Der Begriff des Flüchtlings soll außerdem auf jede Person Anwendung finden, die wegen Aggression von außen, Besetzung, Fremdherrschaft oder aufgrund von Ereignissen, welche die öffentliche Ordnung in einem Teil des Landes oder im gesamten Land ernsthaft stören, gezwungen ist, den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zu verlassen, um an einen anderen Ort außerhalb des Landes ihrer Herkunft oder Staatsangehörigkeit Zuflucht zu suchen (...)”
Ausschnitt aus der OAU – Convention Governing the Specific Aspects of Refugee Problems in Africa, in: Corinna Riewe, Das 20. Jahrhundert im Zeichen der Flüchtlinge, Göttingen 1997
Der Flüchtlingsrat Brandenburg setzt sich gemeinsam mit Flüchtlingsselbsthilfeorganisationen für die Rechte von Flüchtlingen ein, die in Brandenburg leben.
Niemand flieht freiwillig.
Wenn sich Menschen zur Flucht entscheiden, so geschieht dies immer unter dem Druck einer Situation, die als aussichtslos und unerträglich empfunden wird.
Fluchtbewegungen haben vielfältige Ursachen.
Es gibt mehrere Faktoren, die Auslöser von Fluchtbewegungen sind. So gibt es die klassischen Menschenrechtsverletzungen. Das Schlüsselmerkmal der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist der Begriff der begründeten Furcht vor Verfolgung. Hierunter ist die individuelle Bedrohung des Lebens oder der Freiheit eines Menschen zu verstehen. Durch diese Definition werden jedoch nicht alle Menschen, die sich auf die Flucht begeben, geschützt. Es fehlt die Anerkennung der kollektiven Bedrohung von Menschen: ganze Völker oder Gruppen können z.B. durch unsichere Machtverhältnisse bedroht sein. Die kollektiven Menschenrechte stehen in engem Zusammenhang mit den individuellen Menschenrechten und den Lebensrealtitäten in vielen Staaten, doch werden sie durch die Genfer Flüchtlingskonvention nicht gedeckt. So können Flüchtlinge aus einem Bürgerkrieg, der in vielen afrikanischen Ländern herrscht, nicht nach der Genfer Flüchtlingskonvention mit einem Schutz als Flüchtling rechnen. Die OAU (Organization of African Unity) hat den Begriff des Flüchtlings weitergehender formuliert: alles, was einen Menschen in der öffentlichen Ordnung bedroht, macht ihn zum Flüchtling, also z.B. auch Bürgerkriege, die den Menschen nicht als Individuum, sondern als ganze Gruppe treffen. In dieser völkerrechtlichen Vereinbarung zählen objektive Kriterien für die Flucht, damit entspricht diese Definition der Realität großer Fluchtbewegungen.
Die OAU wurde im Mai 1963 gegründet. Sie trat für die Selbstverwaltung und die soziale Entwicklung afrikanischer Staaten ein. Das fomulierte Ziel: “To promote unity and cooperation among African States.” Im Juli 2002 wurde die Nachfolgeorganisation African Unity gegründet. Die African Unity hat derzeit 53 Mitgliedstaaten.
Kriege sind die Hauptursache von Massenfluchten. Der Zerfall der Kolonialreiche birgt in diesen künstlich geschaffenen Staaten Zündstoff in sich, der sich wiederum oftmals in Kriegen äußert (so rief zum Beispiel die Nationen-Bildung auf dem afrikanischen Kontinent sowie auch in Asien aufgrund der kolonialen Grenzziehung bis heute kriegerische ethno-kulturelle Auseinandersetzungen hervor). Manche bewaffneten Auseinandersetzungen werden durch die Lieferung von Rüstungsgütern aus anderen Ländern überhaupt erst möglich. Als Beispiel sei da die Türkei genannt.
Repression und Unterdrückung durch staatliche Gewalt oder paramilitärische Einheiten, wie es sie z.B. in Kolumbien gibt, sind ein weiterer Auslöser von Fluchtbewegungen.
Ein weiterer Faktor für Fluchtbewegungen sind sozioökonomische Missstände. Diese Entwicklungsdefizite entstehen nicht nur aus Naturkatastrophen heraus, sondern sind meist auch eine Folge von politischem Handeln bzw. der Untätigkeit des Staates (z. B. ungehindertes Abholzen von Hängen, die zu schweren Erdrutschen führen und ganze Dörfer verschütten – so Ende der 90er Jahre in El Salvador geschehen).
Vielfach werden diese Missstände also durch den Staat forciert oder gar produziert, wie z.B.:
- Armut : Die Weltwirtschaftspolitik läuft zu Lasten der abhängigen Länder des Südens. Die Verschuldung wächst, die Rohstoffpreise fallen. Die sich verschärfenden Ungleichheiten treiben einen immer größer werdenden Teil der Weltbevölkerung in Armut und Elend und lassen viele Menschen verzweifelt und ohne Perspektive zurück.
- Umweltkatastrophen: durch den Raubbau an der Natur kommt es immer mehr zu einer Klimaerwärmung. Folge sind Überschwemmungen und alles zerstörende Unwetter. Um billig an Rohstoffe zu gelangen werden ganze Landstriche, so z.B. in Nigeria und in Ecuador, durch die Ölfirmen kontaminiert. Die damit verursachten unheilbaren Krankheiten sind oftmals auch Flucht auslösende Gründe.
- Gewinnstreben und Ausbeutung: der Raubbau an der Natur schadet auch den Menschen, die in ihr leben. Nicht nur das Umfeld wird zerstört, sondern die materielle Gewinnsucht führt, wie z.B. beim Kampf um den Bodenschatz Coltan in der DR Kongo, zu blutigen, kriegerischen Auseinandersetzungen. Diese Reichtümer werden, wie in vielen Regionen der Erde, systematisch geplündert. Dabei wird keinerlei Rücksicht auf Menschenrechte genommen.
In der Genfer Flüchtlingskonvention ist festgeschrieben, dass ein individueller Verfolgungsgrund gegeben sein muss. Dies steht jedoch im Gegensatz zu den weiteren tatsächlichen Fluchtursachen: der Verelendung und Vergiftung ganzer Landstriche aufgrund von Gewinnstreben und politisch mit verursachten Folgen von Naturkatastrophen, die große Gruppen von Menschen in die Flucht zwingen.
Wer bietet Schutz?
Nach Schätzungen des UNHCR beträgt die Zahl aller Flüchtlinge und Menschen in flüchtlingsähnlichen Situationen weltweit über 40 Millionen.[3] Davon betreut der UNHCR ca. 17 Millionen. Die meisten Flüchtlinge werden in den Nachbarstaaten der Fliehenden in Asien und Afrika aufgenommen. Auch arme Länder wie z.B. Iran, die Demokratische Republik Kongo, Pakistan, Guinea oder Tansania nehmen einen Großteil der Flüchtlinge auf. Das heißt, die meisten Flüchtlinge verlassen ihren Kontinent nicht. In 2003 gab es weltweit 5.331.800 Binnenvertriebene, 9,7 Millionen Flüchtlinge, 985.000 Asylsuchende und 1,1 Millionen zurückgekehrte Flüchtlinge, die unter das Mandat des UNHCR fielen.
Globalisierung und Flucht nach Europa.
Nur ein kleiner Teil von Flüchtlingen entscheidet sich für die Flucht nach Europa. Doch die Wege sind gefährlich, die Flucht teuer. Oftmals muss die gesamte Verwandtschaft ihre wenige Habe zusammentragen, da eine Flucht in vielen Fällen nur mit der Hilfe von kommerziellen Fluchthelfern möglich ist. Offiziell nicht registriert sterben viele Menschen an den Grenzen Europas. Während in der ganzen westlichen Hemisphäre der wirtschaftliche Globalisierungsprozess vorangetrieben wird, bedeutet Globalisierung in Bezug auf Flucht Segregationspolitik. Es wird unterschieden zwischen dem als positiv angesehenen grenzfreien Wirtschaftsaustausch und dem unliebsamen Flüchtling, der ungefragt Europa betritt.
Es kann also nicht von einer gerechten und demokratischen humanitären Globalisierung gesprochen werden, ganz im Gegenteil: Europa wächst vor allem an den Punkten zusammen, in denen es um Abschottung geht. Die Abschottungspolitik der “Festung Europa” wurde konkret in Brandenburg an der aufgerüsteten Grenze zu Polen und Tschechien sichtbar. Nun hat sich die Grenze mit der EU-Osterweiterung Richtung Osten verschoben. Länder wie z.B. Polen, Tschechien und Ungarn sind gezwungen, ihre Ostgrenzen aufzurüsten und für Flüchtlinge undurchlässig zu machen.
Das Netzwerk UNITED hat im Jahr 2004 eine Liste mit den bekannten Todesopfern an den Europäischen Außengrenzen herausgegeben: von 1993 bis 2004 starben über 4500 Menschen auf der Flucht beim Versuch, Europa zu erreichen. Davon starben nach Angaben der Berliner Antirassistischen Initiative Berlin mehr als 100 Menschen an der deutschen Ostgrenze. Die tatsächliche Zahl der Toten dürfte weitaus höher liegen.
Das Zuwanderungsgesetz.
Seit dem 1.1.2005 ist das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) löst das bisherig geltende Ausländergesetz (AuslG) ab, geändert wurden u.a. zudem das Asylvefahrensgesetz und das Asylbewerberleistungsgesetz. Positive Neuerungen durch das Zuwanderungsgesetz sind die Anerkennung der nichtstaatlichen Verfolgung und der geschlechtsspezifischen Verfolgung. Doch vieles wird sich auch verschlechtern: In Zukunft wird es neben dem Visum nur noch die befristete Aufenthaltserlaubnis (AE) und die Niederlassungserlaubnis (NE) als einzigen unbefristeten Aufenthaltstitel geben. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis wird es zukünftig nicht mehr geben. Der Gesetzgeber hat diese Reduzierung der Titel als Vereinfachung dargestellt, tatsächlich muss nun aber zwischen gut zwanzig verschiedenen Zwecken des Aufenthaltes unterschieden werden. Da kann von Vereinfachung wohl kaum gesprochen werden. Zudem ist nicht damit zu rechnen, dass das Versprechen, die so genannte Kettenduldung abzuschaffen, eingehalten werden kann. Viele Flüchtlinge werden – wie auch schon nach altem Recht – weiterhin eine Duldung erhalten. Sie haben damit auch in Zukunft keinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Erst die Praxis wird zeigen, ob das Zuwanderungsgesetz tatsächlich auch positive Veränderungen für Flüchtlinge bringen wird.
Angekommen in Brandenburg, und jetzt…?
Sonderbehandlung durch – immer noch geltende – Gesetze.
Die Flüchtlinge, die nicht sofort an der Grenze zurückgewiesen werden und es schaffen, einen Asylantrag zu stellen, werden in die Erstaufnahmeeinrichtung nach Eisenhüttenstadt gebracht. Diese Unterkunft liegt direkt an der polnischen Grenze und ist in Deutschland einmalig – hier befinden sich die Außenstelle des Bundesamtes, die Erstaufnahmeeinrichtung und die Abschiebehaft auf einem Gelände! Eine wirkliche intensive Beratung über das Asylverfahren erhalten Flüchtlinge nicht. Aus diesem Grunde verlaufen die Anhörungen zum Asylverfahren oftmals katastrophal. Es kommt zu Ablehnungen und den damit verbundenen Folgen.
Flüchtlinge, deren Anträge nicht sofort als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden, müssen oft jahrelang in Massenunterkünften (Gemeinschafts-unterkünften) leben. Diese Gemeinschaftsunterkünfte, von Flüchtlingen und BeraterInnen oftmals einfach als “Heime” oder “Lager” bezeichnet, liegen nicht selten sehr weit außerhalb von Städten und Dörfern. Oft sind sie umgeben von Stacheldraht. Ein Kontakt mit der einheimischen Bevölkerung gibt es kaum, da die Flüchtlinge zu weit draußen wohnen und es ihnen finanziell meist unmöglich ist, die Sprache zu lernen oder an sonstigen Aktivitäten teilzunehmen. Flüchtlinge erhalten in Brandenburg in den meisten Landkreisen (Stand Dezember 2004) Sachleistungen – das bedeutet unbare Leistungen in Form von Wertgutscheinen oder Chipkarten. Damit dürfen sie nur in bestimmten Geschäften einkaufen gehen. Auch die Liste der zu erwerbenden Waren ist eingeschränkt. Sie erfahren eine Sonderbehandlung an den Kassen. So werden Flüchtlinge hier zusätzlich in ihrem sowieso schon schwierigen Leben stark reglementiert und entmündigt.
Faktisch dürfen sie keiner Beschäftigung nachgehen, auch wenn dies nach einem Jahr Aufenthalt möglich wäre. Auch in der Vergangenheit erhielten Flüchtlinge nur selten eine Arbeitserlaubnis. Aufgrund der arbeitsrechtlichen Änderungen auch für Deutsche (Hartz IV) wird es für Flüchtlinge noch schwieriger werden, einen Arbeitsplatz zu finden. Die Bundesagentur für Arbeit muss die Zustimmung zur Aufnahme einer Beschäftigung für InhaberInnen einer (immer zweckgebundenen) Aufenthaltserlaubnis immer ausdrücklich erteilen!
Eine weitere Einschränkung erfahren sie durch die bundesweit geltende so genannte Residenzpflicht – dem Verlassensverbot des zugewiesenen Landkreises oder der zugewiesenen Stadt. Das bedeutet, Besuche bei Freunden und Verwandten außerhalb des zugewiesenen Landkreises sind nicht möglich, ohne jedes mal die Zustimmung der Ausländerbehörde einzuholen. Die wiederum handelt nach “Ermessen” und muss die Erlaubnis (in Brandenburg oftmals “Urlaubsschein” genannt) nicht erteilen. In der behördlichen Bürokratie ist sehr vieles abhängig von der Einstellung einzelner SachbearbeiterInnen, die ihren Ermessensspielraum nutzen oder nicht. Immer wieder kommt es zu behördenwillkürlichen Handlungen zum Schaden der Flüchtlinge, dem man nur mit einer gezielten Öffentlichmachung entgegentreten kann. Eine Integration in die Gemeinden, denen sie zugeteilt werden, ist nicht gewollt. Sie werden von öffentlichen Leben ausgeschlossen. Nach ihren oftmals traumatisierenden Erlebnissen in der Heimat und auf der Flucht werden sie nun auch hier nicht freundlich aufgenommen, sondern ausgegrenzt und als störend empfunden. Einzig dem Engagement von Menschen, die diese Zustände für untragbar halten, ist es zu verdanken, dass es in einigen Gemeinden ein Miteinander zwischen Flüchtlingen und Einheimischen gibt. Positiv seien aber unter anderem Gemeinden wie Potsdam, Cottbus oder auch Brandenburg/Havel benannt, die sich um eine verstärkte Unterbringung in Wohnungen bemühen und damit zu einem nicht unwesentlichen Teil der Integration beitragen.
Alltäglicher Rassismus.
“In den Fremden- und Asylgesetzen, den bereits vorhandenen und zur Verschärfung anstehenden, liegen die strukturellen Elemente der Feindschaft gegen die ‘Fremden’. In dieser Aussicht sind die bedenklichen Ausschreitungen gegen Menschen anderer Herkunft oder anderen Aussehens nur die Kehrseite der Abwehrpolitik.”
Herbert Leuninger, Ein Bollwerk, in: Betrifft 3/97Hrsg.: Ausländerbeauftragte des Landes Niedersachsen 1997
Fast täglich können wir in den Zeitungen etwas über rassistische Übergriffe lesen. Der Verein Opferperspektive e.V. dokumentiert für das Jahr 2004 133 Übergriffe und Überfälle in Brandenburg. Diskriminierung und die Angriffe auf die Menschenwürde beginnen jedoch nicht erst mit den Pöbeleien, Beleidigungen, misstrauischen Blicken. Der Rassismus ist die verallgemeinerte Wertung von tatsächlichen oder angeblichen Unterschieden, die der Ankläger zu seinem Vorteil nutzt. Das heißt, nicht der Unterschied an sich macht den Rassismus aus, sondern die Interpretation des Unterschieds. Hierfür bietet die Ausländer- und Asylgesetzgebung den perfekten Nährboden: sie zeigen, dass der Ausschluss politisch gewollt und gesetzlich geregelt ist. Dieser Ausschluss wird z.B. in der Behandlung von Flüchtlingen in einigen Sozialämtern, Ausländerbehörden, Unterkünften und Geschäften ebenso alltäglich wie in den verbalen und körperlichen Angriffen. Systeminterner und struktureller Rassismus stehen neben den rassistisch motivierten Übergriffen und bieten überhaupt erst die ideologische Grundlage für diese.
Der Flüchtlingsrat Brandenburg.
Flüchtlingsräte, oder Asylarbeitskreise auf Landesebene sind Nichtregierungsorganisationen, in denen meist neben einigen wenigen Hauptamtlichen vor allem Ehrenamtliche arbeiten. In einigen Flüchtlingsräten arbeiten Flüchtlingsselbstorganisationen mit. Als Kooperationspartner der landesweit tätigen Flüchtlingsräten und des Asylarbeitskreisen gibt es die bundesweit tätige Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL.
Gegründet hat sich der Flüchtlingsrat Brandenburg 1994 – Anlass war das neu eingeführte Sachleistungsprinzip in Brandenburg, gegen das mit vereinten Kräften protestiert wurde. Dadurch erwuchs eine kontinuierliche Arbeit von, für und mit Flüchtlinge/n.
“Lassen Sie mich uns als Flüchtlingsrat mit einem Kaktus vergleichen. Wir überleben nun schon seit Jahren in der Brandenburger Wüste, in der fast jedes Engagement für Flüchtlinge zu vertrocknen droht. Wir zeigen immer wieder unsere Stacheln, nennen Unrecht beim Namen, pieken auf und bringen ans Licht, wo Flüchtlinge in unserem Land eingeengt und ausgegrenzt werden. Das macht uns nicht immer beliebt und manche wollen nicht gern mit uns zu tun haben. Doch davon unbeirrt bleiben wir unserem Kakteendasein treu und bringen für den, der sie sehen will, ansehnliche Blüten zum Vorschein”.
Sabine Grauel zur Verleihung des Julius-Rumpf-Preises der Martin-Niemöller-Stiftung an den Flüchtlingsrat Brandenburg 2001
Seit 1996 arbeitet neben dem offenen Gremium “Flüchtlingsrat” auch der “Förderverein des Brandenburgischen Flüchtlingsrats”. Der Förderverein dient zur finanziellen Absicherung der Arbeit, über ihn werden Mittel akquiriert und wenn möglich Arbeitsplätze für die Geschäftsstelle finanziert. Von den derzeit 20 Fördermitgliedern (Stand Mai 2004) arbeiten circa die Hälfte regelmäßig ehrenamtlich zu unterschiedlichen Themen. Das Hauptproblem in der Arbeit ist die mangelnde Kontinuität. Aufgrund der schwierigen Finanzierbarkeit der Arbeit ist der Flüchtlingsrat auf ehrenamtliches Engagement angewiesen. Für die Geschäftsstelle wird mittels der Stellung verschiedener Projektanträge eine Kontinuität mit Hilfe von Teilzeitstellen aufrechterhalten. Die Geschäftsstelle ist jedoch bei Auslaufen der Projektfinanzierungen – größtenteils EU- und /oder Bundesmittel sowie Förderungen durch Stiftungen, Kirchen und Landesausländerbeauftragte – jedes Jahr aufs Neue gefährdet. Deshalb benötigt der Flüchtlingsrat immer die ehrenamtliche Unterstützung von möglichst vielen MitstreiterInnen sowie Spenden und Förderungen.
Der Flüchtlingsrat setzt sich zusammen aus und kooperiert mit VertreterInnen von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Ausländerbeauftragten, VertreterInnen anderer Organisationen wie z.B. dem Mobilen Beratungsteam, der Opferperspektive, der Initiative gegen das Sachleistungsprinzip und interessierten Einzelpersonen. Weitere wichtige Kooperationspartner sind Flüchtlingsselbstorganisationen im Land Brandenburg.
Das Hauptaugenmerk des Flüchtlingsrats liegt in der Aufrechterhaltung und Koordinierung eines Netzwerkes Flüchtlingsarbeit im Land Brandenburg. Mit vielen Verbündeten ist es möglich, auf Missstände aufmerksam zu machen, sich der Probleme anzunehmen und sie auf politischer oder öffentlicher Ebene zu thematisieren. Die Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats dient als Koordinationsstelle. Hier werden Informationen zu flüchtlingsrelevanten Themen gesammelt, aufbereitet und weitergegeben. Im gewählten Sprecherrat sowie in den monatlich stattfindenden öffentlichen Sitzungen werden die Themen diskutiert und Lösungswege überlegt. Um die Lebenssituation von Flüchtlingen öffentlich zu machen und Wege zu finden, sie zu verbessern, ist ein zweiseitiger Informationsaustausch zwischen den in der Flüchtlingsarbeit Tätigen und dem Flüchtlingsrat landesweit notwendig.
Jede und jeder ist eingeladen, im Flüchtlingsrat mitzuarbeiten, denn der Flüchtlingsrat ist – allein schon aufgrund der Größe des Landes – angewiesen auf die Mitarbeit von MitstreiterInnen vor Ort. Das kann themenbezogen, aktionsbezogen oder auch allgemein sein. Wer keine Zeit findet, sich in der Flüchtlingsratsarbeit zu engagieren, diese aber gern unterstützen würde, kann Fördermitglied oder aber Partner in der Aktion “Leihen und Schenken” werden.
Die Schwerpunktthemen des Flüchtlingsrats.
- Vernetzung von in der Flüchtlingsarbeit tätiger Menschen und Gruppen
- Beobachtung von gesetzlichen Veränderungen – Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote und Informationsangebote
- Begleitung, Unterstützung und Vermittlung in der Zusammenarbeit mit Flüchtlingsselbsthilfeorganisationen
- Vertretung in regionalen und bundesweiten Gremien zu Flüchtlingsthematik (z.B. Aktionsbündnis gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit, Landesintegrationsbeirat Brandenburg, Landesausländerbeauftragtenkonferenz, Frauenbeirat des Landes Brandenburg, Bundesarbeitsgemeinschaft Pro Asyl, ...)
- Der DENKZETTEL: Verleihung von besonderen Auszeichnungen gegen strukturellen und systeminternen Rassismus
- Verbesserung der Beratungsangebote für Flüchtlinge. Problem: mangelnde Information für Flüchtlinge und fehlende unabhängige Verfahrensberatung in der Erstaufnahme – Mangel an professionellen Beratungsstellen
- Soziale Versorgung: Sachleistungen – Unterbringung in weit abgelegenen Heimen – Residenzpflicht – struktureller Rassismus auf Ämtern und Behörden
- Recht auf Bleiberecht – Forderung nach einer Bleiberechtsregelung für lang hier lebende Flüchtlinge
- Härtefallkommission im Land Brandenburg
- Informationen und aufklärende Arbeit zu Herkunftsländern
- Abschiebungspraxis in Brandenburg: Abschiebegefängnis Eisenhüttenstadt
- notwendige Kirchenasyle aufgrund der rigiden Abschiebepraxis in Brandenburg – der Bruch von Kirchenasylen
- Die Situation im Grenzgebiet: Ausbau der Zusammenarbeit mit den grenznahen Ländern im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung zur Beobachtung von Rückschiebungen und Kettenabschiebungen, DUBLIN II-Verfahren
Warum engagieren sich Menschen eigentlich in der Flüchtlingsarbeit? Hier einige Antworten von MitstreiterInnen des Flüchtlingsrats: “Ich möchte mich für die Gleichbehandlung von Flüchtlingen einsetzen” – “Flüchtlinge müssen hier würdig aufgenommen und ein menschenwürdiges leben führen können” – “Wir engagieren uns in Brandenburg, um hier eine Infrastruktur der Hilfe und des Miteinander aufzubauen” – “Ich habe wenig Erfahrung mit Menschen aus anderen Ländern, es ist spannend und wichtig!” – “Brandenburg hat aufgrund seiner Lage an der Grenze zu Polen eine besondere Rolle.” – “Es darf nicht mehr so viele Tote an den Grenzen geben!” – “Flüchtlinge dürfen nicht als Menschen 2. Klasse behandelt werden!” – “Wir wollen Flüchtlinge willkommen heißen und eine internationale Begegnung fördern” – “Wir wollen Schutz organisieren und die Flüchtlinge unterstützen in ihrem Alltag” ...
Forderungen des Flüchtlingsrats Brandenburg für eine bessere Flüchtlingspolitik!
Redebeitrag des Flüchtlingsrates Brandenburg zum MigrantInnentreffen im Landtag Brandenburg, 28.4.2004
Seit 1994 erhalten die Flüchtlinge im Land Brandenburg Sachleistungen. Es wurden lange und ausführlich Argumente ausgetauscht, wie diskriminierend und ausgrenzend diese Form der Hilfegewährung ist. Wir als Flüchtlingsrat hoffen aber, dass noch mehr Kommunen dem Beispiel der Städte Potsdam und Brandenburg folgen und Sozialhilfe in Form von Geld auszahlen. Dabei fordern wir von der Landesregierung, diese beispielgebenden Kommunen nicht mehr unter Druck zu setzen, sondern sie zu unterstützen.
Das jahrelange Leben in Heimen, auf 6 qm Wohnfläche, ohne Privatsphäre, ohne Integration, ohne qualifizierte Sprachkurse, ohne Arbeit und Ausbildung, ohne Zukunftsperspektiven, wird von den Flüchtlingen und den in der Flüchtlingsarbeit Tätigen als menschenunwürdig empfunden. Bei vielen führt es zu Resignation, Depression, Erkrankungen. Wir fordern deshalb eine großzügigere Auslegung des Asylverfahrensgesetzes für eine Unterbringung in Wohnungen.
Die Beschränkung des Aufenthaltes auf den Landkreis (die so genannte Residenzpflicht) ist ebenfalls im Asylverfahrensgesetz verankert. Hier werden die Rechte der Flüchtlinge massiv beschnitten. Das Land Brandenburg sollte zum einen eine Gesetzesinitiative starten, um die Residenzpflicht abzuschaffen und bis dahin die Ausländerbehörden anhalten, das bestehende Recht möglichst großzügig auszulegen. Zum anderen sollte bis zu einer gesetzlichen Änderung zumindest das Verbot zum Verlassen des Landkreises innerhalb der Brandenburgischen Grenzen aufgehoben werden. Es darf nicht sein, dass Menschen mit Geld oder Freiheitsstrafen (die vereinzelt länger als ein Jahr betragen können) bestraft werden, weil sie z.B. Verwandte oder Freunde im Nachbarort oder Berlin besuchen.
Die jahrelange andauernde Verurteilung zum Nichtstun wird durch den restriktiv geregelten Zugang zum Arbeitsmarkt hervorgerufen. Die brandenburgische Landesregierung sollte auch hier eine Gesetzesinitiative starten, den Zugang zum Arbeitsmarkt für alle möglich zu machen. Im Bereich Bildung hat das Land Berlin gezeigt, dass es auch für Asylsuchende im Asylverfahren möglich sein kann, eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen, diesem Vorbild ist zu folgen.
Mit der Gesundheitsreform gab es weitere massive Einschränkungen in der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen. Ein großes Problem stellt der Zugang zu Psychotherapien für traumatisierte Flüchtlinge da. Neben konstruktiveren Absprachen zwischen Sozialämtern und Krankenkassen benötigen wir im Land Brandenburg Ärzte und Psychologen, die traumatisierte Menschen behandeln. Die Initiative, auch in Brandenburg ein Behandlungszentrum für gefolterte Menschen zu schaffen, muss unterstützt und gefördert werden. Umverteilungsanträge in die Nähe der behandelnden Psychologen dürfen in Zukunft nicht mehr an Formalien und bürokratischen Geldvergaben scheitern.
Der Flüchtlingsrat unterstützt jetzt seit mehr als zwei Jahren die Bleiberechts- Kampagne von Pro Asyl. Menschen, die lange Jahre hier auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten oder wegen Bürgerkrieg oder unverschuldeter Passlosigkeit nicht abgeschoben werden können, sollen nach spätestens 5 Jahren ein Bleiberecht erhalten. Namhafte Persönlichkeiten haben den Aufruf von Pro Asyl unterstützt. Wir fordern die Politiker und die Regierung des Landes Brandenburg auf, sich ebenfalls zu dieser Kampagne zu bekennen.
Die Flüchtlinge benötigen in ihrer schwierigen menschlichen und rechtlichen Situation eine qualifizierte und engagierte Unterstützung und Beratung. Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz wird diese Beratung noch um ein Vielfaches nötiger! Hier wünschen wir uns neben einer Finanzierung durch das Land, die zum Teil schon gewährleistet wird, eine Festsetzung und Kontrolle von Qualitätsparametern der sozialen Arbeit.
Und schließlich unser letztes, aber bei weitem nicht unwichtigstes Anliegen, betrifft den Wunsch auf eine Veränderung des Klimas in unserem Land. Wir müssen es im Interesse von uns Allen schaffen, dass Fremde in unserem Land willkommen geheißen und akzeptiert werden. Politiker spielen dabei eine nicht unwichtige Rolle. Leider fehlt schon hier größtenteils eine Lobby für Flüchtlinge und ein verständnisvoller Umgang mit dem Thema. Wenn Flüchtlinge als störend, teuer, Problem machend und unwillkommen angesehen und Fluchtursachen nicht reflektiert werden, spiegelt sich das auch in der gesamten Bevölkerung wider. Wir möchten auch die Forderung des Ausländerbeirates Potsdam nach einem Ausländerwahlrecht noch mal unterstreichen. Sicher würde es den Flüchtlingen als potentielle Wähler auch zu einer größeren Lobby bei den Politikern verhelfen.
Um diese Ziele zu erreichen, gibt es folgende Möglichkeiten unsere Arbeit zu unterstützen:
Im Flüchtlingsrat mitarbeiten
Jeden letzten Mittwoch im Monat findet eine öffentliche Sitzung des Flüchtlingsrates in dessen Geschäftsräumen statt. Jede/r Interessierte ist herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Zur Abfrage der anstehenden Tagesordnungspunkte und des Sitzungsortes kann einige Tage vor der Sitzung in der Geschäftsstelle nachgefragt werden.
Zu einzelnen Themenschwerpunkten in Arbeitsgruppen mitarbeiten
Bei den öffentlichen Sitzungen werden diverse Themen diskutiert. Eine vertiefende Arbeit findet in den dazu gegründeten Arbeitsgruppen statt. Informationen hierzu sind bei den jeweiligen Sitzung und in der Geschäftsstelle erhältlich.
Fördermitglied werden
Wer den Flüchtlingsrat inhaltlich und/oder finanziell unterstützen möchte kann dem Förderverein des Brandenburgischen Flüchtlingsrats beitreten. Der Mindestbeitrag pro Jahr beträgt 35 Euro.
Leihen und Schenken
Die Leih- und Schenkgemeinschaft ist eine Form der solidarischen Unterstützung zum Einwerben von. Bis zu 30 Personen erklären sich bereit, dem Flüchtlingsrat für eine festgelegte Dauer regelmäßig etwas zu spenden. Diese zweckgebundenen Spenden können durch eine Bank vorfinanziert und als Gesamtsumme ausgezahlt werden. Dadurch wird der Flüchtlingsrat schneller handlungsfähig, wenn z.B. Ko- oder Vorfinanzierungen für EU-Projekte oder ähnliches anstehen.
Spenden
Falls Sie den Flüchtlingsrat lieber durch eine Spende unterstützen möchten, gibt es die Möglichkeit, ganz allgemein für die Arbeit des Flüchtlingsrates zu spenden oder aber mit der Angabe eines Stichwortes den Spendenzweck festzulegen. Dazu können Sie sich über unsere Schwerpunkt- und Arbeitsgruppenarbeit auf der Homepage und in der Geschäftstelle erkundigen.
Zudem gibt es die Möglichkeit, den NOTFONDS des Flüchtlingsrates zu unterstützen. Durch diesen Fonds werden Rechtsanwaltskosten sowie andere dringend notwendige Kosten für Flüchtlinge in Einzelfällen gedeckt. Ein gewähltes Gremium entscheidet über die eingereichten Fälle. Wir erbitten die Spende unter Angabe eines Stichwortes, sollte die zweckgebunden gewünscht sein, auf das Konto 350 10 10000 der Mittelbrandenburgischen Sparkasse Potsdam, BLZ 160 500 00.
So erreichen Sie uns:
Flüchtlingsrat Brandenburg
Rudolf-Breitscheid-Str. 164
14482 Potsdam
Tel/Fax: 0331 – 716 499
info [at] fluechtlingsrat-brandenburg [dot] de
www.fluechtlingsrat-brandenburg.de
Integrationsbeauftragte