In Mecklenburg-Vorpommern findet sich die rechtliche Grundlage dafür, dass Flüchtlingsheime immer im Anschluss an Orte eingerichtet werden sollen. Den genauen Wortlaut finden Sie auf der Hompage der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
RICHTLINIE 2003/9/EG DES RATES vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten – PDF
Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz
Runderlaß des MASGF vom 27. August 1999 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 41 vom 13. Oktober 1999
Integrationsbeauftragte