*Das Aktionsbündnis gegen Dublin ruft auf zu:*
*Kundgebung vor dem Bundesinnenministerium, Alt-Moabit 101D, 10559 Berlin: Donnerstag, den 15.01.2015, 9.30 Uhr*
*Pressegespräch 11.30 Uhr im BBZ, Turmstr. 72, 10551 Berlin*
Wir, Geflüchtete, AktivistInnen und UnterstützerInnen aus Vereinen, Wohlfahrtsverbänden und Kirchen protestieren gegen die europaweite
Verschiebung von Flüchtlingen gemäß der Dublin III-Verordnung. Wir protestieren insbesondere gegen die menschenverachtende Umsetzungspraxis durch Gerichte, die Bundespolizei und die Ausländerbehörden in Berlin und Brandenburg.
Wir treten ein! Für Flüchtlingsschutz! Gegen Dublin III !
Die Dublin-Verordnung legt fest, dass die Zuständigkeit für die Asylantragsstellung derjenige europäische Staat hat, dessen Boden der
geflüchtete Mensch als erstes betreten hat. Dies bedeutet, dass hauptsächlich Staaten an den EU-Außengrenzen für die Bearbeitung von
Anträgen zuständig sind. Staaten wie Italien, Griechenland, Bulgarien, Rumänien, Ungarn oder Polen haben aber nur mangelhaft funktionierende Asylsysteme. Das hat zur Folge, dass Menschen, die Kriege und lebensgefährliche Überfahrten überlebt haben, in Europa angekommen unter menschenunwürdigen Bedingungen in Lagern leben müssen. Selbst die Grundversorgung mit Lebensmitteln und die ärztliche Versorgung funktionieren hier nicht. In Ländern wie Italien oder Griechenland werden Menschen entweder an den Außengrenzen zurück geschickt oder sind sich selbst überlassen, was bedeutet, dass sie ein Leben auf der Straße führen müssen. Deshalb entscheiden sich viele nach Nordeuropa weiter zu reisen, wo sie sich einen wirksamen Schutz erhoffen. Die Dublin III-Verordnung verhindert dies. Sie ist ein Instrumentarium, mit dem sich reiche zentraleuropäische Staaten wie Deutschland ihrer Verantwortung für notleidende Menschen entziehen können. Seit der Reformierung der Dublin-Verordnung Ende 2013 hat eine regelrechte Welle von Abschiebungen an die Ränder Europas begonnen – dabei machten schon 2013 Dublin-Abschiebungen etwa ein Drittel aller Ab- und Zurückschiebungen aus Deutschland aus. In der Praxis bedeutet dies, dass Menschen nach Zeiten des sinnlosen Wartens wieder zurück in Länder geschickt werden, wo sie menschenunwürdigen Bedingungen in Lagern, Haftanstalten oder auf der Straße ausgesetzt sind. Die Prüfungsprozesse sind dabei alles andere als rechtlich eindeutig und nachvollziehbar. Oft sind Menschen der Willkür Einzelner ausgesetzt.
Bei dem Versuch nach Europa zu kommen sind in den vergangen 20 Jahren über 25 000 Menschen ums Leben gekommen. Allein im letzten Jahr sind dabei über 3 200 Menschen im Mittelmeer ertrunken.
*Die Dublin III-Verordnung ist lediglich ein Teil mehrerer EU-Richtlinien im Asyl- und Migrationsbereich, die 2013 Jahr überarbeitet wurden. Sämtliche Neuregelungen beinhalten erhebliche Verschärfungen und zementieren somit eine extrem repressive Politik gegen Geflüchtete. Dazu zählen u.a. die Möglichkeiten der Inhaftierung von Geflüchteten bis zu 18 Monaten, die Festlegung sog. sicherer Herkunftsstaaten, um insbesondere Roma aus Serbien keinen Zugang zu Asyl zu ermöglichen, Zerschlagung von Aufenthaltsperspektiven für sog. Geduldete, u.v.m. Die Dublin III-Verordnung ist zwar lediglich /ein /Instrument dieser menschenverachtenden Abschiebepolitik, sie gilt aber als zentraler Schlüssel eines nicht funktionierenden EU-Migrationssystems.*
*Für ein Recht auf Bewegungsfreiheit! **Bleiberecht für alle!*
*Freedom of movement is everbody’s right!*
Aktionsbündnis gegen Dublin:
Geflüchtete aus Syrien, Tschetschenien, Afghanistan und anderen Ländern,
Flüchtlingsrat Berlin, Flüchtlingsrat Brandenburg, BBZ – Beratungs- und
Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und MigrantInnen,
borderline-europe e.V., KommMit – für Migranten und Flüchtlinge e.V.,
XENION e.V.
*Aktionstreffen: 14 tägig, Montag , 16 Uhr im BBZ, Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und MigrantInnen in der
Turmstraße 72, 10551 Berlin (Nähe U-Bahnhof Turmstraße, U9)*
Aufruf zum download