Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21.12.2011: “Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er Gefahr läuft, unmenschlich behandelt zu werden – Das Unionsrecht lässt keine unwiderlegbare Vermutung zu, dass die Mitgliedstaaten die Grundrechte der Asylbewerber beachten”
Pressemitteilung des EUGH
Urteil
“Asylverfahren und Aufnahmebedingungen in Italien”, Schweizerische Flüchtlingshilfe, Mai 2011 PDF
Materialen zu Italien von Maria Bethke und Dominik Bender:
Stellungnahme zu Italien im Petitionsverfahren
Quellenliste zur Situation in Italien Stand Juli 2011
Bundesverafssungsgericht zu Griechenlandrückführungen, Pressemitteilung vom 26. Januar 2011 zum Beschluss vom 25. Januar
2 BvR 2015/09 Erledigung des Verfahrens zur Rückführung Asylsuchender nach Griechenland gemäß der Dublin-II-Verordnung PDF
Integrationsbeauftragte