h2. Inhalt
# Länderinfos
# Dublin und Europa
# Sonstiges
# Rundbriefe anderer FRe und Gruppen
# Urteile
# Tipps und Sonstiges
# Pro Asyl Infomappe
# Bücher und Broschüren
h2. 1. Länderinfos
* Newsletter vom 09.01.2009 -Weniger Flüchtlinge, mehr Gas ROM/BERLIN/TRIPOLIS Nach Absprachen mit seinem deutschen Amtskollegen leitet der Außenminister Italiens neue Maßnahmen zur Flüchtlingsabwehr vor der libyschen Küste ein. Ziel ist es, die mit dem Boot nach Europa aufbrechenden Migranten zu ergreifen und wenn möglich ohne Ausnahme nach Libyen zurückzuschieben. Die EU-Grenzbehörde Frontex bereitet sich seit mehreren Jahren mit deutscher Beteiligung darauf vor, kann aber ihre Tätigkeit nicht nach Plan durchführen, da die libyschen Stellen noch nicht bedingungslos kooperieren. Dies will die Regierung Italiens jetzt mit Rückendeckung Berlins erzwingen und kündigt noch für Januar eine abschließende Übereinkunft mit Tripolis an. Diesem Vorhaben kommt besondere Bedeutung zu, da der Umgang der libyschen Behörden mit unerwünschten Migranten weithin als besonders skandalös beschrieben wird. Recherchen eines italienischen Journalisten zufolge zwängen die Behörden Flüchtlinge, die sie vor der Küste aufgreifen, zu Hunderten in Container und verfrachten sie in Lager mit menschenunwürdigen Internierungsbedingungen mitten in der Wüste. Nicht selten folgen Massendeportationen. Für Nachschub soll in diesem Jahr auch Frontex sorgen. mehr http://www.germanforeign-policy.com/de/fulltext/57439
* Informationsbrief zum deutsch-syrischen Rückführungsabkommen Das deutsch-syrische Rückführungsabkommen vom 14.07.2008, durch das auch Staatenlose, Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit und syrische Staatsangehörige, die nicht über Identitätsnachweise verfügen, nach Syrien abgeschoben werden können, ist am 03.01.2009 in Kraft getreten. Dies führt zu erheblichen Gefahren für den Aufenthalt insbesondere von Personen, die bislang aufgrund ihrer Staatenlosigkeit eine Aufenthaltsrlaubnis erhalten haben oder geduldet wurden. Die ersten Ausreiseaufforderungen mit Abschiebungsndrohung liegen uns bereits vor. Staatenlose können abgeschoben werden, wenn Kopie oder Original eines Reisedokuments für Flüchtlinge, einer syrischen Aufenthaltserlaubnis oder einer Mukhtar-Bescheinigung hinsichtlich eines früheren Aufenthalts in Syrien vorliegen. Syrische Staatsangehörige können nun bereits dann abgeschoben werden, wenn Fingerabdrücke, Zeugenaussagen, eigene Aussagen in früheren Asylverfahren oder die Sprache der Betroffenen eine syrische Staatsangehörigkeit glaubhaft machen. Es reicht darüber hinaus selbst die Vorlage einer Kopie eines ungültigen Passes, einer Fahrerlaubnis oder einer Geburtsurkunde, um eine Abschiebung nach Syrien durchzuführen. Die syrischen Behörden stellen unproblematisch die für die Abschiebung erforderlichen Papiere aus. Soweit Sie davon ausgehen, von dem Rückführungsabkommen betroffen zu sein, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu uns auf, damit wir im Einzelnen prüfen können, welche aufenthaltssichernden Maßnahmen wir für Sie ergreifen können. Neben Klagen im Falle der Nichtverlängerung von Aufenthaltserlaubnissen kommt in Frage, dass wir für Sie einen Asylfolgeantrag stellen, sofern Sie politisch aktiv sind. Ferner können wir unter Umständen für Sie die Feststellung eines Abschiebungsverbots beantragen, da Staatenlose in Syrien faktisch rechtlos geworden sind und sie möglicherweise in Syrien wirtschaftlich nicht überleben können. Nehmen Sie angesichts der Drei-Monats-Frist für die Stellung von Asylfolgeanträgen bitte umgehend mit uns Kontakt auf, um noch für Januar und Februar 2009 einen Besprechungstermin zu vereinbaren zur Vorbereitung der erforderlichen anwaltlichen Maßnahmen gegen drohende Aufenthaltsbeendigungen. gez. Waldmann-Stocker und Schäfer, Rchtsanwälte, Göttingen
h2. 2. Dublin und Europa
* Die EU-Kommission strebt eine Überarbeitung der Dublin II-Verordnung an. Die Gründe hierfür schildert der EU-Justizkommissar Jacques Barrot in einem Gastbeitrag in der Volksstimme vom 9. Dezember 2008. Die seit 1999 erarbeiteten Richtlinien müssten jetzt unbedingt an die heutigen Bedingungen angepasst werden, weil der minimalistische Ansatz des Asylrechts zu einer doppelten Ungerechtigkeit führe, gegenüber den Flüchtlingen und den Mitgliedsstaaten. Die Asylchancen seien innerhalb der Mitgliedsstaaten extrem unterschiedlich und die Außengrenzen sehen sich einem viel größeren Asyldruck ausgesetzt. Er habe daher die Möglichkeit einer vorübergehenden Aussetzung des Dublin- Mechanismus vorgeschlagen. Auch müssten die Bedürfnisse der Flüchtlinge bei der Anwendung der Verordnung besser berücksichtigt werden. Allerdings muss, wer sich auf Barrot positiv bezieht, auch zur Kenntnis nehmen, dass das Credo der bisherigen EU-Asylpolitik in vieler Hinsicht fortgeschrieben wird. So lobt Barrot (pflichtgemäß! französischer Ratsvorsitz!) den europäischen Pakt für Einwanderung und Asyl und die regionalen Schutzprogramme, also den Versuch, noch mehr Flüchtlinge als bisher in den Herkunftsregionen zu halten. Dennoch sind viele der Vorschläge, die die Europäische Kommission zusammen mit der Pressemitteilung in Form von einem Memo mit „questions and answers“ veröffentlicht hat, durchaus Angebote zu einer konstruktiven Diskussion. PRO ASYL ist dennoch skeptisch. Zu oft hat sich gezeigt, wie ursprünglich positiv angelegte Vorstöße im Rahmen des komplizierten Entscheidungsfindungsprozesses innerhalb der EU zu einem Wettlauf der Schäbigkeiten geworden sind. (Pro Asyl Newsletter Nr. 143 Januar 2009)
*·Von Januar bis August 2008 wurden 171 Asylsuchende von Deutschland nach Griechenland überstellt. Dies und einige andere Fakten zur Praxis der Dublin II-Verordnung ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag (BT-Drucksache 16/11141). (Pro Asyl Newsletter Nr. 143 Januar 2009)
h2. 3. Sonstiges
* Lübecker Flüchtlingsretter steht vor Gericht 18. Januar 2009 | Von Karin Lubowski, Schleswig- Holstein am Sonntag Der Lübecker Stefan Schmidt rettete 37 afrikanische Flüchtlinge vor dem sicheren Tod: Aus diesem Grund ist der damalige Kapitän des Rettungsschiffes „Cap Anamur“ auf Sizilien der Schlepperei angeklagt. Wird Schmidt verurteilt, drohen ihm zwölf Jahre Haft. Immer mehr Beobachter sprechen von einem politischen Schau-Prozess. Am 16.Februar ist es wieder soweit, dann ist der nächste Gerichtstermin im sizilianischen Agrigent angesetzt. „Beihilfe zur illegalen Einreise ineinem besonders schweren Fall“ lautet der Vorwurf gegen Stefan Schmidt. Mit ihm sind sein damaliger Erster Offizier Vladimir Daschkewitsch und der ehemalige Chef der Hilfsorganisation „Cap Anamur“, Elias Bierdel, angeklagt. Einmal im Monat ist Prozesstag, 60 Zeugen haben inzwischen ausgesagt; keiner der Vorwürfe hat sich erhärtet. Dafür sind Zeugen der Anklage bisweilen im dünnen Eis ihrer Aussagen eingebrochen. „Aber dies ist kein juristischer, sondern ein politischer Prozess“, sagt Stefan Schmidt. „Da weiß man nie, was passiert.“ Schmidt, 67 Jahre alt, Dozent für Schiffssicherheit an der Schleswig-Holsteinischen Seemannsschule in Travemünde, ist keiner, der leicht aus der Ruhe zu bringen ist: ein Kapitän wie aus dem Bilderbuch, Ruhepol, Fels in der Brandung. Für 37 Menschen, die sich im Sommer 2004 dem Mittelmeer anvertrauen, weil sie in Europa, ihrem „gelobten Land“, auf ein Leben ohne Not und Gewalt hoffen, wird er zum Lebensretter. Die „Cap Anamur“ läuft am 29. Februar 2004 zu ihrer ersten Hilfsfahrt aus dem Heimathafen Lübeck mit Hilfsgütern für die afrikanische Westküste und den Irak. „Ich war kein Vereinsmitglied“, sagt Schmidt, „ich war einfach nur Kapitän.“ Zwischen Lampedusa und Malta trifft das Schiff auf 37 teils entkräftete dicht in ein Schlauchboot gedrängte Menschen. Sie haben weder Trinkwasser noch Nahrung. Der Motor qualmt, das Boot droht zu kentern. „Das einzige, was sie hatten, war ein mit Gebeten beschriftetes Blatt Papier“, sagt Schmidt. Als Schmidt die Männer an Bord nimmt, rettet er sie vor dem sicheren Tod. Schmidt will die Männer in den nächsten Hafen bringen und wieder auslaufen, „wie es üblich ist“. Stattdessen folgen zwei für Besatzung und Passagiere zermürbende Wochen.
Er suchte Hilfe beim deutschen Botschafter – vergebens. Eine zunächst erteilte Einfahrtgenehmigung wird ohne Begründung zurückgezogen, tagelang umkreist Militär das Rettungsschiff. An Bord wird die Lage bedenklich. „Die Nerven lagen blank. Einer der Flüchtlinge wollte sich ins Wasser stürzen“, sagt Schmidt, „etliche verweigerten das Essen, einige brachen zusammen.“ Er sucht Hilfe beim deutschen Botschafter. Vergebens. Schmidt beschließt: „Wenn ich die Erlaubnis zum Einlaufen nicht bekomme, mache ich einen internationalen Notfall aus der Sache.“ Jetzt darf er einlaufen.
Statt in ein besseres Leben kommen an Land alle Flüchtlinge bis auf einen in Abschiebe-, Bierdel, Daschkewitsch und Schmidt in Untersuchungshaft. Die „Cap Anamur“ wird beschlagnahmt. Die Abschiebung empört Schmidt besonders: „37 italienische Städte wollten je einen Flüchtling, Rom sogar alle 37 aufzunehmen.“ Vergebens. Die damaligen Innenminister Otto Schily und Beppe Pisanu hatten schon vor Einlaufen des Schiffes erklärt, es gelte, einen „gefährlichen Präzedenzfall“ zu verhindern. „Dabei habe ich nur getan, was ein Kapitän machen muss“ Als Schmidt nach einer Woche wieder frei kommt, wird er in Deutschland mit Vorverurteilungen konfrontiert: Er hätte wie Bierdel die Rettung als Medienspektakel missbraucht, hätte sich daran bereichern wollen. Schmidt lässt sich nicht einschüchtern. „Weil wir das alles so seltsam fanden, was in EU-Namen – also in unserem – an Europas Grenzen geschieht“, haben er und Bierdel den Verein Borderline- Europe gegründet (www.borderline-europe.de), der sich den ungezählten Flüchtlingen widmet, die allein im Mittelmeer zu Tausenden sterben. So wie Mohammed Yussif: von Schmidt 2004 gerettet, von Italien abgeschobenen, gestorben 2006 bei einem erneuten Fluchtversuch vor Lampedusa. Schmidt, der vermeintliche „Schlepper“, ist mit dem Menschenrechtspreis der Stiftung ProAsyl ausgezeichnet worden. „Dabei habe ich nur getan, was ein Kapitän machen muss“, sagt er. „Von Anfang bis Ende.“ Inzwischen hält er auch Vorträge über die Vorfälle von 2004 und ihre Folgen -in Berlin, Frankfurt/Main und gerade erst wieder in der Seemannsschule. „Auf Wunsch der Schüler“, sagt er. Das freut ihn. Dass er ein Mann von höchster Glaubwürdigkeit ist, bezweifelt hier niemand.
*Migreurop/UNHCR: 2008 haben schätzungsweise mehr als 67.000 Menschen Europa über See erreicht. 38.000 Menschen sind in Malta und Italien angelandet, Ausgangspunkt war meist Libyen. Der Großteil hat um Asyl ersucht, mehr als die Hälfte der Asylsuchenden müssten internationalen Schutz genießen.
h2. 4. Rundbriefe anderer FRe und Gruppen
Zum wiederholten male hat das BVerfG die Abschiebungshaftpraxis in Niedersachsen gerügt. Mit angehängtem Beschluss vom 18. Dezember 2008 -2 BvR 1438/07 -, weist das Gericht darauf hin, dass eine einstweilige Anordnung einer Freiheitsentziehung nach § 11 Abs. 1 S. 1 FEVG u.a. voraussetzt, dass ein ordnungsgemäßer Antrag auf Erlass einer endgültigen Haftanordnung durch die zuständige Verwaltungsbehörde gestellt worden ist. Nur wenn das Haftgericht bereits mit dem Verfahren in der Hauptsache befasst sei werde garantiert, dass ihm auch die für die Entscheidung über den Erlass einer einstweiligen Anordnung notwendigen Unterlagen vorliegen. Anzumerken ist, dass zu diesen Unterlagen auch die vom Haftgericht beizuziehenden Akten der Ausländerbehörde zählen, wie das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 1. April 2008 – 2 BvR 1925/04 – entschieden hat. Im Übrigen weist das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 18. Dezember 2008 nochmals darauf hin, dass ein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften nicht mit der Argumentation für unbeachtlich erklärt werden kann, dass eine einstweilige Freiheitsentziehung „materiell“ zu Recht angeordnet worden sei. Eine solche hypothetische Betrachtungsweise widerspreche dem Gesetzesvorbehalt des Art. 104 Abs. 1 S. 1 GG, so das Bundesverfassungsgericht. Es wird kritisch zu beobachten sein, ob Ausländerbehörden und Haftgerichte diese verfassungsrechtlichen Vorgaben -endlich-zur Kenntnis nehmen. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Peter Fahlbusch (Rechtsanwalt) Hannover
h2. 5. Urteile
* OVG Hamburg, 14.08.2008, 4 Bs 84/08, Abschiebungsschutz – Vater ungeborenes Kind
* VG Kassel, 26.11.2008, 4 E 1652/07, Beim Antrag auf Erteilung einer AE nach § 104a können nur solche Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen Berücksichtigung finden, die das Bestehen einer aktuellen Gefahr begründen
* Republik Kosovo, 15.06.2008, Staatsangehörigkeitsgesetz der Republik Kosovo (Entwurf)
* EuGH, 18.12.2008, Ersteinreisezweck unerheblich, wenn später nach Flüchtlingsanerkennung Arbeitnehmereigenschaft erworben wurde. Zeiten unverschuldeter Arbeitslosigkeit werden bei Art. 7 hinzugerechnet. Vertrauensschutz für nachgezogene Familienangehörige trotz Täuschung
* VG Berlin, 14.11.2008, VG 5 V 38/08, Sprachkenntnisse bei Visumsantragstellung vor dem 28.08.2007 -5.Kammer des VG Berlin kündigt Grundsatzentscheidung zum 12.02.2009 an
* VG Berlin, 31.10.2008, VG 10 A 38.07, Trotz Vorliegen eines Regelausweisungsgrunds ist Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers ohne Ermessensausübung rechtswidrig – keine Nachholung der Ermessensausübung -Anwendung der Rspr. des BVerwG vom 23.10.07
* OVG Sachsen, 30.11.2008, 4 A 144/08, Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Passbeschaffung nach § 21 I, I a BSHG a.F. i.V.m. § 2 AsylbLG
* VG Düsseldorf, 22.12.2008, 13 L 1993/08.A, Keine Überstellung nach Griechenland im Dublin-Verfahren
* SG Berlin, 26.11.2008, S 51 AY 46/06, Sozialhilfeträger hat die Kosten für die Beschaffung eines Reisepasses zu tragen
* SG Berlin, 12.11.2008, S 78 AY 29/06, Anspruch gegen Sozialleistungsträger auf Erstattung der Kosten für die Passbeschaffung nach § 6 AsylbLG
* VG Berlin, 03.12.2008, VG 34 X 85.08, Selbsteintrittsrecht des BAMF, „Dubliner Übereinkommen“
* Landesamt für Bürger-und Ordnungsangelegenheiten (LABO), 28.10.2008, IV Z 8221, Zuweisungsentscheidung gem. § 51 Abs. 2 S. 2 AsylVfG, die den Umzug in das Land Berlin erlaubt (unter Bezugnahme auf OVG Bln-Brbg S 6.08)
* VG Bremen, 24.01.2008, 4 V 3693/07, ARB 1-80 -bes. Ausweisungsschutz -keine sof. Vollziehbarkeit Ausreisepflicht
* OVG Bremen, 21.04.2008, 1 B 72/08, ARB 1-80 -bes. Ausweisungsschutz -keine sof. Vollziehbarkeit Ausreisepflicht
* AG Bremen, 10.01.2008, keine Abschiebungshaft nach Strafhaft ohne vorherigen Versuch
* LG Bremen, 15.04.2008, 52 Ns 641 Js 52526/06 (4/08), Geldstrafe -Mindestsatz 1 EUR bei Gutscheinbezug und Taschengeld
* VG Braunschweig, 10.12.2008, 6 A 556/04, Abschiebungsschutz nach § 60 Abs.7 AufenthG wegen rez. depressiver Störung/ Suizidalität -zur Abgrenzung
* VG Braunschweig, 08.12.2008, 7 A 320/07, Abschiebungsschutz nach § 60 Abs.7 AufenthG wegen HIV-Erkrankung im Stadium C 2
* AG Wolfenbüttel, 30.12.2008, 10 Cs 100 Js 25381/08, Nationalpass kann zumutbar nicht erlangt werden, weil dies eine sog. „Freiwilligkeitserklärung“ voraussetzen würde -freisprechendes Urteil
* VG Göttingen, 16.12.2008, 1 B 413/08, Aussetzung der Abschiebung wegen beabsichtigter Eheschließung -Ausstellung einer Duldungsbescheinigung im Eilverfahren
* LSG Hamburg, 08.10.2009, L 4 AY 1/08, Rechtsmissbräuchlichkeit des Leistungsbezugs bei Falschidentität
* Gutachten Oberdiek, 16.12.2008, Gutachten Oberdiek vom 11.12.2008 -Entgegen früherer Einschätzung des Gutachters kommt es in der Türkei nach wie vor zu Folter -rigorose Verfolgung Propaganda- Delikte
* VG Karlsruhe, 03.07.2008, 3 K 946/08, Voraussetzung der öffentlichen Zustellung (einer alten Ausweisung)
*·VG Bremen, 19.06.2007, 6 K 729/05.A, Asylberechtigung für chinesischen FalungGong- Anhänger, obwohl dieser seit mehrerer Jahren vor Antragstellung in Deutschland studierte
*·BverwG, 09.12.2008, BVerwG 10 B 26.08, Bloße Mitgliedschaft in Rebellenorganisation in Tschetschenien unter Maschadov stellt keinen Ausschlussgrund der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs.2 AsylVfG dar
h2. 6. Tipps und Sonstiges
* Das Asylmagazin 12/2008 enthält im Schwerpunkt „Aus der Beratungspraxis“ zwei Aufsätze zum Thema HIV und Aids als Abschiebehindernis (Autorinnen: Silke Klumb, Antje Sanogo und Kerstin Müller). (Pro Asyl Newsletter Nr. 143 Januar 2009)
* Andreas Schwantner von amnesty international hat seine vergleichende Gegenüberstellung der Härtefallkommissionen der Bundesländer aktualisiert, da es in einzelnen Ländern neue Fakten gibt, so die völlige Neukonstituierung der hessischen Härtefallkommission.( Pro Asyl Newsletter Nr. 143 Januar 2009)
* Bedrohung durch illegalisierte Migration ist ein Popanz (Pressemitteilung) Berlin, den 08. Januar 2009 149 illegalisierte Migranten -mehr konnten 11.100 Beamte der Bundespolizei bei einem einwöchigen Großeinsatz im Rahmen einer europaweiten „Polizeiaktion zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und der Schleuserkriminalität“ im vergangenen Oktober nicht entdecken. Das bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 16/11442). Für Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion, steht deshalb fest: „Die angebliche Bedrohung durch illegalisierte Migration ist ein Popanz. Das zeigen die lächerlichen Ergebnisse der Polizeiaktion. Wem die Bundesregierung damit Angst machen zu können glaubt, bleibt ihr Geheimnis.“ Jelpke weiter: „Die Antwort der Bundesregierung legt nahe, dass es sich bei der Aktion nur um einen versuchten Mediengag handelte. Demnach erfolgten sämtliche Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei im Rahmen der gemeinsamen „Fahndungsaktion“ von insgesamt 18 europäischen Staaten „in Ausübung des Regeldienstes“. Das lässt sich so interpretieren, dass die gesamte Fahndungsaktion nur ein potemkinsches Dorf war und die Bundespolizei schlicht „Dienst nach Vorschrift“ gemacht hat. Dafür sprechen auch die Angaben zu den festgestellten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: demnach wurden 149 Menschen ohne gültige Einreise- oder Aufenthaltspapiere entdeckt, 183 Diebstähle, 167 „Schwarzfahrer“, 221 Sachbeschädigungen und 65 Körperverletzungen. Das ist das Ergebnis nach fünf Tagen Einsatz von 11.100 Beamten. Da die Polizeiaktion in erster Linie in Zügen stattfand, spricht es erst einmal nur dafür, dass man sich im Personenfernverkehr in Deutschland sicher fühlen kann.“
Die Kleine Anfrage und die vorläufige Antwort der Bundesregierung befindet sich auch auf der homepage von Ulla Jelpke: www.ulla-jelpke.de
* Ausländerbeirat und Grüne für Heimumzug Bürgerversammlung am 16. Februar POTSDAM / SCHLAATZ – Die Bündnisgrünen, der Ausländerbeirat und die Ausländerbeauftrgate Magdolna Grasnick begrüßen „ausdrücklich“ den Umzug der Asylbewerber vom bisherigen Heim im Nedlitzer Lerchensteig in das einstige Lehrlingswohnheim am Schlaatz. Mit dem Umzug werde eine langjährige Forderung von Bündnis 90/Die Grünen umgesetzt, heißt es in einer Erklärung von Marie Luise von Halem, stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Die zentrumsnahe Unterbringung befördere soziale Kontakte und erleichtere die Teilnahme an integrativen Angeboten wie Sprachkursen und Hausaufgabenhilfe. „Nun wird es darauf ankommen, mit der gebotenen Sorgfalt die zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel zu nutzen, um für die Anwohner am Schlaatz und die Asylsuchenden eine möglichst gute Nachbarschaft zu erreichen“, so von Halem. Nach Auskunft der Stadtverwaltung ist die Bürgerversammlung für den 16. Februar geplant. Sie soll voraussichtlich im Bürgerhaus stattfinden. Ort und Zeit seien aber noch nicht bestätigt, hieß es gestern. Wie berichtet, hatte die Verwaltung bei der Bekanntmachung der Umzugspläne des Heimes auch zugesagt, im Rahmen des neuen Integrationskonzeptes Asylsuchende künftig verstärkt in Wohnungen unterzubringen. Damit habe sich dann der den Stadtverordneten vorliegende Antrag der Grünen erledigt, der die Wohnungsunterbringung und die Auflösung des Heimes am Lerchensteig vorsah, erklärte von Halem. Der Ausländerbeirat sieht vor allem in der verbesserten Verkehrsanbindung und der Infrastruktur am Schlaatz mit Kindereinrichtungen, Schulen und Arztpraxen einen Vorteil. Wie die Beiratsvorsitzende Hala Kindelberger gestern erklärte, würde sich „die Lebenssituation in der neuen Umgebung lebenswerter gestalten“. Man habe die Hoffnung und Erwartung, „dass Vereine und Organisationen zusammen mit den staatlichen Stellen und freien Trägern sowie mit der Ausländerbeauftragten ein Netz der Hilfsbereitschaft und integrativer Aktionen vor Ort aufspannen“, so Kindelberger. Sie kündigte an, dass die wöchentlichen Sprechstunden des Ausländerbeirates in der Zeit vom 3. bis 24. Februar im Haus der Kulturen und Generationen, Milanhorst 9, dienstags von 16 bis 17 Uhr stattfinden. Der multikulturelle Lebensraum am Schlaatz könne als Bereicherung für alle Bewohner der Stadt empfunden werden, wünscht sie sich. (Von Claudia Krause) MAZ, 29.01.2009
h2. 7. Pro Asyl Infomappe zur Asylstatistik 2008
* Weiter geringe Zahl von Asylneuanträgen – fast so viele Widerrufe wie Anerkennungen PRO ASYL: Generosität sieht anders aus
Die jetzt veröffentlichte Asylstatistik des Bundesministeriums des Innern für das Jahr 2008 zeigt: Relativ wenigen Asylsuchenden gelingt die Flucht nach Deutschland. Die Neuantragszahlen bewegten sich 2008 nur geringfügig über dem historischen Tiefstand des Jahres 2007 (19.164).
22.085 Asylanträge, die 2008 in Deutschland gestellt wurden, sind angesichts von 67.000 Menschen, die die EU-Staaten allein über See erreicht haben (UNHCR-Statistik) eine geringe Zahl. Selbst nach Einschätzung des BMI ist dies ein niedriges Niveau. Die tatsächliche Zahl der zur Asylantragstellung nach Deutschland eingereisten Personen ist sogar noch geringer. Rund zehn Prozent aller Erstanträge wurden im Jahr 2008 nämlich von Amts wegen für in Deutschland neugeborene Kinder von Asylantragstellern gestellt. Wem es im Jahr 2008 gelungen ist, Deutschland zu erreichen, dem boten sich bessere Chancen, Schutz zu erhalten, als in den Vorjahren. Das Bundesamt hat im Jahr 2008 20.817 Entscheidungen getroffen. Dabei betrug die Gesamtschutzquote
2008 unter Einbeziehung der Folgeanträge 37,7 % (2007: 27,5 %). In absoluten Zahlen: 2008: 7.848, 2007: 5.724 positive Entscheidungen. Die relativ hohe Anerkennungsquote ergibt sich zum großen Teil daraus, dass knapp ein Drittel aller Asylsuchenden aus dem Irak kommt. Irakische Asylantragsteller wurden zu ca. 78 % anerkannt. Hohe Anerkennungsquoten gibt es auch bei Afghanistan (ca. 45 %), beim Iran (ca. 37 %), bei der Russischen Föderation (ca. 22 %) und Syrien (ca. 19 %). Ungebrochen ist der Boom der Widerrufsverfahren gegen einen früher einmal gewährten Flüchtlingsstatus. Von Januar bis Oktober 2008 wurden in 31.000 Fällen entsprechende Widerrufsüberprüfungen eingeleitet und rund 30.000 Entscheidungen getroffen. In mehr als 5.800 Fällen führte dies auch zum Widerruf der Flüchtlingseigenschaft oder des anderweitigen Schutzes. Auf das gesamte Jahr 2008 hochgerechnet hat es damit etwa so viele Widerrufe gegeben wie Flüchtlingsanerkennungen. Das Kalkül dieser Regierungskoalition ist ein etwas anderes als das der rot-grünen Vorgänger. War unter Bundesinnenminister Schily das Asylverfahren auf dem Weg zu Anerkennungsquoten nahe Null und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu „Schilys Resterampe“ verkommen, so hat Bundesinnenminister Schäuble immerhin erkannt, dass die Diskrepanz zwischen Menschenrechtskrisen und politischer Verfolgung in vielen Staaten und einer Politik der Nullanerkennung hierzulande evident ist. Die in den letzten Jahren verbesserten Anerkennungsquoten sind dennoch nur eine Seite der Medaille. Von mehr Fairness im Asylverfahren lässt sich nur sprechen, wenn man Deutschlands zentrale Rolle bei der Abschottung Europas und der Fluchtverhinderung ebenso ausblendet wie die geölte Maschinerie der Widerrufsverfahren. Im EU- Verbund setzt Deutschland alles daran, dass immer weniger Flüchtlinge die Außengrenzen der EU erreichen. Wo solches nicht verhinderbar ist, werden die Folgen weiterhin den EU-Staaten aufgebürdet, in denen die Mehrzahl der Flüchtlinge strandet. Mit der zunehmenden Zahl von Widerrufsverfahren ist selbst der Status anerkannter Flüchtlinge prekärer denn je. Statt einer sicheren Perspektive in Deutschland droht vielen Flüchtlingen der Drehtüreffekt. Ein fairer, gar generöser Umgang mit Schutzsuchenden sieht anders aus.
gez. Bernd Mesovic, Referent,
*Presseerklärung, 13. Januar 2009*
Gesamtquote beinhaltet: Asylberechtigte und Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention Abschiebungsverbote gem. § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz)
h2. 8. Bücher und Broschüren
Buch-Neuerscheinung „Die Wassergöttin – Wie ich den Bann des Voodoo brach“ ans Herz legen. „Viele Kinder werden in Nigeria von ihren Familien ausgestoßen, weil man glaubt, dass sie von bösen Geistern besessen sind. Sie werden gefoltert, vergewaltigt und verkauft.“ Ein Schicksal, das auch Adesuwa teilt. Nachdem eine Voodoo-Priesterin behauptet, Adesuwa sei eine „Wassergöttin“, wird sie vom Vater verstoßen. Für sie beginnt eine Odyssee, die sie schließlich nach Wien bringt, wo sie heute lebt und sich für Menschenrechte einsetzt. ISBN 978-3-426-78183-8