*Der Bundesrat hat am 22. März 2013 beschlossen, den Gesetzentwurf Hamburgs für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung in den Bundestag einzubringen* (s. Presseerklärung).
Hier ist der Entwurf im Wortlaut.
Dem Gesetzesantrag sind die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen beigetreten.

Der Entwurf beinhaltet für bisher Geduldete eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach § 25 b AufenthG, wenn sie
* sich als Familie mit mdj Kinder mindestens 6 Jahre hier aufhalten,
* sich ohne mdj Kinder mindestens 8 Jahre hier aufhalten,
* mindestens Deutschkenntnisse A2 besitzen und ihren Lebensunterhalt durch Arbeit sichern oder dieses absehbar in Zukunft tun werden, diese Voraussetzungen gelten nicht wenn sie wegen Alter, Krankheit, Behinderung nicht erfüllt werden können,
* ihre Identität offenbaren und einen Pass vorgelegen bzw sich nachweisbar vergeblich um einen Pass bemühen,
* und straffrei sind, Strafen unter 50/90 Tagessätzen sind unschädlich.
Stichtagsunabhängiges Blieberecht bedeutet, dass anders als bei der Altfallregelung von 2007 nach § 104a AufenthG das Bleiberecht nicht mehr von einem bestimmten Einreisestichtag abhängig ist (nach § 104a AufenthG musste die Einreise vor dem 1.7.1999/1.7.2001 erfolgt sein), sondern die Mindestaufenthaltsdauer von 6 bzw. 8 Jahren zum Zeitpunkt der Aufenthaltserteilung erfüllt sein muss. Damit ist die Regelung anders als § 104a “nachhaltig” und auch zukünftig wirksam. Anders als bei § 104a schließt die Regelung Alte, Kranke und Behinderte nicht mehr de fakto aus, da für sie kein zahlungskäftiger Sponsor mehr gefordert wird.
*Änderung § 25a AufenthG – Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche*
Zudem soll die Mindestaufenthaltsdauer für das eigenständige Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche nach § 25a AufenthG von sechs auf vier Jahre verkürzt werden. Der Antrag kann wie bisher im Alter von 14 – 20 Jahren gestellt werden, die Einreise muss spätestens mit 16 Jahren erfolgt sein (bisher mit 13 Jahren).
*Der Bundestag – wie geht es weiter?*
Nunmehr muss der Deutsche Bundestag sich hierzu politisch positionieren. Was jetzt dabei herauskommt, hängt maßgeblich von Lobbyarbeit der NGOs und Initiativen und davon ab, ob der Entwurf im Rahmen der weiteren Beratungen noch in die bereits laufenden ausländerrechtlichen Gesetzgebungsverfahren dieser Legislaturperiode mit aufgenommen werden wird, oder das Ganze erstmal bis nach der Bundestagswahl aufgeschoben wird.
Aber: Nach der Wahl ist vor der Wahl. Und ob es mit der im Herbst von vielen erwarteten oder gar erhofften großen Koalition besser wird kann man bezweifeln.
Georg Classen