Der Nothilfefonds dient für ausländer- und asylrechtlich schwerwiegende Fälle und Präzedenzfälle aus Brandenburg. Es können Fälle an den Flüchtlingsrat gesandt werden. Ein dreiköpfiges Beratungsteam entscheidet dann, ob der Fall finanziell unterstützt werden kann.
Um Flüchtlingen die teils sehr hohen Kosten für Rechtsanwälte zu erstatten, ist der NOTFONDS auf Spenden angewiesen. Eine Spendenbescheinigung kann ausgestellt werden.
Bei Überweisungen bitte das Kennwort NOTHILFEFONDS nicht vergessen!
Förderverein des Brandenburgischen Flüchtlingsrats e.V.
Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam
Konto Nr.: 350 1010 000
BLZ: 160 500 00
Spenden ohne Kennwort werden für die Arbeit des Flüchtlingsrats verwendet.
Integrationsbeauftragte