*Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,*
auch wir möchten dieses Jahr wie so viele die Adventszeit nutzen, um unsere Arbeit vorzustellen und um Spenden zu werben.
Wir freuen uns, wenn Sie sich fünf Minuten Zeit zum Lesen nehmen, um mehr über unsere Arbeit zu erfahren.

*Beispiel: Gutscheinboykott in Oberhavel*
Seit Juni verweigerten Flüchtlinge im Landkreis Oberhavel die Annahme der monatlich ausgegebenen Gutscheine. Mit vielfältigen Aktionen forderten sie die Abschaffung des diskriminierenden Gutscheinsystems und die Auszahlung von Bargeld. Die Unterstützung ihres Kampfes war einer der Schwerpunkte unserer Arbeit in 2011. In zwei anderen Landkreisen wurde in diesem Jahr auf die Zahlung von Bargeld umgestellt. Die Stadt Cottbus wird ab Januar 2012 Bargeld auszahlen. Gutscheine werden somit nur noch in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz, Havelland und Oberhavel ausgegeben.

*Beispiel: Härtefallkommission*
Seit ihrem Bestehen arbeitet der Flüchtlingsrat in der Härtefallkommission des Landes mit. Ausreisepflichtige, von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge können im Einzelfall eine Aufenthalts­erlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen erhalten. 2011 hat der Flüchtlingsrat rund 80 Härtefall-Beratungen durchgeführt. Insgesamt konnten in diesem Jahr 32 Menschen durch die Härtefallkommission eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, bei weiteren 16 Anträgen steht die Entscheidung noch aus. Seit Bestehen der Härtefallkommission erhielten bisher 218 Menschen ein Bleiberecht.
*Beispiel: Residenzpflicht*
Einige werden sich an die Broschüre „Keine Bewegung – Die Residenzpflicht für Flüchtlinge Bestandsaufnahme und Kritik“ erinnern, die wir im März 2009 zusammen mit der Humanistischen Union herausgaben. Diese umfangreiche Recherche wurde nicht nur im Brandenburger Landtag von Abge­ordneten vorgestellt und empfohlen, seit ihrem Erscheinen sind Mitglieder des Flüchtlingsrates vom Landtag in Schleswig-Holstein und Thüringen und dem Berliner Senat als ExpertInnen angefragt worden. Die Veranstaltungsreihe und intensive Kampagnen- und Lobbyarbeit führte dazu, dass Asylsuchende und Geduldete sich seit Juli 2010 ohne Antrag im gesamten Land Brandenburg bewegen und eine Dauer­verlassenserlaubnis nach Berlin beantragen können. Neben Brandenburg ist inzwischen in vier weiteren Bundesländern der Aufenthaltsbereich vom Landkreis auf das ganze Bundesland erweitert worden, zwei weitere Bundesländer haben die Ausdehnung angekündigt. Ein großer Teil der geduldeten Flüchtlinge wird allerdings von den Lockerungen ausgeschlossen. Dagegen gilt es entschlossen vorzugehen und für weitere länderübergreifende Regelungen und eine neue Bundesratsinitiative zur vollständigen Abschaffung der Residenzpflicht zu kämpfen.
*Das sind nur drei Beispiele unserer Arbeit. Einige Verbesserungen wurden erreicht, es gibt aber leider keinen Grund in den Bemühungen um die Verbesserung der Situation von Flüchtlingen im Land nachzulassen.
Im Gegenteil mit Eröffnung des Willy-Brandt-Flughafens im Sommer 2012 und dem damit verbundenen sogenannten Flughafenverfahren werden neue Aufgaben auf den Flüchtlingsrat zukommen. Mit der massiven Einschränkung des Grundrechts auf Asyl 1993 wurde dieses Asylschnellverfahren eingeführt. Flüchtlinge, die am BBI ankommen werden, müssen im Flughafen Asyl beantragen und werden für die Dauer des Verfahrens auf dem Flughafengelände interniert. Das Verfahren wird innerhalb von drei Wochen durchgeführt. Bei Ablehnung des Antrags bleiben die Asylsuchenden ggf. über viele Monate bis zur Abschiebung in Haft, bis sich ein zur Rücknahme bereiter Staat findet.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit in 2012 wird das Eintreten für eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen sein, die eine geschützte Privatsphäre und eine persönliche Gestaltung des Alltags ermöglicht. Der Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt stehen ebenso auf unserer Agenda, wie die Verbesserung der medizinischen Versorgung und die Verhinderung von Abschiebung und Abschiebehaft.
*Es gibt also viel zu tun für alle, die sich im Flüchtlingsrat engagieren und viel Arbeit für die Geschäftsstelle in Potsdam.*
Die Geschäftsstelle bildet den zentralen Knotenpunkt der Arbeit des Flüchtlingsrates. Hier werden die verschiedensten Aktivitäten koordiniert und der landesweite Informationsaustausch sichergestellt.
Ob Infodienst, Webseite, Fortbildungen, ob Presse-, Öffentlichkeits- oder politische Lobbyarbeit; ob Unterstützung von Flüchtlingsinitiativen oder Vernetzung der flüchtlingspolitischen Akteure im Land, ohne Geschäftsstelle wäre das vielfältige Aufgabenspektrum des Flüchtlingsrates nicht zu bewältigen.
*Darum möchten wir Sie bitten, die Finanzierung der Geschäftsstelle mit einer Spende zu unterstützen.*
Jede Spende hilft, sei es eine einmalige Spende, eine regelmäßige Spende oder eine Fördermitgliedschaft.
*Auch freuen wir uns immer über neue Mitstreiter/innen* – auch auf regionaler Ebene oder begrenzt auf ein bestimmtes Thema. Bitte melden Sie sich bei Interesse in der Geschäftsstelle.
*In diesem Spendenbrief können wir die Themen, die uns bewegen nur streifen. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Webseiten www.fluechtlingsrat.de und www.residenzpflicht.info.
Wir wünschen allen eine ruhige, besinnliche (Weihnachts)zeit und einen guten Start in das neue Jahr.
Herzliche Grüße
Regina Götz und Simone Tetzlaff*