat eine Broschüre vorgelegt mit dem Titel „Tschetschenien – Die Folgen imperialer Politik… und Europa sieht weg“. Der Autor des Haupttextes, Karl Grobe-Hagel, Journalist bei der Frankfurter Rundschau und Kenner der Kaukasusregion liefert einen profunden Beitrag über die Ursachen des Wegsehens, die Interessen der europäischen Staaten und die Entwicklung in Tschetschenien. Es handelt sich um eine gute Ergänzung des PRO ASYL-Faltblattes „Fluchtalternative mit Lebensgefahr – Zum Umgang mit tschetschenischen Flüchtlingen“.
Bestellmöglichkeit: Komitee für Grundrechte und Demokratie; Aquinostr. 7-11, 50670 Köln; Preise (inkl. Porto; Vorauskasse: Scheck/Briefmarken): Einzelexemplar: 1€; 5 Exemplare: 3€; 10 Exemplare: 5€
h2. Menschenrechtslage in Togo
amnesty international beobachtet mit großer Sorge die jüngste Entwicklung der Menschenrechtslage in Togo, so eine Stellungnahme der Togo-Koordinatorin, die konkrete Möglichkeiten des Engagements aufzählt.
Das Office for the Coordination of Humanitarian Affairs der Vereinten Nationen hat am 24. Mai darauf hingewiesen, dass auch einen Monat nach der Präsidentschaftswahl in Togo die nächtliche Menschenjagd auf die Opposition weitergeht. Kein Grund natürlich für deutsche Innenminister, eine Abschiebestopp nach Togo zu erlassen. Eine diesbezügliche Bitte des Flüchtlingsrats Brandenburg beantwortete das brandenburgische Innenministerium am 20. Mai 2005: „Das Bundesministerium des Innern, sieht – ebenso wie die Länder – derzeit keine Veranlassung für die Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach Togo. (…) Reiewarnungen des Auswärtigen Amtes, nach der alle deutschen Staatsbürger zur vorübergehenden Ausreise aufgefordert werden, sind aus hiesiger Sicht keine ausreichende Grundlage für die Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen. Die Gefährdungslage für Ausländer – insbesondere deutsche Staatsangehörige – in Togo ist nicht ohne weiteres auf rückzuführende Togoer übertragbar.“ Derzeit sei die Lage gespannt, aber ruhig. Die Schreie Gefolterter dringen ja nicht bis nach Potsdam und was das deutsche Fernsehen nicht bringt, gibt es auch nicht in der Welt. Togo ist gefährlich, besonders für Deutsche. Die Einheimischen sind Jahrzehnte des Terrors unter dem Regime Eyadema gewöhnt, nach dem Vater der Sohn. Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD) allerdings hat sich für einen bundesweiten Abschiebestopp nach Togo ausgesprochen. Das Bundesland schiebt zur Zeit keine Flüchtlinge nach Togo ab und stützt sich dabei auf die Warnung des Auswärtigen Amtes an deutsche Staatsbürger und auf UN-Angaben.
Visa-Ausschuss
Wegen der beabsichtigten vorgezogenen Neuwahl des Deutschen Bundestages wird der Visa- Ausschuss seine Arbeit nicht wie geplant abschließen können, so Medienberichte. Der CDU- Obmann im Ausschuss, Ekkehard von Klaeden, hat, so die Frankfurter Rundschau vom 26. Mai 2005, erklärt, was er auf jeden Fall für entbehrlich hält: die Anhörung großer Versicherungsgesellschaften zu den umstrittenen Reiseschutzpässen. Stattdessen könne man noch rechtzeitig Bundesinnenminister Schily befragen und danach einen Sachstandsbericht erarbeiten. Interessant daran ist, was die CDU für entbehrlich hält, drängte sich doch nach dem bisherigen Verlauf des Visa-Untersuchungsausschusses die Frage geradezu auf, welchen Beitrag deutsche Versicherungsgesellschaften dabei gespielt haben, den Anbietern der Reiseschutzpässe ein Entrée zu verschaffen. Die inzwischen zum Teil auf der Anklagebank sitzenden Anbieter solcher Reiseschutzpässe hatten in der Regel mit namhaften deutschen Versicherungsgesellschaften kooperiert. Die Prüfung eventuell bestehender personeller Querverbindungen wäre höchst spannend geworden. Stattdessen ging es im Ausschuss im wesentlichen um die Frage der persönlichen politischen Verantwortung, eine Verengung des Blicks, die die umfassende Aufklärung wohl für immer verhindern wird.
h2. Gewaltsame Abschiebung einer kurdischen Familie
Gegen die gewaltsame Abschiebung einer kurdischen Familie aus Norderstedt hat der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein in einer Pressemitteilung vom 27. Mai 2005 protestiert. Trotz behördlicher Kenntnis ärztlicher Gutachten zur schweren Erkrankung der Frau sei die gewalttraumatisierte Mutter mit drei Kindern in die Türkei abgeschoben worden. Die Eskalation war nach Angaben der Anwältin der Familie überflüssig, da noch ein Klageverfahren anhängig ist und ein Eilantrag vom Gericht nur abgelehnt worden sei, da nach Aussage der Ausländerbehörde eine Abschiebung nicht beabsichtigt gewesen war. Nach Behördenangaben hat der Vater bei der unangekündigten nächtlichen Abschiebung gewalttätigen Widerstand geleistet, sodass ein Sondereinsatzkommando der Polizei gerufen werden musste, um ihn abzuführen. Er sitzt in Abschiebungshaft.
h2. Sogenannte Scheinvaterschaften
Der niedersächsische Innenminister Schünemann hat eine kleine Anfrage des Abgeordneten Biester (CDU) im niedersächsischen Landtag am 20. Mai 2005 beantwortet. Das Thema: sogenannte Scheinvaterschaften . Die Landesregierung unterstützt die von der Innenministerkonferenz angestoßene Forderung, durch eine Änderung des BGB ein befristetes Anfechtungsrecht für Träger öffentlicher Belange bei einer Vaterschaftsanerkennung zu schaffen. Eine von der IMK bereits im Jahr 2002 eingesetzte Arbeitsgruppe hatte halbgare Erkenntnisse zu angeblichen Verdachtsfällen vorgelegt. Als solcher Verdachtsfall gilt den Innenministern offenbar jeder Fall, bei dem aufgrund der Vaterschaftsanerkennung ein Aufenthaltsrecht erteilt wurde. Weitere kritische Bemerkungen hat Kai Weber vom niedersächsischen Flüchtlingsrat formuliert.
h2. Realsatire in Hildesheim
Gegen eben diesen Kai Weber, Geschäftsführer des niedersächsischen Flüchtlingsrates, ermittelt die Staatsanwaltschaft Hildesheim wegen angeblicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. Als Leiter einer angemeldeten Demonstration habe er Auflagen der Stadt Hildesheim verletzt. Unter anderem habe er bei einer Zwischenkundgebung am Hildesheimer Kreishaus Rufe in Richtung dieses Gebäudes „Arschloch, rauskommen“ nicht unterbunden. Da diese Rufe aber bereits nach 10 Sekunden verstummten (so auch die Ermittlungsergebnisse), wäre eine adäquate Reaktion auch kaum möglich gewesen. Im Selbstversuch lässt sich übrigens nachvollziehen, wie oft ein solchermaßen nicht gemaßregelter Demonstrant in 10 Sekunden laut hörbar „Arschloch, rauskommen“ rufen kann. Weiteres berichtet die Junge Welt vom 24. Mai 2005 unter der adäquaten Überschrift „Realsatire in Hildesheim“. Ein ICE-Bahnhof schützt nicht vor Provinzialismus mit Video-Verlaufsbericht.
h2. Landgericht Frankfurt: Flughafen ist privater Raum
Deutschlands größter Flughafen ist privater Raum. Dieser Auffassung ist das Landgericht Frankfurt und hat die Berufung von AbschiebegegnerInnen gegen das gegen sie verfügte Hausverbot in einem Urteil vom 20. Mai 2005 abgelehnt. Die Flughafenbetreiberin Fraport dürfe die Realisierung der grundgesetzlich geschützten Meinungs- und Versammlungsfreiheit innerhalb ihrer Räumlichkeiten untersagen, da sie als Aktiengesellschaft diesbezüglich keiner direkten Grundrechtsbindung unterliege. Revision wurde zugelassen. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. hat das Verfahren beobachtet und in einer Presseerklärung heftig Kritik geübt. Die Einschätzung des Komitees: „Das Landgericht hat damit eine fatale Einschränkung der BürgerInnen in Zusammenhang mit der staatlichen Abschiebepraxis juristisch abgesegnet.“ Das Urteil erlaube es Fluggesellschaften und Flughafenbetreibern, das Meinungs- und Versammlungsrecht auf dem Flughafengelände massiv einzuschränken. 50 Millionen Besucher jährlich hat das private Wohnzimmer der Familie Fraport offenbar, so die Prozessbeobachter zynisch.
h2. Berliner Ausländerbehörde missachtet erneut Kinderrechte
Erneut hat die Berliner Ausländerbehörde bei der Durchführung ausländerrechtlicher Zwangsmaßnahmen Kinderrechte missachtet. Diesen Vorwurf erhebt der Flüchtlingsrat Berlin in einer Presseerklärung vom 13. Mai 2005. Am 26. April 2005 habe man eine alleinerziehende Mutter von ihren drei minderjährigen Kindern bei der Vorsprache auf der Ausländerbehörde getrennt. Sie befinde sich seitdem im Abschiebungsgewahrsam, die Kinder seien vom Kindernotdienst aufgenommen worden. Das Vorgehen der Ausländerbehörde sei von der Senatsverwaltung für Inneres gebilligt worden.
h2. Hungerstreik gegen schlechte Haftbedingungen
Seit dem 18. April 2005 protestierten ungefähr 15 Insassen des Abschiebegewahrsams Berlin-Köpenick mit einem Hungerstreik gegen die aus ihrer Sicht schlechten Haftbedingungen und forderten transparente Verfahrensweisen von Seiten der Ausländerbehörde. Auslöser des Hungerstreiks war laut einer Presseerklärung von Rechtsanwalt Volker Gerloff vom 4. Mai 2005 die Misshandlung eines Palästinensers. Von sieben Zeugen des Vorfalls seien allerdings schon zwei abgeschoben worden. Er hoffe dennoch auf eine Aufklärungsmöglichkeit.
h2. Flüchtlingspolitische Wahlprüfsteine
Der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen hatte vor der Landtagswahl den Parteien flüchtlingspolitische Wahlprüfsteine zugeleitet und um die Beantwortung einer Reihe von Fragen gebeten und die programmatischen Antworten der Parteien dann veröffentlicht.
h2. Fußballturnier der Migrationsbehörden
Offenbar für einige Tage eingestellt hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine rastlose Produktion von Asylwiderrufen und Ablehnungsentscheidungen zugunsten einer wegweisenden Veranstaltung. Unter Schirmherrschaft seines Präsidenten findet nämlich vom 1. Juni bis zum 3. Juni 2005 ein internationales Fußballturnier der Migrationsbehörden Europas in Nürnberg statt. 122 Spiele an zwei Tagen – die Handschrift des Bundesamtes bleibt bei diesen Erledigungszahlen erkennbar – die Spielzüge der deutschen Teams werden vermutlich als Textbausteinhandbuch ausgegeben. Unklar ist, ob den jeweiligen Gegnern der deutschen Teams – es sind mehrere – vor dem Anpfiff 25 Fragen zum Reiseweg gestellt werden und welche Folgen dies hat. Besonders symbolträchtig auch die Unterbringung der meisten Teilnehmer in der Nürnberger Burg. Der deutsche Beitrag zur Fußballfestung Europa wird folgerichtig ein modernisierter Catenaccio sein. Schließlich weiß der Präsident, wie man fachlich versiert Beton anrührt. Die Kreativabteilung des BAMFspielt offenbar als selbständige Mannschaft (Deutschland- Integration), allerdings nur im Erholungsturnier (Recreation Tournament), bei dem sich auch der Zoll, die Arbeitsagentur Nürnberg (die Hartz IV-er Kette!), das Landratsamt Fürth, das Technische Hilfswerk und ein separatistisches Bavaria Team finden. Im Professional Tournament treten die überbevölkerten Niederlande gleich mit zwei Teams an, während Deutschland sich in der Erholungsliga mit drei Teams tummelt. Drei Erholungsmannschaften und eine von der Arbeitsagentur – das zur Krise Deutschlands im Jahr 2005. Wir hätten die Teilnahme eines Teams aus Libyen begrüßt, können uns aber die Einwände Otto Schilys denken: Afrika muss seine Eigentore selber schießen. Ach ja, der Bundesinnenminister: eine Gelegenheit zum letzten Anstoß, wenn es denn nicht die Fußballweltmeisterschaft 2006 sein darf? PRO ASYL-Favoriten im Erholungsturnier sind die ausgeruhten Vertreter der Arbeitsagentur Nürnberg und die Nichtraucher vom Zoll. Oder was machen die eigentlich mit den sichergestellten Kippen?
h2. Den Menschen im Blick. Schütze. Integrieren.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat ein Leitbild: „Unser Leitbild“ – so heißt der kleine Folder, Unterzeile das Motto: „Den Menschen im Blick. Schütze. Integrieren.“ Damit nah an das Leitbild der Feuerwehr herangekommen (Retten, löschen, bergen, schützen) ist das Ganze eher ein drolliges Dokument der Selbstüberschätzung und der mit dem Aufgabenzuwachs des „Kompetenzzentrums für Migration und Integration in Deutschland“ gewachsenen Eitelkeiten. Wir nehmen an, dass folgender, teilweise wahrer Satz ohne jede Selbstironie ins Leitbild aufgenommen wurde: „Wir begegnen Asylsuchenden unvoreingenommen und mit Respekt, auch wenn wir überwiegend ablehnende Entscheidungen treffen müssen.“ Man sieht den Präsidenten sozusagen höchst persönlich leiden unter dem Martyrium des „ablehnende-Entscheidungen-treffen- Müssens“. Noch kein Präsident vor ihm hat mehr müssen als dieser. Und die Anerkennungsquoten seines Amtes belegen es. Nur noch der Bundesinnenminister hat ein bisschen mehr müssen als der Präsident: Dafür sorgen, dass die Ablehnungsfront gegen Flüchtlinge in ganz Europa steht.
h2. Europäische Meldungen
Wir verweisen zunächst auf den im Mai erschienen Picum-Rundbrief , der neben europäischen Politikentwicklungen im Migrationsbereich auch wieder hinweist auf den täglich stattfindenden Skandal des Todes an den europäischen Außengrenzen.
h2. Frankreich
Am 11. Mai 2005, einen Tag vor einem G5 Treffen der Innenminister Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und Spaniens, dessen Thema u.a. verstärkte Anstrengungen im gemeinsamen Kampf gegen illegale Einwanderung war, hat Frankreichs ehemaliger Innenminister Villepin der französischen Öffentlichkeit seinen Plan gegen illegale Einwanderung vorgestellt. Nach Zeitungsmeldungen soll der frühere Premierminister Raffarin den Innenminister dazu gedrängt haben. Zum ersten Mal wurde eine offizielle Ziffer zur geschätzten Anzahl von Personen ohne Papiere in Frankreich genannt, als Villepin auf einer Pressekonferenz am 11. Mai 2005 Villepin von 200.000 bis 400.000 Personen sprach. Auf Nachfragen im Zusammenhang mit den jüngsten Legalisierungen in Spanien lehnte er eine ähnliche Maßnahme für Frankreich kategorisch ab – wegen der befürchteten Sogwirkung. Dagegen sprach er sich für entschlossenes Handeln gegen illegale Einwanderung aus. Das drückt sich dann auch in seinem Plan aus, der u.a. folgenden Maßnahmenkatalog enthält:
* Schaffung einer Dienststelle für Einwanderung unter Leitung eines Beamten des Innenministeriums, die die Tätigkeiten der Verwaltungen der betroffenen Ministerien (Innen-, Justiz-, Sozial-, und Außenministerium) koordinieren soll;
* In jedem Departement sollen Einwanderungspole geschaffen werden, in denen Polizeistellen und Beamte der Präfekturen zusammenarbeiten sollen;
* Errichtung eines zentralen Amtes zum Kampf gegen illegale Arbeit, angesiedelt innerhalb der Gendarmerie;
* Schaffung einer speziellen Einwanderungspolizei, deren harter Kern die um 600 Stellen erweiterte Grenzpolizei sein soll. Ihre ausschließliche Aufgabe sollen die Aufdeckung von Schleusernetzen und die Durchführung von Abschiebungen sein;
* Die französischen Konsulate in den Herkunftsländern sollen in drei Jahren Visa mit biometrischen Daten ausstellen;
* Eheschließungen zwischen AusländerInnen und Personen mit französischer Staatsangehörigkeit sollen überprüft werden, dh. der Zivilcode soll so geändert werden, dass im Ausland geschlossene Ehen zwischen AusländerInnen und FranzösInnen nicht mehr automatisch auch in Frankreich Gültigkeit haben, sondern erst überprüft wird, ob im Einzelfall die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung im Ausland denen in Frankreich entsprechen.
* Aufstellung einer umfassenden Liste sicherer Herkunftsländer, die die schnellere Bearbeitung (Entscheidung innerhalb von 4 Tagen!) von Asylanträgen zur Folge hat (wenn die EU bis zum 15. Juni 2005 nicht eine solche Liste vereinbart hat);
Villepin gab bekannt, dass die Zahl der Abschiebungen von 11.000 im Jahre 2003 auf 16.000 in 2004 gestiegen ist. Für 2005 hat er sich das Ziel von 20.000 Abschiebungen gesetzt. Nach dem G5-Treffen äußerte sich übrigens der spanische Innenminister José Antonio Suarez folgendermaßen: „Die Position Spaniens in Bezug auf die Regularisierung von Illegalen bereitet unseren Partnern in der Europäischen Union keine Probleme“, die fast 700.000 betroffenen Personen „haben unter schrecklichen und unerträglichen Bedingungen gearbeitet. Ihre irreguläre Situation hätte sie dazu verleiten können, in andere Länder zu gehen“. Aber mit dieser Regularisierung „werden sie hier bleiben.“
Trotz aller Härte, die Villepin auch in Zukunft zeigen will, wurden nach einem 50 tägigen Hungerstreik, der auch von gesellschaftlichen Gruppen unterstützt wurde (s. Infoservice 99), 12 sans papiers regularisiert. Die französische Organisation Gisti, die MigrantInnen und Flüchtlinge informiert und unterstützt, bemerkte mit Bitterkeit, dass der Einsatz ihres eigenen Lebens eines der wenigen Mittel ist, das die Menschen haben, um nach Frankreich zu kommen, aber auch um dort bleiben zu können.
Anläßlich eines Seminars zur „Zusammenarbeit der maritimen Polizei- und Zolleinheiten“ in der spanischen Stadt Alicante, an dem Vertreter 22 europäischer Staaten und von Europol teilnahmen, hat Ralf Streck in einem Artikel für telepolis die Maßnahmen und Bemühungen der europäischen Staaten zur Grenzsicherung skizziert.
amnesty international hat im April 2005 einen Bericht über Polizeigewalt in Frankreich veröffentlicht, den die Westeuropakoordination von amnesty international ins deutsche übersetzt hat. Die Themen sind auch in Deutschland keine Unbekannten: die faktische Straflosigkeit von Beamten mit Polizeibefugnissen bei Fällen von Gewahrsamstoten, Folter und Misshandlung.
Aus dem Infodienst Nr. 3 des Diakonischen Werkes Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V., Mai 2005 – Asyl und Flucht
Refugium: Neues Projekt des Paul Gerhardt Stift zu Berlin für traumatisierte Kriegsflüchtlinge und Asylbewerber
Im Refugium wird traumatisierten Kriegsflüchtlingen und Asylbewerbern Beratung und Wohnraum geboten.
Mit der neuen Beratungsstelle soll im Wedding zur besseren Integration des genannten Personenkreises beigetragen werden.
Dazu gehören Gruppenangebote sowie Sprechstunden an zwei Orten, in der Reinickendorfer Str. 58 a und in der Müllerstr. 58.
Marcha Doriyla – Hilfsverein für tschetschenische Flüchtlinge e.V. gegründet
Der Hilfsverein unterstützt die Arbeit im Refugium. Marcha Doriyla ist aus der Arbeit mit traumatisierten tschetschenischen Kriegsflüchtlingen in Berlin entstanden. Seine Mitglieder gehören verschiedenen Professionen, Religionen und politischen Richtungen an, haben sich von einem der grausamsten Kriege der Gegenwart zum Handeln verpflichten lassen oder sind als Kriegsflüchtlinge unmittelbar Betroffene.
h2. Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes / Beschäftigung von Ausländern mit Duldung
Rundschreiben des BMI vom 18.03.2005 zu § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG): Die Versagungsgründe nach § 11 Beschäftigungsverordnung (BeschVerfV) entsprechen denen der bisherigen Regelung des § 5 Nr. 5 Arbeitsgenehmigungsverordnung (ArGV), es ist keine Änderung der materiellen Rechtslage eingetreten. Zur näheren Bestimmung des Verschuldens (des Ausländers) wurden Kriterien des § 25 Abs. 5 Satz 4 AufenthG übernommen. Die Versagungsgründe von
§ 25 Absatz 5 Satz 3,4 AufenthG unterscheiden sich jedoch von denen nach § 11 BeschVerfV. Dieser bezieht sich auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen, die aus vom Ausländer zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden können (Abschiebung). Nach § 25 Abs. 5 Satz 3,4 AufenthG darf eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden, wenn aus vom Ausländer zu vertretenden Gründen eine Ausreise nicht möglich ist. Das bedeutet, dass Ausländern, denen eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden kann und die deshalb weiter geduldet werden, dennoch die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt werden kann.
h2. Rückführung von Minderheiten aus dem Kosovo
Wie jetzt bekannt geworden ist, haben sich auf einem Treffen in Berlin am 25. und 26. April 2005 Vertreter von UNMIK (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo) und eine deutsche Delegation (Bundesinnenministerium und Ländervertreter) darauf geeinigt, dass ab Mai 2005 mit der zwangsweisen Rückführung von Minderheiten aus dem Kosovo, die bislang vor Abschiebung sicher waren, begonnen wird. Beide Seiten haben sich darauf geeinigt, dass ab Mai 2005 monatlich 300 Angehörige der ethnischen Minderheiten Ashkali und Ägypter für die zwangsweise Rückführung vorgeschlagen werden sollen. Ab Juli 2005 soll das Kontingent auf 500 pro Monat erhöht werden. Ab Januar 2006 soll es keine zahlenmäßige Begrenzung möglicher Abschiebungen mehr geben. Bezogen auf die Minderheit der Roma hat UNMIK die Zustimmung erteilt, dass monatlich 40 Personen für die Abschiebung vorgeschlagen werden sollen, mit dem Ziel, im Juli und August jeweils 20 Personen ins Kosovo abzuschieben. Von September 2005 an sollen die Zahlen der Abschiebungen auf monatlich 30 Personen erhöht werden.
h2. UNHCR-Position zur fortdauernden Schutzbedürftigkeit von Personen aus dem Kosovo
Der UNHCR berichtet dagegen noch im März 2005: „Ungeachtet dessen (Verbesserung der Situation) bleibt die Sicherheitssituation im Kosovo insgesamt jedoch weiterhin zerbrechlich und unberechenbar.
Angehörige von Minderheitengemeinschaften sind nach wie vor der Gefahr ethnisch motivierter Zwischenfälle ausgesetzt, bei denen Transporte mit Steinen beworfen, einzelne Personen tätlich angegriffen, belästigt oder eingeschüchtert werden, oder bei denen das Eigentum und der Besitz von Angehörigen ethnischer Minderheiten geplündert, zerstört oder illegal in Beschlag genommen wird, Friedhöfe und Grabstellen geschändet und Hassparolen an die Wände öffentlicher Gebäude geschmiert werden.“
Flüchtlingsorganisationen fordern Schutz für tschetschenische Flüchtlinge in Deutschland
Anlässlich einer Pressekonferenz in Berlin haben amnesty international, PRO ASYL und weitere Flüchtlingsorganisationen einen verbesserten Schutz für tschetschenische Flüchtlinge in Deutschland gefordert. Trotz weiterhin schlechter Menschenrechtslage in Tschetschenien erhielten Flüchtlinge aus der Region auch mehr als zehn Jahre nach Beginn des Krieges nicht den Schutz, den sie benötigten. Besonders problematisch sei die Tatsache, dass nach der Dublin II-Verordnung viele Tschetschenen in andere EU-Staaten, insbesondere nach Polen, zurückgeschickt würden. Bei diesen Rücküberstellungen gebe es einen Automatismus, bei dem psychische Probleme oder familiäre Bindungen in der Regel unberücksichtigt blieben. In ihrer gemeinsamen Presseerklärung vom 21. April 2005 fordern die Flüchtlingsorganisationen das Bundesinnenministerium auf, die Zuständigkeitsregelungen der Dublin II-Verordnung nicht schematisch anzuwenden und großzügig Asylverfahren abweichend von der formalen Zuständigkeit in eigener Regie zu behandeln. Polen und andere neue EU-Staaten sollten beim Aufbau von Behandlungskapazitäten unterstützt werden.
h2. Die Situation tschetschenischer Asylbewerber und Flüchtlinge in Polen und Auswirkungen der EU-Verordnung Dublin II
Ein Bericht von Barbara Eßer (Bielefelder Flüchtlingsrat), Barbara Gladysch (Mütter für den Frieden) und Benita Suwelack (Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.). Anlass waren bedrückende Beschreibungen tschetschenischer Flüchtlinge über Inhaftierungen, über fehlende medizinische Versorgung und über weitere grundlegende Probleme. Es gibt tschetschenische Flüchtlinge, die Polen deswegen verlassen, obwohl für sie nach dem EU-Beitritt Polens kaum mehr eine Chance auf die Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland oder in einem anderen EU-Staat besteht. Infolge der EU-Verordnung Dublin II1 und des gleichzeitig eingeführten Fingerabdruckabgleichs im sogenannten EURODAC-System muss Polen sie seit dem 1. Mai 2004 in den meisten Fällen fraglos wieder zurücknehmen. Doch die Schilderungen der Flüchtlinge wiesen auf eklatante Probleme in Polen hin. Der Bericht schildert die Situation in Polen und stellt Empfehlungen und Forderungen im Hinblick auf die Verbesserung der Situation tschetschenischer Flüchtlinge auf. Afghanistan-Kompakt Nr. 51 vom Mai 2005
Inhalte:
* Train-the-Trainers: Deutsches Medizinisches Zentrum öffnet im Januar seine Pforten
* Reformer aus Leidenschaft: Ein Deutschlandrückkehrer unterstützt den Verwaltungsumbau in Kabul
h2. Länderinnenminister gegen Togo-Abschiebungsstop
PRO ASYL: „Unbürokratische Übernahme besonders gefährdeter Flüchtlinge ermöglichen“
Als ein Ergebnis vollkommener Ignoranz gegenüber der aktuellen Krise in Togo bewertet PRO ASYL das
Ergebnis einer auf Initiative Schleswig-Holsteins zustande gekommenen Konsultation der Innenminister zu den Konsequenzen der Lage in Togo. Diese hatte ein eindeutiges Ergebnis erbracht: Man sieht zur Zeit keine Notwendigkeit für einen Abschiebungsstop. Damit werden Togoer, viele von ihnen exilpolitisch aktiv, bei fortdauernden Abschiebungen in die aufgeheizte Situation in Togo hinein großen Risiken ausgesetzt. Ungeachtet dessen gehen Vorführungen von Togoern zur Passbeschaffung bei der Botschaft in St. Augustin bei Bonn weiter, als herrschte im Lande Normalität. Angesichts der Meldungen über Menschenjagden und Repressionsmaßnahmen jeder Art von Seiten des Regimes, die binnen kurzer Zeit über 20.000 Menschen zur Flucht in die Nachbarstaaten Togos gezwungen haben, wirkt die vorsätzliche Handlungsunwilligkeit der deutschen Innenminister zynisch.
NRW: neue Standards zu Fragen der medizinischen Begutachtung
NRW setzt als erstes Bundesland neue Standards zu Fragen der medizinischen Begutachtung in Kraft, die bei der Rückführung von Ausländern eine Rolle spielen. Der neue Informations- und Kriterienkatalog ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Qualität in der Begutachtung der Reisefähigkeit von Ausländern. Das Innenministerium hat den Katalog den Ausländerbehörden als verbindliche Arbeitsvorgabe an die Hand gegeben.
Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)/ § 1a in Berlin
Mit dem Rundschreiben I Nr. 31/2004 der Senatsverwaltung zur Umsetzung von § 1a AsylbLG wird den Sozialämtern die Möglichkeit gegeben, bei Vorliegen der ausländerrechtlichen Auflage: „Gültiges
Reisedokument oder Nachweis über die Beantragung eines gültigen Reisedokuments ist vorzulegen“ § 1 a Nr. 2 AsylbLG anzuwenden und den Betroffenen die Leistungen zu kürzen oder völlig zu verweigern.
Aktuelle Info von Georg Classen dazu vom 15.04.2005:
Es dürfte unstrittig sein, dass die Abschiebung von Personen aus dem Irak oder Somalia sowie Palästinenser aus dem Libanon derzeit aus tatsächlichen (objektiven) Gründen unmöglich ist, und sie daher den Missbrauchstatbestand des § 1a Nr. 2 AsylbLG (selbst verhinderte Abschiebung) gar nicht erfüllen können….So ist es sicher zulässig, Palästinenser zur Passbeschaffung aufzufordern, wie dies seitens der Ausländerbehörde auch regelmäßig geschieht. Die Schlussfolgerung, geduldete Palästinenser könnten auf Antrag einen Pass erhalten und damit wäre eine Abschiebung durchführbar, liegt jedoch völlig daneben. …..
Es ist bekannt, dass die Botschaft geduldeten Palästinensern keine Pässe ausstellt, und der Libanon auch keine Abschiebungen von Palästinensern akzeptiert. Somit liegt – anders als es das Rundschreiben nahe legt – im genannten Fall trotz Passbeschaffunsgauflage auch weder ein Tatbestand nach § 1a AsylbLG vor, noch ist der Ausschluss von Leistungen nach § 2 AsylbLG gerechtfertigt. Nach § 2 AsylbLG F. 2005 können – anders als nach früherem Recht – Leistungen nach § 2 auch beansprucht werden, wenn ausschließlich tatsächliche, vom Ausländer nicht selbst zu vertretende Abschiebehindernisse vorliegen.