: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
: Das Urteil im Volltext
: Pressemitteilung des Flüchtlingsrates Brandenburg
Schallende Ohrfeige für die Bundesregierung: Bundesverfassungsgericht erklärt Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig.
Mit seinem heutigen Urteil erklärt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das seit 1993 gültige Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für verfassungswidrig. Die Bundesregierung ist nun verpflichtet, „unverzüglich“ eine Neufassung des AsylbLG zu erarbeiten. Darüber hinaus setzt das BVerfG mit sofortiger Wirkung eine Übergangsregelung in Kraft, weil „die fortdauernde Anwendung der verfassungswidrigen Normen […] angesichts der existenzsichernden Bedeutung der Grundleistungen nicht hinnehmbar“ ist.
Die Sozialleistungen werden demnach für alleinstehende Flüchtlinge um etwa ein Drittel auf 336 Euro monatlich erhöht und zwar rückwirkend zum 1.1.2011. Zu diesem Zeitpunkt hätte die Bundesregierung nämlich nach Meinung des Gerichts die Sätze erhöhen müssen, weil aus dem Hartz-IV-Grundsatz-Urteil im Februar 2010 bereits abzuleiten war, dass die Sätze des Asylbewerberleistungsgesetzes als verfassungswidrig anzusehen sind.
Beate Selders, Sprecherin des Flüchtlingsrats Brandenburg erklärt dazu: „Die Entscheidung des BVerfG ist eine schallende Ohrfeige für Ursula von der Leyen und alle Vorgängerregierungen der vergangenen 19 Jahre. Ihre Politik der menschenunwürdigen Behandlung von Flüchtlingen muss nun endlich ein Ende haben. Das AsylbLG ist nicht reformierbar und gehört abgeschafft!“
Karlsruhe begründet sein Urteil vom Grundsatz her damit, dass die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde „migrationspolitisch nicht zu relativieren“ ist. Leistungen dürfen nicht unter „das physische und soziokulturelle Existenzminimum“ abgesenkt werden, mit der Begründung „Anreize für Wanderungsbewegungen […] zu vermeiden“. Damit wird das ganzes Arsenal an diskriminierenden Sondergesetzen in Frage gestellt, die in diesem abschreckenden Geiste eingeführt wurden; zum Beispiel auch die Zwangsunterbringung in Sammelunterkünften und das Sachleistungsprinzip.
Zu letzterem äußert sich das Bundesverfassungsgericht explizit nicht, stellt aber fest, dass die Auszahlung von Bargeld bundesweit die Regel geworden ist und billigt das ausdrücklich.