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Flüchtlingsräte appellieren an Bundesministerin von der Leyen: Öffnung des Arbeitsmarkts für Flüchtlinge nicht rückgängig machen! Pressemitteilung 9.4.2013
Mit Enttäuschung haben die Flüchtlingsräte der Länder die Ankündigung der Bundesregierung zur Kenntnis genommen, das „ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“ im Jahr 2013 auslaufen zu lassen.
„Wir sehen die Gefahr, dass die seit 2002 zaghaft begonnene Öffnung des Arbeitsmarkts für Flüchtlinge zum Stillstand kommt“, erklärte hierzu Ivana Domazet vom Flüchtlingsrat Brandenburg. Im Rahmen des vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) wiederholt aufgelegten Arbeitsmarktprogramms für Flüchtlinge ist es in der vergangenen Dekade gelungen, Zehntausende von Flüchtlingen, die bislang weitgehend aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt waren, in Ausbildung und Arbeit zu vermitteln.
Die Bundesregierung begründet die Streichung des Programms mit Mittelkürzungen im EU-Haushalt. Diese Argumentation widerspricht jedoch aus Sicht der Landesflüchtlingsräte den eigenen politischen Zielsetzungen der Bundesregierung, wie sie etwa in den Strategien zur Fachkräfteoffensive festgeschrieben sind. Wenn selbst die erfahrungsgemäß hochmotivierten und an Potentialen reichen Flüchtlinge außen vor gelassen werden sollen, stellt sich die Frage, wie ernst denn das Ziel verfolgt wird, inländisches Fachkräftepotential für den Arbeitsmarkt fit zu machen. Auch die Partizipation von Flüchtlingen in anderen Förderprogrammen scheint künftig nur eingeschränkt möglich. Erforderliche Unterstützungsstrukturen werden durch die Entscheidung zerschlagen.
„Es ist geradezu widersinnig, Flüchtlingen als Voraussetzung für ihre Aufenthaltsverfestigung regelmäßig eine nachhaltige Integration abzuverlangen und gleichzeitig gerade den Strukturen, die sie beim Nachweis solcher Integrationsleistungen erfolgreich unterstützen, den Hahn zuzudrehen“ erklärte Ivana Domazet. Die Flüchtlingsräte appellieren daher an Bundesministerin Ursula von der Leyen, jetzt die erzielten Erfolge abzusichern und dafür zu sorgen, dass die Politik des Abbaus von Diskriminierungen und der Öffnung des Arbeitsmarkts für Flüchtlinge fortgesetzt wird.
Konkret fordern die Flüchtlingsräte:
- Beseitigung noch bestehender Arbeitsverbote und -beschränkungen für Flüchtlinge. Flüchtlinge müssen – wie andere Eingewanderte auch – vom ersten Tag an einbezogen werden und partizipieren können.
- Öffnung aller EU-Bundes-Programme auch für Asylsuchende und Geduldete. Die Ausgrenzung von Flüchtlingen aus europäischen Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration, zur Bekämpfung von Rassismus oder zur Förderung von Inklusion begreift Flüchtlinge lediglich als Fremdkörper und nicht als Mitglieder der Gesellschaft. So sollte das Programm „Integration durch Qualifikation (IQ)“ um Maßnahmen zur deutlichen Ansprache und Einbeziehung von Asylsuchenden und Geduldeten erweitert werden. Auch die Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen müssen ausdrücklich Asylsuchende und Geduldete einbeziehen und entsprechende Unterstützungsstrukturen wie etwa Beratungsangebote für Flüchtlinge und Arbeitsmarktakteure anbieten.
- Abschaffung des verfassungswidrigen Asylbewerberleistungsgesetzes. Das Sondergesetz zur Schaffung eines „Existenzminimums zweiter Klasse“ aus dem Jahr 1993 war ein Fehler. Flüchtlingen muss der Zugang zum SGB II offen stehen.
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Flüchtlinge unterstützen Aktuelle Infos zur Arbeit des Flüchtlingsrats
Liebe Freund_innen, Kolleg_innen und in der Flüchtlingsarbeit Aktive,
in der aktuellen Situation ist die Arbeit des Flüchtlingsrats dringlicher denn je. Uns erreichen täglich viele Anfragen von Menschen, die Flüchtlinge mit Spenden unterstützen wollen, Wohnungen anbieten, vor Ort unterstützend aktiv werden wollen oder sich im Flüchtlingsrat politisch engagieren wollen.
Was können Sie vor Ort tun?
Es gibt in Brandenburg zahlreiche Initiativen und Netzwerke, die sich für Flüchtlinge in Not- und Sammelunterkünften und an den Erstaufnahmeeinrichtungen engagieren. Sie verteilen Spenden, bieten Deutschkurse an, begleiten Geflüchtete zu Ämtern, helfen bei der Wohnungssuche und setzen sich für die Verbesserung ihrer Lebenssituation ein, versuchen eine positive Stimmung in der Nachbarschaft zu unterstützen und vieles mehr. Eine Liste mit Initiativen zur Unterstützung von Flüchtlingen in den Landkreisen finden Sie hier. Wenn Sie Sachspenden abgeben oder sich vor Ort vernetzen wollen, können Sie sich direkt an die Initiativen wenden.
Sie finden keine Initiative vor Ort?
Weitere Informationen finden Sie auch in der Rubrik Flüchtlingsunterstützung auf unserer Webseite. Wir aktualisieren die Liste der Initiativen fortwährend. Es lohnt sich, regelmäßig nachzusehen.
Angebote zur Unterbringung
Für die Organisation der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen ist nicht der Landesflüchtlingsrat zuständig, sondern die Behörden auf Kreis- und Stadtebene. Uns erreichen viele professionelle Anfragen zur Errichtung von Unterbringungen, z.T. auch von Sammelunterkünften, die beim Flüchtlingsrat fehl am Platz sind.
Wir engagieren und für die (Wohn-)Rechte von Flüchtlingen und die Verbesserung ihrer Lebenssituation vor Ort, hier sind wir dankbar für Hinweise und freuen uns über Ihre Unterstützung.
Wenn Sie unsere Arbeit im Flüchtlingsrat unterstützen wollen, können Sie:
Im Flüchtlingsrat mitarbeiten
Wenn Sie sich politisch im Flüchtlingsrat engagieren wollen, freuen wir uns, wenn Sie zu der monatlichen Flüchtlingsratssitzung kommen. Dort können Sie sich mit anderen Menschen, die sich flüchtlingspolitisch engagieren, austauschen und beraten und aktuelle Informationen über flüchtlingspolitische Themen erhalten. Die Sitzung findet jeden letzten Mittwoch im Monat um 16:30 Uhr statt in den Räumen der Geschäftsstelle in der Rudolf-Breitscheid-Str. 164, 14482 Potsdam.
Fördermitglied werden
Wer den Flüchtlingsrat inhaltlich und/oder finanziell regelmäßig unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen, dem Förderverein des Brandenburgischen Flüchtlingsrats beizutreten. Infos dazu gibt es in der Geschäftsstelle.
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