h6. Am 1. November 2004 sprach das Amtsgericht Rathenow das Urteil im so genannten „AWO-Verleumdungs-Prozess“. Zwei ehemalige Bewohner des Rathenower Asylbewerberheims wurden von der Anklage der üblen Nachrede freigesprochen. Die schweren Vorwürfe gegen den Betreiber des Flüchtlingsheims, die AWO Havelland, haben sich in der Gerichtsverhandlung bestätigt. Wir appellieren an die politisch Verantwortlichen auf Kreis- und Landesebene, endlich die Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen und den Vertrag mit dem disqualifizierten Heimbetreiber AWO Havelland unverzüglich zu kündigen.
Wir haben den Eindruck, dass das Urteil bis zum heutigen Tag noch nicht verstanden wurde. In einem Prozess wegen übler Nachrede freigesprochen zu werden, bedeutet, dass es den Beschuldigten gelungen ist, den Wahrheitsbeweis für die beanstandeten Behauptungen zu erbringen. Auf den Fall bezogen heißt das, dass die Vorwürfe, die Bewohner des Heims im Rathenower Birkenweg in einem offenen Brief im Sommer 2002 erhoben, tatsächlich zutreffen. Es geht hier um keine Bagatellen, sondern um den Verdacht von Straftaten, insbesondere um die Verletzung des Briefgeheimnisses. Diesen Vorwurf konnten mehrere Zeugen bestätigen, so ein ehemaliger Sozialarbeiter des Heims, der versichert hat, dass er geöffnete Briefe in den Fächern der Heimbewohner gesehen hat, sowie ein Bildungsreferent des DGB, der an einen Heimbewohner eine Einladung zu einem Seminar geschickt hatte und sich wenige Tage später wundern musste, warum die Heimleiterin ihn wegen des Seminars anrief. Seine Telefondurchwahl konnte sie nur aus dem verschlossenen Einladungsbrief haben.
Auch wenn keine bestimmte Person überführt werden konnte, Briefe geöffnet zu haben, so lässt das Urteil nur den Schluss zu, dass die Heimleitung für das Öffnen der Briefe verantwortlich war. Ebenso bestätigt wurde der Vorwurf, Heimpersonal habe mehrmals ohne anzuklopfen Zimmer von Heimbewohnern betreten und kontrolliert. Auch diese Verletzung der Privatsphäre muss dem Verantwortungsbereich der Heimleitung zugeschrieben werden.
Beide Vorwürfe hatte die Heimleiterin Frau Pagel bei ihrer ersten Aussage vor Gericht bestritten. Bei ihrer zweiten Vernehmung musste sie hingegen ihre erste Aussage korrigieren und einräumen, dass sie schon vor Veröffentlichung des offenen Briefes Kenntnis von Beschwerden über geöffnete Briefe hatte. Mit dem Öffnen der Briefe will sie jedoch weiterhin nichts zu tun gehabt haben – eine Aussage, deren Glaubhaftigkeit von allen Prozessbeteiligten in starke Zweifel gezogen wurde. „Bei den Aussagen der Heimleitung hat es mir zum Teil die Kehle zugeschnürt“, so Staatsanwalt Gerd Heininger (Jungle World, 47/2004). Es ist uns unverständlich, warum die Staatsanwaltschaft noch kein Ermittlungsverfahren gegen Frau Pagel wegen uneidlicher Falschaussage eingeleitet hat.
Wie ist dieses Verhalten der Heimleitung zu bewerten? Die Heimleitung ist für rechtswidrige Kontrollmaßnahmen gegenüber Heimbewohnern und für die Verletzung ihrer Grundrechte verantwortlich. Ein solches Verhalten kann nur als Ausdruck einer misstrauischen und feindseligen Haltung gegenüber Heimbewohnern verstanden werden, insbesondere wenn diese es wagen, politisch aktiv zu werden und ihre Rechte einzufordern. Die Heimleitung hat damit gröblich gegen ihre Fürsorgepflichten verstoßen. Nach unserem Dafürhalten lässt das nur den Schluss zu, dass sich das gegenwärtige Personal der AWO für die Leitung des Heims und die Betreuung seiner Bewohner disqualifiziert hat.
Diese mangelhafte Eignung lässt sich auch am Umgang mit den Beschwerden der Heimbewohner ablesen. Statt die Vorwürfe ernst zu nehmen, sie direkt mit den Heimbewohnern zu klären und die rechtswidrigen Kontrollen abzustellen, verweigerte die Heimleitung wiederholt eine Auseinandersetzung mit den Beschwerdeführern und dem ökumenischen Begegnungskreis, der sich für Flüchtlinge in Rathenow einsetzt. Stattdessen startete die AWO einen Gegenangriff, erklärte die Beschwerdeführer zu Lügnern, die andere Heimbewohner getäuscht und manipuliert hätten. Wer sich beschwerte, sollte kriminalisiert werden, so die Maxime der AWO. Die Heimleitung führte polizeiähnliche Verhöre mit Heimbewohnern durch. Diese in einer Atmosphäre der Angst entstandenen Aussagen benutzte Herr Schröder, der Geschäftsführer der AWO Havelland, als Beweismaterial für die Anzeige. Im Prozess hingegen relativierten alle Flüchtlingszeugen diese unter Druck gemachten Aussagen und bestätigten zum großen Teil die Vorwürfe gegen die Heimleitung. Wenn Herr Schröder in einem Leserbrief an die MAZ vom 03.11.2004 die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft als Erfolg verbucht, so zeugt das von seiner völligen Uneinsichtigkeit. Wer so mit Konflikten umgeht, hat sich selbst disqualifiziert. Auch Herr Schröder ist als Geschäftsführer der AWO Havelland nicht mehr tragbar.
Zu erinnern ist hier auch an die Affäre um die Beschäftigung von Rechtsextremisten in der Sicherheitsfirma Zarnikow, die bis März 2003 auch das Asylbewerberheim im Birkenweg bewachte. Erst als Reaktion auf Veröffentlichungen in der Presse im Dezember 2002 und auf Druck des damaligen Sozialministers Baaske wurde der Vertrag mit der Firma Zarnikow gekündigt, auf die Beschwerden von Heimbewohnern hatte die AWO nicht reagiert. Auch damals zeigte sich der AWO-Geschäftsführer Herr Schröder bis zuletzt uneinsichtig.
Wir befürchten, dass die AWO Havelland darauf setzt, den Skandal, den sie selbst produziert hat, aussitzen zu können, als ob nichts geschehen wäre. Wir appellieren an Sie als politisch Verantwortliche im Kreis, den Vertrag mit diesem Heimbetreiber, der das Fehlen seiner Qualifikation so offensichtlich unter Beweis gestellt hat, umgehend zu kündigen und einen besser geeigneten Betreiber zu suchen. Einer baldigen Stellungnahme sehen wir erwartungsvoll entgegen.
gez. Mohamed Abdel Amine, FlüchtlingsinitiativeBrandenburg
gez. Kay Wendel, Opferperspektive
gez. Judith Gleitze, Flüchtlingsrat Brandenburg
Kontakt:
Flüchtlingsinitiative Brandenburg, M. A. Amine: 0160 – 968 35 783
Opferperspektive: 0171 – 193 56 69
Flüchtlingsrat Brandenburg: 0331 – 716 499