LagerhaltungIn großen *Sammellagern* abseits der gesellschaftlichen Infrastruktur fristen Flüchtlinge über Jahre hinweg ein ausgegrenztes Dasein.
Die *Residenzpflicht* untersagt es ihnen, sich ohne behördliche Erlaubnis aus dem zugewiesenen Aufenthaltsgebiet hinaus zu bewegen.
Nach dem *Asylbewerberleistungsgesetz* liegen die Sozialleistungen für Flüchtlinge inzwischen mehr als 35 % unter den Hartz-IV-Regelsätzen und werden überdies als Sachleistung gewährt.
Viele Flüchtlinge werden in dieser Situation psychisch krank.
*Fachtagung am 24. Juni 2010 im Neuen Rathaus, Hannover*
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