Der Landtag hat am 14. April mit seinem Beschluss „Eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern im gesamten Land Brandenburg sicherstellen!“ die Landesregierung beauftragt, sich für Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes einzusetzen, insbesondere für die Abschaffung des Sachleistungsprinzips und die Mindeststandards für die Unterbringung von Asylsuchenden zu überprüfen.
Die Kreisverwaltungen werden aufgefordert,
ihre Ermessensspielräume für die Wohnungsunterbringung zu nutzen.
landtagsbeschluss 14.4.2011 Unterbringung – Mindeststandards – AsylbLG