Am 23.11. 2012 beschwerten wir uns in einem Offenen Brief bei der Bundespolizei über verdachtsunabhängige Personenkontrollen in Eisenhüttenstadt nach dem Prinzip des Racial Profilings. Zwei Mitglieder des Flüchtlingsrates waren vor einer Flüchtlingsratssitzung im Gemeindehaus von Eisenhüttenstadt kontrolliert worden. Das einzige, was sie von allen anderen unterschied, war ihre Hautfarbe.
Nun haben wir eine Antwort vom Dienststellenleiter, Herrn Borgert, bekommen. Daraus geht hervor, dass die Bundespolizei es, insbesondere innerhalb der 30 km Zone, also in Grenznähe, weiterhin als legitim betrachtet, nicht-deutsch-aussehende Menschen zu kontrollieren, um „unerlaubten Einreisen“ festzustellen. (Wie aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage zu ‚racial profiling‘ hervorgeht, sieht die Bundesregierung das genauso).
Dazu gibt es folgendes anzumerken:
Racial profiling‘ ist mehr als – wie auch Herr Borgert zugibt – eine „unangenehme Situation für die Betroffenen“, durch die sie sich bedauerlicherweise „diskriminiert fühlen“. Racial profiling ist eine Diskriminierung, die eine ganze Personengruppe aufgrund von „äußeren Erscheinungsmerkmalen“ kriminalisiert.
*Insofern kann die Umsetzung des Koblenzer Urteils nur bedeuten, diese sogenannten verdachtsunabhängigen Kontrollen der Bundespolizei generell abzuschaffen.*
Eisenhüttenstadt liegt in der 30-km-Zone. Hier befindet sich die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende und hier bedeuten solche Kontrollen die Behinderung des freien Zugang zur Erstaufnahme und damit zur Asylantragsstellung.
*Wenn sich die Bundespolizei nicht bereit erklärt, den freien Zugangs zum Asylverfahren zu gewährleisten, stellt dies den Standort Eisenhüttenstadt für die Erstaufnahme für Asylsuchende grundsätzlich in Frage.*