h6. Erstaufnahme und Abschiebungshaft
Flüchtlinge, die in Brandenburg ankommen und einen Asylantrag gestellt haben, werden zuerst in der sog. Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhütten-stadt untergebracht. Aber die Ankunft hier die Verteilung in die Gemeinschaftsunterkünfte weist noch lange nicht auf einen Erfolg im Asylverfahren. Bis hierher gibt es noch unzählige Hürden zu überwinden. Nachvollziehbar sprechen die wenigsten Flüchtlinge direkt nach der Ankunft deutsch, und die Mitarbeiter der Erstaufnahme sprechen meist nur wenige Fremdsprachen. In dieser komplizierten Ausgangssituation müssen Flüchtlinge möglichst verständlich über die wichtigsten (rechtlichen) Schritte im Asylverfahren informiert werden!
Flüchtlinge, die kurz vor der Abschiebung stehen, kommen in vielen Fällen in Abschiebehaft. Obwohl Abschiebehäftlinge keine Straftäter sind, entsteht in Eisenhüttenstatt schnell der Eindruck. Im Januar 2005 hat der Flüchtlingsrat Brandenburg eine Pressekonferenz organisiert. Er sprach sich gegen Abschiebehafteinrichtungen allgemein aus. Viel-fach wissen die Menschen nicht, warum sie in Haft sitzen. Deshalb muss es zumindest einen einfachen Zugang zur kostenlosen Rechtsberatung geben. Des Weiteren ist dem Flüchtlingsrat im Laufe der letzten Jahre aufgefallen, dass es in vielen Fällen für die Betroffenen besonders schwer war angemessene medizinische Versorgung zu erhalten, bei Krankheit und akuten Notfällen. Sozial-BetreuerInnen können nicht entscheiden, ob ein Arzt gerufen werden muss. In der Abschiebehaft in Eisenhüttenstadt gibt es auch Fixierungen von verhaltensauffälligen Häftlingen. Menschen – keine Straftäter – werden an Liegen mit Gurten festgebunden, damit sie „niemandem Leid zufügen“.
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Flüchtlingsrat Brandenburg,
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