h6. Keine Ausbildung für MigrantInnen und Flüchtlinge?
Der Flüchtlingsrat Brandenburg und Brandenburger Flüchtlingsberatungsberatungsstellen haben am 20.7.2007 junge MigrantInnen und Flüchtlinge aus dem Land Brandenburg zu einer Info- und Diskussionsveranstaltung eingeladen. Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin hat in die Thematik eingeführt. Hintergrund ist, dass viele ausländische Jugendliche jahrelang auf den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis warten mussten, dadurch haben sie in Unsicherheit gelebt und trotzdem versucht, die Schule abzuschließen.
Einige haben jetzt durch so genannte humanitäre Regelungen, die Härtefallkommission oder der Bleiberechtsregelung eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25.3., 25.4, 25.5 , 23a oder 23.1 AufenthG erhalten. Diese Aufenthaltserlaubnis ist oft an Bedingungen geknüpft. So muss oft nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt gesichert ist und / oder eine Ausbildung oder ein Studium begonnen werden. Bisher und noch immer sind aber Jugendliche mit befristeter Aufenthaltserlaubnis vom BAföG Bezug ausgeschlossen. Wenn eine Ausbildung oder ein Studium aber dem Grunde nach BAföG förderungsfähig ist- gibt es auch keine Sozialhilfe oder ALG II Leistungen. Dass heißt, eine Ausbildung ist zwar theoretisch möglich- aber in der Praxis ohne Sicherung des Lebensunterhaltes nicht realisierbar. Das BAföG Gesetz sollte zum Herbst 2007 novelliert werden. Jetzt hat die Bundesregierung beschlossen, die entsprechende Gesetze erst zum Herbst 2008 zu ändern. Das ist für die Jugendlichen, die im Herbst 2007 eine Ausbildung/Studium beginnen möchten, zu spät. Auf der Veranstaltung wurde beschlossen, an die zuständigen Ministerien zu schreiben und das Vorziehen der Novellierung für MigrantInnen zu fordern. Diese Briefe wurden geschrieben und zeitgleich, am 26.7.2007, wurde ein Vorgriff auf das BaföG-Änderungsgesetz öffentlich:
Dankenswerterweise hat der Flüchtlingsrat Berlin die Antwortschreiben, die an die Flüchtlingsberatung der Diakonie in Potsdam sowie an den Flüchtlingsrat Brandenburg gingen, auf der Homepage veröffentlicht. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen:
Im Vorgriff auf das 22. BAföG-ÄndG ist – wenn wegen des Aufenthaltsstatus bisher kein Anspruch auf BAföG oder BAB besteht – ALG II an junge MigrantInnen in Ausbildung zumindest im Rahmen der Härtefallregelung als Darlehen zu gewähren. Hierzu liegen nunmehr auch vor:
* „Dienstanweisung an die Jobcenter/ArGen“:http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/GA-Haertefall_7-SGBII.pdf
* „Schreiben Staatsministerin Böhmer sowie Schreiben (im Auftrag von) Ministerin Schavan“:http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Boehmer_Schavan_Bafoeg.pdf
* „Weitere Infos des Flüchtlingsrates Berlin zu Fragen der Ausbildungsförderung für junge MigrantInnen:“:http://fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/bafoeg.html