Brandenburgs Innenminister Woidke und Ministerpräsident Platzeck erhalten heute einen Offenen Brief vom Vorstandsmitglied des Brandenburgischen Flüchtlingsrates Almuth Berger.
Anlass sind die öffentlichen Äußerungen des Leiters der Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt zum Thema „Asylmissbrauch“ und „Wirtschaftsflüchtlinge“ und die Sorge über eine politische Debatte, die an die Asylmissbrauchsdebatte Anfang der 1990er Jahre und ihre verheerenden Folgen erinnert.
*Offener Brief*
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrter Herr Dr. Woidke,
mit großer Sorge verfolgen wir die aktuelle Debatte um angeblichen Asylmissbrauch, die insbesondere mich als ehemalige Ausländerbeauftragte und heutiges Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrates stark an die verheerende öffentliche Diskreditierung von Flüchtlingen in den 90er Jahren erinnert.
Insbesondere die Ankunft zahlreicher Roma aus Osteuropa wurde damals politisch instrumentalisiert mit dem Ziel, das Grundrecht auf Asyl massiv einzuschränken. Heute geschieht das gleiche (bei wesentlich geringeren Zahlen, nämlich einem knappen Zehntel der Asylanträge von 1992) mit dem Ziel, die Visumpflicht für Serbien und Mazedonien durchzusetzen und vermutlich auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nachdem Asylbewerber ein Grundrecht auf das gesetzlich festgelegte Existenzminimum haben, nicht umzusetzen(1).
Damals wie heute sind die Stichworte, die die Debatte anheizen „Wirtschaftsflüchtling“ und „Asylmissbrauch“ und damals wie heute ist die Zunahme und die Radikalisierung von rassistischen Einstellungen in der Bevölkerung bis hin zur rassistischen Gewalt die unmittelbare Folge dieser verantwortungslosen Politik.
Mit Erstaunen haben wir in dem Zusammenhang zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Leiter der Zentralen Ausländerbehörde Norbert Wendorf öffentlich äußert, die Mehrheit der Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt seien „Wirtschaftsflüchtlinge aus Serbien und Mazedonien, keine politischen wie aus Syrien“. So zitiert ihn dpa am 24. Oktober und in Folge dieser dpa-Meldung dann diverse Tageszeitungen in Berlin und Brandenburg.
Herr Wendorf prüft keine Asylanträge, seine Einschätzung ist also eine private, die unserer Meinung nach in Pressegesprächen nichts zu suchen hat.
*Gedächtnislos und realitätsfremd*
Am gleichen Tag, an dem Herr Wendorf Roma aus Serbien und Mazedonien politische Motive für ihre Asylanträge absprach, wurde in Berlin das Holocaust-Mahnmal für die 500.000 ermordeten Sinti und Roma eingeweiht. Bundeskanzlerin Merkel sprach bei der Einweihung von anhaltender Ausgrenzung und Diskriminierung vor allen in Osteuropa, woher die Flüchtlinge aktuell kommen; der Holocaust-Überlebende Zoni Weisz stellte fest, die deutsche Gesellschaft habe nichts gelernt „sonst würde man jetzt auf andere Art mit uns umgehen“ und Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats der deutschen Sinti und Roma warnte in Hinblick auf die aktuelle Debatte vor einem neuen gewaltbereiten Rassismus gegen seine Minderheit.
Die massenweise Verelendung von Roma durch systematische gesellschaftliche Ausgrenzung und rassistische Diskriminierung in Serbien und Mazedonien ist vielfach belegt. Ende August stellte die EU-Kommission in ihrem dritten Bericht zur Visaliberalisierung erneut fest, dass die Roma in allen Balkanstaaten einer umfassenden Diskriminierung ausgesetzt sind, die sie an der Ausübung grundlegender Rechte wie beispielsweise dem Zugang zu Bildung und Ausbildung, Gesundheitsversorgung und Arbeitsmarkt hindert.
Wir schließen uns deshalb der Einschätzung von Roma- und Sinti – Organisationen an und betrachten es als abfällig, wenn Asylanträge von Roma von vornherein als unbegründet bewertet werden.(2)
Laut Handbuch des UN-Flüchtlingswerks von 1951, das im Dezember 2011 neu aufgelegt wurde, kann Diskriminierung als Fluchtgrund gewertet werden. Dies insbesondere dann, wenn sie dazu führt, dass eine Person nur mehr begrenzt in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Daneben stellt das UN-Flüchtlingswerk auch fest, dass rassistische Diskriminierung eine der deutlichsten Menschenrechtsverletzung darstellt und folglich bei der Festlegung des Flüchtlingsstatus berücksichtigt werden muss.
Wir wissen, was Steuerflüchtlinge sind, was Wirtschaftsflüchtlinge sind, konnte uns bis heute niemand erklären. Es gibt Armutsflüchtlinge, und die haben, wenn die Armut auf systematische Diskriminierung zurückzuführen ist, ein politisches Motiv, Asylanträge zu stellen. Die geringen Anerkennungszahlen bei den Asylgesuchen von Roma, mit der Innenminister Friedrich aktuell einen Asylmissbrauch begründet, haben nicht mit fehlenden Fluchtgründen, sondern vielmehr mit dem sehr eng gefassten und eingeschränkten deutschen Asylrecht zu tun, das weit weniger Fluchtgründe anerkennt, als zum Beispiel die Genfer Flüchtlingskonvention.
*Sind Roma Opfer zweiter Klasse?*
Das fragt die Badische Zeitung im Leitartikel vom 25. Oktober und stellt fest: „Könnte man heute eine Rede zum Völkermord an den Juden halten und morgen nach Moskau fliegen, um den russischen Präsidenten davon zu überzeugen, dass er keine russischen Juden nach Deutschland reisen lässt? Nein, das könnte man zum Glück nicht. Man kann aber heute ein Denkmal für die ermordeten Sinti und Roma einweihen und morgen zu einem EU-Gipfel reisen und dort – wegen der vielen von dort kommenden Roma – den Beitrittskandidaten Serbien und Mazedonien mit der Wiedereinführung der Visumpflicht drohen.“
Die Vorstellung, Roma und Sinti könnten aus historischer Verpflichtung als Kontingentflüchtlinge in Deutschland vor anhaltender Diskriminierung Zuflucht finden, ist angesichts dieser doppelbödigen Politik der CDU-geführten Bundesregierung absurd. Von einem SPD-geführten Brandenburger Innenministerium denken wir aber erwarten zu können, dass die Hetze gegen Roma, die in Deutschland Schutz vor Kälte und Elend in ihren Herkunftsländern suchen, nicht geteilt wird, dass sich stattdessen Dienststellenmitarbeiter aufklärend und verantwortungsbewusst in der Öffentlichkeit äußern und dass die Roma durch einen Winterabschiebestopp vor dem Ärgsten geschützt werden.
Im Vertrauen auf Ihr überzeugtes Eintreten gegen Diskriminierungen
mit freundlichen Grüßen!
Almuth Berger
(Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrates, ehem.Ausländerbeauftragte des Landes Brandenburg)
Weitere Hinweise:
* UNICEF-Studie zur Situation von abgeschobenen Roma-Kindern: „Stilles Leid“, März 2012
* Einzelfall-Recherche in Serbien März, 2010
* Reportage im Tagesspiegel vom 24.10.2012
(1) Bundesinnenminister Friedrich kritisiert in der Presse das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anpassung der Leistungen für Asylbewerber an das Hartz IV-Niveau und stellt einen unmittelbaren Zusammenhang zu den steigenden Flüchtlingszahlen her. Sein Ziel: Wer aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten kommt (wie z.B. Mazedonien und Serbien) soll künftig weniger Barleistungen erhalten. Tagesspiegel 13.10.12 An anderer Stelle kündigte er an, dass es trotz Grundsatzurteils weiterhin einen Abstand zwischen Hartz IV und Leistungen für Asylsuchende geben werde. Das Verfassungsgericht hatte im Juli erklärt, das Grundrecht auf ein Existenzminimum dürfe für migrationspolitische Zwecke nicht unterlaufen werden.
(2) gemeinsame Presseerklärung „Schluss mit der rassistischen Hetze gegen Roma! Das Recht auf Asyl duldet keine Unterschiede!“