* Infodienst
* Termine
* Bücher und Broschüren
* Rundbriefe anderer FRs und Gruppen
* Urteile
* Tipps und Sonstiges
* Brandenburg Live
* Pro Asyl Infomappe
* Pro Asyl PE 20.2.2008: Kosovo-Unabhängigkeit PRO ASYL: Angesichts der unklaren Situation -keine erzwungene Rückkehr von Flüchtlingen
* Pro Asyl PE 22.2.2008: Entscheidung des Hessischen VGH: Kein Abschiebungsschutz fürFlüchtlinge aus Tschetschenien. PRO ASYL: Das Gericht verwechselt Friedhofsruhe mit Sicherheit Infodienst: Neues bis März 2008
h2. LÄNDERINFOS
* Sendemanuskript eines Beitrages zu Charterabschiebungsflügen nach Afghanistan . Nachzuhören ist er unter: http://www.wdr.de/radio/wdr3/sendung.phtml?sendung= TagesZeichen&termineid=427879
* KOSOVO: es gibt eine neue Verfügung über die Rückführung von Flüchtlingen in das Kosovo (BMI 17.12.2007): Eine neue „Readmission Policy“ ist am 1.1.2008 in Kraft getreten, ab diesem Zeitpunkt werden alle durchzuführenden Rückführungen nach den dort niedergelegten Regeln abgewickelt. Die bisherigen Memoranda of Understanding aus den Jahren 1999 bzw. 2003 und die Ergänzungen sind ungültig, Quoten für Rückführungen von Minderheitsangehörigen sind gegenstandlos. Entscheidend ist nur noch, dass die Person aus dem Kosovo stammt. Es dürfte künftig nicht mehr zu Ablehnung von Rückführungen wegen fehlendem Wohnraum kommen. Es bleibt aber beim grundsätzlichen Rückführungsverbot von Roma (mit Ausnahme von besonders schweren Straftätern). Das Schreiben ist im FR erhältlich.
* Kein Abschiebungsschutz für Flüchtlinge aus Tschetschenien : Flüchtlinge aus Tschetschenien, die der tschetschenischen Volksgruppe angehören, können nach gegenwärtiger Erkenntnislage ohne Gefahr für Leib und Leben in ihr Heimatland zurückkehren, sofern ihnen nicht eine tatsächliche oder eine unterstellte frühere Mitwirkung bzw. Einbindung bei den Rebellentruppen oder im Regime Machadov entgegengehalten werden kann. Mit dieser Begründung änderte der 3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom September 2003 sowie eine eigene anders lautende Berufungsentscheidung vom Februar 2006 ab, mit denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach Tschetschenien verpflichtetworden war. Gericht: Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel, Entscheidungsart: Urteil, Datum: 21.02.2008, Aktenzeichen: 3 UE 191/07.A (Tschetschenien, 22.2.2008)
h2. DUBLIN und EUROPA
* Norwegen setzt DUBLIN-Rückschiebungen nach Griechenland aus: The Immigration Appeal Board Press Release
07.02.2008: On the basis of the latest information about thepossible violations of the rights of asylum seekers in Greece, and on the basis of the needfor more information about the conditions of the asylum seekers in this country, the Immigration Appeal Board has halted until further notice the transfers to Greece accordingto the Dublin II-Regulation (DUBLIN I: I2008_02_11_Norwegen_setzt_DUBLIN_GR_Aus)
* PE, Pro Asyl, 14. Februar 2008 Mit dem Einsatz von Überwachungsdrohnen und Satelliten strebt die EU eine lückenlose technologische Überwachung ihrer Außengrenzen an PRO ASYL: Euro-Festungskommandant Frattini will totale Erfassung, Abriegelung der Grenzen, Auslagerung aller Flüchtlinge. Das von EU-Kommissar Franco Frattini vorgelegte Grenzschutzpaket soll Europa zu einem nie da gewesenen Überwachungsverbund machen. Mit der Mentalität eines Festungskommandanten hat Frattini im Namen der EU-Kommission, der Hüterin der europäischen Verträge, eine Visionvorgelegt, die aus dem immer wieder beschworenen „Raum der Freiheit, der Sicherheit unddes Rechts“ einen „Raum der Überwachung, der Ausgrenzung und der Repression“ machenwürde.
h2. ZUWANDERUNGSGESETZ-SOZIALES/ARBEIT/AUFENTHALTSGESETZ…
* BAMF:Pro Asyl hat gegen das BAMF die Herausgabe eines Großteils der Dienstanweisungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz erstritten. Vor dem VG Ansbach wurden die Dienstanweisungen, die bisher als Verschlusssache eingestuft waren, an Pro Asylübergeben, die Sammlung ist jedoch nicht vollständig. Pro Asyl hatte auch die Herausgabeder Leitsätze verlangt, die dem/der EntscheiderIn als Leitlinie für die Frage nach derVerfolgung im Herkunftsland dienen. Doch das wurde nun erstinstanzlich abgelehnt. ProAsyl wirdweiterklagen.
h2. BLEIBERECHT
* Der Integrationsbeauftragte des Berliner Senats hat heute gemeinsam mit dem Generasekretariat des Deutschen Roten Kreuzes eine Expertise zur Umsetzung der Bleiberechtsregelung für langjährig in Deutschland lebende Flüchtlinge herausgegeben und damit eine bundesweite Bestandsaufnahme der Umsetzung der von der Innenministerkonferenz im November 2006 beschlossenen Regelung vorgelegt. http://www.berlin.de/lb/intmig/themen/fluechtlinge/index.html Auszüge aus der Einleitung: Am Beispiel ausgewählter Kommunen aus den verschiedenen Bundesländern werden die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Vermittlung von potentiell bleibeberechtigten Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt dokumentiert. Es ist keine umfassende oder repräsentative Untersuchung zur Umsetzung des IMK-Beschlusses. Vielmehr wird an ausgewählten Beispielen wird aufgezeigt, welche rechtlichen Ermessensspielräume genutzt wurden, und welche konkreten Handlungsansätze zur Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge beigetragen haben. Der Fokus dabei liegt auf der Ermittlung und damit der Verbreitung von Beispielen „Guter Praxis“. Aufgezeigt werden dabei Hintergründe und direkte Zusammenhänge zwischen verschiedenen Ansätzen der Arbeitsmarktintegration und den jeweils vorhandenen strukturellen, rechtlichen und kommunalpolitischen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus bietet sie vergleichende Einblicke in Muster der Zusammenarbeit der verschiedenen, am Prozess der Arbeitsmarktintegration der Zielgruppe beteiligten.
* Frankfurter Rundschau 4.3.08, Vera Gaserow: Nur wenige Flüchtlinge erhalten Aufenthalt. Bleiberecht hilft nicht: Berlin. Das umstrittene Bleiberecht für geduldete Ausländer droht sein Ziel zu verfehlen. Deutlich weniger Geduldete als erhofft beantragten ein gesichertes Bleiberecht, um ihren unsicheren Aufenthaltsstatus zu beenden. Bis Ende2007 hatten bundesweit lediglich 22 858 schon seit Jahren hier lebende Flüchtlinge einen Antrag nach der gesetzlichen Altfallregelung gestellt, die die große Koalition im Sommerbeschlossen hatte. Mit knapp 12 000 positiven Bescheiden bekam zudem nur jeder zweite Antragsteller die Aufenthaltserlaubnis zugesprochen. Diese Zahlen stehen in einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei, die der FR vorliegt. Innenpolitiker von CDU und SPD hatten angekündigt, 60 000 bis 100 000 bisher nur Geduldete könnten ein gesichertes Bleiberecht bekommen. Die gesetzliche Altfallregelung der Koalition habe sich angesichts der ersten Bilanz als „Flop“ erwiesen, urteilte die Initiatorin der Anfrage, Linkspartei-Innenexpertin Ulla Jelpke. Vor allem die SPD, die im Gegenzug für die angeblich großzügige Bleiberechtsregelung deutliche Verschärfungen in anderen Bereichen des Ausländerrechts in Kauf genommen hatte, habe sich mit den dürftigen Ergebnissen der Altfallregelung „gründlich blamiert“, kritisierte Jelpke. Union und SPD hatten sich im Sommer auf ein umfassendes Gesetzespaket verständigt. Darin enthalten war auch die lang geforderte Altfallregelung für die rund 170 000 Flüchtlinge, die aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden können und oft schon seit Jahren hier leben. (…) Doch auch die Möglichkeit zur Probeaufenthaltserlaubnis hat von den etwa100 000 Geduldeten, die bereits länger als sechs Jahre hier leben, nur ein Bruchteil von 20 Prozent genutzt. Wirklich profitiert haben nur die 12000, die eine bis Ende 2009 geltende vorläufige Aufenthaltserlaubnis bekamen. Zu rund 40 Prozent kam die Neuregelung dabei Kindern unter 18 Jahren zugute. 13 700 Anträge waren bis Jahresfristnoch nicht entschieden, 1770 Begehren wurden abgelehnt, teilte das Innenministerium mit. (…)
h2. ABSCHIEBUNG/ABSCHIEBUNGSHAFT
* PM 13.02.2008: Antifa Bündnis Süd-Ost begrüßt Flucht aus Abschiebegewahrsam Köpenick Vier Insassen des Abschiebeknastes Köpenick sind in der Nacht zum 13.02. geflohen – Das Antifaschistische Bündnis Süd-Ost begrüßt den geglückten Ausbruchsversuch und verurteilt die Verschärfung der Sicherheitsvorkehrungen aufs Schärfste. Nach Darstellung der Polizei verlief die Flucht folgendermaßen: „Für die Fluchtverwendeten sie Sägeblätter und eine kleine Handsäge, die ihnen offenbar zuvor heimlichvon Besuchern übergeben worden waren. In der Nacht gelang es ihnen, unbemerkt die Fenstergitter ihrer Zelle mit diesen Sägeblättern zu durchtrennen, anschließend aufzubiegen und sich dann mit zusammengeknoteten Bettlaken in den Innenhof abzuseilen. Dort durchtrennten sie den Maschendrahtzaun zum Mülldepot, wo sie mit Hilfe eines Müllcontainers die 4 Meter hohe Außenmauer überklettern konnten.“
* Bundesverwaltungsgericht erklärt Rücknahme der Einbürgerung für seit Jahrzehnten in Berlin lebende Libanon-Flüchtlinge für unzulässig: Mit größtmöglicher Härte gehen die Berliner Ausländerbehörde und Innensenator Körting gegen seit Jahrzehnten in Berlin lebende kurdische Libanon-Flüchtlinge vor. Integrierten Familien werden Aufenthaltserlaubnisse verweigert, unbefristete Aufenthalts-und Niederlassungserlaubnisse und selbst der deutsche Pass entzogen, weil sie – neben ihrer libanesischen Staatszugehörigkeit – oft ohne ihr Wissen auch in türkischen Geburtenregistern verzeichnet waren. Das geht nun nicht mehr. Infos über Rechtsanwalt Rüdiger Jung , Tel 030-8891630
* Erster Jahresbericht der Abschiebungsbeobachtung am Frankfurter Flughafen , schon etwas älter (Stand 31.5.2007) soeben erschienen (abrufbar) (Abschiebungen Hessen)
* FR Hessen, PE, 10.März 2007: Abgeschobene Familie darf nach einem Jahr nach Deutschland zurückkehren . VG Frankfurt verpflichtet Main-Kinzig-Kreis zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen Mit einer bahnbrechenden Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main heute den Main-Kinzig-Kreis verpflichtet, die vor gut einem Jahr abgeschobene Familie Kazan wieder zurück nach Deutschland einreisen zu lassen und ihnen Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen. Das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens nach Art.8 der Europäischen Menschenrechtskonvention der Kinder der Familie sei durch die Abschiebung verletzt worden. Das Gericht stellte jetzt fest, dass die hier hervorragend integrierten Kinder in der Türkei keinerlei Perspektive hätten, da sie keinerlei Bezug zum Leben in der Türkei haben und auch kein Türkisch Aufenthaltserlaubnis. sprechen. Daher hätten sie Auch die Mutter der Anspruch auf Kinder darf Erteilung einer wieder einreisen. Hintergrundinformationen zu http://www.kinderhilfe-kazan.de dem Fall der Familie Kazan im Internet: · FR Niedersachsen: Dokumentation eines Rechtsanwalts zur rechtswidrigen Inhaftierung von Flüchtlingen in Niedersachsen kann bei der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats NDS angefordert werden. In den letzten sechs Jahren hat RA Fahlbusch 534 Flüchtlinge anwaltlich beraten und Buch über ihr weiteres Schicksal geführt. „154 meiner insgesamt 534 Mandanten saßen teilweise zu Unrecht in Abschiebehaft“, sagt Fahlbusch. Auf fast 4000 „rechtswidrige Hafttage“ ist Fahlbusch in seiner Mehrjahresstatistik gekommen – im Schnitt säße jeder Mandant 25,8 Tage zu Unrecht in Haft, mancher nur einen Tag, mancher für Monate. Oft sind es höhere Gerichtsinstanzen, die die Anordnungen der jeweiligen Ausländerbehörden oder auch einzelner Haftrichter in Zweifel ziehen. Fahlbusch kann dies mit einer Fülle von Akten belegen. Da bemängelt das Landgericht Hildesheim die Inhaftierung eines 16-jährigen Minderjährigen als rechtswidrig, weil „unverhältnismäßig“, da rügt das Landgericht Lüneburg, dass schwer kranke und damit reiseunfähige Menschen in Abschiebehaft genommen worden waren. „Es kommt immer wieder vor, dass Festnahmen ohne richterlichen Haftbeschluss stattfinden oder Anhörungen ohne Ehepartner stattfinden“, sagt der Anwalt. Dabei sei die Anhörung zwingend vorgeschrieben.
h2. HÄRTEFALLKOMMISSIONEN…
* PE desJesuitenFlüchtlingsdienstes(07.03.08): Härtefallkommission für viele Flüchtlinge die letzte Chance. Die Mitglieder der HFK setzen sich mit Nachdruck für eine Verlängerung der derzeitigen Härtefallregelung (§ 23a Aufenthaltsgesetz) ein. Da diese sich bewährt hat, ersuchen sie den Innensenator, auf Bundesebene entsprechend initiativ zu werden. Zwar istdie Zahl der in der Kommission behandelten Anträge durch die Bleiberechts-bzw. Altfallregelung für geduldete und asylsuchende Flüchtlinge im letzten Jahr deutlich zurückgegangen. Dennoch wird die Härtefallkommission auch in Zukunft für viele Ausreisepflichtige die letzte Chance bleiben, ein Aufenthaltsrecht zu erhalten. Nach der Umsetzungsstatistik 2007 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurden im letztenJahr in der Härtefallkommission 221 Fälle beraten, die 418 Personen betrafen. Für 291 Antragssteller und Antragsstellerinnen wurde ein Ersuchen von der Härtefallkommissiongestellt (2005: 1.009; 2006: 820). Bei 193 Personen (60%) folgte Innensenator Dr. EhrhartKörting dem Ersuchen. Bei der Entscheidung über Ersuchen der Härtefallkommission solltedas Interesse an einer humanitären Lösung noch stärker im Vordergrund stehen. Hierzu bietet die Härtefallregelung im Unterschied zu den gesetzlichen Vorgaben für die Erteilungeiner Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit.
h2. DIVERSES
* Thema Resettlement : UNHCR-Konzeptpapier zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittländern (Resettlement) in der Bundesrepublik Deutschland, Vortrag von A. Eriksson beiden Hohenheimer Tagen zum Ausländerrecht gehaltene Vortrag „Die Neuansiedlung(resettlement) von Flüchtlingen aus der Sicht von UNHCR“ (pdf, beim FR erhältlich)
* Katastrophale Unterbringung von Flüchtlingen nicht nur in Brandenburg: Katzhütte/ Thüringen: Bewohner kämpfen weiter für Asylheimschließung . Seit Ende Februar protestieren die Flüchtlinge und UnterstützerInnen in Katzhütte gegen die schlechten Lebensbedingungen des Flüchtlingsheims auch in Thüringen: Ungeachtet der Zusagen füreine schnelle Verbesserung der Wärmedämmung (OTZ berichtete) kämpfen die Bewohnerdes Flüchtlingsheimes in Katzhütte weiter für die Schließung der Unterkunft. „Wir wollen nicht mehr von aller Welt abgeschnitten leben“, heißt es in einer Mitteilung. Für Dienstag, den 11. März, haben sie die Bewohner von Katzhütte, den Bürgermeister und regionalePressevertreter eingeladen. Weitere Informationen dazu finden sich auch im Internet.
h2. Termine
Die Termine zur unseren Arbeitsschwerpunkten werden wir Zukunft nur noch auf unserer Homepage unter www.fluechtlingsrat-brandenburg zusammentragen. Termine der Arbeitsgruppen des Flüchtlingsrates finden sich hier im Protokollteil des Dokumentes.
h2. Bücher und Broschüren
* Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat eine neue Handreichung zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit unter dem Titel „Hinsehen -Wahrnehmen -Ansprechen“ herausgegeben. Die Handreichung gibt Kirchengemeinden und Engagierten Tipps zum Umgang mit rechtsextremistischen Gruppen. In den Jahren 2008 und 2009 stehen in Brandenburg und Sachsen Kommunal-und Landtagswahlen an. Die Kirchenleitung der EKBOhat dies zum Anlass genommen, Kirchengemeinden zu einem verstärkten Engagement fürdie Demokratie aufzurufen: „Angesichts der zu erwartenden Aktivitäten von rechtsextremistischen Parteien im Wahlkampf sind alle zivilgesellschaftlichen Akteure herausgefordert, sich gegen diese Gruppierungen zu engagieren.“ – So Pröpstin Friederike von Kirchbach, die die Broschüre gemeinsam mit Generalsuperintendentin Heilgard Asmus herausgegeben hat. Die Handreichung gibt konkrete Tipps und Hinweise zum Umgang mit dem Thema Rechtsextremismus und klärt über rechtsextreme Organisationen, deren Musik- und Kleidungsstil auf. Sie erläutert die Strategien rechtsextremer Gruppen und warnt vorderen sozialen Engagement oder dem Missbrauch von Kriegerdenkmälern. Ferner zeigt die Broschüre Handlungsmöglichkeiten etwa zum Umgang mit rechtsextremistischen Störern in Gemeindeveranstaltungen auf. Beispiele gelungenen Engagements, wie das Projekt „BAFF Bands auf festen Füßen“ sollen die Kirchengemeinden zum Handeln ermutigen. Adressen von Initiativen und Projekten in Berlin und Brandenburg sowie Literaturhinweise runden die Broschüre ab. Die Broschüre erhalten Sie als PDF unter dem link http://www.ekbo.de/7517_21731.php oder beim Beauftragten für Migration und Integration der EKBO; Georgenkirchstraße. 69, 10249 Berlin; Tel.: 030/ 2 43 44-533; Fax: 030/ 2 4344-2579; E-Mail: m.schmidt[at]ekbo.de zum Preis von je 2,-Euro bis 49 Ex, bis 99 Ex. je 1,50 Euro und ab 100 Ex. je 1,- Euro.
* Neuerscheinung im Zsr Verlag: Der Ratgeber „Die Ehe mit ausländischem Partner“ von Rechtsanwalt Hans-Henning Adler. Der Ratgeber „Die Ehe mit ausländischem Partner“ sollMenschen, die sich für eine Ehe, oder für eine nichteheliche bzw. auch gleichgeschlechtlichePartnerschaft mit einem Ausländer entscheiden, eine Hilfestellung sein bei dem Umgang mitden Behörden in Deutschland. Gleichzeitig geht das Buch auf mögliche Probleme währendder Ehe ein (Diskriminierung, Auswirkung auf eheliche und nichteheliche Kinder, usw.) underläutert die rechtlichen Folgen und den Umgang mit der Scheidung einer binationalen Ehe. Gleichzeitig ist er eine rechtliche Stütze für Berater in diesem Bereich, die täglich mit diesen Fragen konfrontiert werden. Zsr Verlag OHG, Oldenburger Str. 233, 26203 Wardenburg, Tel. +49 (0)4407-915 67 51, Fax +49 (0)4407-915 67 56
h2. ARI : „Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen “ (1993 bis 2007) Die Dokumentation umfasst den Zeitraum vom 1.1.1993 bis 31.12.2007.
* 174 Flüchtlinge starben auf dem Wege in die Bundesrepublik Deutschland oder an den Grenzen, davon allein 130 an den deutschen Ost-Grenzen,
* 475 Flüchtlinge erlitten beim Grenzübertritt Verletzungen, davon 295 an den deutschen Ost- Grenzen,
* 149 Flüchtlinge töteten sich angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben bei dem Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen, davon 56 Menschen in Abschiebehaft,
* 746 Flüchtlinge verletzten sich aus Angst vor der Abschiebung oder aus Protest gegen die drohende Abschiebung (Risiko-Hungerstreiks) oder versuchten, sich umzubringen, davon befanden sich 449 Menschen in Abschiebehaft,
* 5 Flüchtlinge starben während der Abschiebung und
* 356 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder Misshandlungen während der Abschiebung verletzt,
* 29 Flüchtlinge kamen nach der Abschiebung in ihrem Herkunftsland zu Tode, und
* 441 Flüchtlinge wurden im Herkunftsland von Polizei oder Militär misshandelt und gefoltert oder kamen aufgrund ihrer schweren Erkrankungen in Lebensgefahr,
* 70 Flüchtlinge verschwanden nach der Abschiebung spurlos,
* 13 Flüchtlinge starben bei abschiebe-unabhängigen Polizeimaßnahmen,
* 405 wurden durch Polizei oder Bewachungspersonal verletzt, davon 129 Flüchtlinge in Haft.
* 67 Flüchtlinge starben bei Bränden oder Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte,
* 144 Flüchtlinge wurden z.T. erheblich verletzt,
* 14 Flüchtlinge starben durch rassistische Angriffe auf der Straße und
* 719 Menschen wurden verletzt. Durch staatliche Maßnahmen der BRD kamen seit 1993 mindestens 370 Flüchtlinge ums Leben – durch rassistische Übergriffe und Brände in Flüchtlingsunterkünften starben 81 Menschen. Die Dokumentation umfasst zwei Hefte. Beide Hefte zusammen kosten 16 € plus 3,20 € Porto & Verpackung. HEFT 1 (1993 – 1999) 6 € für 174 S. -HEFT 2 (2000 – 2007) 11,40 ? für 270 S.- plus je 1,60 € Porto & Verpackung. Im Netz (zur Zeit noch die 14. Auflage) unter der Adresse: www.ariberlin. org/doku/titel.htm Antirassistische Initiative Berlin >> DokumentationsStelle << Mariannenplatz 2 -10997 Berlin -Haus Bethanien -Südflügel Kontakt: ari-berlin-dok[at]gmx.de - Fon 030 617 40 440 - Fax 030 627 05 905 "Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen": www.ariberlin. org/doku/titel.htm h2. Rundbriefe anderer Flüchtlingsräte und Gruppen * Die neue Hinterland Ausgabe ist am Start! Schwerpunkt: RASSISMUS; Wie sterben Flüchtlinge in Griechenland? Wie lustig ist das "Zigeunerleben" wirklich? Warum versoffen 1.600 Karnickel dem Ploetz sein Segelboot? Warum ist Rassismus derart resistent? Was gibt es am Nationalstaat zu kritisieren? Was ist eigentlich bei den Prekären so los? www.hinterland-magazin.de. P.S. Für jedes neue Abo packen wir eine Rage-Against- Abschiebung Compilation, oder die Hörbildpräsentation "LH-588", mit drauf. http://www.rageagainstabschiebung.de/sampler/sampler.html http://www.fluechtlingsratbayern. de/beitrag/ articles/lh-588---hoerbildpraesentation.html h2. Urteile * Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht Nr. 4/2008 vom 07.02.2008 BVerwG 10 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschlüssen vom heutigen Tag in drei Verfahren, in denen es um den Widerruf der Flüchtlingsanerkennung von Irakern geht, den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburgangerufen. Die dem Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen betreffen die Auslegung der Richtlinie 2004/83/EG des Rates der Europäischen Union (Qualifikationsrichtlinie). Diese dient u.a. der Angleichung der rechtlichen Voraussetzungen von Entstehung und Verlust der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention innerhalb der Europäischen Union. In Deutschland wurde die Richtlinie mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts– und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union im August 2007 umgesetzt. Die Kläger der Ausgangsverfahren sind zwischen 1999 und 2001 nach Deutschland eingereiste irakische Staatsangehörige. Sie wurden als Flüchtlinge anerkannt, weil sie seinerzeit mit Verfolgung durch das Regime Saddam Husseins rechnen mussten. Im Jahr 2005 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) die Anerkennungen wegen der veränderten politischen Verhältnisse im Irak widerrufen. Das Verwaltungsgericht hat die Entscheidung des Bundesamts in allen drei Fällen aufgehoben, das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Widerrufsbescheide dagegen als rechtmäßig angesehen. Es hat dies damit begründet, dass die Flüchtlingsanerkennung zu widerrufen sei, weil die Verfolgungsgefahr im Irak nach der Entmachtung Saddam Husseins und der Zerschlagung seines Regimes endgültig weggefallen sei und den Klägern auch nicht aus anderen Gründen neue Verfolgung drohe. Auf die Revision der Kläger hat das Bundesverwaltungsgericht dem EuGH die Frage vorgelegt, ob der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung nach der Qualifikationsrichtlinie schon dann möglich ist, wenn die Umstände, aufgrund derer die Anerkennung erfolgte, weggefallen sind und der Flüchtling im Falle einer Rückkehr in sein Heimatland auch nicht aus anderen Gründen Verfolgung befürchten muss, oder ob weitergehende Anforderungen zu stellen sind. Derartige Anforderungen könnten darin bestehen, dass eine prinzipiell schutzmächtige Herrschaftsgewalt im Heimatstaat vorhanden sein muss und, anders als nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dem Ausländer dortauch keine sonstigen Gefahren etwa im Hinblick auf die allgemeine Sicherheitslage oder die allgemeinen Lebensbedingungen drohen. Darüber hinaus dient die Vorlage der Klärung, ob in derartigen Widerrufsfällen die Gefahr neuer andersartiger Verfolgung nach denselben Prognosemaßstäben wie bei Neuanträgen zu beurteilen ist. Die Vorlagefragen sind als Anlage beigefügt. Bis zur Entscheidung des Gerichtshofs hat das Bundesverwaltungsgericht die Revisionsverfahren ausgesetzt. BVerwG 10 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07 - Beschlüssevom 7. Februar 2008 Anlage zur Pressemitteilung Nr. 4/2008 vom 7. Februar 2008Es wird gemäß Art. 234 Abs. 1 und 3, 68 Abs. 1 EG eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu folgenden Fragen eingeholt: 1. Ist Art. 11 Abs. 1 Buchstabe e) der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004dahin auszulegen, dass – abgesehen von Art. 1 C Nr. 5 Satz 2 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) -die Flüchtlingseigenschaft bereits dann erlischt, wenn die begründete Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung im Sinne des Art. 2 Buchstabe c) der Richtlinie, aufgrund derer die Anerkennung erfolgte, entfallen ist und er auch nicht aus anderen Gründen Furcht vor Verfolgung im Sinne des Art. 2 Buchstabe c) der Richtlinie haben muss? 2. Für den Fall, dass Frage 1 zu verneinen ist: Setzt das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaftnach Art. 11 Abs. 1 Buchstabe e) der Richtlinie darüber hinaus voraus, dass in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit der Flüchtling besitzt, a) ein Schutz bietender Akteur im Sinnedes Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie vorhanden ist und reicht es hierbei aus, dass die Schutzgewährung nur mit Hilfe multinationaler Truppen möglich ist, b) dem Flüchtling keinernsthafter Schaden im Sinne des Art. 15 der Richtlinie droht, der zur Zuerkennungsubsidiären Schutzes nach Art. 18 der Richtlinie führt, und/oder c) die Sicherheitslage stabilist und die allgemeinen Lebensbedingungen das Existenzminimum gewährleisten? 3. Sind in einer Situation, in der die bisherigen Umstände, aufgrund derer der Betreffendeals Flüchtling anerkannt worden ist, entfallen sind, neue andersartigeverfolgungsbegründende Umstände a) an dem Wahrscheinlichkeitsmaßstab zu messen, derfür die Anerkennung von Flüchtlingen gilt, oder findet zugunsten des Betreffenden ein anderer Maßstab Anwendung, b) unter Berücksichtigung der Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie zu beurteilen? Vgl. dazu auch Antwort der Bundesregierung v. 06.12.07 auf die Kleine Anfrage :"Situation von irakischenFlüchtlingen in Deutschland und die Praxis des Asyl(widerrufs)verfahrens", BT-Drs. 16/7426, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/074/1607426.pdf, Reisebericht des Richters am BVerwG Prof. Harald Dörig in der Zeitschrift für Ausländerecht und -politik Heft 11/2007, S. 389 "Die Flucht religiöser Minderheiten aus dem Irak -Eindrücke von einer Expertenreise in nahöstliche Zufluchtsländer". Von 25 Mio Irakern zu Kriegsbeginn 2003 haben demnach inzwischen 2,2 Mio den Irak als Flüchtlinge verlassen, davon 1,3 Mio nach Syrien und 0,75 Mio nach Jordanien. Weitere 2,3 Mio sind Binnenflüchtlinge. Infos von Pro Asyl www.proasyl.de/de/informationen/themen/widerrufe/index.html * Das BverWG, 1 C 17.07 – 15.1.2008, 15.1.2008, entschieden, dass die Absprache mit den Bundesländern, sozialhilfebedürftigen anerkannten Asylbewerbern nicht den Umzug in ein anderes Bundesland zu gestatten, rechtwidrig ist. Begründung: es verstoße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. * OLG Celle, 06.02.2008, 22 W 16/06, Ein aus der Freiheit heraus in einem EU-Land gestellter Erstasylantrag, für dessen Bearbeitung aufgrund der VO-EG Nr. 343/2003 (Dublin II) die Bundesrepublik Deutschland zuständig ist, steht einer Inhaftierung entgegen. * BverwG, 15.11.2007, 1 C 45/06, Zur Beurteilung der Sach– und Rechtslage bei einer Ausweisung ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen * OVG Niedersachsen, 20.11.2007, 11 ME 132/07, Deutschkenntnisse können von über 60jährigen wohl nicht erwartet werden (104a I S. 5) * Exilio e.V., 21.02.2008, Exilio e.V. bietet kostenlose Länderrecherche im Asylverfahren an * SG Halle, 30.01.2008, S 13 AY 76/06, Kosten für die Passbeschaffung sind nicht im Regelsatz enthalten und daher als einmalige Beihilfe zusätzlich zu übernehmen * Niedersächsisches Finanzgericht, 31.01.2008, 16 K 343/07, Der Anspruch auf Kindergeld wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Sperrfrist ( § 144 SGB III) verhängt wurde * LG Hannover, 28.11.2007, 28 T 108/07, Soweit bekannt erste Entscheidung eines Gerichts in Abschiebungshaftverfahren, in der die Reise des Bevollmächtigten zu dem in einer auswärtigen Haftanstalt untergebrachten Mandanten auf Kosten der Landeskasse für erforderlich angesehen wird. * VG Braunschweig, 15.01.2008, 3 A 74/07, Kosten für -vergebliche - Abschiebungsversuche dürfen dann nicht geltend gemacht werden, wenn dem betroffenen Ausländer die Abschiebungstermine vorher nicht angekündigt worden sind (PKH-Entsch. im Kostenerstattungsverfahren) * OLG Celle, 02.01.2008, 22 W 55/07, Entspr. BVerfG v. 10.12.07 -2 BvR 1033/06 -weist OLG darauf hin, dass das Haftgericht anhand der Ausländerakten, die in Freiheitsentziehungsverfahren regelmäßig beizuziehen sind, aufzuklären hat, ob dem Beschleunigungsgrundsatz genügt wurde * OLG Celle, 30.01.2008, 22 W 02/08, Zuständigkeit der Behörde ist nach PolG und nicht nach VwVfG zu beurteilen. Ort der Zuweisung nach AsylVfG ist nicht unbedingt gewöhnlicher Aufenthalt, jedenfalls nicht bei Aus-und Wiedereinreise * LG Oldenburg, 05.12.2007, 14 T 875/07, Ingewahrsamnahme durch Ausländerbehörde: Allein die Kenntnis eines Richters davon, dass ein Betroffener zu einer Anhörung gebracht wird, ersetzt keine entsprechende richterliche Entscheidung über die freiheitsentziehende Maßnahme . * LG Oldenburg, 03.12.2007, 14 T 586/07, Voraussetzungen der sog. "2-Wochen-Haft" müssen zum Zeitpunkt der Haftanordnung vorliegen. Beginnt die Frist erst mit dem Vollzug der Haft, würde der Richtervorbehalt unterlaufen * LG Aurich, 19.11.2008, 1 T 190/07 (075), Bei beharrlicher Weigerung eines Betroffenen indischer Abstammung besteht derzeit keine Möglichkeit, Passersatzpapiere zu erlangen. Inhaftierung ist deshalb rechtwidrig. * 11.02.2008, Libanesische und Palästinensische Staatsangehörigkeit -DDV für in den Libanon eingebürgerte Palästinenser * VG Berlin, 18.02.2008, VG 19 A 255.07, Ausschlussgrund der vorsätzl.Täuschg auch dann bejaht, wenn sie für die Verzögerung der Abschiebung nicht kausal war. * VG Berlin, 18.02.2008, VG 15 A 415.07, Art. 8 I EMRK begründet "Härte"-Ausnahme der Kinder bei Geldstrafe des Vaters über 50 Ts. h2. Tipps und Sonstiges Exilio e.V. (www.exilio.de) ist ein gemeinnütziger Verein aus Lindau am Bodensee. Wir unterstützen Migranten, Flüchtlinge und Folterüberlebende durch die Hilfe von Sozialarbeitern, Psychologen und Ärzten und arbeiten schon seit einigen Jahren im Rahmen von Asylverfahren mit Anwälten zusammen. Wir beschäftigen nun eine Vollzeitkraft im Bereich Länderrecherche und konnten in den letzten Jahren einige Kontakte in den Heimatländern einiger Flüchtlinge aufbauen, um Informationen über die politische und medizinische Lage zu recherchieren. Wir bieten Ihnen hiermit die Möglichkeit, uns zu kontaktieren, wenn Sie im Rahmen eines Asylverfahrens Informationen über das Heimatland eines Klienten brauchen . Wir werden diese Informationen für Sie recherchieren und ihnen zur Verfügung stellen. Falls Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind freuen wir uns immer über Spenden, die unsere Arbeit unterstützen. Nadine Voß, Länderrecherche, exilio e.V. Reutiner Str. 5, 88131 Lindau, info@exilio.de, Tel: 0049 (0) 8382 -27 48 08, Fax: 0049 (0) 8382 -40 94 54, www.exilio.de
terre des femmes e.V., Tübingen,18.02.08
h2. Wer Häusliche Gewalt erleidet, kann sich jetzt online helfen!
Und Sie können an Ihrem Arbeitsplatz (als Betriebsärztin, im Gesundheits-oder Sozialwesen und bei der Polizei) oder z. B. als Nachbarin Betroffene unterstützen, ohne selbst Expertin oder Experte zu sein.
Wie?
Eine neue Website www.gewaltschutz.info ermöglicht Opfernhäuslicher Gewalt
* -sich frühzeitig und anonym zu informieren
* ihre Beziehung zu analysieren
* eine Trennung vorzubereiten (Sicherheitsplan, Notfalltasche),
* Anträge zum Gewaltschutzgesetz herunterzuladen
* die bei Trennung nötigen Ämtergänge zu verstehen.
In sieben Sprachen ist jede Seite mit einem einzigen Klick übersetzt (engl., türk., franz., span., serb., russ., poln.) Das erleichert die Beratung von Ausländerinnen, welche sich über diese Online-Hilfe jetzt auch selbstständig informieren können.
Barrierefrei programmiert ist die Site, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu erleichtern. Sie sind wegen ihrer abhängigen Lage besonders gefährdet, Opfer häuslicher Gewalt zu werden.
Autorin und Produzentin ist Cristina Perincioli, bekannt durch ihren Spielfilm „Die Macht der Männer ist die Geduld der Frauen“. Sie entwickelte die Website in Kooperation mit BiG e.V. Berlin.
TERRE DES FEMMES engagiert sich seit Jahren gegen diese Art der Menschenrechtsverletzungen im eigenen Land. So haben wir zuletzt die zweijährige Öffentlichkeitskampagne: „FRAUEN SCHLÄGT MANN NICHT!-NEIN zu Häuslicher Gewalt“ innitiiert. Deshalb freuen wir uns sehr, diese höchst nützliche Website unseren Unterstützerinnen und Unterstützern vorstellen zu können.
Was können Sie tun?
* Schauen Sie sich die Website an,
* empfehlen Sie diese per Email weiter,
* setzen Sie – wenn möglich – einen Link dahin auf Ihrer eigenen Website. Alles dazu nötige finden Sie auf der Startseite von www.gewaltschutz.info
Für Rückfragen:
Autorin & Produzentin: Cristina Perincioli Tel. 033204/63375 perincioli@gewaltschutz.info
h2. Brandenburg live Januar/ Februar 2008
Quelle: www.opferperspektive.de
23.02.2008 »Döbern-Land/ Spree-Neiße
Döbern Am späten Abend verweigerte ein Türsteher einem Mitglied einer Potsdamer Band den Zutritt zu einer Diskothek und beleidigte ihn als »Schwuchtel«. Anschließend wurden die Bandmitglieder vor der Diskothek von einer etwa 30-köpfigen Gruppe als »Scheiß-Zecken« beschimpft und anschließend durch das Dorf gejagt. Ein Musiker wurde durch Schläge und Tritte verletzt. Nach Aussagen der Geschädigten griff die Polizei trotz mehrerer Anrufe nicht ein. (Quelle: OPP)
22.02.2008 »Döbern-Land/ Spree-Neiße
Döbern Am späten Abend wurde eine Gruppe Jugendlicher vor einem Jugendklub von etwa30-40 Personen mit Flaschen beworfen und als »Scheiß-Zecken« beleidigt; zwei der Jugendlichen wurden geschlagen. Zuvor hatte die angegriffene Gruppe den Klub verlassen, nachdem sie von augenscheinlich der rechten Szene Angehörigen provoziert worden waren. Eine Person musste sich ambulant behandeln lassen. (Quelle: OPP)
24.01.2008 » Müncheberg/ Märkisch-Oderland
Müncheberg Ein 19-Jähriger beschimpfte vor einer Tagungsstätte eine Jugendgruppe rassistischund beleidigte eine Jugendliche unter anderem mit den Worten »Russenschlampe«. Durchanwesende Teamer konnte er dazu gebracht werden, das Gelände zu verlassen. Im Weggehenwarf er mit einer Bierflasche eine Fensterscheibe ein und zeigte den »Hitlergruß«. (Quelle: MAZ, 26.01.2008; OPP)
h2. BRANDENBURG: ZAHL RECHTER GEWALTTATEN BLEIBT HOCH -Opferperspektive kritisiert Informationspolitik des LKA
137 rechts motivierte Angriffe hat der Verein Opferperspektive, in Kooperation mit lokalen Initiativen, für das Jahr 2007 in Brandenburg gezählt. Die Zahl rechter Gewalttaten, die sich erfahrungsgemäß durch Nachmeldungen noch erhöhen wird, bleibt damit unverändert hoch. 2006 und 2005 waren jeweils 140 Angriffe erfasst worden. Die 2007 erfassten Straftaten richteten sich gegen 233 Personen, weitere 89 Menschen wurden mittelbar als Begleitpersonen von Angriffen betroffen. Bei 99 der 137 Straftaten handelte es sich um Körperverletzungsdelikte. Bei 64 Angriffen war Rassismus das Tatmotiv, in 24 Fällen wurden die Opfer als politische Gegner eingestuft, bei 38 Gewalttaten einem alternativen Milieu zugeordnet. Erkennbar zugespitzt hat sich die Bedrohung von Gewerbetreibenden ausländischer Herkunft. 2007 wurden 5 Sachbeschädigungen und 6 Brandstiftungen gezählt, darunter Überfälle rechter Gruppen auf Gaststätten und Anschläge gegen Imbisse mit Molotovcocktails. Dazu kommen mehrere bislang unaufgeklärte Straftaten gegen Imbisse, bei denen ein rechtes Motiv naheliegt. 2006 war lediglich ein Brandanschlag registriert worden. Die Opferperspektive versucht, Opfern rechter Gewalt so schnell wie möglich Hilfe anzubieten. Deshalb werden täglich Zeitungsmeldungen ausgewertet und nachrecherchiert. Eine weitere Quelle bilden Antworten der Landesregierung auf Anfragen der Fraktion der Linken, in denen vom Landeskriminalamt (LKA) gemeldete rechte Straftaten aufgeführt sind – allerdings erst Wochen oder Monate nach den Taten. Trotz zahlreicher Kooperationsangebote weigert sich das LKA bislang, diese Informationen direkt an die Opferperspektive zu geben. Die Folgen: 2007 konnten die Opfer von 25 rechten Gewalttaten keine Hilfe mehr erhalten, weil die Opferperspektive erst Wochen später durch den Landtag von den Taten erfuhr. Dieser Zustand ist inakzeptabel. Wer in Brandenburg Opfereiner rechten Straftat wird, muss zeitnah ein professionelles Hilfsangebot erhalten können. http://www.opferperspektive.de/Presse/684.html AUSFÜHRLICH: http://www.opferperspektive.de/Chronologie/623.html TELEFON: 0331 8170000
h2. Pro Asyl Newsletter Nr. 132, Februar 2008
http://www.proasyl.de/de/archiv/newsletter-ausgaben/nl-2006/newsletter-nr-132/index.html
Allgemeine Meldungen
* Internet-Kampagne für Gazale Salame
* Asylantragstellerzahlen haben historischen Tiefpunkt erreicht
* Neuauflage des Leitfadens „Sozialleistungen für MigrantInnen und Flüchtlinge“ von Georg Classen erschienen
* „Sozialrechtliche Schlechterstellung von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“
* Studie zur Glaubwürdigkeitsprüfung von Asylanträgen erschienen
* Praxis der wohnsitzbeschränkenden Auflagen für anerkannte Flüchtlinge als rechtswidrig beanstandet
* „Gerechtigkeit für Mouctar Bah“ fordert The VOICE Refugee Forum
* Welche Rechte haben „MigrantInnen ohne Papiere“ gegenüber ihren Arbeitgebern?
* Suizid eines 28-jährigen Tunesiers im Berliner Abschiebegewahrsam
* „DNS-Abstammungsgutachten im Rahmen von aufenthaltsrechtlichen Identitätsfeststellungen“
* Bericht zur Lage der Ausländerinnen und Ausländer in der Bundesrepublik vorgestellt Herkunftslandbezogene-/Internationale Meldungen
* Iranische Regierung geht brutal gegen afghanische Flüchtlinge vor
* 26 Menschen aus Ägypten bei der Flucht ertrunken
* Desaströses Experiment Australiens beendet
* „Situation von irakischen Flüchtlingen in der Bundesrepublik Deutschland und der Praxis des Asyl(widerruf)verfahrens“
* Vom 30. Juni 2006 bis zum 30. September 2007 insgesamt 188 irakische Staatsangehörige abgeschoben
* UNHCR braucht Geldmittel und Aufnahmeplätze für Flüchtlinge aus dem Irak
* Yezidische Flüchtlinge aus dem Irak klagen über menschenverachtende Praktiken griechischer und türkischer Behörden
* Amnesty International: Seit 2002 mehrere Steinigungen im Iran
* Libyen schiebt massenweise Ausländer ohne Papiere ab
* Bilanz zur Lage in Tschetschenien im Jahr 2007
* 130 Menschen aus Somalia bei der Flucht umgekommen
* Eskalation der Gewalt in Sri Lanka
* amnesty international hat ein Memorandum an die türkische Regierung vorgelegt
Europameldungen
* Erste europäische Sammelabschiebung unter deutscher Federführung
* „Was ist Frontex?“ erschienen
* „Vertiefung der Beziehungen zwischen EU und Maghrebstaaten“
Meldungen aus :
Belgien
* Frankreich
* Griechenland
* Italien
* Österreich
* Schweiz
* Slowenien
* Spanien
* Zypern
PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Presseerklärung 20. Februar 2008
h2. Kosovo-Unabhängigkeit PRO ASYL: Angesichts der unklaren Situation keine erzwungene Rückkehr von Flüchtlingen
Die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo darf nicht zum Startschuss für die erzwungene Rückkehr von Flüchtlingen aus Deutschland und anderen EU-Staaten werden. Etwa 38.000 Personen in Deutschland sind Roma, Ashkali oder sogenannte Ägypter aus dem Kosovo. Die zwangsweise Rückkehr zahlreicher Minderheitenangehöriger könnte lokale Spannungen verstärken und Übergriffe oder Pogrome provozieren. Ob der neue Staat stabil und zum Schutz der Minderheiten willens und in der Lage ist, ist zur Zeit unkalkulierbar. In den letzten Jahren haben kontinuierlich Minderheitenangehörige das Land verlassen, weil siesich unsicher fühlten und keinerlei Existenzmöglichkeiten für sich sahen. Roma, Ashkali und die Angehörigen anderer kleiner Minderheiten waren in den vergangenen Jahren vom regulären Arbeitsmarkt praktisch ausgeschlossen. Die Arbeitslosenquote in ihren Siedlungsgebieten tendiert gegen 100 Prozent. Das ist trotz der allgemein hohen Arbeitslosigkeit im Kosovo (ca. 50 Prozent) ein extremer Wert, an dem sich auch seit der Verbesserung der Sicherheitssituation nach den Pogromen des Jahres 2004 nichts geändert hat. Wer Minderheitenangehörige abschieben will, der expediert sie vorsätzlich ins Elend. Im Oktober 2007 haben sich UNMIK und die provisorische Regierung des Kosovo auf ein Strategiepapier zur Integration von repatriierten Personen geeinigt. Dieses Papier wird von Vielen als Bereitschaftserklärung des Kosovo verstanden, die noch im Ausland lebenden Flüchtlinge inklusive der Minderheitenangehörigen nach der Unabhängigkeit schnell aufzunehmen. Weder freiwillige Rückkehrer noch Abgeschobene werden mit wirksamer Unterstützung rechnen können. Mittel für die Reintegration von Roma und Ashkali in die Kommunen standen in den letzten Jahren nicht zur Verfügung. PRO ASYL fordert die Innenminister des Bundes und der Länder auf, die Unabhängigkeit des Kosovo nicht zu intensivierten Abschiebungsbemühungen zu nutzen. Keines der Probleme, das bislang eine Rückkehr der Minderheiten in das Kosovo unmöglich machte, wird in einigen Monaten gelöst sein. Zu befürchten ist allerdings, dass die Innenminister die Haltung derkosovarischen Regierung mit verstärkten Abschiebungen testen werden und dabei die Tatsachenutzen, dass UNMIK seine Kompetenzen im Repatriierungsbereich in den nächsten Monatenabgibt. Von den schätzungsweise etwa 100.000 Menschen, die aus dem Kosovo stammen undsich in europäischen Staaten ohne legalen Status aufhalten, lebt etwa die Hälfte in Deutschland. gez. Bernd Mesovic, Referent
PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. Presseerklärung, 22. Februar 2008
h2. Entscheidung des Hessischen VGH: Kein Abschiebungsschutz für Flüchtlinge aus Tschetschenien PRO ASYL: Das Gericht verwechselt Friedhofsruhe mit Sicherheit
Nach einer aktuellen Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Aktenzeichen: 3UE 191/07.A) vom 21. Februar 2008 können Flüchtlinge aus Tschetschenien ohne Gefahr für Leib und Leben in ihr Heimatland zurückkehren. Sie seien heute weder von staatlicher Verfolgung noch von anderen Gefahren für Leib und Leben bedroht. PRO ASYL hält diese Entscheidung, der möglicherweise andere Verwaltungsgerichte folgen werden, für unverantwortlich. PRO ASYL-Referent Bernd Mesovic: „Als Sicherheit missverstanden wird hier die erfolgreiche Herstellung der Friedhofsruhe in Tschetschenien durch die Putin-Vasallen der lokalen Regierung. Weiterhin bedroht von der Willkür des Regimes sollen sich jetzt auch Abgeschobene wohnlich zwischen den Gräbern einrichten.“ Fast die Hälfte der mehr als 1,2 Millionen Vorkriegsbewohnerinnen und -bewohner Tschetscheniens sind heute tot oder auf der Flucht. Über Tschetschenien breitet sich das Tuch des Schweigens, nachdem ein Präsident von Putins Gnaden den Konflikt weitgehend regionalisiert hat. Doch die Fluchtbewegung aus Tschetschenien nach Westeuropa hält an. Berichte von Menschenrechtsorganisationen wie Memorial und amnesty international belegen, dass die Kadyrow-Milizen für „Verschwindenlassen“, extralegale Tötungen, Folter und Misshandlung weiterhin verantwortlich sind. Vermutlich sind es ihre kritischen Recherchen zur Rolle des Kremls in Tschetschenien, die die russische Journalistin Anna Politkowskaja mit dem Leben bezahlt hat. Eine Frage zuviel zu diesem Thema kann in Russland tödlich sein. Vor diesem Hintergrund ist die jetzige Lagebewertung des Hessischen VGH inakzeptabel. gez. Bernd Mesovic, Referent