Hier sind die Ergebnisse einer langwierigen Recherche über die Sozialleistungen in Polen für Flüchtlinge. Vielen Dank an alle, die mitgeholfen haben. Es gab zahlreiche Vorschläge, wie wir an die Infos kommen können.
Die gesetzliche Grundlage für alle Sozialleistungen in Polen ist: Ustawa z dnia 12 marca 2004 r. o pomocy spolecznej (Gesetz über die Sozialhilfe/-leistungen vom 12.3.04). Erschienen im Dziennik Ustaw Rzeczypospolitej Polskiej (also im Gesetzblatt) Nr. 64 vom 14.4.2004.
Darin sind alle Sozialansprüche geregelt: Leistungen zum Lebensunterhalt, Beihilfen und Dienstleistungen, Unterstützung für Behinderte, Kranke, Ältere, Kinder und Flüchtlinge. Die einzige Zahl im Gesetzestext ist der Höchstfördersatz: 418 Zloty (rund 100 Euro).
Die Ansprüche gelten aber ähnlich wie nach dem SGB XII nur für Personen, die nicht arbeiten können.
Auf dieser „Web-Seite“:http://www.udsc.gov.pl/files/old_file/433a822f86a85_wysokosc_pomocy.pdf gibt es Auskunft (nur auf Polnisch) über die Höhe der Sozialhilfe für Flüchtlinge. Die Verordnung ist zwar vom 14.08.2003, aber die Zahlen stimmen noch:
# Während des Heimaufenthalts bekommen die Flüchtlinge 20 Zloty monatlich für Waschmittel und Hygiene-Artikel und 50 Zloty Taschengeld. Diese Summe kann bis auf 100 Zloty erhöht werden, falls die Person z.B. dem Personal bei Übersetzungen und Putzen hilft. Es gibt eine einmalige Beihilfe von 140 Zloty für Kleidung und Schuhe. Wenn ein Flüchtling z.B. aus gesundheitlichen bzw. religiösen Gründen das Heimessen nicht essen kann, bekommt er das Äquivalent in Zloty (9 Zloty am Tag).
# Bei einer Unterbringung nicht im Heim bekommt ein Alleinstehender 25 Zloty pro Tag, eine Ehepaar bekommt 20 Zloty pro Person pro Tag, 15 Zloty pro Person und Tag bei einem 3-Personen- Haushalt. 12, 50 Zloty sind es pro Person und Tag, wenn die Familie aus vier und mehr Menschen besteht. Soweit ich es verstanden habe, gilt dieser Satz im Laufe des Asylverfahrens.
Eine Zweizimmerwohnung in Warschau kostet etwa 1500 bis 1700 PLN, also 390-450 EUR. Eine Einzimmerwohnung kostet in Warschau 800 bis 1200 PLN, d.h. 210 bis 320 EUR. In der Provinz ist es deutlich billiger. Die Lebenshaltungskosten sind ebenfalls in Warschau viel höher als in der Provinz. Ein Einkauf im Supermarkt in Warschau kostet 70 bis 80 Prozent dessen, was man in Deutschland zahlt.
„Polnischer Sozialrat in Berlin“:http://www.polskarada.de/ beraten polnische Staatsangehörige in Deutschland und können keine Auskunft zum polnischen Sozialsystem geben. Anbei noch einige NGO’s in Polen, die Ansprechpartner für Flüchtlinge sind: Polski Czerwony Krzyz 00-561 Warszawa ul. Mokotowska 14
Caritas Polska – Biura Informacji dla
Migrantów i Uchodzców
15-077 Bialystok, ul. Warszawska 32
„Polska Akcija Humanitarna“:http://www.pah.org.pl
Es gibt einen Sozialreport Polen 2005, von der FES. Er ist auf der „folgenden Seite“:http://www.feswar.org.pl/2/publications_d.htm runterzuladen.