*Landtag diskutiert heute den Bericht der Regierung zur „Unterbringungskonzeption im Land Brandenburg“
Landesregierung verfehlt ihre Ziele, mit einem Unterbringungskonzept die Unterbringung und Lebenssituation von Flüchtlingen zu verbessern
Flüchtlingsrat veröffentlicht Stellungnahme zum Bericht und fordert die Regierung auf, unverzüglich und eigenständig zu handeln*
Heute wird im Brandenburgischen Landtag statt dem lang erwarteten Unterbringungskonzept lediglich ein Bericht der Landesregierung zur „Unterbringungskonzeption des Landes Brandenburg“ diskutiert. Der Bericht fällt weit hinter dem Landtagsbeschluss vom April 2011 zurück, die Lebensbedingungen von Flüchtlingen zu verbessern. Wichtige Ziele waren, Flüchtlinge stärker in Wohnungen unterzubringen, die Änderung der Mindestbedingungen in den Gemeinschaftsunterkünften und die Verbesserung der Beratungs- und Versorgungssituation von Flüchtlingen. Die Vorgaben des Landtags wurden mit dem Bericht weitgehend vertagt, umgangen oder schlicht nicht beachtet. Der Flüchtlingsrat Brandenburg hat nun eine Stellungnahme zum Bericht der Landesregierung veröffentlicht.

Die Erarbeitung des Unterbringungskonzepts scheiterte an der Einigung mit Vertretern des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistags. Diese bestehen auf Gemeinschaftsunterkünften als juristische Vorgabe, eine Position, die sachlich und politisch falsch ist. Zudem gibt sie nicht die Entwicklungen in einigen Kreisen wieder. So haben die Stadt Potsdam oder der Landkreis Barnim bereits eigene Unterbringungskonzepte vorgelegt, in denen sie sich an den Vorgaben des Landtags orientieren, andere Landkreise wollen auch verstärkt in Wohnungen unterbringen.
Dessen ungeachtet kann die Landesregierung das Ziel der Wohnungsunterbringung und besserer Versorgung und Beratung auch in eigener Verantwortung verfolgen. Derzeit schreibt sie etwa in ihrem Aufnahmegesetz für Flüchtlinge eine Investitionspauschale an die Landkreise für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften ein. Dies macht eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften für die Landkreise an mancherorts günstiger. Damit konterkariert die Regierung ihr eigenes Vorhaben, menschenwürdig und in Wohnungen unterzubringen. Die Streichung der Gemeinschaftsunterkünfte aus der Investitionspauschale oder die Ausrichtung der Investitionen auf Wohnungen würde zu mehr Wohnungsunterbringung führen – andere Bundesländer ohne eine solche Bestimmung machen es seit Jahren vor. Nicht zuletzt muss die Landesregierung der steigenden Anzahl von Flüchtlingen und dem größer werdenden Anteil an besonders Schutzbedürftigen gerecht werden und in bessere Versorgung und Beratung investieren sowie die baulichen Voraussetzungen in den Gemeinschaftsunterkünften verbessern.
Im Ergebnis hat sich die Landesregierung vor allem auf Finanzverhandlungen mit Landkreisen beschränkt, statt ein bedarfsgerechtes Unterbringungskonzept zu entwickeln. Die Regierung sollte noch in dieser Legislaturperiode eigenständig und unverzüglich diejenigen Verbesserungen angehen, mit denen sie vom Landtag betraut wurde und die sie sich selbst auf die Fahnen geschrieben hat, statt dies weiterhin hinauszuzögern. Das wäre eine angemessene Antwort auf die aktuell steigende Zahl Schutzsuchender und die teils dramatische Situation in den Unterkünften, es würde langjährigen Folgekosten der Untätigkeit vorbeugen und wäre allem voran ein klares Bekenntnis der Landesregierung zum Schutz und zur Aufnahme von Flüchtlingen im Land Brandenburg.
Zur Stellungnahme des Flüchtlingsrats