A) Infodienst
B) Termine
C) Rundbriefe anderer FRs und Gruppen
D) Urteile
E) Tipps und Sonstiges
F) Pro Asyl newsletter
h2. A) Infodienst
h2. Länderinfos
* Irakflüchtlinge noch nicht zur Rückkehr bewegen, Auswärtiges/Antwort, Berlin: (hib/DAK) Flüchtlinge aus dem Irak können nach Ansicht der Bundesregierung noch nicht zur Rückkehr in ihr Land ermutigt werden, obwohl sich die Sicherheitslage in weiten Teilen des Iraks verbessert habe. Dies erklärt die Regierung in einer Antwort(16/10765) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/10637) zur aktuellen Situation irakischer Flüchtlinge. Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf Einschätzungen des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen, UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees). Die Organisation gibt an, dass sich die cirka 2,7 Millionen irakischen Binnenflüchtlinge in sehr unterschiedlichen Lebenssituationen befänden. Insgesamt sei es vor allem problematisch, Arbeitsplätze und erschwingliche Unterkünfte zu finden, sowie Zugang zu staatlichen Hilfsorganisationen zu erhalten und sich bei örtlichen Provinzverwaltungen registrieren zu lassen. Die Umstände in der autonomen Region Kurdistan-Irak seien im Verhältnis zu anderen Provinzen besser, so die Regierung. In Syrienverfügten derzeit 1,2 Millionen irakischer Flüchtlinge, die unter der ansässigen Bevölkerung leben, über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung. Die Anzahlirakischer Flüchtlinge in Jordanien werde auf 200.000 bis 500.000 Personen geschätzt. Sie hielten sich aufgrund abgelaufener Kurzzeitvisa zumeist illegal im Land auf. Die Versorgungslage der Flüchtlinge werde zunehmend schwererund auch die medizinische Versorgung sei unzureichend. Da viele Kinder von zurückkehrenden Flüchtlingen in einem deutschsprachigen Umfeld aufgewachsen seien, prüft die Regierung derzeit den Wunsch einiger Eltern zur Errichtung einerdeutschen Schule in Arbil (Nordirak). Im April 2008 hatte die Regierung eine Initiative zur Aufnahme irakischer Flüchtlinge in der EU ergriffen. Es sei davon auszugehen, dass es diesbezüglich beim Rat der EU-Innen-und Justizminister am 27./28. November zu einer Entscheidung komme. Für eine Aufnahme in der EU kämen nach Angaben de rBundesregierung insbesondere Flüchtlinge in Betracht, denen eine Rückkehr in den Irak wegen Zugehörigkeit zu einer religiösen Minderheit nicht zugemutet werden könne.
* Die Deutsche Botschaft in Damaskus/Syrien lehnt inzwischen anders als noch im September 2008 – die Entgegennahme von Visumsanträgen zum Familiennachzug von irakischen Familienangehörigen zu ihren in Deutschland lebenden irakischen Angehörigen ab. Sie verweist auf die Zuständigkeit der Deutschen Botschaft in Amman/Jordanien für irakische Staatsangehörige aus dem Zentralirak und Südirak. Für Iraker aus dem Gebiet der kurdischen Regionalregierung desNordirak ist die Deutsche Botschaft in Ankara zuständig. Dies gilt auch für Familienangehörige von anerkannten irakischen Flüchtlingen, die sich bereits in Syrien aufhalten. Die Deutsche Botschaft in Damaskus steht nach telefonischer Auskunft des Mitarbeiters Herrn Kaluza von der Visastelle der Botschaft am 11.12.2008 auf dem Standpunkt, dass auch die Rückreise in den Irak und die Einreise von dort nach Jordanien zumutbar sei. Sicherheitsbelange stünden nicht entgegen. Auch sei von der Jordanischen Botschaft in Damaskus ein Visum für die direkte Einreise von Syrien nach Jordanien zu erhalten, wenn das Interesse an der Vorsprache bei der Deutschen Botschaft in Jordanien dargelegt werde. Hinweise zum Visumsverfahren enthalten die Web-Seiten dieser Botschaften. (RA Ton, Dresden)
* Der Premierminister von Kosovo, Thaci, hat am 11. November verkündet, dass der Kosovo nun bereit sei, die Flüchtlinge, die einstmals aus dem Kosovo geflohen sind, aufzunehmen . Dafür ist ein Projekt namens „Return and Reintegration in Kosovo“ gestartet worden. Das Projekt wird u.a. von der EU und der UN finanziert. Die Rede von Thaci zum Start des Projektes ist auf der homepage der kosovarischen Regierung zu finden:http://www.ksgov. net/pm/Lajme/tabid/62/EntryID/1291/ Default.aspx.Da mittelfristig auch den Roma die Abschiebung droht , möchte ich noch einmal auf die Petition, die am 3./4. Oktober auf dem Treffen der Roma verfasst wurde, hinweisen und bitten, diese zu unterstützen. Es wird darin ein Bleiberecht für die Roma in Deutschland gefordert. Die Petition ist zu finden unter: http://www.nds-fluerat.org/index.php? s=roma&x=0&y=0
Die Petiton wird u.a. am 20.11. der Innenministerkonferenz übergeben. (FR Niedersachsen)
* Presseerklärung Pro Asyl, 17. Dezember 2008 : Studie zur „freiwilligen“ Rückkehr in den Kosovo . Ineffiziente Rückkehrhilfen können Existenz nicht sichern. PRO ASYL: keine Abschiebung vonMinderheitenangehörigen im Jahr 2009. (PE unter: www.proasyl.de)
* Im Bundestagsinformationssystem findet sich jetzt die Antwort der Bundesregierungauf eine kleine Anfrage der Fraktion derLinke zu dem kürzlich abgeschlossenen Rückübernahmeabkommen mit Syrien . http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/107/1610786.pdf
h2. Zuwanderungsgesetz – Soziales/ Arbeit/ Aufenthaltsgesetz
* 2008_11_Lebensunterhalt für Familiennachzug (zur Erteilung eines Visums) Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Grundsatzurteil vom 26.08.2008 (Az 1 C 32.07) entschieden, wie hoch der Lebensunterhalt sein muss, damit ein Visum zum Zweck des Familiennachzugs erteilt werden kann . Damit der Lebensunterhalt gemäß § 2 Abs. 3 AufenthG ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist, müssen nach Auffassung des BVerwG nicht nur der“Regelsatz plus Miete“ nachgewiesen werden, sondern zusätzlich auch fiktiv die Freibeträge, die Personen mit geringem Einkommen zusätzlich eingeräumt werden: Nach §§ 11, Abs. 2 und 30 SGB IIdarf ein erwerbstätiger Bezieher von Leistungen nach SGB II einen Teil seiner Einkünfte behalten, ohne dass ihm diese von seinem Leistungsanspruch gegenüber der Arbeitsagentur abgezogen werden. Diese sozialrechtliche Regelung soll für Geringverdiener ein Anreiz sein, ihre Tätigkeit beizubehalten. Anders als einige Oberverwaltungsgerichte meint das BVerwG, dass dieser arbeits-und sozialpolitische Zweck der Freibetragsregelungen der Berücksichtigung im Aufenthaltsrecht nichtentgegenstehe. Diese Entscheidung hat gravierende Folgen: (2008_11_sozialrechtl.Leistungen_Lebensunterhaltssicherung)
* Medieninformation Nr. 54/08 des Bundessozialgerichts: Kein Arbeitslosengeld II für die Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (erhältlich imFR: sozialrechtl. Leistungen)
* Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/108/1610871.pdf anlässlich der Debatte im Bundestag zur Antwort der Bundesregierung auf dieGroße Anfrage der Linken zum Thema http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/090/1609018.pdf
h2. Bleiberecht
Insgesamt haben mit Stichtag 30.09.2008 52.977 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach einer der beiden Bleiberechtsregelungen erhalten. Dies entspricht knapp 30% der Geduldeten zum Stand der Verabschiedung der IMK-Regelung im November 2006. Es gibt immer noch etwa 110.000 Geduldete in Deutschland, 60% davon mit einer Aufenthaltsdauer von über sechs Jahren. Die Zahlen der erteilten AEs im Verhältnis zu Geduldeten gehen im Vergleich der Bundesländer sehr weit auseinander, von 17,8% in Berlin und Sachsen-Anhalt bis hin zu 39,4% in Rheinland-Pfalz. Mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz schneiden CDU-geführte Länder hier besser ab. Über die Gründe dafür kann nur spekuliert werden, etwa dass in SPD-geführten Ländern durch eine liberalere Interpretation des §25 Abs.5 ein Teil der potentiell Bleibeberechtigten schon vorher eine Aufenthaltserlaubnis bekommen hatte. 44% der Bleibeberechtigten insgesamt haben bislang nur eine AE nach 104a Abs.1 S. 1, haben also noch keine Arbeit gefunden. Hier reicht die Spanne von um die 30% in den südlichen Bundesländern mit niedriger Arbeitslosigkeit bis zu über 70% in Bundesländern mit hoher Arbeitslosigkeit. Diese Zahlen sind Indikator dafür, wo es bei der Verlängerung der AEs verstärkt zu Problemen kommen kann, weil die Lebensunterhaltssicherung nicht geklappt hat, und waren auch so ähnlich zu erwarten. Eine hohe Anzahl an Anträgen ist immer noch nicht entschieden. Leider fehlen die Zahlen aus drei Bundesländern, es kann aber von über 12.000 Anträgen ausgegangen werden, die sich noch in Bearbeitung befinden – 13 Monate nach Inkrafttreten des §104a! Die Zahlen basieren auf der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke et al., BT-Drucksache 16/10986 (Vorabversion). Berechnungen, Interpretation der Zahlen und Grafik von Timmo Scherenberg, Hessischer Flüchtlingsrat. Alle Angaben ohne Gewähr. PDF-Tabelle beim FR Brandenburg erhältlich.
h2. Sonstiges
* Petition Pro Asyls an den Petitionsausschuss des Bundstags in Sachen „Recht auf Kontoeröffnung für Geduldete“ . Es geht um die Rücknahme der Verschärfung, die durchd ie Änderung des Geldwäschegesetzesentstanden ist. Seitdem dürfen einfache Duldungen nicht mehr bei der Identitätsprüfung durch die Bankenakzeptiert werden. Folge: Eine Kontoeröffnung ist nicht möglich. Petitionim FR erhältich (Konto für Geduldete)
* Sicherheitsanfragen: im hessischen Ministerium des Innern rechnet man nicht damit, dass die Verwaltungsvorschriften zum AufenthG noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Nach Stellungnahmen etc. sei wohl mit einer Vorlage für den Bundesrat frühestens im Sommer zu rechnen, und daher sei es sehr fraglich, ob sie noch vorder Wahl endgültig beschlossen würden. Mittlerweile in Kraft getreten ist jedoch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu §73.2&3 AufenthG (erheblich schnelleres Verfahren bei Sicherheitsanfragen vor Erteilung eines Aufenthaltstitels) : http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2008/ 0299-08.pdf In Kraft ist sie seit 25.08.08 und im „Gemeinsamen Ministerialblatt “ 2008, S. 943 veröffentlicht Sie kann allerdings laut Herrn Schmäing (hess. IM) noch nicht angewandt werden, da die technischen Voraussetzungen dafür fehlen(insbesondere beim Bundesverwaltungsamt). FR Hessen mein, man kann sich aber natürlich trotzdem einfach darauf berufen bzw die jeweiligen ABHs darüber in Kenntnis setzen…
* Vaterschaftsanerkennung und -anfechtung -ein kurzer Überblick über die Rechtslage von Volker Maria Hügel und Andrea Kothen, Okt. 2008, Vorbemerkung: Im Recht finden sich hinsichtlich der behördlichen Infragestellung von Vaterschaften zwei Möglichkeiten: 1. die Anfechtung einer erfolgten Vaterschaftsanerkennung vor dem Familiengericht und 2. Die Verweigerung der Vaterschaftsanerkennung durch den Standesbeamten. Letzteres spielt allerdings in der Praxis bislang unseres Wissens keine Rolle. (ganze Papier beim FR erhältlich)
h2. B) Termine
* Beiratssitzung des FR Brandenburg: 16.01.2009, 13:30 Uhr
* Flüchtlingsratssitzung: 28.01.2009, 17-20 Uhr, Themeneinladung folgt
h2. C) Rundbriefe anderer FRe und Gruppen
Pressemitteilung des Thüringer Flüchtlingsrates vom 4.12.08: Perfider Trick der Ausländerbehörde! Flüchtlingsprotestler aus Katzhütte derzeit in Abschiebehaft Der Flüchtlingsaktivist und einer der Sprecher des Protestes gegen die menschenunwürdigen Bedingungen in der Gemeinschaftsunterkunft Katzhütte sollte am gestrigen Mittwoch in einer Blitzaktion abgeschoben werden. Ein Tag zuvor wurde erin Eisenach in Abschiebehaft genommen werden. Die Abschiebung scheiterte am Widerstand von Mohammed Sbaih, der nun in der Abschiebehaft in der Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter ist. Inzwischen wurden weitere Details der versuchten Abschiebung des Palästinensers Mohammed Sbaih bekannt. „Es ist ein beispielloser Skandal, dass die zuständige Ausländerbehörde Eisenach Mohammed Sbaih zu einem Gespräch über seinen noch nicht beschiedenen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (!) in die Behörde gebeten hatte“, so Steffen Dittes vom Flüchtlingsrat Thüringen e.V. Dort wurde er vollkommen überraschend festgenommen und vor das Amtsgericht Eisenach verbracht, das die Abschiebehaft anordnete. „Ob hier überhaupt relevante Gründe für die Haftanordnung vorgelegen haben, darf bezweifelt werden. Aber allein die Tatsache, dass Mohammed Sbaih mit einem perfiden Trick der Täuschung die Möglichkeit genommen werden sollte, sich von Freunden zu verabschieden und persönliche Dinge mitzunehmen bzw. zu regeln, offenbart den inhumanen Umgang mit einem Menschen, der als Flüchtling für die Rechte von Flüchtlingen gestritten hat“, so Ellen Könneker vom Thüringer Flüchtlingsrat e.V.. Dass diese versuchte und gescheiterte Abschiebung ein Akt des blinden Aktionsnismus gewesen ist, zeigt die Tatsache, dass Rückführungen nach Palästina bislang nicht durchgeführt wurden, da nur eine Rückführung in ein benachbartes Landmöglich ist. Auch die Abschiebung von Mohammed Sbaih sollte nach Jordanien erfolgen.
Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. fordert die Thüringer Landesregierung auf, dem Treibender Ausländerbehörde Eisenach und des Landesverwaltungsamtes ein Ende zu bereiten und die Freiheitsentziehung und Abschiebung von Mohammed Sbaih einzustellen.
h2. D) Urteile
* BverfG, 01.12.2008, 2 BvR 1230/08, Echte Vater-Kind Beziehung kann nicht zur „Patenonkel“ Beziehung reduziert werden. Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung von Art. 6 bei Sorgerechts entzug und Unterbringung bei Pflegeeltern.
* VG Berlin, 15.12.2008,VG 24 A 244.08, Auslieferung ist unerlaubte Einreise. Es ist unerheblich, ob ein Ausländer gegen seinen Willen ins Bundesgebiet verbracht worden ist.
* OVG Bremen, 28.10.2008, 1 S 444/08, Anspruch auf PKH auch für den -hier wegen der Einigung über Erteilung von PEPs im Aufenthaltserlaubnisverfahren überschieß enden Vergleichswert
* OVG Bremen, 04.11.2008, 1 A 180/07, Täuschungshandlungen der Eltern sind den Kindern nicht zuzurechnen. Bei Rücknahme ermessen für eine frühere Aufenthaltserlaubnis von Kindern sind das Alter der Kinder und die Integration zu berücksichtigen
* OVG Bremen, 16.12.2008, 1 A 505/07, Berufungszulassung betr. Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 V AufenthG wegen Verwurzelung/ Integration – auf Vereinsmitgliedschaft kommt es nicht an…
* Andreas Schwandner, 01.12.2008, Synopse der Härtefallkommissionen der Bundes länder (Dez. 2008)
* VG Münster, 12.12.2008, 10 L 508/08., Abänderungsantrag des BAMF gegen B. v. 23.7.08 erfolgreich -keine drohende Kettenabschiebung in den Irak
* VG Bremen, 26.11.2008, S1 V 2670/08, Bei einer Haushaltsgemeinschaft zw. SGB-II-und AsylbLG-Beziehern hat der SGB-II-Bezieher Anspruch auf den vollen Regelsatz gem. § 20 II SGB II. Rechtswidrigkeit der Einbehaltung v. 35 EUR = Anordnungsgrund
* BverwG, 26.08.2008, 1 C 32.07, Freibeträge und Pauschalen sind bei der Lebensunterhaltssicherung zu berücksichtigen
* AG Frankfurt (Oder), 10.12.2008, Wiederaufnahme des Strafverfahrens bei Residenzpflichtverstoß Kindeswohl bei Aberkennung der Staatsangehörigkeit berücksichtigen, Innenausschuss. Berlin: (hib/KTK) Beim“Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ (16/10528), das voraussichtlich am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet wird, soll bei einer möglichen Aberkennung der Staatsangehörigkeit das Kindeswohl eine stärkere Berücksichtigung finden. Einem entsprechenden Antrag stimmte der Innenausschuss am Mittwochmorgen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Der Antrag sieht außerdem eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe für Personen vor, die „unrichtige oder unvollständige Angaben“ zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung machen. Der Gesetzentwurf des Bundesrates (16/5107) wurde mit den Stimmen aller Fraktionen abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurden der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/2650) sowie die Anträge der Fraktion Die Linke (16/1770), (16/9165), (16/9654). Durch das „Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ soll vor allem auf die Forderungen eingegangen werden, die Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht an den Gesetzgeber gestellt hätten, so die Fraktion CDU/CSU. Mit dem beschlossenen Änderungsantrag solle die „Bedeutung des Kindeswohls noch einmal hervorgehoben werden“. Trotzdem müssten bei einer Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit auch andere Aspekte berücksichtigt werden, wie beispielsweise Sicherheitsaspekte. Von der SPD-Fraktion hieß es, die beschlossene Regelung sei ein“Kompromiss“, der der aktuellen politischen Lage geschuldet sei. Trotz vorhandener“Sympathien“ für manche Anträge der Opposition werde man den in der Großen Koalition erreichten Kompromiss mittragen. Die Fraktion Die Linke sprach sich“angesichts rückläufiger Zahlen“ für eine allgemeine Erleichterung der Einbürgerungen in Deutschland aus. Für Rücknahme und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit müssten „klare Grenzen“ gezogen werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fand die Einführung eines „Abschreckungs-Straftatbestand“ einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren „bedauerlich“. Sie sprach sich für die Ersetzung des Optionsmodells durch die „Akzeptanz der doppelten Staatsbürgerschaft“ aus, jedenfalls bei in Deutschland Geborenen. Die FDP-Fraktion kritisierte vor allem die Unbestimmtheit des neu einzuführenden Straftatbestandes und sprach sich ebenfalls gegen ihre Einführung aus. Hinsichtlich des Optionsmodells müssten vor einer möglichen Änderung zunächst die Erfahrungen der vergangenen Jahre evaluiert werden, so die FDP-Fraktion.
Nr. 81/2008 BVerwG 10 C 46.07, 25.11.2008 Widerruf der Flüchtlingsanerkennung eines ehemaligen hohen PKK-Funktionärs
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über den Widerruf der Asyl-und Flüchtlingsanerkennung eines ehemaligen Kämpfers und Funktionärs der Kurdischen Arbeiterpartei (früher: PKK) verhandelt und entschieden, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) Fragen zum Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung nach der Richtlinie 2004/83/EG des Rates der Europäischen Union (Qualifikationsrichtlinie) vorzulegen.
Der Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit, war 2001 in Deutschland als Asylberechtigter und Flüchtling anerkannt worden, weil ihm wegen seiner langjährigen Aktivitäten für die PKK Verfolgung durch den türkischen Staat und wegen seines Abfalls von der PKK Vergeltung von Seiten der PKK drohten. Nach Einführung der in der Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 1 F) vorgesehenen Ausschlusstatbestände durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz2002 widerrief das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Mai 2004 unter Hinweis auf die geänderte Rechtslage beide Anerkennungen: Der Kläger habe vor seiner Aufnahme als Flüchtling den Ausschlussgrundeiner schweren nichtpolitischen Straftat verwirklicht. Er habe als herausgehobenes Mitglied (Kämpfer und zeitweise Mitglied des Zentralkomitees) einer terroristischen Vereinigung angehört und deren bewaffneten Kampf – wie auch ein türkischer Haftbefehl aus dem Jahr 2000 zeige – aktiv unterstützt. Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht haben der Klage gegen den Widerruf stattgegeben, weil der Kläger nicht vom Asyl und Flüchtlingsschutz ausgeschlossen sei. Er habe sich schon vor seiner Ausreise endgültig von der PKK gelöst. Aufgrund seines Werdegangs und seiner heutigen Überzeugungen bestehe kein Grund zu der Annahme, dass er sich nochmals an vergleichbaren Taten beteiligen werde.
Mit seiner Revision wendet sich das Bundesamt insbesondere dagegen, dass die Vorinstanzen das Vorliegen der -jetzt in § 3 Abs. 2 Asylverfahrensgesetz geregelten – Ausschlussgründe von einer fortbestehenden, vom Kläger ausgehenden Gefahr abhängig gemacht haben. Der Kläger macht geltend, ihm könne der rechtmäßig zuerkannte Status nicht nachträglich ohne Änderung der Sachlage entzogen werden. Der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts folgt dieser Argumentation des Klägers nicht. Denn Art. 14 Abs. 3 der Qualifikationsrichtlinie verpflichtet bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes uneingeschränkt zur Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft. Deshalb ist in diesen Fällen der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung aufgrund der Änderung der Rechtslage zulässig. Damit kommt es für die Rechtmäßigkeit des Widerrufs darauf an, ob der Kläger einen der Ausschlussgründe des § 3 Abs. 2 AsylVfG verwirklicht hat. Der Senat hat deshalb dem EuGH wie in dem Verfahren BVerwG 10 C 48.07 Fragen zur Auslegung der Ausschlussgründe nach der Qualifikationsrichtlinie vorgelegt (vgl. Pressemitteilung Nr. 65/2008). Das Revisionsverfahren ist bis zur Entscheidung des EuGH ausgesetzt worden. BVerwG 10 C 46.07 – Beschluss vom 25. November 2008
h2. E) Tipps und Sonstiges
Jetzt wieder neu! Der beliebte PRO ASYL- Taschenkalender 2009
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h2. F) Pro Asyl newsletter 141 – ganzer Text unter www.proasyl.de
Allgemeine Meldungen
* Gendiagnostik-Gesetz stellt bei einerDNA-Untersuchung Ausländerschlechter als Deutsche
* Bundestag und Bundesrat sollen über das so genannte Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz beschließen
* Ein Amtsrat drängt auf Abschiebung von Mutter und Kind ..
* Abschiebungen am Frankfurter Flughafen und das dortige Abschiebungsbeobachtungsprojekt
* Notfallfonds für Menschen ohne Papiere in medizinischen Notsituationen
* Bundessozialgerichts hat sich zuverschiedenen Rechtsfragen des Asylbewerberleistungsrechts geäußert
* Oberlandesgericht Celle: Tagessatzhöhe ist bei Beziehern von Asylbewerberleistungen auf den Mindestbetrag von 1 Eurofestzusetzen
* Sicherheitsparanoia in Bayern Herkunftslandbezogene-/Internationale Meldungen
* Afghanische Flüchtlinge sollen in gemeinsamen franco-britischen Charterflügen zurückgeschafft werden
* UNICEF-Studie zu Afghanistan: Physische Gewalt, Missbrauch und Folter in Haft und Verhör üblich
* Geschäftsführer von medico international fordert echten Strategiewechsel in Afghanistan
* Algerische Regierung macht illegale Migration zur Straftat
* Wieder dubiose Praktiken bei der Beschaffung von Ausweispapieren in Guinea
* Tausende irakischer Christen sind in den letzten Wochen aus dem Nordirak geflüchtet
* Europäischer Gerichtshof in Luxemburg: Einfrieren von Geldern der Volksmudjahedin des Iran rechtswidrig
* Roma-Organisationen warnen vordrohenden Massenabschiebungen ins Kosovo im nächsten Jahr
* Türkei – verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zu Widerrufen
* Der usbekische Geheimdienstchef Inojatow hielt sich Ende Oktoberin Deutschland auf
* Statistik ist ein schwieriges Geschäft, besonders in Sachen Migration Europameldungen
* „Pakt gegen den Flüchtlingsschutz“
* Forum Menschenrechte: „Zirkuläre Migration – Ansätze zur Regelung durch die Europäische Union“
* EU-Qualifikationsrichtlinie: „Flüchtlingsrecht auf dem Prüfstand“
* „For a right of access inside detention centres für migrants“
* Europäisches Unterstützungsbüro zu Asylfragen geplant
* Erstes Migrationszentrum der EU in Mali eröffnet worden
* Gegengipfel protestiert gegen die verschärfte Migrationspolitik
* Studie kritisiert den Mythos der Invasion Europas durch illegale Zuwanderer
* Forum Menschenrechte: „Menschenrechte auf hoher See“
* FRONTEX-Chef Illka Laitinen erklärt Scheitern der EU-Patrouillen vor Malta und Lampedusa
* Griechische Premierminister Karamanlis hält weitere Stärkung vonFRONTEX für nötig
* Abschottung Europas durch FRONTEXist gescheitert: „Das Flüchtlingssterben geht weiter“
* FRONTEX-Seeoperation vor Westafrika und im östlichen Mittelmeer: Erfolgsquote Null Meldungen zu: Belgien – Dänemark Frankreich – Griechenland – Irland – Italien Luxemburg – Österreich – Schweiz – Spanien