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EU-Aufnahmerichtlinie

Seminar zum Thema „Die Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie in Deutschland – Situation und Gesetzeslage für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge” veranstaltet durch die Friedrich-Ebert-Stiftung mit dem Sächsische Flüchtlingsrat e.V.

Seit dem 06.02.2005 ist die Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27.01.2003zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme für Asylbewerber in den Mitgliedsstaaten der EU anwendbar. Demnach tragen die Mitgliedstaaten dafür Sorge, dass Asylbewerber die erforderliche medizinische Versorgung erhalten, die zumindest die Notversorgung und die unbedingt erforderliche Behandlung umfasst, und gewähren Menschen mit besonderen Bedürfnissen die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe. Es ist ausdrücklich erwähnt, dass besonders schutzbedürftigen Personen, wie zum Beispiel Personen die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, im Bedarfsfall die Behandlung erhalten, die für die Schäden, welche ihnen durch die genannten Handlungen zugefügt wurden, erforderlich ist. Diese Ansprüche bestehen bereits im Asylverfahren. Die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland hätte bereits 2005 erfolgen müssen.

In diesem Tagesseminar wollen wir auf die derzeitige Situation der besonders schutzbedürftigen Personen in Deutschland eingehen und diese im Kontext der EU-Aufnahmerichtlinie betrachten. Das Seminar richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter im Flüchtlingsbereich, medizinisch und therapeutisches Personal, Behördenmitarbeiter, Rechtsanwälte sowie Interessierte. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Programm. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Wir würden uns freuen, Sie am 09. Juli begrüßen zu können.
Mit freundlichen Grüßen

Sibylle Wunderlich

SFR-Vorsitzende

Programm

10.00 Uhr
Begrüßung und Einführung in die Thematik
Christoph Wielepp, Friedrich-Ebert-Stiftung
Sibylle Wunderlich, Sächsischer Flüchtlingsrat

10.15 Uhr
Referat
Einführung in die EU-Aufnahmerichtlinie für besonders schutzbedürftige Gruppen
Gesetzeslage und Situation in Deutschland
Elise Bittenbinder, Dresden

11.30 Uhr
Kaffeepause

11.45 Uhr
Fortsetzung
Probleme, die sich aus der Nichtumsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie für die Praxis ergeben
BAFF-Forderungen
Nachfragen zum Thema

13.00 Uhr
Mittagessen

14.00 Uhr
Referat
Situation in Sachsen im Kontext der EU-Aufnahmerichtlinie
Unterbringungs- und Versorgungssituation
Möglichkeiten zum Bleiberecht
Johanna Stoll, Dresden

15.00 Uhr
Nachmittagskaffee

15.15 Uhr
Nachfragen zum Thema
Diskussion

16.15 Uhr
Auswertung / Ausblick

16.30 Uhr
Ende des Seminars

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