h2. 23.11.2007, Humboldt-Universität zu Berlin, Beginn 17:00 Uhr
Das Problem rechtswidriger Gewaltanwendung durch Polizeibeamte ist immer wieder Thema öffentlicher Diskussionen, wie zuletzt im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm.
Dabei werden derartige Vorkommnisse zumeist als Ausnahme behandelt, obwohl es deutliche Hinweise darauf gibt, dass es sich um ein strukturelles Problem handelt. Hierfür sprechen nicht zuletzt die zahlreichen Berichte von Betroffenen, denen zufolge polizeiliche Übergriffe eher Alltag als Ausnahme sind. Zugleich werden die Befugnisse der Polizei zunehmend ausgeweitet, die Beamten immer umfassender ausgerüstet und schwinden die Grenzen zwischen Polizei und Militär.
Als besonders problematisch erweist sich, dass eine effektive, unabhängige Kontrolle und Aufarbeitung polizeilichen Fehlverhaltens kaum erfolgt. Da eine besondere externe Instanz diesbezüglich nicht vorgesehen ist, findet eine Bearbeitung solcher Fälle bislang nur intern v. a. im Rahmen von Disziplinarverfahren sowie durch die Strafverfolgungsbehörden statt. Beide Kontrollinstanzen sehen sich jedoch angesichts ihrer Nähe zu den Beschuldigten dem Vorwurf mangelnder Objektivität ausgesetzt.
Nachdem das Problem in den vergangenen Jahrzehnten durch Polizei und Verwaltung vor allem ignoriert oder abgestritten wurde, zeigen sich nun teilweise vorsichtige Tendenzen in eine andere Richtung. Hierfür stehen ein langsam zunehmendes Problembewusstsein wie auch vereinzelte Gegenmaßnahmen, wie etwa Projekte für eine Menschenrechtsbildung bei der Polizei. Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen fordern darüber hinaus seit Jahren verschiedene weitergehende Maßnahmen, wie z. B. eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte oder eine differenzierte statistische Erfassung einschlägiger Vorfälle, um so fundierte Aussagen über Umfang und Struktur des Problems möglich zu machen.
Vor diesem Hintergrund sind in besonderem Maße eine öffentliche und wissenschaftliche Auseinandersetzung sowie eine unabhängige Arbeit von Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen gefragt. Zu diesem Zweck wollen wir mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Politik sowie von Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen über das Ausmaß des Problems und mögliche Gegenstrategien
diskutieren.
h2. 17:00 Struktur und Umfang rechtswidriger Gewalt durch Polizeibeamte
* Prof. Dr. Thomas Feltes (Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Kriminologie und Polizeiwissenschaft) Polizeigewalt im internationalen Kontext: Empirische Befunde und kriminalpolitische Konsequenzen
* Martin Herrnkind (Kriminologe, amnesty international)
Polizeiinterner Umgang mit Übergriffen
* Alain Mundt (Republikanischer Anwältinnenund Anwälteverein e. V. RAV) Polizeiliche Übergriffe am Beispiel der Proteste gegen den G8-Gipfel
h2. 18:00 Zur Strafverfolgung von polizeilichen Übergriffen
* Tobias Singelnstein (Freie Universität Berlin) Zur strafjustiziellen Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte
* Karen Ullmann (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. RAV) Strafverfahren gegen Polizeibeamte in der Praxis
– Pause –
h2. 19:00 Gegenstrategien
* Falk Menzner (amnesty international) Forderungen von amnesty international
* Bernhard Schäfer (Deutsches Institut für Menschenrechte, angefragt) Das Zusatzprotokoll zur UN-Antifolterkonvention in Deutschland
* Judith Demba (Büro Tobias Pflüger / MdEP)
h2. 19:30 Diskussion mit dem Publikum
Moderation: Heike Kleffner