Ab sofort können AsylbewerberInnen und Geduldete in Berlin und Brandenburg gebührenfrei eine Dauererlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen, mit der sie sich im jeweiligen Nachbarland frei bewegen können. Siehe Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg:
- Verordnung über das vorübergehende Verlassen des Bereichs der Aufenthaltsgestattung
- Anwendungshinweise : Erlass Nr. 7/2010 über die räumliche Beschränkung für Asylsuchende und Duldungsinhaber
Pressereaktionen
- Tagesspiegel: Asylbewerber genießen mehr Freizügigkeit, 28.07.2010
- taz: Residenzpflicht gelockert: Reisefreiheit für Flüchtlinge, 28.07.2010
- Humanistische Union: HU begrüßt Lockerungen der Residenzpflicht in Berlin und Brandenburg, 28.07.2010
- Junge Welt: Ein zynisches Spiel mit unseren Rechten, 28.07.2010
- Junge Welt: Hintergrund Residenzpflicht, 28.07.2010
- Potsdamer Neueste Nachrichten: Mehr Freiheit für Flüchtlinge in der Hauptstadtregion, 29.07.2010
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag: Residenzpflicht light – Bewegungsfreiheit gilt nicht für alle, 29.07.2010
- Neues Deutschland: Trotz Abschaffung ausgeschlossen, 30.07.2010
Integrationsbeauftragte