Der Flüchtlingsrat Brandenburg lädt ein zum Seminar
h2. Die jüngsten Änderungen des Zuwanderungsrechts. Konsequenzen für die Arbeit mit Flüchtlingen
Auch in diesem Jahr bietet der Flüchtlingsrat Brandenburg Fortbildungen zum Zuwanderungsgesetz an. In diesem Seminar soll es schwerpunktmäßig um die Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie, diem wichtigen Änderungen im Asylverfahren und die gesetzliche Bleiberechtsregelung (Altfallregung) gehen:
* Themenblock I: Die Änderungen des Flüchtlingsbegriffs auf Grund der Vorgaben durch die Qualifikationsrichtlinie (§ 60 Abs. 1 AufenthG, § 3 AsylVfG)
* Themenblock II: Die Änderungen bei den Abschiebungsverboten und die Auswirkungen der Regelungen über den subsidiären Schutz in der Qualifikationsrichtlinie (§ 60 Abs. 5 bis 8 AufenthG)
* Themenblock III: Wichtige Änderungen im Asylverfahren (automatischer Asylantrag für Kinder – § 14a Abs. 4 AsylVfG -; Unzulässigkeit des Asylantrages in Dublin-II-Fällen – § 27a AsylVfG -; Regelung über Nachfluchtgründe – § 28 AsylVfG -; Informationspflicht der Aufnahmeeinrichtung – § 47 Abs. 4 AsylVfG )
* Themenblock IV: Die neue Altfallregelung (§§ 104a, 104b AufenthG) und Einzelheiten zu darin enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffen
* Sonstiges (Änderungen beim Familiennachzug, behördliches Vaterschaftsanfechtungsrecht, Bedeutung des § 9a AufenthG, …)
Es wird genügend Zeit für Rückfragen geben.
bq. Wann: 09.04.2008, 9:30-17:00 Uhr
Wo: Volkshochschule Potsdam, Dortustr.37, 14467 Potsdam
Referent: Stefan Kessler
Kosten: Keine
Anmeldung bitte bis zum 02.04.2008, Sollten Sie sich anmelden und dann ohne Abmeldung nicht erscheinen müssen wir eine Unkostenerstattung von 6,– € von Ihnen erheben.