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MASGF Integrationsbeauftragte

Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge in Brandenburg

Flüchtlinge in Deutschland leben in der Regel während dem Asylverfahren, oft aber auch noch danach, in Gemeinschaftsunterkünften, in die sie von der Erstaufnahmeeinrichtung verteilt werden. Die Dauer des Aufenthalts kann 10 Jahre und länger betragen.

In einem Flächenland wie Brandenburg sind auch die Gemeinschaftsunterkünfte über das ganze Land verteilt und in den seltensten Fällen an größere Städte angebunden. Daraus ergeben sich viele Hindernisse, die besonders für Flüchtlinge, die mit einer sozialen Unterstützung unter dem Existenzminimum zurechtkommen müssen, sehr schwer zu überwinden sind:

  • Die für Flüchtlinge zuständigen Behörden sind oft so weit entfernt, dass hohe Fahrtkosten anfallen, die meist von dem geringen ihnen zustehenden Barbetrag (40 € monatl.) beglichen werden müssen.
  • Die Unterbringung in gesonderten Flüchtlingsheimen behindert jede Form der Integration, weil die Teilnahme am öffentlichen sozialen Leben für Flüchtlinge nur bedingt möglich ist.
  • Meist sind mehrere Personen in einem Zimmer untergebracht.
  • Selten gibt es für alle Altersstufen und unterschiedlichen Interessen ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten in den abgelegenen Heimen.
  • Immer wieder treten Missverständnisse auf, die auch durch Sprachprobleme entstehen.

    Der Flüchtlingsrat Brandenburg engagiert sich nun schon seit Jahren für bessere Bedingungen in den Heimen. Aber wie viele öffentliche Einrichtungen werden auch die Heime geschlossen und andere werden neu eröffnet. So gibt es auch hier immer neue Probleme zu bewältigen.

    Flüchtlingsrat Brandenburg
    Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam,
    Konto 350 101 0000, BLZ 160 500 00

    Fotogalerie Heime
    Heime

    92 Fotos

     

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