h2. 19. November 2007, 10 – 17 Uhr Tagungshaus BlauArt, Hermannswerder 23, 14475 Potsdam
h2. Dublin II, Grenzschutz und Regionales Schutzprogramm:
Die Entwicklung des europäischen Asylrechts und seine Auswirkung auf die Flüchtlingshilfe
Regionaler Schwerpunkt: Deutschland-Polen-Ukraine
h2. Die Themen
h2. Thema: Regionales Schutzprogramm und Extraterritorial Processing
Das EU-Pilotprojekt „Regionales Schutzprogramm“, für die Ukraine, Moldawien und Belarus wird seit Anfang 2007 in enger Zusammenarbeit mit dem UNHCR durchgeführt. Es soll den Aufbau des Asylsystems in der Region stärken und durch dauerhafte Lösungen (Rückkehr, örtliche Integration oder Neuansiedlung in einem Drittland) das internationale Schutzsystem verbessern.
h2. Wie sieht die bisherige Durchführung des Projekts aus?
Wird eine sog. regionale Schutzzone zukünftig wie ein sicherer Drittstaat behandelt werden? Was genau ist unter „extra-territorial processing“ zu verstehen? Wie verläuft das Asylverfahren in der Ukraine? Welche anderen (UNHCR-, ECRE-) Projekte gibt es in der Ukraine?
h2. Thema: Dublin II-Verordnung
Flüchtlinge, die über die Odergrenze nach Deutschland einreisen, werden häufig gemäß den Zuständigkeitsregeln der sog. Dublin II-Verordnung nach Polen rücküberstellt, obwohl dort die Aufnahmebedingungen nicht dieselben sind wie hier.
Es gibt in Deutschland nach dem EU-Richtlinienumsetzungsgesetz keinen Eilrechtsschutz dagegen mehr. Damit wird es von vorneherein unmöglich sein, Fehlentscheidungen des BAMF – besonders hinsichtlich der Regelungen zu unbegleiteten Minderjährigen, Familieneinheit, Selbsteintrittsrecht – zu korrigieren.
Zudem soll von nun an bei Feststellung der Unzuständigkeit nach der Dublin II-Verordnung die Inhaftierung des Asylantragstellers die Regel sein.
Wie kann unter diesen Umständen noch sichergestellt werden, dass die Betroffenen ihre Rechte aus der Dublin II-Verordnung wahrnehmen können?
Wie ist die Staatenpraxis bei der Anwendung der Dublin II-Verordnung aus flüchtlingsrechtlicher Perspektive zu bewerten, und wie weit sind wir von einem einheitlichen Asylsystem innerhalb der EU noch entfernt?
Wie könnten die Beratungsorganisationen in Deutschland, Polen und der Ukraine hier grenzüberschreitend besser zusammenarbeiten?
h2. Thema: Grenzschutz
Flüchtlingen kann von nun an die Einreise nach Deutschland verweigert werden, wenn der bloße Verdacht besteht, dass ein anderer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.
Mit dem für Anfang 2008 geplanten Schengenbeitritt wird Polen gehalten sein, seine EU-Außengrenze umso intensiver vor ungewollter Einwanderung zu schützen.
Auch vom EU-Nachbarn Ukraine wird erwartet, seine Grenzkontrollen zu verschärfen und Flüchtlinge zurückzunehmen, die über die Ukraine illegal in die EU eingereist sind. Die EU hat Polen und die Ukraine beim Aufbau von demokratisch legitimierten, leistungsstarken Grenzschutzsystemen kräftig unterstützt. Dies sollte zur Eindämmung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel beitragen.
Es stellt sich die Frage, inwieweit der rigorose Schutz der EU-Grenzen mit dem Flüchtlingsschutz vereinbar ist.
h2. Thema: zukünftige Zusammenarbeit
Nach einer Einführung in die o.g. Themen durch ExpertInnen aus der Ukraine, Polen und Deutschland sind in der Flüchtlingshilfe aktive Organisationen und Personen aus Europa eingeladen, ihre Arbeit vorzustellen und Erfahrungen auszutauschen. Ziel ist es, konkrete Möglichkeiten einer zukünftigen europaweiten Zusammenarbeit zu finden.
h2. Das Programm
10:00 Uhr Begrüßung durch Katharina Wegner, DW EKD Einführung in die Thematik
10:10 Uhr Regionales Schutzprogramm und Extraterritorial Processing in der Ukraine Referentin: Olga Vorontsova, UNHCR Kiev
10:40 Uhr Fragen / Diskussion
10:50 Uhr Grenzschutz an der EU-Außengrenze und der Noch -Schengengrenze in Polen
Referent: Andrzej Jakubaszek, Polnische Grenzpolizei, Warschau
11:20 Uhr Dublin II –Verordnung: Überblick über das Verfahren und Erfahrungen aus deutsch-polnischer Sicht Referent: Dr. Constantin Hruschka, UNHCR Nürnberg
11:50 Uhr Fragen /Diskussion
12:00 Uhr Mittagessen
13:30 Uhr Vorstellung der teilnehmenden Organisationen und ihrer Arbeit (u.a. Polen: Helsinki Foundation for Human Rights; Stowarzyszeni Interwencji Prawne (Legal Intervention); Ukraine: Human Rights Have No Borders, Lviv; Caritas Austria, Projektbüro Uzhgorod); ECRE Präsentation der europaweiten Dublin II Evaluation des UNHCR, Präsentation von ECRE Projekten in der Region (Claire Rimmer) Moderation: Anne Rennschmid, DW Niederlausitz, Jürgen Blechinger, DW Baden
15:30 Uhr Kaffeepause
15:50 Uhr Bewertung des Fachgesprächs und Sammlung von konkreten Ideen zur zukünftigen europaweiten Zusammenarbeit Moderation: Anne Rennschmid, DW Niederlausitz, Jürgen Blechinger, DW Baden
ca. 17:00 Uhr Ende der Veranstaltung
h2. Organisatorische Hinweise:
Teilnahmegebühr: 25,00 EUR, am Tagungsort zu entrichten
Anmeldung: bitte bis spätestens 30.10.2007
per email an: diakonie-ehst [at] gmx.de
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Tagungsort: Tagungshaus BlauArt, Herrmannswerder 23, 14475 Potsdam
Anreise: eine Wegbeschreibung zum Tagungshaus
BlauArt finden Sie auf der „homepage“:http://www.blauart.com
Unterbringung: Gerne sind wir Ihnen bei der Vermittlung von Hotelzimmern in Potsdam und Berlin behilflich.
Konferenzsprache: englisch und deutsch
Für sämtliche Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Rennschmid unter
0179-9253909 oder 03364-283978, per email: diakonie-ehst[at]gmx.de