Am 1. Dezember traf sich die Vereinigung afghanische Flüchtlinge zu einer Sitzung in den Räumen des Flüchtlingsrats Brandenburg.
Frau Simone Tetzlaff hat die Sitzung eröffnet und die Anwesenden begrüsst. Es wurde über die folgenden Themen diskutiert:
Themen:
1-Im IMK vom 18/19.11.2004 haben die Im der Länder beschlossen , dass alle afghanischen Flüchtlinge , die bis zum Stichtag (19.11.2004) 6 Jahre oder länger in Deutschland sind und bis Dato eine Arbeit nachweisen können , sollen im Zuge der Altfallregelung ,Bleiberecht bekommen. Allerdings müssen sie ihre Anträge im Zeitraum von 19.11.2004 bis 19.02.2005 stellen. Diejenige , die noch im Asylverfahren sind , können auch davon profitieren aber sie mussen vorher ihre Asylanträge zurücknehmen. Wir sind aber der Meinung , dass die afghanischen Asylbewerber sich vor der Rücknahme ihrer Asylanträge mit ihren Rechtsanwälten konsultieren und ggf. die Vorabzustimmung der jeweiligen Ausländerbehörde nehmen .Es wurde aber auch bekräftigt , dass bis Ende Mai 2005 keine Rückführung der Ausreisepflichtige nach Afghanistan gibt.
2-Eine deutsche Delegation, bestehend aus Journalisten, Rechtsanwälte, Politiker und Bundeswehrangehörigen, hat Anfang November 2004 Afghanistan besucht und auch mit Vertretern der afghanischen Regierung gesprochen. Die Delegation hat den Eindruck, dass die afghanischen Behörden weder die Möglichkeit noch Interesse an eine Rückkehr der afghanischen Flüchtlinge haben. Nur die freiwilligen können ausreisen.
3- Nach wie vor gibt es Meinungsunterschiede zwischen VG Frankfurt/Oder und VG Potsdam darübe , ob die Kabuler Regierung die Machtgewalt über das ganze Land hat oder nur teilweise. VG Frankfurt/Oder akzeptiert die Zentralität des Staates und die Ausübung der Macht im gesamten Staat aber VG Potsdam nicht.VG Potsdam ist aber der Meinung , dass die Menschen , die unter der Mujahiddin ( vor der Talibanzeit ) gefährdet waren auch jetzt gefährdet sein können. Daher werden die betreffenden Flüchtlinge wahrscheinlich ein Bleiberecht nach § 53,6 oder § 53,1AuslG bekommen .Entscheidungen des Bundesbeauftragten , die gegen eine positive Entscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge waren , werden wahrscheinlich demnächst vom VG Potsdam als Rechtswidrig erklärt . Hierfür gibt es Anzeichen, dass das Gericht über eine Familie noch vor dem Weihnachten 2004 eine Entscheidung fäll . Frau Omorodion und Suliman werden diese Entscheidung schnellst möglich an alle weiterleiten.
Herr Ahmadi aus Cottbus wollte die Meinung des VG Cottbus über die Zentralität des Staates in Afghanistan wissen , da sehr viele afghanische Verfahren auch dort anhängig ist.
Da VG Cottbus sich diesbezüglich nicht geäussert hat und auch Frau RAin R.Ebrahim keine Kenntnisse darüber hatte , blieb seine Frage noch unbeantwortet.
Frau Simone Tetzlaff sagt , dass die Vereinigung afgh. Flüchtlinge u.a. auch die Aufgabe hat , die Gerichte und Behörden über die tatsächlichen Probleme der afgh. Flüchtlinge informiert.
So können z.B. alle afgh. Flüchtlinge , deren Verfahren noch im VG Cottbus anhängig sind , einen Brief verfassen und ihre Probleme darlegen. Wir würden ihnen dabei behilflich sein. Allrdings sollte man wissen , dass ein solcher Brief nicht immer Vorteile bringen kann. Über diese Sache können wir auch an dem Informationstag über das neue ZuWG in Cottbus diskutieren.
Frau Tetzlaff informiert , dass die Info-Veranstalltung zum neuen ZuWG für die Flüchtlinge aus Neuruppin und Hennigsdorf am 07.01.2005 mit Frau Rain R.Ebrahim statt findet.
Herr Ahmadi hat schon vorab mit Frau Küschler in Cottbus gesprochen. Sie hat dem Herrn Ahmadi gegenüber Ihre Unterstützung zur Besorgung der Räumlichkeiten geäussert. Diese Info-Veranstalltung wird wahrscheinlich an einem der Daten 8./15./ oder 22.01.2005 stattfinden. Frau Netti Omorodion wird mit Frau Rechtsanwältin Thomas-Khaled über Ihre Teilnahme am Info-Tag in Cottbus reden und in Absprache mit Ihr und Frau Küschler den festen Termin dafür bekannt geben.
Disskusion über die Aufgaben und den Namen des afg. Flüchtlingrates
Wie soll unser Rat oder Verein heissen und wie soll er arbeiten?
Vorgeschlagen wurde , dass unser Rat allein und unabhängig aber eng mit dem Flüchtlingsrat Brandenburg arbeitet.
Frau Simone Tetzlaff sagte , dass es in Hennigsdorf ein Büroraum vom Ausländerbeirat frei wäre und wir dies mit der Zustimmung der Stadtverwatung nutzen könnten. Diese Anfrage an die Stadt Hennigsdorf wird von Frau Tetzlaff und Herr Isaqsai gemacht und sie werden uns über das Ergebnis informieren.
Es wurden auch mehrere Vorschläge wegen der Namensgebung gemacht und schliesslich einigten sich alle Anwesenden zum folgenden Namen:
Vereinigung afghanischer Flüchtlinge im Land Brandenburg
Da es auch in Vergangenheit viele Vorschläge darüber gab , dass die Vorsitzende der adfg. Vereinigung eine Frau sein soll , wurden Frau Paimana Heydar aus Neuruppin als Vorsitzende und Frau Hilai Jalalzai aus Hennigsdorf als Ihre Stellvertreterin vorgeschlagen und von Anwesenden akzeptiert.Ausserdem wurde der Herr Isaqsai aus Hennigsdorf als Koordinator gewählt um die Arbeit unserer Vereinigung zu koordinieren. Die Vertreter der Städte sollen eine Liste der afg. Flüchtlinge in ihrer Städte machen und dies an Herrn Isaqsai schicken.
Bis wir noch keine Büroräume haben , bleibt das Büro des Flüchtlingsrates für das Land Brandenburg in Potsdam für uns als Zentrale und Koordinationsstelle.
Die nächste Sitzung der Vertreter findet am 25.01.2005 in Potsdam statt.
Dieses Protokoll soll an Herrn Suliman Shir aus Potsdam zur Vervollständigung und Übersetzung gegeben werden.
Integrationsbeauftragte