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Teilweise Aufhebung der Residenzpflicht

abfruehstueckenAb sofort können AsylbewerberInnen und Geduldete in Berlin und Brandenburg gebührenfrei eine Dauererlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen, mit der sie sich im jeweiligen Nachbarland frei bewegen können. Siehe Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.

Ministerium des Innern des Landes Brandenburg:

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