Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit Soziales und Frauen vom 04.11.2011
Asylbewerber sollen Bargeld statt Gutscheine erhalten
Die Auszahlung von Bargeld an Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist mit dem Asylbewerberleistungsgesetz vereinbar. Das stellt das Sozialministerium mit einem neuen Runderlass jetzt noch einmal klar, der Mitte November im Amtsblatt veröffentlicht wird. Sozialminister Günter Baaske: „Alle Kreise und kreisfreien Städte, die Geld an Asylbewerber auszahlen, handeln rechtskonform. Ich wünsche mir sogar ausdrücklich, dass in ganz Brandenburg Bargeld grundsätzlich den Vorrang erhält. Denn das veraltete Gutscheinsystem ist für die Betroffenen in der Regel völlig ungeeignet, zu teuer und auch diskriminierend.“
Asylbewerber, die bereits länger als vier Jahre in Deutschland sind und in einer eigenen Wohnung leben, erhalten in der Regel Bargeld. Baaske: „Hier gibt es nur einen sehr eingeschränkten Ermessensspielraum. Ein abweichendes Verwaltungshandeln kommt nur in ganz besonderen Ausnahmesituationen in Frage.“
Er weist zugleich darauf hin, dass auch Bewerber, die kürzer in Deutschland sind oder in Gemeinschaftsunterkünften leben, Barleistungen erhalten können. Diese Entscheidung obliege dem Kreis oder der kreisfreien Stadt. In Brandenburg zahlen mittlerweile fast alle Landkreise und kreisfreien Städte an Asylbewerber Geldleistungen aus. Baaske: „Die Rechtslage hat sich nicht verändert, aber mit dem neuen Runderlass schaffen wir zusätzliche Rechtssicherheit.“
Baaske weiter: „Die Praxis hat eindeutig gezeigt, dass es viele Umstände gibt, die für Bargeld sprechen. Das Gutscheinsystem ist für die Verwaltung in der Regel aufwändiger. Den Asylbewerbern steht zum Einlösen der Gutscheine oft nur eine kleine Anzahl an Läden zur Verfügung, die nicht immer leicht erreichbar sind. Auf die Gutscheine kann nicht immer Wechselgeld herausgegeben werden und damit geht Geld verloren. Das alles sind gute Gründe, die eine Auszahlung von Geld im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes rechtfertigen.“
Unabhängig davon müsse das Asylbewerberleistungsgesetz dringend vom Bund überarbeitet werden. Baaske: „Vor allem die Regelsätze, die noch aus dem Jahr 1993 stammen, gehören endlich auf dem Prüfstand. Darüber hinaus müssen endlich auch Bildungs- und Teilhabeleistungen für die Kinder von Asylbewerberinnen und -bewerbern im Gesetz verankert werden“.