*Verliehen an:*
*Jürgen Reinking, Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland wegen Verweigerung eines Aufenthalts für Familie Nguyen*
Herr Reinking, Landrat von Märkisch-Oderland, bringt die Familie Nguyen durch sein Verhalten in eine furchtbare Situation: Er will sie nach 11 Jahren Aufenthalt in Deutschland zum Schuljahrsende abschieben. Alle Nachweise gelungener Integration, alle Bemühungen zahlreicher BürgerInnen und Institutionen aus Dolgelin, Altlandsberg und den umliegenden Gemeinden für ein Bleiberecht für die Familie sollen damit wertlos sein !?
Landrat Reinking beruft sich darauf, dass er keinen Ermessen- und Entscheidungsspielraum habe: „Ich fühle mich entsprechend meines Amtseides zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen verpflichtet (siehe auch GG Artikel 20 Abs. 2/3).“ Damit unterstellt er erstens, dass er keine gesetzliche Möglichkeit hätte, der Familie ein Bleiberecht einzuräumen, zweitens, dass alle Unterstützer der Familie Ungesetzliches wollten bzw. ihm Ungesetzliches abverlangen würden. Es besteht jedoch Entscheidungsspielraum: Auch wenn umstritten ist, ob die Familie unter die Altfallregelung fallen kann, so bleibt doch die Möglichkeit für Herrn Reinking, nach § 30,4 AuslG die Ausstellung einer Aufenthaltsbefugnis anzuweisen oder über das Innenministerium eine Entscheidung nach § 32 AuslG zu erwirken.
Herr Reinking ist am Zug: Die hier vorliegende Härte und der Respekt gegenüber dem Engagement der vielen Bürger aus Dolgelin, Altlandsberg und Umgebung verlangen die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis aus humanitären Gründen! Die Familie ist mit ihren Kindern vorbildlich integriert, die BürgerInnen haben sich vorbildlich engagiert ! Kein staatliches Programm gegen Fremdenfeindlichkeit hätte ein solches Engagement der BürgerInnen auslösen können.
Doch Herr Reinking will Integration und zivilgesellschaftliches Engagement zunichte machen !
Was bleibt dann noch vom „toleranten Brandenburg“ ?
„Dieser Denkzettel als PDF“:https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2009/10/Denkzettel_2002_1.pdf