die Bundesregierung musste auf eine Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag einräumen, was längst offenkundig war: Das AsylbLG ist verfassungswidrig, da die Berechnung der Leistungssätze lediglich auf Kostenschätzungen ohne jede empirische Grundlage basierte. Antwort auf die Anfrage: 1703660_GrAnf AsylbLG_LINKE
Auswertung durch Thomas Hohlfeld auswertung th. hohlfeld