Seit Ende Juli 2010 sind die Änderungen der Aufenthaltsbeschränkungen in Berlin und Brandenburg in Kraft, aber in manchen Fällen haben die Ausländerbehörden die Betroffenen nicht über die Änderungen informiert. Doch nur wenn Flüchtlinge ihre Rechte kennen und Anträge stellen, können sie von den Erweiterungen Gebrauch machen. Der Flüchtlingsrat Brandenburg hat daher Infoblätter für Flüchtlinge in verschiedenen Sprachen erstellt.
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Integrationsbeauftragte