h2. Inhalt:
h2. Brandenburg
* Wahl-Kampagne für Flüchtlingschutz und Kinderrechte gestartet!
* rechte Angriffe in Brandenburg April /Mai 2009
h2. LandSchleicher
* Anfrage zum Flughafenverfahren im Bundestag
* Baden-Württemberg/Rückführung von Minderheiten in den Kosovo
* Antrag auf Abschaffung des AsylbLG
* „Altfallregelung muss Bleiberecht dauerhaft sichern“
* Heraus zum Protest gegen Rassismus! Weg mit der Residenzpflicht!
h2. Recht
* Neue Möglichkeiten für Irak-Flüchtlinge und subsidiärer Schutz
* Kein Aufenthaltsrecht nach terroristischen Aktivitäten in der Türkei
h2. Termin in BRB und Berlin
* Massenabschiebung mit Air Berlin nach Vietnam
* Ausstellungseröffnung zum Thema Residenzpflicht „Invisible Borders“
* 18.07.2009 zum ERSTEN MARSCH SCHWARZER MENSCHEN IN DEUTSCHLAND
* Einführungsseminare Grundlagen des Ausländer– und Zuwanderungsrechts
h2. Literatur
* Die Grenzen Europas. Von der Geburt des Territorialstaats zum Europäischen Grenzregime
* „Unsichtbares sichtbar machen!?
* Untersuchung zur Qualität des Flughafenasylverfahrens
h2. Brandenburg:
* Veranstaltungsreihe „Keine Bewegung! Die Residenzpflicht für Flüchtlinge“ 05.Juli bis 31. Juli 2009 In dieser Veranstaltungsreihe wollen das „Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“ und der „Flüchtlingsrat Brandenburg“ über die Ergebnisse der Recherchen von Beate Selders in ihrem Report „Keine Bewegung – Die Residenzpflicht für Flüchtlinge“ informieren und über die gesellschaftlichen Folgewirkungen und ein mögliches zivilgesellschaftliches Engagement diskutieren. Hier die bisherigen Termine: 09. Juni Frankfurt (Oder), 10. Juni Strausberg, 12. Juni Wustermark Landesjugendcamp, 16. Juni Eberswalde, 17. Juni Fürstenwalde, 02. Juli Berlin, 06. Juli Prenzlau, 07. oder 14. Juli Luckenwalde, 07. Juli Cottbus, 08. Juli Potsdam, 09. Juli Neuruppin, 13. Juli Rathenow, 21. Juli Eisenhüttenstadt Genaue Ort und Zeitangaben folgen in Kürze. Interessenten für weitere Veranstaltungen können sich gerne an uns wenden.
* Wahl-Kampagne für Flüchtlingschutz und Kinderrechte gestartet! Ein breites Bündnis gebildet u.a. von Internationaler Liga für Menschenrechte, dem GRIPS Theater, „Jugendliche ohne Grenzen“, den Flüchtlingsräten Berlin und Brandenburg sowie von Asyl in der Kirche hat eine gemeinsame Kampagne „Stimmen 09“ gestartet. Diese ist auf die Europa-Wahlen am 7. Juni sowie auf die Bundestagswahlen am 27. September 2009 gerichtet. Die Interessen von Flüchtlingen und Migranten sollen so wahrgenommen werden und Gehör finden. Weiteres unter: http://www.prcenter.de/Wahl-Kampagne-fuer-Fluechtlingschutz-und-Kinderrechtegestartet-.53225.html
h2. rechte Angriffe in Brandenburg April /Mai 2009
01.05.2009 Cottbus Cottbus
Ein afrikanischer Asylbewerber wurde in einer Kneipe von zwei Männern geschlagen. Der Betroffene geht von einer rassistischen Tatmotivation aus. Er musste nach dem Angriff ins Krankenhaus eingeliefert werden. (Quelle: OPP)
19.04.2009 Am Mellensee/Teltow-Fläming
Jüterbog Zwei Vietnamesen wurden am Bahnhof von vier Rechten beleidigt, woraufhin sie mit ihren Fahrrädern flohen. Nach einer Verfolgung mit einem Auto stoppten und attackierten die Rechten, »Sieg Heil!» rufend, die beiden Männer. Diese konnten erneut fliehen, als die Täter die Sirene der von Zeugen herbeigerufenen Polizei hörten. Zwei Täter verfolgten die Vietnamesen und warfen mit Steinen nach ihnen, wobei einer ein Messer in der Hand hielt. Die anderen Täter fuhren mit dem Auto davon. Das Fahrzeug wurden von der Polizei festgestellt. Zwei Männer wurden vorläufig festgenommen. Die Opfer erlitten leichte Verletzungen. (Quelle: Polizeimeldung)
07.04.2009 Potsdam
Potsdam Ein 41-jähriger Mann türkischer Herkunft wurde beim Aussteigen aus der Straßenbahn von zwei Personen ins Gesicht geschlagen. Die Angreifer hatten ihn zuvor gefragt, ob er Ausländer sei. Der Betroffene wurde an der Nase leicht verletzt. (Quelle: Polizeimeldung)
07.04.2009 Potsdam
Potsdam Ein 19-jähriger Flüchtling aus Afghanistan wurde von einem ebenfalls 19-jährigen Mann zwei Mal ins Gesicht geschlagen und dabei leicht verletzt. Der Betroffene sagte aus, dass er drei Wochen zuvor von dem Angreifer rassistisch beschimpft worden sei. (Quelle: Polizeimeldung)
h2. LandSchleicher:
* Anfrage zum Flughafenverfahren im Bundestag „Das entwürdigende Flughafenverfahren muss endlich abgeschafft werden“ so Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag. In einer Kleinen Anfrage hatte sich die Fraktion nach der Entwicklung der Zahl von Asylsuchenden erkundigt, für die bei der Einreise über einen Flughafen ein spezielles Schnellverfahren angewendet wird (16/12559). Die komplette Anfrage und die Antwort der Bundesregierung stehen unter http://www.ullajelpke. de/news_detail.php?newsid=1260 zum download bereit.
* Baden-Württemberg/Rückführung von Minderheiten in den Kosovo Liebe KollegInnen,bei unserem gestrigen Termin im Innenministerium Baden-Württemberg war auch die Frage der Rückführung von Minderheiten in das Kosovo Thema. Wie bereits aus Niedersachsen berichtet trifft sich gestern und heute die AG Rück in Heidelberg, wo weitere Details der Rückführung besprochen werden. Auf der gestrigen Sitzung im Innenministerium haben wir erfahren, dass Sinti und Roma durch ein Nebenergebnis der derzeitigen Verhandlungen ab sofort in das Kosovo abgeschoben werden können, was aber nicht sofort zu Massenabschiebungen führen würde, da ja die Gesamtrückführungszahlen nicht erhöht werden sollen. Serben werden nach wie vor nicht in das Kosovo abgeschoben (insgesamt 49 Fälle in Ba-Wü derzeit). Per 31.12.2008 gab es noch 1.312 Roma mit Duldung in Baden-Württemberg. Das IM hat uns versichert, dass die meisten Betroffenen eine Abschiebungsankündigung erhalten werden, dann bleibe noch Zeit, die Härtefallkommission anzurufen oder evtl. Art. 8 EMRK, Verwurzelung, zu beantragen, was nach Angaben des IM BW auch die Ausländerbehören tun sollen. Auch bleibe dann noch Zeit, die freiwillige Rückkehr zu beantragen (Vgl. das BAMF-Projekt URA-II, das auch Ba-Wü mitfinanziert). Duldungen werden weiterhin auf 6 Monate erteilt. Es werden mit Sicherheit auch Abschiebungen ohne vorherige Ankündigung stattfinden. Hier wird jene Gruppe in den Blick genommen, die bislang nicht als Straftäter bereits abgeschoben werden konnten, die aber bei der Bleiberechtsregelung an den Tagessätzen für Straftaten scheiterten. Diese möchte man jetzt auch möglichst schnell loswerden, so sinngemäß die Info während unseres Gespräches im Innenministerium. (Flüchtlingsrat Baden-Württemberg)
* Antrag auf Abschaffung des AsylbLG Zusammenstellung der nunmehr vorliegenden fachlichen Stellungnahmen der Verbände zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am Mo 4.5.09 um 14 Uhr zum Antrag auf Abschaffung des AsylbLG: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/16(11)1350.pdf
* „Altfallregelung muss Bleiberecht dauerhaft sichern“ Kirchen fordern Verlängerung der Frist / 11. Mai 2009 Die im Rahmen der gesetzlichen Altfallregelung für langjährig geduldete Menschen erteilten Aufenthaltserlaubnisse „auf Probe“ müssen über den 31. Dezember dieses Jahres hinaus verlängert werden, damit die Betroffenen die Chance erhalten, eine Arbeit zu finden und damit die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erfüllen. Das fordern die für Migration zuständigen Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche. weiteres unter: http://www.dbk.de/aktuell/meldungen/01911/index.html
* Heraus zum Protest gegen Rassismus! Weg mit der Residenzpflicht! Demo in Halle/Saale, 26.05.2009 11 Uhr 30 vor dem Amtsgericht und anschließend zur Ausländerbehörde (Landkreis Saalkreis). Flüchtlinge in Deutschland werden mit dem Gesetz der Residenzpflicht schikaniert, das ihre Bewegungsfreiheit einschränkt. Nicht genug: Im Landkreis Saalkreis verlangt man von den Flüchtlingen 10 Euro, wenn sie beantragen, den Landkreis „aus privaten Gründen“ zu verlassen. Ein Aktivist hat deshalb vor dem Gericht gegen die Behörde geklagt. Zugleich wollen wir, Flüchtlinge und Nicht-Betroffene, alle AntirassistInnen, in Halle gegen diese Auflage und gegen die Residenzpflicht demonstrieren. Es wird ein Bus aus Berlin hinfahren. Treffpunkt ist um 9 Uhr bei dem Reisezentrum am Alexanderplatz. Bitte merkt Plätze vor bei der Antirassistischen Initiative Berlin, Tel. + 49 (0)30 785 72 81. Fax Kampagne gegen Residenzpflicht und Einschränkung der Bewegungsfreiheit http://thecaravan.org/node/1952
h2. Recht:
* Neue Möglichkeiten für Irak-Flüchtlinge und subsidiärer Schutz: Am 17. Februar hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein hilfreiches Urteil für Bürgerkriegsflüchtlinge gefällt. Danach muss bei Bürgerkriegslagen nicht geprüft werden, ob sich die Person, die sich auf den subsidiären Schutz beruft, in besonderer individueller Weise von dem Bürgerkriegskonflikt betroffen ist. Es muss daher zukünftig bei Asylanträgen außer einer individuellen politischen Verfolgung auch geprüft werden, ob in dem Herkunftsland eine individuelle Bedrohung durch willkürliche Gewalt besteht. Grundlage ist Art. 15 c EU-Qualifikationsrichtline. EuGH-Urteil vom 17.02.2009 (individuelle Bedrohung durch willkürliche Gewalt): http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=rechercher&numaff=C-465/07 BVerwG-Urteil vom 24.07.2008 (regionaler Konflikt ausreichend): http://www.asyl.net/Magazin/Docs/ 2007/M-9/13877.pdf (Flüchtlingsrat Bayern)
* Kein Aufenthaltsrecht nach terroristischen Aktivitäten in der Türkei: Nr. 28/2009 BVerwG 1 C 6.08 30.04.2009 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute im Falle eines Aktivisten des „Kalifatstaats“ entschieden, dass sein Aufenthaltsrecht erloschen ist und ihm keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden darf. Der Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, kam 1981 im Alter von 14 Jahren zu seinen Eltern nach Deutschland und erhielt 1992 eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Aus der nach islamischem Ritus mit einer deutschen Staatsangehörigen geschlossenen Ehe sind drei Kinder hervorgegangen; die Ehe ist mittlerweile geschieden. Der Kläger wurde im Oktober 1998 in der Türkei festgenommen und im April 2000 vom türkischen Staatssicherheitsgericht Istanbul zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht ging davon aus, dass er einer – in Deutschland unter der Bezeichnung „Kalifatstaat“ bekannten und seit Dezember 2001 verbotenen – bewaffneten terroristischen Organisation angehöre. Er sei dem Aufruf zu einem Selbstmordanschlag in der Türkei gefolgt und habe sich an dem Plan beteiligt, die Fatih-Moschee in Istanbul zu besetzen und ein Flugzeug mit Sprengstoff während der Feiern des türkischen Nationalfeiertags auf das Atatürk-Mausoleum in Istanbul abstürzen zu lassen. Nach vorzeitiger Haftentlassung kehrte der Kläger im Dezember 2004 nach Deutschland zurück. Die Ausländerbehörde lehnte seinen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu seinen Kindern ab. Seine Klage hatte vor dem Oberverwaltungsgericht keinen Erfolg. Es ist davon ausgegangen, dass die dem Kläger 1992 erteilte unbefristete Aufenthaltserlaubnis durch seinen Aufenthalt in der Türkei erloschen sei. Auch sein Aufenthaltsrecht aus Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei (ARB 1/80) habe er verloren, weil er das Bundesgebiet für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen habe. Eine neue Aufenthaltserlaubnis dürfe ihm nicht erteilt werden, weil er einer Vereinigung angehört habe, die den Terrorismus unterstütze. Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat die dagegen gerichtete Revision des Klägers zurückgewiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt: Das Verschlechterungsverbot des Art. 13 ARB 1/80 steht dem Erlöschen der Aufenthaltserlaubnisnicht entgegen, da die Änderungen bei den Erlöschensgründen durch das Ausländergesetz von 1990 sich nicht zum Nachteil des Klägers auswirken. Auch das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht ist verloren gegangen, weil sich der Kläger für seine über sechsjährige Abwesenheit während der Haft in der Türkei nicht auf berechtigte Gründe berufen kann. Denn der Kläger ist nach den Feststellungen des Berufungsgerichts in der Absicht in die Türkei ausgereist, dort eine gegen den türkischen Staat gerichtete Straftat zu begehen. Er musste von vornherein für den Fall der Entdeckung mit einer langjährigen Freiheitsstrafe rechnen. Die Zeit des Aufenthalts in einer türkischen Haftanstalt, die der Ahndung seiner Straftat diente, kann assoziationsrechtlich nicht als von berechtigten Gründen getragen angesehen werden. Zudem ist im hier vorliegenden Fall die Berufung des Klägers auf die Rechtsposition des Art. 7 ARB 1/80 missbräuchlich. Dem Begehren des Klägers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis steht der zwingende Versagungsgrund des § 5 Abs. 4 i.V.m. § 54 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz entgegen. Die Würdigung des Berufungsgerichts, der Kläger habe einer Vereinigung angehört, die den Terrorismus unterstützt, ist nicht zu beanstanden. Gleiches gilt für die Annahme des Berufungsgerichts, dass der Kläger nach wie vor gefährlich ist, weil er bereit war, sein Leben für den „Kalifatstaat“ einzusetzen und sich von seiner Tat und den Zielen dieser Organisation bis heute nicht distanziert hat. BVerwG 1 C 6.08 – Urteil vom 30. April 2009
h2. Termine in BRB und Berlin:
* Massenabschiebung mit Air Berlin nach Vietnam In den Tagen vor dem 8. Juni heisst es aufpassen für und auf abschiebebedrohte Flüchtlinge aus Vietnam. Am 8. Juni will die Bundespolizei mehr als 100 Menschen von Berlin nach Hanoi in Vietnam abschieben. Der Abschiebeflug soll am 8. Juni um 15.00 Uhr UTC in Berlin-Schönefeld starten und in Hanoi um 01.25 UTC landen. Der Flug trägt die Flugnummer AB1130. Zuvor gibt es einen Zubringer mit der Flugnummer AB113F um 13.15 Uhr UTC ab Tegel nach Schönefeld. Der Rückflug soll am 10. Juni 2009 von Hanoi kommend um 15.30 Uhr UTC in Berlin-Schönefeld eintreffen. Weiteres unter: http://de.indymedia.org/2009/04/248297.shtml?c=on#c569632 http://www.tagesspiegel.de/berlin/Brandenburg-Fluechtlinge-Massenabschiebung Schoenefeld;art128,2790214 http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2009/0505/berlin/0027/index.html
* Ausstellungseröffnung zum Thema Residenzpflicht „Invisible Borders“ von Philipp Kübart http://www.invisibleborders.de/ vom 18. Juni bis 5. Juli 2009 in der Raumerweiterungshalle Markgrafendamm 24 (am Ostkreuz)
Berlin, Ausstellungseröffnung
Für Flüchtlinge im Asylverfahren oder mit Status der Duldung existieren in Deutschland an alltäglichen Orten unsichtbare Grenzen. Sie dürfen sich z.B. nur innerhalb eines ihnen zugewiesenen Bereiches bewegen. Die Ausstellung „Residenzpflicht -Invisible Borders“ dokumentiert die Produktion solcher Grenzen, die durch sie verursachte Raumwahrnehmung und Strategien, um sie zu überwinden
* Komm am 18.07.2009 zum ERSTEN MARSCH SCHWARZER MENSCHEN IN DEUTSCHLAND nach Berlin und zeig, dass wir alle Deutschland repräsentieren und mit all seinen vielfältigen Gesichtern erst das Deutschland darstellen, das die Welt nicht kennt! http://www.schwarz-undstolz.de/page3.php
* Einführungsseminare Grundlagen des Ausländer– und Zuwanderungsrechts Teil 3: Voraussetzungen für die Einbürgerung und die deutsche Staatsbürgerschaft 03.07.2009, 10.00 – 14.00 Uhr Diakonische Akademie für Fort– und Weiterbildung e. V., im Haus der Diakonie, Paulsenstraße 5556, 12163 Berlin weiteres unter: http://www.diakademie.de/soziale-dienste.html
h2. Literatur
* Johannes Krause: Die Grenzen Europas. Von der Geburt des Territorialstaats zum Europäischen Grenzregime, Europäische Hochschulschriften, Reihe XXXI, Bd. 574, Frankfurt am Main u.a., Peter Lang Verlag 2009 Der vollständige Text ist im Internet herunterzuladen: http://www.netzwerk-mira.de/index.php? option=com_content&task=view&id=29&Itemid=44
* Lokale Integrationspolitik in der Einwanderungsgesellschaft Migration und Integration als Herausforderung von Kommunen Herausgegeben von Frank Gesemann und Roland Roth, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2009. 719 Seiten. Mit 24 Abb. u. 12 Tab. Broschur. EUR 49,90 ISBN 978-3-531-15427-5 Für die ökonomische, soziale und kulturelle Integration von Migrantinnen und Migranten sind Städte und Gemeinden als Orte des alltäglichen Zusammenlebens von zentraler Bedeutung. Die Erkenntnis, dass die Bundesrepublik zu einer Einwanderungsgesellschaft geworden ist, die von gelingender Zuwanderung profitieren kann, hat auf der kommunalen Ebene früh eingesetzt. Was oft als pragmatisches Improvisieren begann, wurde inzwischen an vielen Orten zu integrationspolitischen Gesamtkonzepten weiterentwickelt, in die alle kommunalen Handlungsfelder einbezogen sind.Dieser Band bietet eine erste umfassende und problemorientierte Bestandsaufnahme der kommunalen Integrationspolitik in Deutschland sowie ihrer aktuellen Stärken und Problemzonen. Ihre Politikfelder, Themen und Akteure werden im Detail vorgestellt. Ein Blick auf internationale Erfahrungen erweitert den Möglichkeitshorizont. Die Beiträge dieser Veröffentlichung haben einen doppelten Anspruch. Sie informieren einerseits zuverlässig über den Stand der wissenschaftlichen Debatte und halten andererseits Reflexions-und Praxiswissen für die verschiedenen Akteure des Integrationsgeschehens bereit. Inhalt
* „Unsichtbares sichtbar machen!?“ Asyl, Abschiebung, Duldung, Abschiebegewahrsam Grünau, unsichtbare Orte und Menschen, speziell auch in Berlin Treptow-Köpenick, das waren unserer Themen. In unserem Projektfilm stellen wir einige dieser unbekannten Orte und Menschen vor. Haben Sie Interesse am Projektfilm oder wollen Sie eine Veranstaltung zum Thema organisieren? Lassen Sie es uns wissen und fordern Sie die Projekt-DVD an. Wir sind ein finanziell armer Verein, insofern müssen wir um eine Schutzgebühr in Höhe von 10,Euro bitten, die wir für Material, Porto und unser aktuelles Projekt „Armut ist Alltag“ verwenden. Falls Sie aber ebenfalls eine „arme“ Organisation seien sollten, so sind wir im Einzelfall auch zu einer kostenfreien Zusendung bereit. Bitte richten Sie Ihre Bestellung an AG Sisyphus, Postfach 800233, 12492 Berlin und legen Sie 10,Euro in Briefmarken bei oder überweisen Sie 10,– Euro an Sisyphus im ZMO Berlin e.V., Kontonummer 70 97 94 30 22, BLZ 100 900 00, Berliner Volksbank, Stichwort: Asylfilm und ihr Name und senden Sie eine e-mail an gruppesisyphus [at] gmx.de mit Ihrer Postadresse, oder rufen Sie an (030) 567 33 754
* Untersuchung zur Qualität des Flughafenasylverfahrens „Hastig, unfair, mangelhaft“ Fehler mit riskanten Folgen PRO ASYL fordert angesichts eklatanter Mängel eine lückenlose Kontrolle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Anhörungen und Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Flughafenasylverfahren sind voller eklatanter Mängel. Dies ist eines der Ergebnisse einer Untersuchung zum Flughafenasylverfahren gemäß § 18 a Asylverfahrensgesetz, die PRO ASYLheute der Öffentlichkeit vorstellt. Die Autorin, Dr. Ines Welge vom Flüchtlingsrat Wiesbaden, hat 32 Entscheidungen aus den Jahren 2006 bis 2008 analysiert, die im Flughafenasylverfahren getroffen worden sind. In den meisten Fällen lässt sich an den Protokollen der Anhörungen und den Bescheiden feststellen, dass Mindestanforderungen an eine faire Anhörung und eine vernünftige Aufklärung des Verfolgungsschicksals nicht eingehalten wurden. Selbst deutlich sichtbare Mängel fielen offenbar innerhalb des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nicht auf, so dass die Bescheide den Betroffenen zugingen. Die Untersuchung (230 Seiten)können Sie per Mail proasyl [at] proasyl.de bestellen.