TOPs:
- Blitzlicht
- Berichte aus den Arbeitsgruppen
- Wieder Abschiebungen in den Kosovo
- IMK in Bad Saarow
- Schwerpunktsitzung im Februar
- Seminar zum Zuwanderungsänderungsgesetz
- BAMF: Einblick in Dienstanweisungen und Herkunftsländerleitsätze
1. Blitzlicht
- Potsdamer Standesamt will Flüchtlingspässe ins Verfolgerland schicken, um die Identitäten abzuklären.
- Umsetzung der Bleiberechtsregelung: wie aus dem letzten Protokoll ersichtlich haben wir zwar die Zahlen zu der Bleiberechtsregelung vorliegen, bitten aber um Rückmeldungen aus den einzelnen Landkreisen, ob die Leute Anträge gestellt haben bzw. wo es Probleme bei der Durchsetzung gab.
2. Berichte aus den Arbeitsgruppen
1. AG Heime Bahnsdorf: Der Umzug von Sedlitz nach Bahnsdorf ist gelaufen. Einige Flüchtlinge haben Wohnungsanträge gestellt, darunter auch vietnamesische Mütter mit deutschen Kindern. Bisher gibt es noch kein Ergebnis. Die Lausitzer Rundschau schreibt, dass die Bauarbeiten in Sedlitz im März/ April beginnen sollen und im günstigsten Fall im Dezember 08 beendet sein werden… Barnim – Uckermark: Die angedachte Zusammenlegung der Heime wird nun doch nicht durchgeführt. Welche Gründe dazu geführt haben ist bisher unklar… Heime-Tour: Flüchtlingsinitiative plant im März/April eine Tour durch die Heime. Ziel soll eine Veranstaltungsreihe sein, außerdem:
- Informationen sammeln über die Situation von Flüchtlingen in den verschiedenen Heimen, u.a. über die Zahl der dort tatsächlich wohnenden, über nicht bekannte Abschiebungen etc.
- Am Rande der Heimtour soll eine Befragung zum Thema Erfahrungen mit der Polizei durchgeführt werden (der von der Gruppe INTAPOL erstellte Fragebogen ist schon fertig)
- Empowerment und Mobilisierung der HeimbewohnerInnen, am besten mit Bespielen erfolgreichen Widerstands, lokale Projekte sollen aus den Veranstaltungen entstehen, wie z.B. die Forderung nach professionellen, aber billigen Deutschkursen, nach Unterbringung in Wohnungen oder nach Asylrechtsberatungsstellen; diese Projekte könnten mit lokalen UnterstützerInnen durchgesetzt werden.
- Verhaltenstipps, was sie tun können, wenn sie z.B. von Abschiebung bedroht sind
- Beratungsteil integrieren in Besuche
2. AG Residenzpflicht Studie: Es gibt bereits ein ausgereiftes Konzept, welche Bereiche die Studie abdecken wird. Beate Selders hat außerdem bereits Anträge formuliert, um die Studie finanzieren zu können. Sie wird in drei Themenkomplexe gegliedert sein: rechtlicher Hintergrund und Entstehungsgeschichte – Interviews mit Verwaltung, Gerichten, Polizei – Interviews mit Betroffenen. Wichtig: Residenzpflicht kann sich bei aufenhaltsverlängernden Maßnahmen (Bleiberecht z.B.) wegen Strafmaß negativ auswirken. Das Aktionsbündnis ist als finanzieller Partner ausgestiegen. Weitere Anträge laufen noch. PRO ASYL ist bereitdie Flyer und Kampagne nach der Studie zu finanzieren.
3. AG Leistung 48-Monats-Regelung: kleine Anfrage gibt Aufschluss
Kompletter Bestandsschutz (auch wenn 48 Monate §3 nicht voll): P -Rückstufung bei denen, die noch keine 48 Monate Leistungen erhielten, auch §2 Zeiten werden eingerechnet: BAR – CB – FFO – HVL – LOS – MOL – PM – OHV – OPR – OSL – SPN – TF – Rückstufungen bei allen: EE – B/H – LDS – PR – UM
Leistungskürzungen §1a: in der kleinen Anfrage „Auswirkungen der gekürzten Leistungen nach AsylbLG“ http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w4/drs/ab%5F5700/5770.pdf werden nicht alle Fragen beantwortet. Zur Komplettierung führt der FR eine gesonderte Umfrage unter den Ausländerbeauftragten durch. Nächster Termin ist der 13.02. um 16:00 Uhr Büro FR
4. AG Beratung Der Wegweiser für Asylsuchende und Geduldete wird neu aufgelegt.
5. AK Tschetschenien
- Veranstaltung im November mit tschetschenischen VertreterInnen aus Brüssel war die letzte Aktion
- Planung neuer Aktionen im Rahmen der Aktionstage für politische Bildung der Landeszentrale für politische Bildung BUND
- TschetschenInnen vermehrt in Eisenhüttenstadt nach Grenzöffnung, auch Familientrennung (Frau im Knast, Kinder zwangsweise Alreju) Nächster Termin in der 12.2.2008, Uhrzeit?
3. Wieder Abschiebungen in den Kosovo
Schreiben des BMI vom 17.12.2008: Alle ab 01.01.2008 durchzuführenden Rückführungen sind abzuwickeln. Die bislang den Rückführungen zugrunde liegenden Memoranda of Understanding zwischen BMI und UNMIK aus den Jahren 1991 bzw. 2003 sowie die ergänzenden Niederschriften sind damit faktisch nicht mehr anwendbar. Auch die festgesetzten Quoten für die Rückführung von Minderheitenangehörigen sind damitgegenstandslos.(Länderinfos/Kosovo/2008/2008_01_Anschreiben_Rückführungen_Kosovo)
4. IMK in Bad Saarow
Die IMK wird dieses Mal in Brandenburg stattfinden: 16. bis 18.04.2008 in Bad Saarow. Die Tagesordnung der IMK ist noch nicht zugänglich. Da die IMK in Brandenburg stattfindet versuchen wir als Flüchtlingsrat ein(paar) Aktionen zu planen. Die Vorabsprachen dazu werden auf der nächsten (Schwerpunkt)Sitzung im Februar stattfinden.
5. Schwerpunktsitzung im Februar
Die nächste Sitzung im Februar, 27.02.2008, wird eine Schwerpunktsitzung. Das bedeutet regulär findet die Sitzung wiealleanderenab16:00 Uhrstatt,ab 17:00 Uhr allerdings werden wiruns ausschließlich mit einem Schwerpunktthema beschäftigen. Dazu wird auch gezielt und gesondert eingeladen. Dieses Mal wird das Schwerpunktthema „Residenzpflicht“sein.
6. Seminar zum Zuwanderungsänderungsgesetz
Es ist ein Seminar geplant und in der Organisation. Termin, Ort und Seminarausschreibung werden gesondert bekannt gegeben.
7. BAMF:
Einblick in Dienstanweisungen und Herkunftsländerleitsätze PRO ASYL hat erfolgreich die Herausgabe eines Großteils der Dienstanweisungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nach dem Informationsfreiheitsgesetz erstritten. PRO ASYL hatte gegen das BAMF vor dem Verwaltungsgericht Ansbach Klage erhoben. Die im Asylbereich eingesetzten Dienstanweisungen, die bisher als Verschlusssache eingestuft waren, wurden PRO ASYL während der Gerichtsverhandlung am 22. Januar 2008 übergeben. Die Sammlung ist jedoch nicht vollständig. Einige Dienstanweisungen stuft das Bundesamt offensichtlich als so heikel ein, dass es eine Herausgabe verweigerte. So wurden etwa die Dienstanweisungen zur Definition von “Religiöser Verfolgung” und zur Frage, wann eine Verfolgung “wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe” vorliegt, nicht offenbart. PRO ASYL hatte neben den Dienstanweisungen auch die “Herkunftsländerleitsätze” herausverlangt, die für die Asylsachbearbeiter als Leitlinie für die Frage dienen, ob in einem bestimmten Herkunftsland Verfolgung droht. Diese Leitsätze wurden PRO ASYL komplett verweigert. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat diese Geheimhaltungspolitik nun erstinstanzlich abgesegnet. PRO ASYL und der Deutsche Anwaltsverein, der ebenfalls eine Klage eingereicht hatte, werden nun hiergegen Berufung einlegen. Alle Dienstanweisungen findet Ihr auf unter: http://www.proasyl.de/, http://www.proasyl.de/de/dienstanweisgungen-bamf/index.html
Integrationsbeauftragte