Artikel zum Denkzettelprozeß auf der Webseite von PRO ASYL: „Wie konnte es passieren, dass die Justitia mit der Augenbinde, Ende des 15. Jahrhunderts einst als Verspottung der Blindheit der Justiz entstanden, später zum Symbol ihrer Unparteilichkeit wurde? Die Binde trägt Justitia, wann sie will. In deutscher Tradition legt sie die Binde besonders gerne an, wenn es um Fehlverhalten von Staatsbediensteten geht.
So etwa aktuell beim Amtsgericht Potsdam. Das verurteilte zwei Mitglieder des Flüchtlingsrates Brandenburg wegen übler Nachrede zu Geldstrafen. Sie hatten den Negativpreis „Denkzettel für strukturellen und systemimmanenten Rassismus“ an das Rechtsamt der Stadt Brandenburg verliehen, aber auch die besondere Fehlleistung einer Mitarbeiterin dieses Rechtsamts mit Namensnennung kenntlich gemacht.
Diese hatte, offenbar den strukturellen Rassismus der Behörde internalisierend, einem afrikanischen Flüchtling in einem Rechtsgutachten unterstellt, seine Gehörlosigkeit nur vorzutäuschen – obwohl ihr fachärztliche Bescheinigungen vorlagen, die seine Gehörlosigkeit belegten.
Das Amtsgericht Potsdam urteilte jedoch, die personalisierte Kritik des Flüchtlingsrates an der Mitarbeiterin sei unberechtigt. Der Flüchtlingsrat habe den Wahrheitsbeweis für die Behauptung nicht führen können, die Mitarbeiterin des Rechtsamtes habe „absichtlich und bewusst vorliegende Fakten ignoriert, um Gründe für eine Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis vorbringen zu können“. Die Beamtin hatte sich nach ihren Angaben darauf verlassen, dass sie sich auf Einschätzungen anderer Kollegen der Ausländerbehörde und der Bundespolizeidirektion stützen könnte. Die Gesamtakte habe ihr ohnehin nicht zur Verfügung gestanden.
So etwas genügt in Deutschland allemal: Teilzuständigkeit, blindes Vertrauen auf andere, Akte nicht da – die gute alte organisierte Verantwortungslosigkeit, übliches Verwaltungshandeln, dessen Auswirkungen im Ernstfall als Naturkatastrophe darstellt werden. Und wenn eine Mitarbeiterin des Rechtsamtes auf die Idee kommt, ein Afrikaner täusche Gehörlosigkeit nur vor – wie kommt man da bloß auf strukturellen Rassismus?
Genau so funktioniert struktureller Rassismus, sagt der Flüchtlingsrat Brandenburg: „Wenn Flüchtlingen in Behörden mit einem grundlegenden Misstrauen begegnet und vorab unterstellt wird, sie würden lügen. Wenn auf Basis dieser Voreingenommenheit vermeintliche Indizien für vermutete Falschbehauptungen gesammelt und – sobald sie Bestandteil der Akte sind – unhinterfragt als Fakten kolportiert werden, während andere Informationen und Belege, die die Angaben der Flüchtlinge bestätigen, ignoriert werden. Wenn schließlich auf solchen Grundlagen Entscheidungen getroffen werden, die für Flüchtlinge von existenzieller Bedeutung sind – wie hier die Verweigerung des Aufenthaltsrechtes und damit die Möglichkeit, ein normales Leben zu führen.“
Das Urteil des Amtsgerichts lautete auch, der Rassismusvorwurf sei „ehrabschneidend“. Und der Behördenmitarbeiterin liegt viel an ihrer Ehre und der des Staates. Laut Potsdamer neuester Nachrichten vom 27.3.2012 mahnte sie sogar an, der vom Flüchtlingsrat vergebene Denkzettelpreis müsse generell strafrechtlich überprüft werden. Er sei ein Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung und Verwaltungsmitarbeiter könnten auf diese Weise beeinflusst werden.
Da könnte ja jemand auf die Idee kommen, dass behördliche Monopol an interner Beeinflussung und Lenkung von Behördenhandeln öffentlich in Frage zu stellen. Genau das aber will der Flüchtlingsrat weiter tun. Rechtsmittel gegen das Urteil sind bereits eingelegt.