Kategorien

Archiv

Förderer

logo_proasyl
BMAS
bmfsfj
esf
eff_logo
ekbo_web_245_vs
uno-fluechtlingshilfe
MASGF Integrationsbeauftragte

Teilweise Aufhebung der Residenzpflicht

Ab sofort können AsylbewerberInnen und Geduldete in Berlin und Brandenburg gebührenfrei eine Dauererlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen, mit der sie sich im jeweiligen Nachbarland frei bewegen können. Siehe Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.

Ministerium des Innern des Landes Brandenburg:

Einen Kommentar hinterlassen

  

  

  

You can use these HTML tags