h2. Die Härtefallkommissionen der Bundesländer
Stand: Oktober 2007
Zusammengestellt von Andreas Schwantner – amnesty international – Fachkommission Asyl/Flüchtlingsbeauftragter in Hessen
(Hinweise und Aktualisierungen gern an: schwantner-ai[at]t -online.de)
Fundquelle u.a.: „Homepage des Flüchtlingsrates Berlin“:http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/HFK_Laenderuebersicht.pdf
Die nachfolgende vergleichende Gegenüberstellung der Härtefallkommissionen der einzelnen Bundesländer ist eine aktualisierte Fortentwicklung der bereits existierenden Synopse. Sie berücksichtigt u.a. eventuelle Änderungen der Zusammensetzung der Kommissionen, Aktualisierungen der Internethinweise sowie insbesondere die zwischenzeitlich erstellten Tätigkeitsberichte der Kommissionen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat zum Stichtag 23.Mai 2007 diesen Jahres eine Auswertung der von den Härtefallkommissionen der Länder vorgelegten Tätigkeitsberichte 2006 vorgelegt. [1]
Zu diesem Stichtag lagen außer aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Hessen aus allen Bundesländern Tätigkeitsberichte vor. Der Tätigkeitsbericht des Landes Hessen wurde inzwischen ebenfalls erstellt. [2] Bayern und Niedersachsen werden voraussichtlich erst Ende 2007 einen Tätigkeitsbericht herausgeben. Niedersachsen veröffentlichte Zahlen in einer Presseerklärung.
Statistik:
Diese Synopse berücksichtigt alle vorhandenen bzw. bekannten Daten bis Oktober 2007. Grundlage hierfür bildet die o.g. Auswertung des BAMF sowie die einzelnen Tätigkeitsberichte, soweit bekannt bzw. über Internet abrufbar. Die Auswertung des BAMF berücksichtigt jeweils nur die letzten eingegangenen Tätigkeitsberichte, Berichte früherer Jahre blieben außer Betracht. Soweit möglich wurden in dieser Übersicht im Gegensatz zu der Auswertung des BAMF auch Berichte früherer Zeiträume (seit Bestehen der HFK gemäß § 23a AufenthG) zusammenfassend aufgeführt. Diese Darstellung ermöglicht eine statistisch repräsentativere Auswertung der Entwicklung von Anerkennungsquoten bzw. Stattgaben durch die Innenbehörden. Jedoch ermöglicht auch diese Darstellung nur eingeschränkt eine vergleichende Auswertung, da die Tätigkeitsberichte nicht homogen in Art und Umfang der Darstellung sind (unterschiedliche Berichtszeiträume; unterschiedliche statistische Angaben; unterschiedliche Verordnungen und Verfahrensabläufe).
Ersuchen / Stattgaben:
Die höchste Quote an positiven Härtefallersuchen, bezogen auf die in einer HFK behandelten Fälle, verzeichnet Bremen mit ca. 80 % (bei allerdings extrem niedriger Gesamtfallzahl) – gefolgt von den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Saarland und Sachsen mit jeweils über 60 %. Die niedrigste Quote diesbezüglich weist Nordrhein-Westfalen auf (18,9%). Auffällig ist, dass das einzige Bundesland, in welchem die Befugnis zur Stattgabe eines Härtefallersuchens und zur Anordnung eines Aufenthaltstitels – nämlich Nordrhein-Westfalen – auf die Ausländerbehörden übergegangen ist, die höchste Quote an Nichtstattgaben aufweist (54,6 %). Die zweithöchste Quote diesbezüglich verzeichnen Berlin und Saarland mit je ca. 39 % Nichtstattgaben durch die Innenbehörde. Die Innenminister der Länder Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz gaben den Ersuchen jeweils zu 100 % statt; Sachsen-Anhalt zu 94%. Umfassende Statistiken über die jeweils betroffene
Personenanzahl bzgl. Ersuchen bzw. Stattgaben liefern die wenigsten Bundesländer. Soweit diese Angaben aus den Tätigkeitsberichten zu entnehmen sind, weichen die Prozentzahlen nicht wesentlich von jenen bezogen auf Fälle ab.
Entscheidungskriterien:
Die meisten Bundesländer haben offiziell weder einen „Punktekatalog“ noch eine „Checkliste“, nach welchen sich die geforderte persönliche Härte feststellen ließe. Soweit bekannt hat lediglich Schleswig-Holstein Verfahrensgrundsätze entwickelt (zuletzt geändert 09.10.2007), die auch umfangreiche Kriterien für das Vorliegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe enthalten (wie z.B. „schwerste gesundheitliche Problematiken, die im Herkunftsland nicht adäquat behandelt werden können“; „Kindeswohl“; „Trennung von engen Verwandten“ etc.). Im Mittelpunkt der Entscheidung standen in allen Bundesländern zumeist Fragen einer erfolgreichen Integration und Sozialisation, etwa begründet durch Beherrschung der deutschen Sprache; eine von Kindern aufgenommene Ausbildung, familiäre Bindungen zu bleibeberechtigten Ausländern und Deutschen sowie eine wegen fehlender Bindungen zum Herkunftsland unzumutbare Rückkehr. Dabei vermochten bei guter Zukunftsprognose insbesondere Integrationsleistungen von Kindern und Jugendlichen „ungünstige Aspekte“ wie offensichtlich unbegründee Asylanträge, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder langjähriger Bezug öffentlicher Leistungen auszugleichen.
[1] „Auswertung Tätigkeitsberichte 2006“:http://www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/fm_redakteure/Newsletter_Anhaenge/126/2007-06-23_Auswertung_Taetigkeitsberichte_2006.pdf
[2] „Tätigkeitsbericht Hessen“:http://www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/fm_redakteure/Newsletter_Anhaenge/126/2007-07-23_ErsterTaetigkeitsbericht2005-2006Hessen.pdf