*Update 22. April:* _Das Landgericht hielt an der Verurteilung fest, wandelte aber die Strafe in eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 5 Euro um. Das Gericht ließ es an einer klaren Aussage fehlen, dass die rassistischen Ausfälle der Amtsrichterin von Eisenhüttenstadt nicht akzeptabel seien._
*Berufungsverhandlung wegen „illegaler Einreise“ gegen Flüchtlinge aus Georgien
Montag, 22. April
09.00 Uhr
Landgericht Frankfurt (Oder)
Müllroser Chaussee 55*
Der unbehinderte Zugang zum Asylverfahren ist ein fundamentaler Pfeiler des Flüchtlingsschutzes. Die Praxis in Deutschland sieht jedoch anders aus. Immer wieder kommt es in Brandenburg vor, dass die Bundespolizei Menschen ohne konkreten Verdacht kontrolliert, nur auf Grundlage des Anscheins, sie seien nicht Deutsch. Diese Praxis des „racial profiling“ stellt für sich eine Diskriminierung dar – doch damit nicht genug.

Bei Frankfurt (Oder) kontrollierte die Bundespolizei im Juli letzten Jahres einen Georgier, seine Lebensgefährtin und deren zwei Kinder. Sie hatten zuvor in Polen einen Asylantrag gestellt. Doch dort fühlte sich die Familie bedroht und suchte nun in Deutschland um Asyl nach. Die Bundespolizei nahm sie jedoch wegen „illegaler Einreise“ fest und brachte sie nach Eisenhüttenstadt in die Abschiebehaft. Dort wären sie nach einem Schnellverfahren, ohne dass ihr Asylantrag geprüft worden wäre, nach Polen abgeschoben worden, wenn nicht RechtsanwältInnen interveniert hätten. Der Zugang zum Asylverfahren konnte gesichert werden. Inzwischen lebt die Familie in Bayern.
Die Geschichte hat jedoch kein glückliches Ende. Das Strafverfahren wegen illegaler Einreise lief weiter. Zwei Wochen später verurteilte das Amtsgericht Eisenhüttenstadt die beiden Eltern zu jeweils einem Monat Haft auf Bewährung. Der Richterin Petzoldt ging es um nichts weniger als um die „Verteidigung der Rechtsordnung“. Die beiden Asylsuchenden seien „Asyltouristen, deren Zahl in den letzten Monaten sprunghaft angestiegen ist“, so Petzoldt in der Urteilsbegründung. Dadurch würde das „Heer der Illegalen“ zunehmen, die ihren Lebensunterhalt in den Ballungsgebieten durch Straftaten sichern. Das führe dazu, „dass es in diesen Ballungsgebieten immer mehr zu Spannungen kommt, die sich dann in der Regel durch weitere Straftaten entladen“.
*Der Flüchtlingsrat Brandenburg weist solche rassistischen Konstrukte mit Nachdruck zurück. „Es spricht dem Menschenrecht auf Asyl Hohn, wenn Flüchtlinge, ohne dass ihr individuelles Schicksal wahrgenommen wird, wegen ihres Schutzgesuches als ‚Aslytouristen‘ kriminalisiert werden und damit in die Hände rassistischer Tendenzen in der Gesellschaft gespielt wird. Asylgesuche müssen im Einzelfall sorgfältig geprüft und das individuelle Schicksal der Schutzsuchenden in Betracht genommen werden“, sagte Kay Wendel vom Flüchtlingsrat.*