Aufgrund einer geänderten *Rechtssprechung des Bundessozialgerichts* aus dem Jahr 2008 besteht für eine Vielzahl von Flüchtlingen die Möglichkeit, *höhere Leistungen rückwirkend gemäß § 2 AsylbLG* zu erhalten. Rechtsanwältin Vera Kohlmeyer-Kaiser vom Rechtsberater-Netzwerk hat einen kleinen Leitfaden und Musterantrag erstellt.