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*Der Landkreis Havelland schuf willentlich Ausschlussgründe*
Heute reist William Ikor, der seit Januar im Kirchenasyl in Rathenow lebte, nach Kamerun aus. „Freiwillig“ ist diese Reise jedoch nicht, es blieben ihm keine anderen Möglichkeiten, nachdem die Härtefallkommission das Ersuchen eines Bleiberechts für ihn ablehnte. Diese Entscheidung ist sehr bitter. Ein Mensch, der elf Jahre in Brandenburg gelebt hat, der sich ehrenamtlich in Initiativen für interkulturelle Verständigung und gegen Fremdenfeindlichkeit engagiert hat, der Aussicht auf einen Job hatte, ein solcher Mensch soll kein Aufenthaltsrecht erhalten.
Es ist sehr zu bedauern, dass sich die Härtefallkommission angesichts der derzeitigen HFK-Verordnung, die aus einer Auflistung von Ausschlussgründen besteht, nicht in der Lage sah, diese besonderen humanitären Gründe in den Vordergrund zu stellen und angemessen zu würdigen.
Es ist bekannt, dass der Landkreis Havelland an der Schaffung eben dieser Ausschlussgründe eifrig und willentlich mitwirkte. So hielt die Ausländerbehörde mit Rückendeckung des Landrats Schröder gezielt an der Fahndungsauschreibung für William Ikor fest, obwohl sie schon am ersten Tag des Kirchenasyls über Ikors Aufenthaltsort informiert wurde. Die Ausschreibung zur Fahndung war von vornherein nicht rechtmäßig. Spätestens als Anfang Februar in der Presse über das Kirchenasyl berichtet wurde, hätte die Ausländerbehörde Rathenow die Fahndung „unverzüglich“ aufheben lassen müssen – wenn in Rathenow ein Wille zur Einhaltung von Rechtsvorschriften vorhanden gewesen wäre.
Es ist schon bemerkenswert, dass in einem Landkreis angesichts eines offenen Kirchenasyls rechtsmissbräuchlich über Wochen an einer Fahndungsausschreibung festgehalten werden kann, ohne dass seitens des Innenministeriums als aufsichtsführender Behörde dies unterbunden wird. Diese Duldung eines offenen Rechtsmissbrauchs ist schwerlich mit der Aufsichtspflicht des Ministeriums in Einklang zu bringen.
Die Entscheidung der Härtefallkommission zu William Ikor lässt sich heute nicht mehr revidieren. Im Blick auf zukünftige Fälle fordern wir jedoch eine *Überarbeitung der Verordnung für die Härtefallkommission*. Sie soll die Integrationserfolge von Migrant/innen prüfen, doch in der derzeitigen Version scheitern die Anträge oft schon an absurden Ausschlusskriterien. Und generell fordern wir eine *neue Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt.*
Wir möchten auf den *Spendenaufruf* der evangelischen Kirchengemeinde Rathenow für die Flugkosten von William Ikor hinweisen. Spenden bitte an: Evangelischer Kirchenkreis Rathenow, Kto.-Nr. 3861008890, Mittelbrandenburgische Sparkasse, BLZ 1605 0000, Verwendungszweck: „für William“.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter Tel. 0170 – 965 90 42 zur Verfügung.