*Verliehen an:*
*Leiter der Grenzschutzinspektion Forst, Herrn Jan Christof Möller*
*Begründung:*
Am Montag den 23. Februar 1998 wurde eine afghanische Familie nach Überschreiten der Grenze bei Forst vom Bundesgenzschutz festgenommen. Die Familie hatte ein einjähriges Kind sowie einen drei Wochen alten Säugling, nach Angaben der Mutter eine Frühgeburt, bei sich. Die Mutter berichtete dem Bundesgrenzschutz, daß sie von den Schleppern geschlagen worden war und daraufhin eine Frühgeburt erlitt. Gegen den Willen der Eltern haben die Schlepper beiden Kindern Beruhigungspillen verabreicht, um sie über die Grenze zu bringen !
Die Familie saß zwei Tage in den sogenannten Schüblingsräumen der GSI (Grenzschutzinspektion) Jänschwalde, während der Säugling in einem Krankenhaus untersucht wurde. Nach Abschluß der Untersuchungen wurde die Familie in ein ungewisses Schicksal nach Polen zurückgeschoben.
Der Flüchtlingsrat ist empört über diese menschenverachtende Handlung der Schlepper einerseits, die jedoch auch für ein solches Handeln verurteilt werden, und der Grenzschutzbehörde andererseits, die für ihr Vorgehen belobigt wird!
Auch wenn hier rein juristisch gesehen die Drittstaatenregelung gilt, so wurde jedoch mit dieser Tat die Menschenwürde grundlegend verletzt.
Die Mißhandlung der Mutter, durch die eine Frühgeburt provozierte wurde, und die Gefährdung des Säuglings durch Schlafmittel sind für den Flüchtlingsrat Grund genug, Ermessenspielräume aus humanitären Gründen unter Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) auszuschöpfen .
Doch auch in diesem Fall greifen die restriktiven Maßnahmen der deutschen Abschottungpolitik.
Der Flüchtlingsrat verurteilt, daß das Durchsetzen der „Festung Europa“ Menschenwürde und Menschenrechte auf das Gröbste verletzt und verbleibt in der Hoffnung, daß Gedenktage wie dieser auch Ihnen, Herr Möller, Anlaß geben, über Ihr Vorgehen und dessen Folgen nachzudenken.
„Dieser Denkzettel als PDF“:https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2009/10/Denkzettel_1998_2.pdf