*Gestern verhandelte das Bundesverfassungsgericht über die seit fast 20 Jahren gesetzlich festgeschriebene Diskriminierung von Flüchtlingen und ihren Kindern. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts äußerten deutliche Zweifel daran, ob die Leistungen für AsylbewerberInnen verfassungskonform sind.*
Pro Asyl,Campact und die Landesflüchtlingsräte demonstrierten vor der Verhandlung gegen die bisherige Untätigkeit der Bundesregierung.
Spätestens seitdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die Berechnungsgrundlage von Hartz-IV-Leistungen verfassungswidrig ist, steht in Frage, ob die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verfassungskonform sind. Dennoch hält die zuständige Bundesministerin für Arbeit und Soziales an dem Sondergesetz für Flüchtlinge fest. „Es ist skandalös, dass Frau von der Leyen noch immer Tausenden Flüchtlingen das gesetzlich festgelegte Existenzminimum verweigert“, sagte Bernd Mesovic von PRO ASYL.
Die Leistungen nach dem AsylbLG liegen für Erwachsene um 40 Prozent niedriger als reguläre Sozialleistungen. Minderjährige Kinder stehen noch schlechter da. Am stärksten fällt die Kürzung bei sechsjährigen Kindern aus: Sie erhalten 47 Prozent weniger als gleichaltrige Kinder im Hartz-IV-Bezug. Ein sechsjähriges Kind bekommt im Hartz-IV-Bezug 251 Euro monatlich, ein gleichaltriges Flüchtlingskind muss mit 132 Euro auskommen. Das sind 4,40 Euro pro Tag für Nahrung, Kleidung, Hygiene, Bildung etc.
„Wenn hier lebenden Flüchtlingen nur 60 Prozent des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums gewährt wird, ihnen das Arbeiten verboten wird, sie mit Sachleistungen und Minimalmedizin mangelhaft versorgt und in Sammellager eingewiesen werden, dann verletzt das die Menschenwürde“, sagte Georg Classen vom Berliner Flüchtlingsrat.
Mit der Kundgebung unter dem Motto *„Das Asylbewerberleistungsgesetz ist beschämend und erniedrigend“* protestierten PRO ASYL, die Landesflüchtlingsräte und Campact in Karlsruhe gegen die Politik der Bundesregierung. Bereits im November 2010 hat diese in der Antwort auf eine Bundestagsanfrage eingestanden, dass das Gesetz „nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts“ zu Hartz IV entspricht und daher von der Bundesregierung überprüft wird. Noch immer liegt kein Ergebnis der angeblichen Überprüfung vor.
„Frau von der Leyen handelt nicht, obwohl unter dem verfassungswidrigen Asylbewerberleistungsgesetz Tausende Erwachsene und Kinder leiden. Es ist eine Schande, dass das Bundesverfassungsgericht einspringen muss, weil sich die Regierung weigert, sozial verantwortlich zu regieren“, erklärt Günter Metzges von Campact.
*Wir fordern gemeinsam mit PRO ASYL, den anderen Landesflüchtlingsräten und Campact, dass im Lichte der bevorstehenden Entscheidung aus Karlsruhe die Bundesregierung umgehend dafür sorgt, dass alle Menschen in diesem Land unter menschenwürdigen Bedingungen leben können und dass das diskriminierende Sondergesetz für Flüchtlinge abgeschafft wird.*
Auf www.fluechtlingsrat-bayern.de findet sich eine Presseschau zur
Verhandlung beim BVerfG zum AsylbLG.