Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz 26. bis 29. Oktober 2011
B e s c h l u s s der Landessynode zum Bericht der Kirchenleitung betr. Durchführung von Asylverfahren im Rahmen des Flughafenverfahrens auf dem Flughafen BER Willy Brandt Die Landessynode lehnt aus menschenrechtlichen und humanitären Gründen Asylschnellverfahren (Flughafenverfahren) ab. Sie fordert die Länder Berlin und Brandenburg und die Bundesregierung auf, auf die Errichtung und den Betrieb einer Gewahrsamseinrichtung zur Durchführung von Asylverfahren im Rahmen des Flughafenverfahrens auf dem Flughafen BER Willy Brandt zu verzichten und stattdessen den Asylsuchenden die Einreise zur Durchführung
eines regulären Asylverfahrens zu gestatten. Sie bittet die Kirchenleitung, bei den Ländern Berlin und Brandenburg und die EKD bei der Bundesregierung in diesem Sinne vorstellig zu werden.
Renate Nowotnick
Vizepräses
Berlin, den 29. Oktober 2011
___________________________
Begründung
Zur Eröffnung des Flughafens BER Willy Brandt im Juni 2012 soll auf dem Flughafengelände eine Gewahrsamseinrichtung für Asylbewerber eingerichtet werden. Die Einrichtung soll 30 Plätze haben. Nach Angaben der Landesregierung Brandenburg (Drs. 5/4096 v. 4.10.11) sollen dort schätzungsweise 300 Asylbewerber pro Jahr – einschließlich Kinder jeden Alters sowie minderjähriger Asylbewerber – während der Dauer des Flughafenverfahrens festgehalten werden. Betreiber der Hafteinrichtung soll die Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg werden. Die soziale Betreuung soll nach Informationen des Flüchtlingsrats die Wachschutzfirma B.O.S.S. übernehmen. Politisch verantwortlich für Bau und Betrieb des Gewahrsams
sind sowohl die Bundesregierung als auch die Länder Berlin und Brandenburg, die auch den Flughafen gemeinsam betreiben.
Seit dem „Asylkompromiss“ von 1993 können Asylsuchende, die am Flughafen um Schutz nachsuchen, für die Dauer des Asylverfahrens inhaftiert werden. Voraussetzung ist gemäß § 18a Asylverfahrensgesetz, dass auf dem Flughafen eine geeignete Unterkunft existiert. Innerhalb von zwei Tagen muss das Bundesamt für Asyl und Migration (BAMF) über den Asylantrag entscheiden. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann innerhalb von drei Tagen vorläufiger Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragt werden. Dieses muss innerhalb von 14 Tagen entscheiden. Wird der Asylantrag abgelehnt, werden die Asylbewerber bis zur Abschiebung auf dem Flughafen festgehalten. Erst nach 30 Tagen muss ein richterlicher Beschluss über die weitere Inhaftierung eingeholt werden. Der Zeitdruck und der erschwerte Zugang zu Rechtsanwälten und zu einer unabhängigen Beratung verhindern oftmals, dass sich Asylsuchende ausreichend auf ihr Verfahren vorbereiten können und schmälert die Aussicht erheblich, in Deutschland als Flüchtling anerkannt zu werden oder subsidiären Schutz zu erhalten. Zwar hat es eine Anfrage der Brandenburger Integrationsbeauftragten an Diakonie, Caritas sowie die Landeskirche und das Erzbistum wegen der Einrichtung einer unabhängigen Verfahrensberatung im Flughafenverfahren gegeben. Unklar ist jedoch, in welchen Stadien des Verfahrens eine unabhängige Beratung möglich und wie sie finanziert werden könnte. Auf den meisten deutschen Flughäfen wird auf das Flughafenverfahren verzichtet, so auch in Berlin-Tegel, Stuttgart, Köln/Bonn und Hannover. In Berlin-Schönefeld wurden von 1999 bis 2008 insgesamt 0 Asylanträge anerkannt, 14 sylanträge als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, 38 Asylsuchende zur Durchführung des Asylverfahrens nach Berlin entlassen.
Marginal sind die Zahlen der entsprechenden Verfahren auch für Hamburg, München und Düsseldorf. Nur in Frankfurt/M werden in relevanten Zahlen Flughafenverfahren durchgeführt. Die Prognose von 300 Fällen pro Jahr für den Flughafen BER Willy Brandt erscheint angesichts von derzeit 2 bis 4 Verfahren pro Jahr überhöht.