*Mit einer bizarren Begründung entließ ein Landkreis in Brandenburg die Leiterin eines Heims für Asylsuchende. Nun muss er sie entschädigen.*
Die Leiterin eines Asylheims rauszuwerfen, weil sie sich zu sehr für die Flüchtlinge einsetzt – das geht nicht einfach so. Am Montag kam es deshalb vor dem Arbeitsgericht Potsdam zu einem Vergleich. Geklagt hatte die 54-jährige Nina S. gegen den Landkreis Teltow-Fläming, für den sie bis Mai als Sozialarbeiterin ein Flüchtlingsheim in Luckenwalde leitete. Weiterlesen in der taz 16.09.2013