*Die Fortbildung ist bereits ausgebucht, auch die Warteliste ist bereits voll. Wir nehmen keine Anmeldungen mehr entgegen.*

*Fortbildung: Dublin III – Verordnung – Neuregelung und Interventionsmöglichkeiten
Referentin:
Berenice Böhlo, Rechtsanwältin in Berlin, bearbeitet seit mehreren Jahren Mandate im Bereich der Dublin II-VO
13. September 2013, 10 bis 16 Uhr*
Die Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18.02.2003 (Dublin II-VO) wird als Dublin III-VO ab 2014 in Kraft treten. Die lang erwartete Reform der Dublin II-VO ist kein Paradigmenwechsel hin zu gemeinsamer Verantwortung für Flüchltinge in der EU,
beinhaltet jedoch einige für die Praxis wesentliche Veränderungen u.a. im Bereich der Fristen und des Rechtsschutzes. In der Fortbildung sollen die wesentlichen Neuerungen in der Dublin III-Verordnung besprochen werden – insbesondere im Hinblick auf die
Auswirkungen auf die Situation von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen.
Dabei soll genug Raum für die Besprechung von Einzelfallbeispielen bleiben.
Schwerpunkte der Fortbildung werden sein:
• Darstellung der Änderungen aufgrund der Dublin III-Verordnung
• Aktuelle Probleme in der Praxis
• Rückschiebungen nach Polen (hier wird noch mal speziell auf die Situation von tschetschenischen Flüchtlingen eingegangen)
Die Fortbildung richtet sich an haupt- und ehrenamtliche MitarbeiterInnen von Beratungsstellen und Initiativen, die bereits Vorkenntnisse im Asylrecht und zu Dublin-Verfahren mitbringen.
Die TeilnehmerInnen haben die Möglichkeit, bis zum 6. September 2013 vorab Fragen zu konkreten Fällen zuzuschicken, die von uns an die Referentin weitergeleitet werden. Der vorläufige Text zur Dublin III-Verordung und ein Script werden den TeilnehmerInnen zur Verfügung gestellt.
Ort:
Berlin, bzfo/zfm, Turmstraße 21, Haus J, kleiner Hörsaal,(U-Bahnhof Turmstraße)
Für warme und kalte Getränke, Kekse und Obst ist gesorgt. In der Mittagspause besteht die Möglichkeit in der Kantine auf dem Gelände zu essen.